Hallo Suphi..
nach 4 Jahren Ehe müßte sie eh ne unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.
Da soll sich doch was geändert haben.
ansonsten mal bei der Ausländerbehörde anklopfen.
Würd auch in die Gemeinde gehen und sagen, daß Deine Frau unbekannt verzogen ist.
Du hast dann wenigstens was in der Hand was das Trennungsjahr betrifft.
Sie soll Dir das auch schriftlich geben, daß sie sich nur scheiden läßt, wenn sie dann weiter in Deutschland bleiben kann.
Erpressung sieht auch kein Richter gerne.
Du bist rein theoretisch zum Unterhalt verpflichtet, könntest aber gerichtlich gegen vorgehen, indem man behauptet, sie ist aus einer intakten Ehe ausgebrochen und zu ihrem Liebsten geeilt.
Ansonsten würd ich mal die Pferde nicht scheu machen, da man Trennungsunterhalt nur zahlen muß, wenn es die Gegenpartei fordert.
Heißt also...meldet sie sich bis zur Scheidung nicht wegen Unterhalt, mußt Du auch nicht rückwirkend zahlen.
Also psssssst nix ansprechen.
Gruß
Melly