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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 22:03:01 *
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Autor Thema: Unterhalt - was kann ich Berücksichtigen wenn das Kind alle 2 Wochen bei mir ist  (Gelesen 924 mal)
_mario_
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 24. November 2009, 12:17:04 »

Hallo Liebe Leute,

mich würde gerne mal interessieren was man alles für Möglichkeiten hat um seinen Aufwand zu berücksichten...

Habe Das Kind alle 2 Wochen und muss es in dieser Zeit auch verpflegen und hab auch die Kosten zu tragen wenn ich das Kind abhole und wieder nach Hause bringe.
Die Mutter ist mit dem Kind ca 80 km weggezogen und ich muss zu sehen wie ich hin und her komme um das kind zu sehen. Kann man in solchen Fällen den Unterhaltsbetrag kürzen oder hat man da als Vater die A-Karte gezogen??


Würde mich über Eure Erfahrungen und Kommentare freuen.

Viele Grüße Mario
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 24. November 2009, 12:23:42 »

Moin Mario.

Die Frage ist leicht zu beantworten:
Nichts!

Du hast sämtliche Kosten alleine zu tragen und kannst nichts davon anrechnen.

Nur wenn dein Selbstbehalt von 900,- € unterschritten wäre, könntest du ggf. der Mutter einen kleinen Teil der Kosten auferlegen, die sie durch Wegzug geschaffen hat.

In der Praxis geht das aber natürlich auch wieder nicht, denn wenn du schon so weit unten wärest, würdest du vermutlich nur Mindestunterhalt zahlen, der natürlich auch nicht unterschritten werden darf.

Diese "Kann" Bestimmung ist daher auch nichts anderes als ne rote Möhre, die dir vom BGH vor die Nase gehalten wird, die aber weg gezogen wird, sobald du danach schnappst.

Ernüchternde Grüße

Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
_mario_
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #2 am: 24. November 2009, 12:29:05 »

Moin Mario.

Die Frage ist leicht zu beantworten:
Nichts!

Du hast sämtliche Kosten alleine zu tragen und kannst nichts davon anrechnen.

Nur wenn dein Selbstbehalt von 900,- € unterschritten wäre, könntest du ggf. der Mutter einen kleinen Teil der Kosten auferlegen, die sie durch Wegzug geschaffen hat.

In der Praxis geht das aber natürlich auch wieder nicht, denn wenn du schon so weit unten wärest, würdest du vermutlich nur Mindestunterhalt zahlen, der natürlich auch nicht unterschritten werden darf.

Diese "Kann" Bestimmung ist daher auch nichts anderes als ne rote Möhre, die dir vom BGH vor die Nase gehalten wird, die aber weg gezogen wird, sobald du danach schnappst.

Ernüchternde Grüße

Beppo

Vielen Dank für diese nicht so tolle Auskunft  exclamation_smile aber da zeigt sich wieder das man als Vater der letzte ar... ist und doppelt und dreifach bestraft wird...
Gespeichert
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