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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 22:11:04 *
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Autor Thema: Auch eine Unterhaltsfrage, aber irgendwie kompliziert  (Gelesen 1110 mal)
QuLo
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


« am: 28. November 2009, 17:52:17 »

Hallo liebe Forengemeinde,

ich hab versucht hier im Forum Antworten auf meine/ unsere Fragen zu finden. Leider ohne Erfolg.
Daher erhoffe ich mir hier viel neues zu erfahren.

Kurz zur Erklärung:
Die Tochter ( 8 ) meines LG lebt seit Sep. 08 bei uns. Das Kind (bzw. mein LG) erhält Unterhaltsvorschuss.
Er hat früher immer pünktlich und regelmäßig Unterhalt für das Kind gezahlt.
Im Sep 08 wurde die KM durch meinen LG aufgefordert, den Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Die KM ignorierte diese Aufforderung.
Diesen Sommer ging mein LG zum Amt und richtete eine Beistandschaft für das Kind ein.
Diese forderte Unterlagen der KM an. Die Frist verstrich - keine Antwort der KM. Dann erneute Aufforderung - die Frist verstrich erneut.
Nun ging letzte Woche die Klage raus.
Seit Sep 09 sind die zwei geschieden.

Jetzt zu den eigentlichen Problemen bzw. Fragen.

Die KM hat letzte Woche das Kind von ihrem neuen LG entbunden.
Zuvor war sie selbstständig bzw. seit dem das Kind bei uns lebt angeblich krank geschrieben.
Die Vaterschaft hat dieser neue LG bereits anerkannt.
Die Beistandschaft erhofft sich, dass das Gericht ein fiktives Einkommen annimmt und danach den Unterhalt berechnet.

Wie stehen da die tatsächlichen Chancen, nachdem sie das Kind bekommen hat?
Welche Möglichkeiten haben wir noch den Unterhalt für das Kind zu bekommen?
Was kann man noch versuchen bzw. wie geht es weiter?

Nebenbei hat die ARGE aus der Region der KM meinen LG angeschrieben und ihn aufgefordert Unterlagen beizubringen, um ggf. Unterhalt geltend zu machen.
Das Schreiben benennt ihn als "getrennt lebend".
Die Antwort lautete ungefähr so:
Wir sind seit xx geschieden. Ich bin alleinerziehend. Ex-Frau ist angeblich selbstständig und arbeitete bis vor kurzem noch (Aussage der KM) wie auch in unserer Ehe. Sie zahlt keinen Unterhalt. KM lebt mit neuem LG seit August 08 zusammen, hat mit ihm ein gemeinsames Kind (Entbindung im Nov 09).

Was wird uns hier noch erwarten?
Unerer Meinung nach, muss der neue LG der KM Unterhalt zahlen und nicht ihr Ex (mein LG).
Was meint ihr?

Des weiteren hat sich die KM seit dem 26.10 nicht mehr um ihre Tochter gekümmert.
Jetzt am Montag haben sie kurz (ca. 3 Min.) telefoniert.
Die KM sagte meinem LG, dass sie ihre Tochter wahrscheinlich in der ersten Weihnachtsferien-Woche nehmen wird.
Ihr ist das alles zu viel Stress ( Aussage im Oktober).

Einen Termin im JA hat sie kurzfristig abgesagt und erklärte sich auch nicht bereit einen anderen Termin wahrzunehmen, wegen der zudem Zeitpunkt bevorstehenden Entbindung (zwei Wochen vor Entbindungstermin).
JA und KM sind so verblieben, dass sich KM im Januar meldet, um neuen Termin zu machen.

Ich versteh die KM nicht wirklich. Im März waren wir noch beim OLG, da war sie schon schwanger. Sie hat die komplette Palette abgezogen, um ihr Kind zurück zu bekommen - ohne Erfolg.
Im Sommer hat sie angekündigt wieder vor Gericht zu ziehen und das ABR zu beantragen. Bis jetzt nichts.
Jetzt sieht die KM ihre Tochter seit vier Wochen nicht mehr, ruft nur einmal an. Mehr nicht. Und wird ihre Tochter auch erst in vier Wochen wieder sehen, wenn sie sich daran hält.
Das Kind ist mächtig traurig und sucht verzweifelt nach Entschuldigungen und Erklärungen für die KM.

Dank an die, die bis hierhin gelesen haben.
Ich hoffe auf Antworten, die allen weiterhelfen.

LG,
QuLo
« Letzte Änderung: 28. November 2009, 18:29:11 von Beppo » Gespeichert
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 28. November 2009, 18:36:09 »

Moin,

Die Beistandschaft erhofft sich, dass das Gericht ein fiktives Einkommen annimmt und danach den Unterhalt berechnet.

Wie stehen da die tatsächlichen Chancen, nachdem sie das Kind bekommen hat?
Welche Möglichkeiten haben wir noch den Unterhalt für das Kind zu bekommen?
Was kann man noch versuchen bzw. wie geht es weiter?

Wenn sie nicht gerade Dagobert Duck geheiratet hat, wird das kaum was werden.

Es könnte zwar sein, dass ihr von ihm ein Tageschengeld angerechnet wrd, aber dieses müsste ja schon über 1.000,- liegen damit nennenswert KU daraus erwachsen würde.

Kaum vorstellbar.

Zu den anderen Sachen kann ich nix sagen.
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« Antwort #2 am: 29. November 2009, 17:46:01 »

Im Sep 08 ...  aufgefordert ...  Beistandschaft ... Nun ging letzte Woche die Klage raus.
...
Wie stehen da die tatsächlichen Chancen, nachdem sie das Kind bekommen hat?

Die Chancen für wen und für was?

Hat die Beistandschaft geklagt oder die UV-Kasse? Jedenfalls sind die Chancen für Deinen LG, rückwirkend da auch nur 1000€ zu bekommen, eher gering, und die Chancen auf dauerhaften KU in der Zukunft nahe null.

Die Energie statt in Klagen in den Aufbau/Erhalt vernünftiger Eltern/Kind Beziehungen investiert statt in diesen Blödsinn, der die Beziehungen ja nur belasten kann, wäre jedenfalls klüger.

Also die UV-Kasse kann (und muss vielleicht auch) ja machen, was sie will, aber wenn's die Beistandschaft ist die da klagt würde ich die beenden und erst über eine Klage nachdenken, wenn UV zuende ist. Es geht nicht immer um's Prinzip, es geht auch um "Konfliktmanangement".
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QuLo
Schon was gesagt
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Beiträge: 21


« Antwort #3 am: 29. November 2009, 19:36:40 »

Hallo pappasorglos,

die Frage war u.a. wie die Chancen stehen, dass ein fiktives Einkommen angerechnet wird.
Die Ex hat sich bis heute jeder Auskunft verweigert. Also ist die Frage wie das Gericht den Unterhalt festlegt, wenn keine Unterlagen vorliegen.

Zum Thema Aufbau/ Erhalt irgendwelcher Beziehungen ist eigentlich schon alles durch. Mein LG ist der einzige, der in die Beratung geht. Die Ex verweigert sich komplett, obwohl vom Richter (OLG) dazu geraten wurde - auch wenn nichts dazu geschrieben wurde.
Es wurde nicht ein Beratungstermin von ihr besucht.
Gespräche beim JA blieben erfolglos. Die Ex gilt dort als Beratungsresistent.
Sie meldet sich nach vier Wochen das erste Mal bei ihrer Tochter!
Das sagt doch alles.
Als das Kind noch bei ihr lebte, wurde ihm das Kind vorenthalten, weil der Unterhalt mal zwei Tage später kam, wegen einem WE.
Jetzt soll sie aus dieser Verantwortung da raus sein?
Auch sie soll Unterhalt zahlen müssen.


Beim Abholen nach den Ferien, kam es jedes Mal zum Eklat. Die Ex hat meinen LG aufs übelste beschimpft, vor der Tochter. Ich werde von ihr fertig gemacht - vor ihrer Tochter.
Ich kann dir sagen, für uns ist es ein Kampf dabei ruhig zu bleiben.

LG,
QuLo
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pappasorglos
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Beiträge: 1.903


« Antwort #4 am: 29. November 2009, 20:34:44 »

Ich kann dir sagen, für uns ist es ein Kampf dabei ruhig zu bleiben.

Ja, und deswegen hast Du mich nicht verstanden.

Du/Ihr betrachtet die verfahren/chaotische Kommunikationssituation als "normal", weils jetzt halt nunmal so ist, merkst aber garnicht, dass Du bei Deiner Motivation in dieser Unterhaltssache mit in diesem Strudel steckst. Der Unterschied zwischen UHV und Mindestunterhalt sind 82€. Vergiss es, schlucks runter, Deckel drauf. Die eigentliche Baustelle ist diese verpfuschte Kommunikation, und Du als "Zweitfrau" solltest Dich hüten, Dir da auch noch die Finger zu verbrennen. Aber indem man einfach mal loslässt, kann man da vielleicht mehr erreichen als mit jedem Gericht dieser Welt.
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