Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:43:57 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 ... 29 30 [31] 32   Nach unten
Drucken
Autor Thema: § 1626a und kein Ende...  (Gelesen 73003 mal)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #750 am: 10. November 2011, 19:43:34 »

Den Beschluss sehe ich kritisch. Der Vater hat seine Befürchtungen geäußert, die Mutter könne (abermals) zwecks Umgangserschwernis/-boykott den Wohnort wechseln. Das hat die Richter nicht davon abgehalten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zuzuschieben, obwohl der Aufenthaltsort nicht strittig war. Der Antrag des Vaters hierauf war ein Ersatzantrag, mehr nicht.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Rider87
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 43


« Antwort #751 am: 23. November 2011, 22:41:49 »

Hallo zusammen info für euch alle ))))

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12215551/7249995/Gemeinsames-Sorgerecht-trotz-Weigerung-der-Mutter.html

Gemeinsames Sorgerecht trotz Weigerung der Mutter
Berlin (dpa/tmn) - Ein Gericht kann auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Sorge für ein nichteheliches Kind festlegen. Voraussetzung ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Gericht auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ein nichteheliches Kind festlegen kann. Bedingung sei, das dies zum Wohle des Kindes geschehe, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt (Aktenzeichen: 16 Uf 86/10).

In dem Fall stritten die unverheirateten Eltern um das Sorgerecht für ihr Kind. Die Mutter, bei der das Kind lebt, verweigerte ein gemeinsames Sorgerecht. Der Vater wollte an der elterlichen Sorge für das Kind teilhaben oder mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind alleine ausüben.

Das Amtsgericht wies die Anträge des Vaters zurück. Vor dem Kammergericht hatte er jedoch teilweise Erfolg. Die Richter übertrugen beiden Eltern das Sorgerecht für ihr Kind. Die geltende Gesetzeslage sehe zwar eine gemeinsame Sorge nicht vor, wenn die Mutter diese verweigere. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 aber entschieden, dass Eltern auf Antrag eines Elternteils ein gemeinsames Sorgerecht bekommen können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Im konkreten Fall hätten Vater und Kind ein vertrauensvolles Verhältnis, beide Elternteile seien dem Kind gegenüber loyal. Es entspreche daher dem Kindeswohl, wenn die Eltern in wichtigen Angelegenheiten gemeinsam entscheiden könnten.


Gespeichert

Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #752 am: 23. November 2011, 22:49:22 »

Zusammengeführt, weil
1. bekannt, siehe dieses Topic
2. "Deine Geschichte" das falsche Forum ist
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
lima65
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 59


« Antwort #753 am: 24. November 2011, 20:26:43 »

Aber auch folgendes ist weiterführend zu lesen (http://familienanwaelte-dav.de/kinder-details/items/gemeinsames-sorgerecht-fuer-eltern-nichtehelicher-kinder-auch-bei-weigerung-der-mutter.html):

Zitat
Mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts übertrug das Gericht beiden Eltern das Sorgerecht für das Kind.

denn:

Zitat
Da die Mutter in ihren Beruf rückkehren müsse, solle das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei ihr verbleiben. Die Rückkehr solle nicht dadurch erschwert werden, dass sie die Wahl des Lebensmittelpunktes nicht alleine treffen könne.

Also konkret: Die Mama muss zwar fragen, ob das Kind in die Kirche gehen darf, aber wo das passiert, darf sie allein entscheiden... Na toll!
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #754 am: 11. Dezember 2011, 13:17:28 »

Schweiz

Mamablog-Redaktion am Freitag den 9. Dezember 2011

Sorgerecht verpflichtet

Eine Carte Blanche von Leila Straumann.

In letzter Zeit werden Männer immer öfter als grosse Verlierer der Frauenemanzipation dargestellt. Aus einer Bewegung, die eigentlich beiden Geschlechtern zugute kommt, wird ein Geschlechterkampf konstruiert. Ein Paradebeispiel sind Scheidungen: Gewisse Medien und einige Väterorganisationen zitieren Männer, denen die Ex-Frau nach einer Kampfscheidung die Kinder vorenthält. Als Lösung wird das gemeinsame Sorgerecht propagiert, das nun vom Bundesrat tatsächlich als Regelfall vorgesehen wird.

http://blog.tagesanzeiger.ch/mamablog/index.php/20636/sorgerecht-verpflichtet/

Dieses Plamphet stammt übrigens von einer Gleichstellungsbeauftragten.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #755 am: 11. Dezember 2011, 20:04:29 »

Hi
Leila Straumann - blöde, stumpfsinnigie und feministische Gehirmamputierte. Kinder vorfahren als Geschütz, und nebenbei die Verantwortung beider ET hervorheben, und die der Mütter mal kurz negieren. Was bitte hat dieses Gedöns in der Wechselwirkung Sorgerecht vs. Unterhalt verloren? Meine Antwort: Nix, rein garnichts. Schade nur, denn gerade sie weiss es anscheinnend sehr genau - daher: Liebe Leila, verpiss Dich. Such Dir einen anderen Job, der Dich nicht so blosstellt. Denn bitte - wo siehst Du die Gleichstellung - entsprechend Deinem Job - auch nur ansatzweise verletzt? Die Banken sollen gerade gute Vertuscher und Verblender (ich sage Schwindler oder noch treffender Betrüger) suchen - Deine Chance. Und die Kohle stimmt auch - mehr denn je staatlich garantiert. Na dann los.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #756 am: 14. Dezember 2011, 12:23:19 »

Sehr interessante Seite zur Haltung des BMJ zum GSR.

Der hoch engagierte Anwalt Schulte-Frohinde hat sich zum BVerwG durch geklagt, um Akteneinsicht zu bekommen und hat gewonnen.
Das BMJ war intensiv um Vertuschung bemüht.
Danke an P von der TrennungsFAQ, für diese Entdeckung.
http://schultefrohlinde.de/node/198
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Wildlachs
_wildlachs
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #757 am: 14. Dezember 2011, 15:00:04 »

Vielleicht habe ich entsprechende Hinweise hier im Portal auch nur übersehen, daher nur zur Erinnerung:

Schon im Februar 2011 gab die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichstages
eine bemerkemswerte Stellungnahme zur Reformdiskussion zum § 1626a BGB ab.

Ein Auszug der Zusammenfassung:

"(...)
VIII. Zusammenfassung
Die Kinderrechtekommission ist DFGT befürwortet - auf der Basis der aktuellen Reform-überlegungen im BMJ - das folgende Regelungsmodell für die elterliche Sorge nicht mit-einander verheirateter Eltern:
1 a) Gesetzliche Primärsorge der Mutter als Ausgangspunkt.
b) Gemeinsames Sorgerecht beider Eltern nach Sorgeerklärung des (rechtlich fest-stehenden) Vaters; die Sorgeerklärung kann auch vorgeburtlich und im Zusammen-hang mit der Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.
c) Widerspricht die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes, kann das Familiengericht entsprechend § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen.

2 Der Übergang der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater sollte entsprechend der Übergangslösung des BVerfG im Beschluss vom 31.7.2010 (Rn. 76) gesetzlich geregelt werden.

3 Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB ausdrücklich auch auf das noch ungeborene Kind zu erstrecken (§ 1912 BGB ist entsprechend anzupassen).

4 Der BGB-Gesetzestitel "Elterliche Sorge" (§§ 1626-1711) ist gesetzessystematisch neu und allgemeinverständlich zu strukturieren
(...)"


W.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 15:09:41 von Wildlachs » Gespeichert
andy99000
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 132


« Antwort #758 am: 14. Dezember 2011, 15:17:13 »

Mir war bekannt das das Justizministerium von 2003 bis heute die Sache bewusst verschleppt. Aber was der Anwalt da aufgedeckt hat ist eine Bombe. Es ist der dokumentierte Verrat. Das muss ich erstmal verdauen. Jetzt wird mir auch klar warum das Bundesverfassungsgericht keine Frist gesetzt hat. Damit man diese Schweinerei, diese Spielchen um das Thema noch Jahre weiterbetreiben kann. Das ist ja eine Mafia. Das muss an die Öffentlichkeit! Dieser Skandal gehört in die Medien!
Gespeichert

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall:  Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
Vater2003
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 70


« Antwort #759 am: 14. Dezember 2011, 18:06:17 »

Darf das http://schultefrohlinde.de/node/198
auf Facebook (Aktion Kinderschuhe Sorgerecht) veröffentlicht werden ?.
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #760 am: 14. Dezember 2011, 18:15:31 »

Das kann ich nicht entscheiden aber einen Link zu setzen sollte eigentlich kein Problem sein.
Ist schließlich eine öffentlich zugängliche Seite.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #761 am: 08. Februar 2012, 18:22:32 »

SPD drängt auf Neuregelung des Sorgerechts
Einfachere Lösung für nicht verheiratete Eltern angestrebt

Die SPD drängt auf eine zügige Neuregelung des elterlichen Sorgerechts bei Kindern von nicht verheirateten Eltern. Sie will die schwarz-gelbe Koalition, die sich bei diesem Thema entgegen ihren Ankündigungen bislang nicht auf einen eigenen Entwurf einigen konnte, unter Druck setzen.

http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/zeitgeschehen/SPD-draengt-auf-Neuregelung-des-Sorgerechts;art16698,6604170
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Eric69
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66


« Antwort #762 am: 29. Februar 2012, 21:58:46 »

Die Grünen setzen Ihren alten Vorschlag am Freitag mal wieder in´s Plenum:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/plenum/dok/403/403852.gemeinsames_sorgerecht_fuer_nichtverheir.html
Grüße Eric
Gespeichert
Eric69
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66


« Antwort #763 am: 29. Februar 2012, 22:08:37 »

danke für´s umsetzen, hatte es nicht gleich gefunden, Eric
Gespeichert
tarek
_tarek
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 140


« Antwort #764 am: 05. März 2012, 08:47:03 »

Hallo,

die Zeitungen berichten über den gestrigen Koalitionsausschuss:

"Die Rechte lediger Väter sollen außerdem gestärkt werden. Wenn die Mutter sich nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden erklärt, hat der Vater künftig die Wahl, entweder direkt das Gericht anzurufen oder zunächst mit Unterstützung des Jugendamts eine Einigung mit der Mutter zu erzielen. Das Familiengericht entscheidet, wenn die Mutter nicht zustimmt."

http://www.tagesspiegel.de/politik/treffen-der-parteispitzen-warnschussarrest-fuer-jugendliche-gewalttaeter/6286342-2.html

"Das Sorgerecht wird dahingehend geändert, dass Familiengerichte nicht verheirateten Vätern künftig einfacher das Sorgerecht zusprechen können. Vor allem in Fällen, in denen die Kindesmutter ein geteiltes Sorgerecht ablehnt oder sich nicht zur Frage äußert, kann ein gericht in einem beschleunigten Verfahren über den Antrag des Vaters entscheiden."

http://www.sueddeutsche.de/politik/koalitionsausschuss-beschliesst-massnahmen-buendel-konfliktfreie-reformen-1.1300063

Gruss
Tarek
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #765 am: 05. März 2012, 09:09:27 »

Also hat sich die Regierung entschieden, ihr Nichtentscheidung umzusetzen.

"Beratung durch das JA oder zum Gericht."
Sensationell.
Weniger geht nicht.
Nur dass das Gericht den Antrag jetzt noch schneller und ohne Anhörung ablehnen kann.

Es ist Zeit, die Guillotine wieder raus zu holen. guilutine
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Eric69
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66


« Antwort #766 am: 05. März 2012, 09:21:45 »

So, nun hat sich die mieseste Variante durchgesetzt. Vielleicht gibt es in 20 Jahren endlich mal eine faire Lösung für Väter und deren uneheliche Kinder. Dann hätten wir zumindest als Großeltern etwas davon. Das einzig Positive was ich aus dieser Entscheidung ziehe ist, dass ich nun sehr genau weiß weiche Parteien für mich unwählbar geworden sind.
Trotzdem einen guten Start in die Woche
Eric
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #767 am: 05. März 2012, 09:26:40 »

Das einzig Positive was ich aus dieser Entscheidung ziehe ist, dass ich nun sehr genau weiß weiche Parteien für mich unwählbar geworden sind.
Was sich aber sicher nicht auf die 3 Regierungsparteien beschränkt.
Die SPDGRÜNLINKE ist nicht ein Fitzelchen besser.
Im Gegenteil. Die tun jetzt nur so (minimal) progressiv, weil sie in der Opposition sind.
Ansonsten arbeiten sie weiter intensiv an der Überwindung des männlichen.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Eric69
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66


« Antwort #768 am: 05. März 2012, 09:37:56 »

nö, natürlich stellen die Gutmenschen(frauen) in der Opposition keine wirkliche Alternative dar. Aber die Freibeuter bieten sich als Protestpartei mit der Chance auf ein paar Prozent schon an. Zumindest liegen die zur Zeit beim 2-3 fachen Wert der regierungsbeteiligten FDP.
viele Grüße
Eric
Gespeichert
pappasorglos
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #769 am: 05. März 2012, 15:40:17 »

Das Plenarprotokoll von letztem Freitag (2.3.2012) mit dem TOP zum Sorgerecht:

http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17163.pdf
Gespeichert
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #770 am: 05. März 2012, 16:46:49 »

Hi,

lustig. Wenn man ne ordentliche Portion Galgenhumor hat.
Herr Silberhorn führt an einem ersten Fallbeispiel aus, dass
automatisches Sorgerecht doof ist, weil es könnte ja folgendes passieren:

Thomas Silberhorn (CDU/SCU)

"[...]Nehmen Sie die Situation, dass eine Frau Opfer einer
Vergewaltigung wurde, dadurch schwanger wird und
sich dafür entscheidet, dieses Kind auszutragen. Kann
man dieser Frau wirklich zumuten, dass sie ihre elterliche
Sorge kraft Gesetzes nur gemeinsam mit dem Vergewaltiger
ausüben kann und sich das alleinige Sorgerecht
erst vor Gericht erstreiten muss? [...]"

Das ist seine erste Fallkonstruktion. Natürlich völlig aus dem Leben gegriffen.
Ein Vergewaltiger muss zunächst eine unverheiratete Frau vergewaltigen.
Bei einer verheiraten wäre er ja nicht rechtlicher Vater. Diese muss schwanger
werden und auch das Kind austragen. Die Frau muss ihren Vergewaltiger kennen.
Und ihn als Vater angeben. Dieser wird dann angeschrieben (Adresse ist bekannt)
und tapert dann zwecks Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt. Wird er da nicht
direkt verhaftet oder sitzt nicht schon im Knast zu diesem Zeitpunkt (Frage: Gibt es Freigang
zwecks Vaterschaftsanerkennung?) und schafft es, die Vaterschaft anzuerkennen,
ja dann sind endlich die Voraussetzungen gegeben unter denen überhaupt diese Fallkonstruktion
theoretisch eintreten könnte. Habe ich noch was vergessen?

Würde mich interessieren, ob es nur einen einzigen Fall in der Realität gibt?

Kann mir das nur so erklären, dass er von dem "Zwischenschritt" zur Sorgerechtserlangung,
nämlich die Vaterschaftsanerkennung bei Unverheirateten, einfach keine Ahnung hat.

Auf dieser Ebene wird diskutiert. Anderes fehlt auch nicht. Arme Mütter, Hormonschwankungen 
ausgesetzt, handlungs- und entscheidungsunfähig, etc., etc...

Bin begeistert.

LG
Mux
 
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #771 am: 05. März 2012, 16:54:31 »

Ratet mal welchen Beruf er ausübt.

Richtig.
Rechtsanwalt.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #772 am: 05. März 2012, 17:05:08 »

Würde mich interessieren, ob es nur einen einzigen Fall in der Realität gibt?
Vielleicht fragt ihn ja mal jemand wieviele solche Fälle er kennt.
Z.B. über Abgeordnetenwatch.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Jeanswilli
_Jeanswilli
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 617


« Antwort #773 am: 05. März 2012, 17:18:48 »

Laut Pressemitteilung der FDP hat sich die Koalition gestern auf ein gemeinsames Modell geeinigt.

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=486006

Danach müssen künftig die Mütter beweisen, dass ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht.

Gruß Willi
Gespeichert
Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #774 am: 13. März 2012, 11:35:15 »

Hallo miteinander!

Nach langer Zeit wieder mal eine Meldung von mir. Bin erstaunt, dass nach dem letzten Beitrag keine Komentare zu lesen sind???

Ganz ab davon, dass unsere Rechtsverdreher es sicherlich so hinbiegen werden, dass allein der Unwille als Kommunikationsdefizit der Eltern und damit Kindeswohlgefährdung angesehen werden wird, bleibt aber zumindest die Hoffnung, dass demnächst die Obergerichte den klar zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers beachten werden müssen. Vielleicht nicht, wenn irgendein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt mit dem Willen des Gesetzgebers argumentiert, aber ich habe die Hoffnung, dass namhafte Vertreter tatsächlich etwas erreichen können.

Nichtsdestotrotz sind wir von einer wirklichen Gleichstellung meilenweit entfernt. Und ich denke, das wird sich nicht geändert haben, wenn ich schon Opa bin.

Grüße

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
Seiten: 1 ... 29 30 [31] 32   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Politik & Gesellschaft, Soziales  |  Politik, Gesellschaft, Soziales (Moderator: Beppo)  |  Thema: § 1626a und kein Ende...
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team