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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:44:42 *
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Autor Thema: § 1626a und kein Ende...  (Gelesen 73003 mal)
Krishna
_krishna
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« Antwort #300 am: 03. August 2010, 12:05:45 »

Tja, nun wissen die Herren und Damen Politiker(innen) ja ganz genau, wie sie das neue Gesetz formulieren müssen.

Ich sag nur, die Nummer ist gelaufen. Väterverbände haben sich bislang mit ihren Initiativen auch nicht gerade stark gemacht. Warum sollte dann auch was Anderes kommen als die Altfall-Regelung?
12 Jahre sind vergangen, aber wir sind keinen Schritt voran. Nach wie vor werden Väter das Sorgerecht nur dann bekommen, wenn die Mutter eh nur eine Besoffsky ist.

Menschenrechte, gute Nacht!

F*** Deutschland!
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Gruß

Krishna
brille007
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« Antwort #301 am: 03. August 2010, 12:11:15 »

Zitat aus dem Artikel:

Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern. Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.

Das entspricht meiner Skepsis der letzten Monate. Denn mit einem "Automatismus", nach dem auch unverheiratete Paare das GSR bekommen und nur in begründeten Ausnahmefällen hiervon abgewichen wird, hat das nichts zu tun. Der Unterschied zu früher ist lediglich: Wenn der unverheiratete Vater eine Teilhabe am Sorgerecht möchte, kann er jetzt ein Gerichtsverfahren anstrengen, das nicht von vornherein wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt werden kann. Das ist alles.

Dieser Tage sagten die "kommentierenden Fachleute" noch, dass in der "hochemotionalen Ausnahmesituation" kurz nach einer Geburt ein Gerichtsverfahren eine (vom Vater verursachte) Tortur für die frischgebackenen Mütter sei. Jetzt will man es offenbar verpflichtend einführen. Tolle Wurst.

Just my 2 cents
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
brille007
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« Antwort #302 am: 03. August 2010, 12:36:31 »

PS: Nachtrag: Offenbar ist die aktuelle Entscheidung nur eine Interims-Entscheidung; das lese ich zumindest hieraus:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die
Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1
und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss
des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung
zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
Neuregelung
hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a
Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet
, dass das
Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist,
dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines
Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu
übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht
kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten
entspricht.


Das wäre dann jedenfalls eine recht eindeutige Anweisung an den Gesetzgeber, eine gesetzliche Neuregelung ohne Schlupflöcher zu schaffen.
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Krishna
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« Antwort #303 am: 03. August 2010, 12:46:08 »

@ brille

Natürlich nur bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung. Schließlich macht das BVerfG ja keine Gesetze, oder?   

Wie meinst du das mit den "Schlupflöchern"?

Das BVerfG sagt doch ganz deutlich, was es für ausreichend hält:

SR ab Vaterschaftsanerkennung unnötig. Späterer Antrag des Vaters reicht. Dann wird das Kindeswohl geprüft.

Schlupflöcher wird es also nicht geben, wie auch vorher schon nicht. Das Veto übernehmen nun die Familiengerichte. Die Mütter sind raus aus der Nummer, dass sie entscheiden müssen, wie wenig am Kindeswohl sie orientiert sein wollen.

Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen könnte!

Krishna
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Krishna
Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #304 am: 03. August 2010, 12:51:24 »

Und diesem Gerichtsverfahren werden jetzt viele aus dem Weg gehen, in dem leider Gottes die Zeugung in einer völlig benebelten Nacht geschehen ist und sie nicht mehr wissen, als dass der Typ sich als "Andi" vorgestellt hat.

Bei dem derzeitigen Tempo der Gerichtsverfahren braucht man dann wohl bei der Anzahl der kommenden Anträge mehrere Jahre, bis über das SR entschieden ist.

LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Ariba
_Ariba
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« Antwort #305 am: 03. August 2010, 13:09:27 »

...oder gleich noch während der Schwangerschaft gleich mal hunderte von Kilometern Entfernung schaffen. Auch so sollte man sich so manchen "Möchtegern-SR-Vater" relativ gut vom Leibe halten können.
Und die Geschwindigkeit der Gerichte tun ihr übriges dazu...

Und auch wenn die werte Mama erst mal nach sonem Antrag des "Vaters" glaubhaft macht, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nach der Geburt und wahrscheinlich laut Ärzten für viele weitere Monate gar nicht aus dem Bette kann, dann...

Na ja, mal gucken was letztendlich wirklich draus wird. Meine KM hat es geschafft drei Jahre lang den Umgang zu blockieren, mit ein paar Stunden Umgang zwischendrin immerhin. Meine KM würde wohl auch solch ein GSR Verfahren wie einen Kaugummi in die Länge ziehen bis sich das Kind in zunehmenden Alter irgendwann von beiden Eltern abwendet - wer auch immer dann das SR inne hat.

Ariba
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Ariba
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« Antwort #306 am: 03. August 2010, 13:41:12 »

Moin,

Nachtrag:

ganz unten steht ja >>>hier<<< dass

Zitat
Unter Berücksichtigung dessen und in Abwägung der grundrechtlich
geschützten Interessen beider Eltern ist es zwar mit Art. 6 Abs. 2 GG
nicht vereinbar, dem Vater mangels Möglichkeit einer gerichtlichen
Einzelfallprüfung den Zugang auch zur alleinigen Sorge zu verwehren.
Eine Übertragung der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater des
nichtehelichen Kindes ist jedoch nur gerechtfertigt, wenn es zur Wahrung
des väterlichen Elternrechts keine andere Möglichkeit gibt, die weniger
in das mütterliche Elternrecht eingreift, und wenn gewichtige
Kindeswohlgründe vorliegen, die den Sorgerechtsentzug nahelegen.
Deshalb
ist zunächst zu prüfen, ob eine gemeinsame Sorgetragung beider Eltern
als weniger einschneidende Regelung in Betracht kommt. Sofern dies der
Fall ist, hat eine Übertragung der Alleinsorge zu unterbleiben.
Ansonsten ist dem Vater die Alleinsorge zu übertragen, wenn zu erwarten
ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Ich leite daraus ab:
Bei hartnäckigstem Umgangsboykott beispielsweise kann dann ja tatsächlich eine Sorgerechtsübertargung vorgenommen werden! Erst recht mit der nun vorliegenden Entscheidung!
Zumindest in meinem Fall wird seit Jahren weder mein Elternrecht gewahrt, noch ist Totalboykott zum Wohle des Kindes.
Und da gibt es ja ähnliche Fälle zu Hauf hier im Forum und überall im Lande.

Ich weiß, Sorgerecht und Umgang sind zwei paar Schuhe. Aber es gibt Fälle wo eine SR-Übertragung auf den anderen Elternteil wahrlich die Einzige Option darstellt, um Umgangsboykott ein für allemal und nachhaltig zu beenden.

Gruß
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bjoernwd
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« Antwort #307 am: 03. August 2010, 13:41:53 »

Hey Leute,

das sollte vielleicht ein Lichtblick sein und offenbar tut sich hier doch etwas.

http://www.welt.de/

Liebe Grüße

Björn
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Krishna
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« Antwort #308 am: 03. August 2010, 14:01:32 »

@ Ariba

Mit Umgangsrecht hat das doch nichts zu tun.  Sorgerechtsentzüge wegen Umgangsboykott gibt es leider viel zu selten. Gehört aber doch nicht hierher.

@bjoern

Ich bin sehr skeptisch, dass Zeitungsartikel etwas ändern, wenn sich der Gesetzgeber jetzt schon darauf berufen kann, was das BVerfG am Ende bei einer 1. Verfassungsbeschwerde absegnen würde. Warum mehr machen, als es das höchste Gericht verlangt?

Wir können nur versuchen, diese Schande an allen Ecken und Enden publik zu machen - UND UNSERE ABGEORDNETEN DANACH ZU FRAGEN UND DADURCH ZU BEEINFLUSSEN. Jeder für sich, aber alle mit einem Ziel.

Krishna
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Gruß

Krishna
Jeanswilli
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« Antwort #309 am: 03. August 2010, 14:04:46 »

Hallo, hab gerade auf spiegel.de folgenden Kommentar von der Schnarre zum Urteil gelesen:

"Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können."

So hab ich es auch vor 4 Minuten im Radio gehört.
Ich kann das mit dem Verlinken leider nicht, sorry.

Gruß Willi
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Ariba
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« Antwort #310 am: 03. August 2010, 14:19:35 »

Moin,

@Krishna

@ Ariba
Mit Umgangsrecht hat das doch nichts zu tun.  Sorgerechtsentzüge wegen Umgangsboykott gibt es leider viel zu selten. Gehört aber doch nicht hierher.
Verstehe ich nicht. Warum hat das damit nix zu tun? Tatsächlich haben dann doch Sorgerecht und Umgang - real gesehen - sehr viel miteinander zu tun. Wie gesagt, hätte ich das ASR bei meinem nicht ehelichen Kind, gäbe es ab Morgen keinen Boykott mehr.

Ich weiß, hier geht es um grundsätzliches. Aber sollte es abwegig sein, wenn ich(oder wer auch immer) z.B. aufgrund einer irgendwann neuen Gesetzeslage einen Antrag auf GSR oder ASR stelle mit Hinweis dann auf in der Zukunft etwaigen neuen Rechtslage, welche dann Väter nicht länger diskriminiert und halt eben der totalboykottierenden Haltung der ASR KM??
Bei jetziger Gesetzeslage und ohne väterlichem Sorgerecht interessiert sich nämlich so gut wie niemand von behördlicher Seite für den Umgangsboykott.

Gruß
Ariba
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« Antwort #311 am: 03. August 2010, 14:26:35 »

Moin Ariba,

damit ein Schuh daraus wird, muss man das Ganze in einem Fall wie Deinem von der anderen Seite betrachten: Gemeinsames Sorgerecht ist kein Umgangsgarant; gegen eine boykottierende Mutter hilft es nicht das Geringste. Ob man seine Kinder mit oder ohne Sorgerecht NICHT sieht, spielt also keine Rolle.

Eine halbwegs scharfe Waffe würde erst daraus, wenn man zumindest damit winken kann, dass aus dem GSR auch ein ASR zugunsten des bisher umgangsboykottierten Elternteils werden könnte. Das Zauberwort hierfür heisst "Bindungstoleranz" und würde in Deinem Fall bedeuten, dass Du Dich selbstverständlich nie dagegen stellen würdest, wenn Deine Ex von Hamburg nach Berlin reist, um dort (!) den Umgang mit Eurer in Deinem Haushalt lebenden Tochter wahrzunehmen. Damit (und nur damit) könnte man Hardcore-Boykotteusen beeindrucken.

Aber bis es soweit ist, ist Eure Tochter vermutlich schon ziemlich gross.

Grüssles
Martin
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« Antwort #312 am: 03. August 2010, 14:31:20 »

Nachtrag: Hier gibt es ein paar mehr >>>Informationen<<< zum Thema...
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« Antwort #313 am: 03. August 2010, 14:34:10 »

Familienzeit 22.07.2010

*ring*
*ring*
*ring*

"Moment, ich bin gleich da...."

*ring*

"Leutheusser-Schnarrenberger!"

"Hallo Sabine, Mensch, Du, hier ist der Ferdi aus Karlsruhe. Wie ist es denn allenthalben so in Berlin. Strahlt die Hitze von Moskau auch so jämmerlich zu euch rüber? Ich kann dir sagen, wir haben hier ja was g'schwitzt."

"Servus, Ferdi, grad' hab ich an dich denken müssen. Einer meiner Fussabtreter war da auf so einer Internetseite, bverfg oder so, keine Ahnung, und hat zu lesen g'meint, dass ihr euch mächtig den Kopf macht wegen der Väter. Sage mal, so unter uns, habt ihr da bei euch nicht scheenes Wetter? Macht doch halt mal einen Gerichtsausflug, statt so'n Tünnef zu betratschen. Die Rechnung schickst du an den Gerhard oder Vladimir wie letztens."

"Ach, die Väter, du weißt ja, wir eiern da drum herum und versuchen das Splittingaufkommen zu erhöhen. Du kennst ja die Bürger. Nimmst du dir die nicht hart vor, dann entwickeln sie ein Eigenleben und wir müssen sie wieder mit dem Lasso einfangen."

"Ja, das kenne ich nur zu gut."

"Und weißt, wir haben da gestern was beschliessen müssen. Die Strassburger Burschen haben uns ja mächtig einen rübergeholfen und die Daumenschrauben gezückt. Da standen wir dann deppert da. Selbst unser Agent vor Ort konnte nix ausrichten. Und nun lag so'n Fall wieder auf dem Tisch. So nebenbei, echt, Sabine, dem Rixe kipp ich nächstens den Prosecco auf Toupet. Bleibt aber unter uns. Nicht weitersagen, gelle. versprochen?"

"Klar, ich schwöre."

"Worauf?"

"Na, auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes."

"Das reichst mir jetzt aber grad' mal nicht."

"Ok, dann beim Barte des Propheten."

"Ja, das ist recht. Weiter. Wir mussten uns ja nun was einfallen lassen. Auf der einen Seite hatten wir noch immer 'ne rote linke Wange..."

"Von der Ohrfeige aus Strassburg?"

"Nein, Quatsch. Red nicht so bleed daher. Da war ein zwangsentlassener Sicherheitsverwahrter, der sich an uns rächen wollte und mit roter Farbe bewarf."

"Erschossen gehören die - auch aus Kostengründen"

"Du sagst es, Sabine, du sagst es. Wenn wir so dürften, wie wir können mögen. Zurück zu den Müttern."

"Vätern..."

"Nein, Mütter, denn um die geht es uns beiden doch."

"Stimmt auch wieder. Du bist aber auch so ein Formulierungsfuchs."

"Danke, das neben meiner ideologischen Verblendung hat mich zu dem gemacht, was sich heute bin."

"Wer wüsste das besser als ich. Und teuer war es auch."

"Das ist es allemal wert, Sabine, das sag ich dir aus voller Überzeugung. Also, wo waren wir. Genau. Die Mütter. Nun hatten wir ja die Brüsseler Spitzen, ne, Staßburger Analog-Trüffel auf dem Tisch und als Aufgabe, da was rum zu bastelt. Vor allem, weil wir in der Sache schon ja vor kurzem..."

"2003..."

"Sag ich doch, vor kurzem, uns mächtig ins Zeug gelegt haben für die Familienförderung. Ich hasse ja Wiedervorlagen. Und aus diesem Abwehrreflex heraus haben wir beschlossen, dass wir vor kurzem alles richtig bewertet haben und die Gesellschaft in ihrer sich rasenden Veränderung und Wandlung quasi schon am nächsten Tag völlig anders aussieht und wir wieder neu nachgedacht haben und zu einer anderen, natürlich nur geringen, aber immerhin, angepassten und aktualisierten somit fortschrittlichen Betrachtung kommen möchten."

"Und die ist?"

"Väter sollen auch das Sorgerecht bekommen."

"*schrei* *hyperventilier"

"Sabine, nu' beruhig dich mal, Sag, wie lange kennen wir uns schon? Traust du mir das echt so zu? Bin wirklich enttäuscht. Meinst du wirklich, ich will erst, dass die Zypries das auf dem Tisch hat. Wo rot doch gar nicht ihre Farbe ist und Käppchen standen ihr immer ganz schlecht. Sagt der Detlev jedenfalls immer. Ich weiß das nicht. Hab sie so noch nicht gesehen. Egal. Kommt ja erst nächstes Jahr auf uns zu. Bis dahin ändert sich viel. Auch die Mode. Vielleicht tragen wir dann weiß."

"Darüber hatte ich auch nachgedacht. Unschuldsweiß hat was. So rein."

"Nein. Mehr so'n gedecktes Weiß. Kennst du Leichentücher. So in der Art. Weil wir das Grundgesetz ja beharrlich zu Grabe tragen. So Hand in Hand. verstehst. Hat ja Tradition - wir sprechen von Adolferismus. Aber zurück. Ich hab mir folgendes gedacht."

"Na, nu bin ich gespannt."

"Wir sagen, dass die Mütter ein Stück ihrer Freiheit abgeben könnten, wenn die Väter das unbedingt so wollten, unter Zeugennennung belegen und bestätigen können und das Kind das auch so will."

"Interessanter Ansatz."

"Danke. Hat lange gedauert, das so zu formulieren. Blöd ist nur, dass ihr als Gesetzgeber, also du, liebe Sabine, nun auch noch was machen müsst."

"*örks* Nö, oder?"

"'ne Kleinigkeit. Ihr macht jetzt das Fass so richtig dolle auf und sagt: Freibier für alle. Wer keins will, muss sein Glas zum Tresen zurückbringen."

"Aaaaaah, ich verstehe. Das ist ja ganz schnell erklärt und schindet echt Eindruck beim Wählervater. Weil wegen der echt tollen Lösung. Ich sehe sie schon vor mir, wie sie mit zitternden Händen an ihren Tastaturen sitzen und Myriaden von Internetforenseiten füllen, spekulieren, mutmaßen, voraussagen, hoffen, beten."

"Hehe. Exakt. Die christlichen Grundwerte stützen wir auch. Und eine Woche später kommt unser Beschluss mit bunter Pressermitteilung und allem brim und bram und borium und präsentiert die Schmalspurversion. Die soll dann so lange sein, bis du ein schickes Gesetz ausbaldowert hast."

"Das dann wegen deiner Vorgaben auch nur Schmalspur sein kann."

"Ich bin immer angetan von deiner Auffassungsgabe. Du schickst die Bürger voraus und wir fangen sie mit dem Lasso wieder ein. Knutschi."

"Knutschi zurück und tschüssikowski."

Ähnlichkeiten mit verstorbenen oder noch nicht verstorben Personen wären rein zufällig und nur zu Zwecken der Illustration  und Veranschaulichung beabsichtigt.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #314 am: 03. August 2010, 14:40:34 »

Hallo, danke Brille für den Link, genau das hab ich gemeint. Kannst du dir bitte die Mühe machen und auf süddeutsche.de gucken? Da steht was Väter jetzt alles dürfen und was sie aber nicht müssen. Kannst du das bitte für mich verlinken?

Danke!
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« Antwort #315 am: 03. August 2010, 14:43:42 »

www.sueddeutsche.de/list/id/1022781
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« Antwort #316 am: 03. August 2010, 14:44:27 »

have a look at >>>THIS<<<
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« Antwort #317 am: 03. August 2010, 14:49:04 »

danke Brille, da steht aber noch was interessantes. Mal sehen ob ich es jetzt hinkriege, wenn nicht verzeihung.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1022781
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« Antwort #318 am: 03. August 2010, 15:24:57 »

Entschuldigung.
Ich bin nicht gut in deutschem Recht.
Ist die Vorgabe des BVerfG das Minimum einer künftigen gesetzlichen Regelung oder kann es passieren, dass der Gesetzgeber später wieder Dummfug herausgibt, die die jetzige Vorgabe des BVerG quasi teilweise zurücknimmt?

Beispiel:
Heute BVerfG: "Bis zum neuen Gesetz ist im Einzelfall zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung soll so aussehen, dass im Normalfall künftig "GSR" gilt."

Künftiges Gesetz (zusammenfantasiert!):
"GSR: ja, aber nur, wenn KV an einem Freitag geboren, rechts 6 Zehen hat, kein Steuerstrafverfahren anhängig, immer pünktlich über dem Regelsatz gezahlt hat und (ganz wichtig) er in die Nähe des Kindes zieht und der KM regelmäßig einen Hunni in den Briefkasten wirft."

Ist es also vorteilhaft, diesen kleinen Schritt des BVerfG sich zu sichern oder (damit es keine doppelte Behördenarbeit gibt) abzuwarten, was Leutheusser-Schnarrenberger und Behörde sich ausdenken und dann in einem Abwasch das Recht mitzunehmen?

Vielen Dank für Eure Meinung!

RV
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« Antwort #319 am: 03. August 2010, 15:52:05 »

Moin RV,

Ist es also vorteilhaft, diesen kleinen Schritt des BVerfG sich zu sichern oder (damit es keine doppelte Behördenarbeit gibt) abzuwarten, was Leutheusser-Schnarrenberger und Behörde sich ausdenken und dann in einem Abwasch das Recht mitzunehmen?
ich verstehe die momentane Verlautbarung (siehe mein Post unter #302) zwar als vorläufige Regelung. Ich habe aber noch nichts von einer so genannten "Durchführungsbestimmung" gelesen, die sinngemäss besagen würde "bis zur Verabschiedung der neuen gesetzlichen Regelung gilt, dass..."

Insofern solltest Du diese Frage einem (guten) Familienrechtler stellen; der wird das vermutlich eher beantworten können als wir.

Grüssles
Martin
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« Antwort #320 am: 03. August 2010, 15:55:21 »

Hallo RV, genau diese Überlegung schwirrt mir auch gerade im Kopf herum. Ganz schnell GSR beim FG beantragen und auf eine Entscheidung vor der Gesetzesänderung (oder nicht) hoffen oder abwarten und auf GSR ohne Gericht hoffen?

Die Frage ist wie lange die Politiker für das Gesetz noch brauchen werden. Wenn ich daran denke wie oft in diesem Jahr allein das Nichtrauchergesetz geändert wurde und wie schnell das ging frage ich mich doch wo hier die Prioritäten liegen.

Gruß Willi
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Rachels Vater
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« Antwort #321 am: 03. August 2010, 15:56:00 »

Ich hatte mich auf diesen Teil der Begründung gestützt:

Zitat
...Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a
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dass dies dem Kindeswohl entspricht;...
« Letzte Änderung: 03. August 2010, 15:58:15 von Rachels Vater » Gespeichert
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« Antwort #322 am: 03. August 2010, 16:02:18 »

Leute, das BVerfG hat eine vorläufige Regelungskompetenz. Ab sofort und bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber gilt also die Antragslösung unter der Bedingung, dass das SR dem Kindeswohl entspricht. Dies dürfte in praxi bedeuten, dass der Vater die Dienlichkeit des GSR beweisen muss.

Wo steht:

Zitat
Das Ergebnis dieser Prüfung soll so aussehen, dass im Normalfall künftig "GSR" gilt."
   question

Das ist mit diesem Drecks-Beschluss nicht gesagt. Der Vater hat nun lediglich ein Recht, dass er (jedenfalls nach der bisherigen familienrechtlichen Praxis) nicht durchsetzen können wird.

Der Gesetzgeber kann natürlich eine viel väterfreundlichere Variante beschließen, aber warum wohl lässt das BVerfG zu diesem Zeitpunkt diesen Furz???

Krishna
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Krishna
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« Antwort #323 am: 03. August 2010, 16:08:44 »

aber warum wohl lässt das BVerfG zu diesem Zeitpunkt diesen Furz???
Das habe ich mit der Darstellung eines fiktiven Telefonats herauszuarbeiten versucht.
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« Antwort #324 am: 03. August 2010, 16:10:03 »

Moin RV,

Ich hatte mich auf diesen Teil der Begründung gestützt:
wenn das Anliegen bei Dir akut ist, wäre es einen Versuch wert, mit genau dieser Begründung einen entsprechenden Antrag zu stellen - und die Reaktion (egal, ob positiv oder negativ) hier zu publizieren.

Grüssles
Martin
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