Hallo spoon10,
da sich bislang noch keiner zu deiner Frage gerührt hat, sage ich mal ein paar Takte dazu.
Jetzt kam ein Schreiben vom zuständigen JA.KM von meinem Sohn möchte mich gerne neu einstufen lassen.
Was allein schon deshalb gerechtfertigt ist, weil dein Sohn mit sechs Jahren die nächste Altersstufe laut Düsseldorfer Tabelle erreicht hat, und das bedeutet: mehr Unterhalt. Außerdem warst du bislang mit 196 Euro sogar etwas unterhalb des aktuellen Mindestunterhaltes für Kinder bis zu fünf Jahren (der beträgt nämlich 199 Euro). Um es ganz deutlich zu sagen: Ich glaube, du bist bislang ziemlich glimpflich davongekommen. Richte dich also schon mal darauf ein, dass es in Zukunft ein gutes Stück teurer wird. Was ich gerne wissen möchte, was war damals die Berechnungsgrundlage für die 196 Euro - hast du damals deutlich weniger verdient als heute?
Was kann ich alles geltend machen an Freibeträgen:für mein Kind,Ehefrau,Kredit,Wohnkosten,Fahrtkosten etc. ?
Nicht viel, fürchte ich. Berufsbedingte Aufwendungen, je nach zuständigem Oberlandesgericht als Pauschale (5% vom Nettoeinkommen) oder gegen Einzelnachweis. Wenn du eine zusätzliche Altersvorsorge machst (Riesterrente, Lebensversicherung, Tilgung für Haus/Eigentumswohnung, o.ä.), dann kannst du diese Kosten (bis zu einer Grenze von 4% deines Bruttoeinkommens) von deinem Nettoeinkommen abziehen. Das ist es allerdings in der Regel auch schon.
In deinem Fall, um dir mal 'ne grobe Hausnummer zu nennen: Nettoeinkommen im Durchschnitt ca. 2550 Euro, abzüglich 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, bleiben noch 2422,50 Euro. Damit bist du in Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle, wenn du die Obergrenze für Altersvorsorge ausschöpfen würdest, könntest du dich vielleicht gerade eben so in Zeile 3 retten (aber da müsste man wirklich mit dem spitzen Bleistift rechnen, ob das klappt). Jedenfalls, Zeile 4 für ein sechsjähriges Kind bedeuten 289 Euro Unterhalt (Zeile 3 wären 273 Euro, der Unterschied ist also nicht so arg groß). Und dann hoffe ich mal, dass deine Frau als prinzipiell bedürftig gilt, denn wenn du juristisch "nur" die beiden Kinder als Unterhaltsberechtigte hast, dann könntest du sogar noch eine Zeile hochgestuft werden (das wären in Zeile 5 dann 305 Euro).
Wie auch immer - auf das Auskunftsersuchen des Jugendamtes wirst du wohl oder übel antworten müssen. Wenn die Neuberechnung bei dir eintrudelt, dann stell' die Zahlen hier ein, dann schauen wir noch mal drüber, ob die JA-Sportsfreunde korrekt gerechnet haben. Und bitte nix sofort unterschreiben, lieber erst mal hier nachfragen ;-)
Viele liebe Grüße,
Malachit.