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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:57:32 *
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Autor Thema: Adoption, wird Ex frau gefragt?  (Gelesen 909 mal)
Furbie30
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 916


« am: 16. November 2009, 16:27:24 »

Hallo
Habe lange überlegt wo ich dieses Thema rein setzten soll, habe mich dann hier entschieden, wenn falsch bitte verschieben.

Ich weiss nicht, ob ich schon mal gefragt habe, wenn Ja tut es mir leid,daß ich wieder ankomme.
Seit sehr langer zeit bin ich am überlegen ob ich meine Stieftochter Adoptiere.
Mit meiner Frau rede ich schon seit über einem Jahr darüber und auch ihr Vater hat bei uns mehrmals nach gefragt, ob ich es machen würde.
Ich habe viel darüber nachgedacht auch das Pro und Contra überlegt und zum entschluß bin ich gekommen,daß ich nicht nur der Papa so sein möchte, sondern auch mit allen Rechten und Pflichten. Sprich ich möchte die Maus Adoptieren.

Der leibliche Vater hat sich noch nie um sie gekümmert, zahlt zur zeit nur freiwillig Unterhalt , weil er vom Gericht auf Bewährung verdonnert wurde.
Sprich sobald die Bewährung vorbei ist, würde er wieder aufhören zu zahlen, weil er ja einen Monat Arbeitslos ist und den anderen Monat angeblich nicht genug verdient. Das spiel haben wir schon alles hinter uns.

Wir wissen,daß wir alle 3 zu einem Notar gehen müssen. Er beantragt die Vaterschaftsaberkennung und ich erkenne die Maus an und meine Frau muss zustimmen. Ab dem Zeitpunkt muss er auch keinen Unterhalt mehr bezahlen und ist komplett raus aus dem ganzen soweit wissen wir es schon.
Dann wird es ans Gericht gehen und das Gericht wird das JA einschlaten zwecks Familiensituation, Finanzielle ect ob ich für die Maus sorgen kann. Das wissen wir auch.
Aber stimmt es das meine Ex Frau zustimmen muss, wegen Erben ect? Immerhin fällt dann der letzte rest EU für meine Ex dann auch noch weg und ich denke nicht,daß meine EX daher einer Adoption zustimmen wird.

Wäre nett wenn ihr mir damit etwas helfen könntet.

Lg
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midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #1 am: 16. November 2009, 16:54:56 »

Hi furbie,

genaugenommen muß nicht deine Ex eine Zustimmung geben, sondern sozusagen eure gemeinsamen Kinder.

Dabei ist ab das Theme Erbe explizit als Versagungsgrund ausgeschlossen. Deine Ex wir gar nicht befragt, es geht nur um eine Zustimmung der Kinder, die natürlich durch die Ex vertreten werden. Aber sie muß dann schon gute Gründe vorlegen, sowas wie schmäleres Erbe oder weniger KU bzw. kein EU sind keine ausreichende Gründe.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Furbie30
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 916


« Antwort #2 am: 16. November 2009, 20:14:30 »

Hallo

Also der KU wird weiterhin so laufen wie er jetzt auch läuft, da wird meine erste Tochter nicht zurück stecken müssen. Ich kann alle 3 Kinder ohne Mangelfall gerecht werden.

Kann mir Ex eventuell einen strock draus drehen, daß ich meine Maus nicht mehr hole?
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #3 am: 17. November 2009, 10:07:45 »

Moin,

angesichts deiner Geschichte kann ich nur dringenst von der Adoption abraten. Durch die Adoption wird sich deine Gefühlslage nicht ändern.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Furbie30
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 916


« Antwort #4 am: 17. November 2009, 15:48:00 »

Hallo Deep

wie genau meinst du das?
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