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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:31:30 *
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Autor Thema: Umgangsregelung / Expertenmeinungen  (Gelesen 2139 mal)
LucasDaddy
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« Antwort #25 am: 12. Oktober 2009, 18:53:33 »

Hi Beppo,

danke Dir für Dein Mitgefühl, auch wenn es mein Sohn nun sicherlich nötiger als ich hat.

Zu Deiner Frage: Es wurde kein Vergleich geschlossen, sondern ein richterlich bestätigter (ist dann vollstreckbar) Beschluß verabschiedet. Ob Urteil, Beschluß oder was immer ist ja eigentlich auch egal, denn der Inhalt zählt und der wird meinem Kleinen in keiner Weise gerecht. Obwohl meine Ex eigenmächtig gegen den Umgangsbeschluß von 2007 verstoßen und die gemeinsame Zeit mit meinem Sohn um 50% gekürzt hat, bleibt es dabei, denn hier zählt das Kontinuitätsprinzip (des wiederholten Verstoßes). ***Ironie on*** Vielleicht sollte ich meiner Ex ab sofort jede Woche einmal an einer dunklen Ecke auflauern und ihr so richtig eine drücken. Bis zum Prozeß wird es wohl auch 9 Monate dauern und dann darf ich weitermachen wie bisher, denn so langsam sollte sie sich wohl daran gewöhnt haben ***Ironie off***

Für Väter gilt o.g. Prinzip wohl selbst ohne Verstöße nicht, denn daß mein Sohn die letzten 5 Jahre 90% aller Wochenende bei mir verbracht hat, sorgt offensichtlich nicht für ausreichend Kontinuität.

Ich kann das alles immer noch nicht glauben oder fassen und ich weiß nicht, wie ich das meinem Sohn sagen soll  cry_smile
Aber ich weiß, was er sagen wird: "Papa, da müssen wir weiter kämpfen!"

Shit, könnte nur noch heulen!
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ultima ratio regum


« Antwort #26 am: 13. Oktober 2009, 22:08:59 »

Lieber LucasDaddy,
offenkundig ein Etappensieg für Ex. Leg die Betonung auf Etappe. Die wichtigste Frage: Das alles fand ja vor dem AG statt. Wirst Du gegen den Beschluss angehen?

Wie war die Sache mit der Anwaltsregelung? Kam das zur Sprache?

Grüße
Till
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(Friedrich der Große 1712 - 1786)
elwu
Gast
« Antwort #27 am: 13. Oktober 2009, 23:04:35 »

die Verhandlung ist vorüber und ein Vater mehr um seine Vaterschaft gebracht worden  cry_smile

Hallo,

was *konkret* wurde denn nun richterlich entschieden? Deinem -verständlicherweise sehr emotionalen- Prozessbericht kann ich nicht entnehmen, was beantragt wurde und von wem; und was letztlich beschlossen wurde.

/elwu
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LucasDaddy
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« Antwort #28 am: 13. Oktober 2009, 23:17:43 »

Hi Till,

Etappensieg für die Ex stimmt, langfristiger, schwer wieder wettzumachender Verlust für unseren Sohn leider auch.

Ob ich gegen den Beschluss angehen werde, weiß ich noch nicht so genau. Momentan tendiere eher zum "Füße - zumindest nach außen - stillhalten", denn ich möchte meinem Sohn keine weitere Belastung zumuten. Es wird schwer genug für ihn werden und er muß endlich aus der Schußlinie verschwinden und sollte zumindest einen, wenn auch nur sehr bedingt vorhandenen, Ruhepol haben. Evtl. wende ich mich mal an die "Fachpresse", denn diese Unglaublichkeiten können nicht oft genug publik gemcht werden (meine Ex liest Bild und Bravo, also wird es sie kaum treffen...).

Anwaltspflicht besteht anscheinend nicht in Umgangverfahren, zumindest hat es niemanden gewundert, dass ich mich selbst vertreten habe. Mich im übrigen auch nicht, denn dies hätte am Ausgang sicherlich nichts geändert.

Versuche das Beste für meinen Sohn draus zu machen...mehr geht im Moment nicht.

LG!
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ultima ratio regum


« Antwort #29 am: 13. Oktober 2009, 23:53:41 »

Servus LucasDaddy,
schlaf noch eine Nacht drüber und dann gib Dir nochmal 24h. Die Fachpresse kann nur Teil eines Ganzen sein. Für sich genommen ist das wie ein Ruf in der Wüste.

Das Gericht wollte Dir nicht folgen. Es gilt jetzt zu analysieren, weshalb nicht. Oder ob Fehler aufzudecken sind. Wir hier stecken nicht drin in Deinem Schlamassel. Das ist kein Ausschlusskriterium. Im Gegenteil. Das ist zu Deinem Vorteil. Ob mehr geht oder nicht mehr geht, bei allem Respekt, solltest Du nicht Deiner eigenen Urteilskraft überlassen.
Bitte arbeite doch elwus Frage ab:
Zitat
was beantragt wurde und von wem; und was letztlich beschlossen wurde
Gruß

Till
 
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LucasDaddy
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« Antwort #30 am: 14. Oktober 2009, 20:20:14 »

Hi Till,
hi elwu,

sicherlich werde ich mit etwas Abstand die Angelegenheit evtl. gelassener und überlegter angehen können. Erstmal Füße still habe ich ja schon kapiert...

Für elwu fasse ich die wichtigsten Ereignisse und Entscheidungen noch einmal zusammen, ist ja doch alles etwas konfus und verworren (wie bei wahrscheinlich jedem hier):

Im Zuge eines Verfahrens in welchem ich meinen Sohn für drei Wochen bei mir behielt, um ihn vor den körperlichen Übergriffen meiner Ex und deren damaligen Lebensgefährten zu schützen, wurde 2007 durch richterlichen Beschluss festgeleget, dass mein Kleiner auch weiterhin jedes Wochenende bei mir verbringen soll. Dies wurde im Anschluss schriftlich vom JA und dem Kinderschutzbund als dem Kindeswohl entsprechend bestätigt. Das Verfahren ruhte auf unbestimmte Zeit, da sowohl an mich, als auch an meine Ex, diverse Erwartungen an die Zeit danach gestellt wurden (gemeinsame Mediation, psychotherapeutische Behandlung bzw. Kur meiner Ex, Ergotherapie für unseren Sohn). Ist auch alles erfolgt, aber insbesondere die Medation mit nur sehr mäßigem, kurzfristigem Erfolg.

Anfang dieses Jahres bat meine Ex mich auf einige der kurzen Wochenenden (Freitag auf Samstag) zu verzichten, da unser Sohn ihren neuen LG nicht akzeptieren konnte. Nach einiger Bedenkzeit und langen Gesprächen mit meinem Kleinen habe ich dem für einen Zeitraum von drei Monaten zugestimmt, da ich durchaus einsehe, dass es keinen Sinn macht meinem Sohn durch Sturheit oder Uneinsicht seinen Alltag bei der KM zu versauen. Zwar sehe ich die Auswahl ihrer häufig wechselnden LG´s als durchaus bedenklich (insebesondere für meinen Sohn) an, aber es steht mir hier kein Urteil zu. Nach Ablauf der drei Monate wies ich meine Ex daraufhin, daß nun wieder die urspüngliche Regelung - also jedes WE - gelten soll. Natürlich wollte sie davon nichts wissen und auch die Bitten unseres Sohnes hat sie wenig interessiert. Ich habe darauf das JA informiert, Stunden meiner Zeit verschwendet, wochenlang gewartet, daß etwas passiert, um dann vom SB zu hören, daß er "da wohl nix machen kann", denn Exchen sieht das ja alles ganz anders. Also sollte ich mich an den Richter von damals wenden. Habe ich getan, Termin war am Montag und den Rest kennt ihr ja eigentlich, denn das Nichtbeachten eines Beschlusses über Monate hat nun dazu geführt, daß dieser dahingehend abgeändert wurde, daß uns 50% unserer Zeit auch zukünftig gestohlen werden. Zudem ganz, ganz miese Regelung bzgl. der Feiertage. Im Prinzip grundsätzlich bei Mutti, Papa darf dann 1-2 Tage später auch mal und an dem Geburtstag meines Sohnes wird mir doch eine ganze Stunde gegönnt. Natürlich nicht bei ihm zu Hause.

Alle Klarheiten beseitigt?

LG!
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LucasDaddy
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« Antwort #31 am: 15. Oktober 2009, 22:18:50 »

Moin zusammen,

die Stunden klären die Gedanken und genau die mache ich mir über einen evtl. Verfahrensfehler:

Seitens meiner Ex und deren RA(ttin) wurde als Begründung für die eigenmächtige Abänderung des Beschlusses immer wieder das angebliche Gutachten eines Kinderpsychologen genannt und das Gericht folgte dieser. Tatsächlich lag dieses aber gar nicht vor, da es angeblich zu spät fertig wurde. Trotzdem wusste Ex aber ganz genau, was in diesem stehen wird  men_ani

Eigentlich ist das doch ein Verfahrensfehler, denn Beweise zuzulassen, die def. nicht vorhanden sind, ist doch nicht rechtens, oder Huch

Viele Grüße! 

@Deep: Ich lasse mal den Fachmann dran ;-) Was meinst Du dazu? Ist doch Dein Thema, oder?
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2009, 22:29:43 von LucasDaddy » Gespeichert
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« Antwort #32 am: 20. Oktober 2009, 10:15:14 »

Moin,
schwierig zu beurteilen.
Deep wirst Du per PN anstuppsen müssen. Es gibt bei der Fülle der Beiträge keine Lesegarantie des Silberrückens hier.
Anyway, wenn Du in die nächste Instanz gehen willst, brauchst Du einen Anwalt. Schon kontaktiert?

Gruß
Till
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