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Autor Thema: Nach Gutachten: Wie gehts weiter? Wie kanns weitergehen?  (Gelesen 1143 mal)
Der muede Luke
Gast
« am: 11. November 2009, 18:34:00 »

Hallo zusammen,

ich hatte heute das abschließende Gespräch mit dem Gutachter. Am Fr hat dieses die KM.

Der Gutachter wird noch diesen Monate das Gutachten an das FG übermitteln.

Der Gutachter sieht keine Probleme darin, mir einen alleinigen Umgang zu gewähren.

Letztlich liegt die Entscheidung beim Richter, inwieweit ein alleiniger Umgang ausgesprochen wird.

Inwieweit spielt das Gutachten für den Richter eine Rolle?

Wenn lt. Gutachter keinerlei Bedenken bestehen, dass ich einen alleinigen Umgang mit meinem Sohn erhalte, in welchem Umfang wird dieser ausgesprochen? Ist das einzelfallabhängig oder gibts ne gängige Regelung (z. B. jedes zweite Wochenende ...!?)?

Wenn die Entscheidung des Richters nicht der KM gefällt, welche Möglichkeiten hat diese?

Wenn die Entscheidung des Richter mir nicht gefällt, welche Möglichkeiten habe ich?

Wie lange dauert eine abschließende Entscheidung des Richters nach Erhalt des Gutachtens?

Welche Möglichkeiten hat die KM, das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen?

...Huch

Bitte um eure Antworten, Ratschläge ...

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße
Gespeichert
wedi
Gast
« Antwort #1 am: 11. November 2009, 21:07:21 »

Hi
Das Gutachten ist für den Richter nur ein Wegweiser.Wie er sich entscheidet, kann keiner vorhersagen.

Wenn der KM die Entscheidung nicht gefällt, kann sie das Gutachten anfechten, z.B. wegen Befangenheit, oder andere Gründe, die man sich schnell aus den Fingern Saugen kann.Ein Gutachten ist, wenn man es auseinanderpflückt immer angreifbar.

Die selben Möglichkeiten hast du auch.

Wie lange es dauert bis eine Entscheidung fällt kann man auch nicht vorehrsagen, aus eigener Erfahrung weiß ich, das es mehrere Monate dauert, bis hin zu über ein Jahr, wenn Unstimmigkeiten herschen.

Jetzt kannst du nur noch abwarten.
Gruß Wedi
Gespeichert
Agent_Zero
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Beiträge: 1.702



« Antwort #2 am: 11. November 2009, 22:01:28 »

Hi mueder Luke,

Zitat
Inwieweit spielt das Gutachten für den Richter eine Rolle?

das Gutachten ist für den Richter nicht bindend, sondern vielmehr eine Fachmännische Einschätzung
oder Empfehlung.

Der Richter kann prinzipiell entscheiden wie er möchte, er muss sich nicht an das Gutachten halten.

Wenn er jedoch Sachverstand hat, wird er sein Urteil am Gutachten ausrichten.

Zitat
Wenn lt. Gutachter keinerlei Bedenken bestehen, dass ich einen alleinigen Umgang mit meinem Sohn erhalte, in welchem Umfang wird dieser ausgesprochen?

Das richtet sich mitunter nach dem Antrag den Du (bzw. dein Anwalt) gestellt hast (Dauer und Umfang des Umganges).

Zitat
Ist das einzelfallabhängig oder gibts ne gängige Regelung (z. B. jedes zweite Wochenende ...!?)?

Die Regelung (wenn keine anderweitige Einigung zustande kommt) ist im 2-wöchentlichen Turnus, meistens ca. 9 - 17 Uhr.

Zitat
Wenn die Entscheidung des Richters nicht der KM gefällt, welche Möglichkeiten hat diese?

Wenn der Richter einen Vergleich anstrebt (sehr Wahrscheinlich), so muss sie diesem nicht zustimmen. Dann ist das Gericht gezwungen, ein Urteil zu fällen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit des Rechtsmittels, also auf deutsch, Du kannst in Berufung gehen.

Zitat
Wenn die Entscheidung des Richter mir nicht gefällt, welche Möglichkeiten habe ich?

gleiche Antwort wie vorher

Zitat
Wie lange dauert eine abschließende Entscheidung des Richters nach Erhalt des Gutachtens?

Die Entscheidung selbst, wird in der mündlichen Verhandlung gefällt. Wie lange es vom Erhalt des Gutachtens bis zum Gerichtstermin dauert, hängt vom Gericht ab.

Zitat
Welche Möglichkeiten hat die KM, das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen?

Viele. Aber ehrlich Luke, das möchtest du gar nicht alles wissen. Konzentriere dich vielmehr darauf, wie es weitergehen soll und auf den dir bevorstehenden Termin.

Wer weiss schon, was morgen ist.

Gruss
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
wedi
Gast
« Antwort #3 am: 11. November 2009, 22:27:07 »

Hi


Die Regelung (wenn keine anderweitige Einigung zustande kommt) ist im 2-wöchentlichen Turnus, meistens ca. 9 - 17 Uhr.

Oder 14-Tägig von Freitag bis Sonntag abends, also auch individuell.


Die Entscheidung selbst, wird in der mündlichen Verhandlung gefällt. Wie lange es vom Erhalt des Gutachtens bis zum Gerichtstermin dauert, hängt vom Gericht ab.

Gerade in der mündlichen Verhandlung werden Vergleichsvorschläge gemach. Die Entscheidung fällt erst dann , wenn in der mündlichen Verhandlung keine Einigung erziehlt wurde.

Wenn er jedoch Sachverstand hat, wird er sein Urteil am Gutachten ausrichten.
Wenn er diesen hätte, währe das Gutachten von vornherein Überflüssig.

Wie ich schon schrieb, gibt es Unmengen an Möglichkeiten ein Gutachten zu zerpflücken und das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Gruß



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Agent_Zero
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« Antwort #4 am: 11. November 2009, 22:33:25 »

Hi Wedi,

Zitate solltest du mit der Funktion "Zitat einfügen" zitieren und nicht in voller Länge.

So hast du jetzt lediglich meine Gedanken abgeschrieben und Deinen abschliessenden Satz
dazugegeben.

Nix für ungut, nur abschreiben gilt nicht. 

Gruss
Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
wedi
Gast
« Antwort #5 am: 11. November 2009, 22:37:51 »

Habe es versucht, mein neuer Schlepptop macht das aber nicht komischerweise.
Habe in noch nicht solange.
Weiß nicht wie das bei dem geht?Huch??
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comet
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1 BvR 237/10 und 1 BvR 2453/10


« Antwort #6 am: 12. November 2009, 08:09:22 »

Dann ist das Gericht gezwungen, ein Urteil zu fällen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit des Rechtsmittels, also auf deutsch, Du kannst in Berufung gehen.
In Umgangsverfahren lautet der Terminus immer Beschluss und eine Berufung gibt es hier auch nicht, sondern die Beschwerde.
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Warten auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
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Milan
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« Antwort #7 am: 18. Dezember 2009, 11:17:05 »

Moin!

Normalerweise -so denn ein Beschluss da ist- urteilen die Richter freien Umgang. Denn so sieht es das Grundgesetz vor. Bei Dir scheint es auch so im GA zu stehen. Also würde ich mir weniger Sorgen machen an Deiner Stelle. Natürlich kann die KM nun Terz machen. Aber Terz macht immer irgendwer. Nix ungewöhnliches.

Sollte Dir das Urteil nicht schmecken, kannst Du in die Beschwerde zum OLG. Ich habe das damals auch gemacht und habe beim OLG nochmal deutlich mehr Umgang drauf gelegt bekommen, als es das AG geurteilt hat.

AG-Beschluss ist also nicht das Ende der Fahnenstange. Ist nur ne lästige Hürde, die man hinter sich bringen muss.

Greetz,
Milan
Gespeichert

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