Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:43:09 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Wann beginnt das Trennungsjahr?  (Gelesen 772 mal)
ralf38
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13


« am: 05. Oktober 2004, 17:39:46 »

 question Hallo, mal eine frage:
Bin am 20.06.2004 aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Muß man da was schriftlich festhalten und von beiden untreschreiben lassen, oder wie läuft das ab? braucht man den Tremin nur mündlich bei der Scheidung angeben ? Danke schon mal für eure Hilfe !
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2004, 18:00:48 »

Hallo ralf38,

der sicherste Weg ist es, über den RA oder von dir selbst (dann per Einschreiben/Rückschein) mitzuteilen, dass du dich von deiner Frau per (Auszugsdatum) getrennt hast. Dann nach 10 Monaten kannst du den Scheidungsantrag einreichen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
made in germany
Gast
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2004, 18:01:33 »

Wenn Du Dich zu dem Datum abgemeldet hast, oder sie das getan hat, offiziell ja. Man kann sich aber auch einigen und das Datum rückdatieren und sogleich die Scheidung einreichen.

[Editiert am 5/10/2004 von made in germany]
Gespeichert
made in germany
Gast
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2004, 18:05:48 »

Auch das von Deep Thought stimmt natürlich.
Gespeichert
ralf38
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13


« Antwort #4 am: 05. Oktober 2004, 18:15:30 »

Hallo, danke für die schnellen Antworten. Und wie formuliert man sowas selbst ?
Gespeichert
made in germany
Gast
« Antwort #5 am: 05. Oktober 2004, 18:19:21 »

Meinst jetzt das mit der rückwirkenden Einigung, oder den Auszug ? Bei letzterem wird Dir bestimmt was einfallen :-D
Gespeichert
ralf38
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13


« Antwort #6 am: 05. Oktober 2004, 18:21:51 »

Beides. Was schreibt man denn da so?
Gespeichert
made in germany
Gast
« Antwort #7 am: 05. Oktober 2004, 18:25:16 »

Hiermit bestätigt Frau xxxx den Auszug des Herrn xxx am xxx aus der gemeinsamen Wohnung. Wenn Du nichts Offizielles hast.

Hiermit wird bekundet das die Parteien xxx und xxx seit dem xxx weder Tisch noch Bett teilen und ihre eigenen,vollständig getrennten Wege voneinander, seit dem xxx gehen. Beide Parteien willigen einen Antrag zur Scheidung ein und befinden diese als zerüttet.
Unterschrift X und Unterschrift Y

So zum Bleistift.

[Editiert am 5/10/2004 von made in germany]
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Wann beginnt das Trennungsjahr?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team