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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:33:05 *
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Autor Thema: Frau ist ausgezogen, Scheidung ?  (Gelesen 618 mal)
suphi
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« am: 02. Oktober 2004, 22:03:12 »

Hallo zusammen,

ich bin seit vier jahren verheiratet und das letzte Jahr war leider nicht gerade das angenehmste. Jetzt ist meine Frau vor 6 Wochen ausgezogen und lebt in Holland mit einem zusammen.
Soweit so gut. Nun ist sie aber noch auf meine Wohnung angemeldet und was die Scheidung angeht hat Sie Forderungen, nämlich unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Sie ist Türkin) sonst willigt Sie der Scheidung nicht ein. Was kann ich da machen? Sie abmelden und abwarten ? Wenn das überhaupts geht, oder nur abwarten bis das eine Jahr vorbei ist.
Wie ist das gesetzlich geregelt wenn Sie einfach Ihre Sachen packt und geht, bin ich troztdem Unterhaltspflichtig (Sie arbeitet nicht, und der bei dem Sie zusammen ist, wohnt iregentwo in Holland)
Hmm

Viele Grüsse
Suphi
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2004, 11:14:04 »

Hallo Suphi..

nach 4 Jahren Ehe müßte sie eh ne unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.
Da soll sich doch was geändert haben.
ansonsten mal bei der Ausländerbehörde anklopfen.
Würd auch in die Gemeinde gehen und sagen, daß Deine Frau unbekannt verzogen ist.
Du hast dann wenigstens was in der Hand was das Trennungsjahr betrifft.
Sie soll Dir das auch schriftlich geben, daß sie sich nur scheiden läßt, wenn sie dann weiter in Deutschland bleiben kann.
Erpressung sieht auch kein Richter gerne.
Du bist rein theoretisch zum Unterhalt verpflichtet, könntest aber gerichtlich gegen vorgehen, indem man behauptet, sie ist aus einer intakten Ehe ausgebrochen und zu ihrem Liebsten geeilt.
Ansonsten würd ich mal die Pferde nicht scheu machen, da man Trennungsunterhalt nur zahlen muß, wenn es die Gegenpartei fordert.
Heißt also...meldet sie sich bis zur Scheidung nicht wegen Unterhalt, mußt Du auch nicht rückwirkend zahlen.
Also psssssst nix ansprechen.
Gruß
Melly
Gespeichert
Arwen
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 62


« Antwort #2 am: 04. Oktober 2004, 12:13:30 »

Meine Erfahrung:
Wenn ihr mehr als drei Jahre verheiratet wart und diese auch zusammengelebt habt, sollte sie keine Probleme mit einer unbefristeten Aufenthalsgenehmigung haben.
Gespeichert

Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.

suphi
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« Antwort #3 am: 04. Oktober 2004, 22:00:21 »

Hallo,

sie hat noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, nur bis zum 08.2005. Sie kriegt unbefristet wenn ich mit ihr zur Behörde gehe, und versichere dass wir noch zusammenleben. Sonst heißt es für Sie immer nur befristet, denn ich werde sicherlich die Behörde nicht anlügen.


Wie ist es nach dem Trennungsjahr, muss ich dann auch mit RA vor Gericht um die Scheidung einzureichen?

  Du bist rein theoretisch zum Unterhalt verpflichtet, könntest aber gerichtlich gegen vorgehen, indem man behauptet, sie ist aus einer intakten Ehe ausgebrochen und zu ihrem Liebsten geeilt.

Notfalls könnte ich es probieren:-)

Habe gelesen, das die Justizministerin eine neue Regelung für Ehegattenunterhalt rausbringen will, vielleicht kann ich noch davon profitieren:-)

 http://www.taz.de/pt/2004/09/22/a0150.nf/text


Danke für die netten antworten.

Suphi
Gespeichert
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