Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 22:04:12 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Neufestsetzung KU  (Gelesen 1406 mal)
spoon10
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« am: 24. November 2009, 13:17:13 »

Hallo zusammen.Brauche mal wieder eure prof Meinung.
Bin verheiratet und habe eine kleine Tochter (4Jahre).Habe aus einem kurzen Techtel Mechtel einen 6 jährigen Sohn (vor meiner Ehe).Bezahle an KU 196 Euro.Habe einen Nettoverdienst zwischen 2500-2600 +164 KG.Meine Ehefrau ist arbeitsuchend und bezieht nun auch kein ALG mehr.Jetzt kam ein Schreiben vom zuständigen JA.KM von meinem Sohn möchte mich gerne neu einstufen lassen.
Was kann ich alles geltend machen an Freibeträgen:für mein Kind,Ehefrau,Kredit,Wohnkosten,Fahrtkosten etc. ?
Vielen Dank und hoffe auf eure Ratschläge
Gruß spon10
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #1 am: 07. Dezember 2009, 23:42:04 »

Hallo spoon10,

da sich bislang noch keiner zu deiner Frage gerührt hat, sage ich mal ein paar Takte dazu.

Jetzt kam ein Schreiben vom zuständigen JA.KM von meinem Sohn möchte mich gerne neu einstufen lassen.

Was allein schon deshalb gerechtfertigt ist, weil dein Sohn mit sechs Jahren die nächste Altersstufe laut Düsseldorfer Tabelle erreicht hat, und das bedeutet: mehr Unterhalt. Außerdem warst du bislang mit 196 Euro sogar etwas unterhalb des aktuellen Mindestunterhaltes für Kinder bis zu fünf Jahren (der beträgt nämlich 199 Euro). Um es ganz deutlich zu sagen: Ich glaube, du bist bislang ziemlich glimpflich davongekommen. Richte dich also schon mal darauf ein, dass es in Zukunft ein gutes Stück teurer wird. Was ich gerne wissen möchte, was war damals die Berechnungsgrundlage für die 196 Euro - hast du damals deutlich weniger verdient als heute?

Was kann ich alles geltend machen an Freibeträgen:für mein Kind,Ehefrau,Kredit,Wohnkosten,Fahrtkosten etc. ?

Nicht viel, fürchte ich. Berufsbedingte Aufwendungen, je nach zuständigem Oberlandesgericht als Pauschale (5% vom Nettoeinkommen) oder gegen Einzelnachweis. Wenn du eine zusätzliche Altersvorsorge machst (Riesterrente, Lebensversicherung, Tilgung für Haus/Eigentumswohnung, o.ä.), dann kannst du diese Kosten (bis zu einer Grenze von 4% deines Bruttoeinkommens) von deinem Nettoeinkommen abziehen. Das ist es allerdings in der Regel auch schon.

In deinem Fall, um dir mal 'ne grobe Hausnummer zu nennen: Nettoeinkommen im Durchschnitt ca. 2550 Euro, abzüglich 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, bleiben noch 2422,50 Euro. Damit bist du in Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle, wenn du die Obergrenze für Altersvorsorge ausschöpfen würdest, könntest du dich vielleicht gerade eben so in Zeile 3 retten (aber da müsste man wirklich mit dem spitzen Bleistift rechnen, ob das klappt). Jedenfalls, Zeile 4 für ein sechsjähriges Kind bedeuten 289 Euro Unterhalt (Zeile 3 wären 273 Euro, der Unterschied ist also nicht so arg groß). Und dann hoffe ich mal, dass deine Frau als prinzipiell bedürftig gilt, denn wenn du juristisch "nur" die beiden Kinder als Unterhaltsberechtigte hast, dann könntest du sogar noch eine Zeile hochgestuft werden (das wären in Zeile 5 dann 305 Euro).

Wie auch immer - auf das Auskunftsersuchen des Jugendamtes wirst du wohl oder übel antworten müssen. Wenn die Neuberechnung bei dir eintrudelt, dann stell' die Zahlen hier ein, dann schauen wir noch mal drüber, ob die JA-Sportsfreunde korrekt gerechnet haben. Und bitte nix sofort unterschreiben, lieber erst mal hier nachfragen ;-)

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
spoon10
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« Antwort #2 am: 01. Januar 2010, 19:33:52 »

Hallo Mallachit.
Erst einmal ein frohes neues jahr und vielen dank schon einmal.
werde mich melden wenn das ja sich meldet.
gruß spoon10
Gespeichert
Cocktail-Detlef
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54


WWW
« Antwort #3 am: 03. Januar 2010, 04:20:14 »

Ich wuerde einen statischen Titel ueber 273 Euro erstellen und diesen KU ab sofort bezahlen. Dem Jugendamt keine Unterlagen zur Verfuegung stellen und es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen. Der Streitwert ist extrem gering.
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #4 am: 03. Januar 2010, 19:16:01 »

Hi Detlef,

hat nur einen "Schönheitsfehler"

Wenn das JA per Beistandschaft die Interessen des Kindes vertritt haben sie ein Recht auf die Einkommensnachweise. Eine entsprechende Klage würden sie gewinnen und die Kosten wären von spoon zu tragen.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Cocktail-Detlef
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 54


WWW
« Antwort #5 am: 07. Januar 2010, 14:54:07 »

Das stimmt. Ein Freund von mir hat es auf eine Klage ankommen lassen und als das Gericht ihn Anschrieb, hat er dem Gericht die Unterlagen gegeben und dann monatelang nichts mehr gehört. Es kann natürlich auch anders laufen. Das Jugendamt kann grundsaetzlich sowieso immer klagen. Bei einem Streitwert von vielleicht 50 Euro kommt nichts bei raus.
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Neufestsetzung KU
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team