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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 13:55:44 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44280 mal)
DeepThought
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WWW
« Antwort #350 am: 13. Januar 2010, 13:18:06 »

Ich habe mir mal den Spaß Prozentual auszurechnen wie viel jeder anteilsmäßig zu seinem Nettolohn bezahlt.
Ein spannender Ansatz, vielen Dank. Ich werde das etwas übersichtlicher in einer Excel-PDF darstellen.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DeepThought
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« Antwort #351 am: 13. Januar 2010, 14:39:22 »

Ich habe rechnen lassen, welchen Anteil am unterhaltsrelevanten Einkommen der KU hat. Weil's einfacher war, nur für ein Kind.

Wer in das Gesicht des Wahnsinn schauen möchte, >hier< (pdf) entlang.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
eskima
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« Antwort #352 am: 13. Januar 2010, 15:02:49 »

Moin,

glücklicherweise hinkt die Aufstellung etwas, weil das Einkommen der DT um die Werbungskosten bereits bereinigt wurde. Trotzdem ein interessanter Ansatz, vor allem, wenn man es mit dem hälftigen Kindergeld sieht.

LG

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
murcksi
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« Antwort #353 am: 13. Januar 2010, 18:15:41 »

Danke DeepThought,

die pdf. Datei ist richtig gut geworden. thumbup

Gibt es nicht eine Väterorganisation, die wegen dem Selbstbehalt klagt?
Vielleicht sollte man denen mal die Aufstellung zukommen lassen.

Würde mich wahnsinnig interressieren, wie sich die Richter sich da rausreden. 
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #354 am: 13. Januar 2010, 18:21:11 »

Hi eskima

glücklicherweise hinkt die Aufstellung etwas, weil das Einkommen der DT um die Werbungskosten bereits bereinigt wurde.
Dann hast Du noch nicht die Hammer Leitlinien gesehen, in welchen die Werbungskosten beim Unterschreiten des Mindest-KU zusammengestrichen werden, mit dezentem Hinweis auf die gesteigerte UH-Pflicht. Das im Hinterkopf schau Dir die stärksten Steigerungsraten mal genau an und die erkennst die grossen Verlierer des "Wachstumsbeschleunigungsgesetzes".

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
gaya
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« Antwort #355 am: 13. Januar 2010, 18:40:56 »

hallo,

habt ihr vielleicht eine ahnung, was sich mit " nach umständen des falles" gemeint ist? es steht unter jeder DDT- tabelle.

liebe grüsse

gaya
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Baeri22
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« Antwort #356 am: 13. Januar 2010, 18:52:53 »

Hallo, nach Umständen des Falls bedeutet das bei Einkommen über 5101,00 mtl Netto nach gewissen Umständen der Unterhalt nicht mehr nach Tabelle sondern einzeln verhandelt wird, Auf jeden Fall wird er über der letzten in der Tabelle angezeigten EK Gruppe liegen. Also Einzelfall dann.... aber was sag ich im UH Recht sind ja alle "Einzelfälle"!!!

LG
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gaya
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« Antwort #357 am: 13. Januar 2010, 19:16:28 »

hallo,

danke für die antwort.

mit anderen worten wird also jeder vater, der ein normales einkommen hat, zur auskunftspflicht und 23% mehr unterhalt gezwungen. und kollegen, dens wiklich egal sein könnte,
werden mal eben zum hofierten einzelfall mit einem natürlich teueren anwalt gemacht. iss doch cool oder. c

mit freundlichen grüssen

gaya
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midnightwish
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« Antwort #358 am: 13. Januar 2010, 19:52:43 »

Hi gaya,

du siehst es von der falschen Seite.

Die Zahl der Väter deren Einkommen über diesen 5.xxx liegt ist ja relativ gering zur Zahl der Väter die darunter liegen.
Würde nun für jeden Furz in den Einkommensklassen unter 5.xxx ein Anwalt und das Gericht bemüht wären die Gerichte hoffnungslos überlastet mit den Einzelfallentscheidungen, es gäbe nicht genug Anwälte, die zudem oft noch auf KKH-Basis arbeiten müssten.

Es ist doch viel schicker bei den wenigen Einzelfallentscheidungen herbeiführen zu müssen. Das macht wahrscheinlich zum einen weniger Arbeit, weil nicht um jeden Cent gestritten wird und der Anwalt auch noch eingies dran verdient.

Du mußt nur die Perspektive ändern. Und wie bei vielen anderen Dingen in diesem Staat. Die Reichen gewinnen, die Armen haben immer weniger.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Skillshot
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« Antwort #359 am: 13. Januar 2010, 20:43:08 »

Hallo Ihr,

heute post von Unterhaltsstelle bekommen  exclamation_smile

neuer zahlbetrag 241  ...bitte zahlen sie 27 euro für 1/2010 nach

mal nachgerechnet:   8 euro am tag (bei 30 tage)       

8 Umgangstage im Monat verbringt meine Tochter mit mir.
Davon müßte ich doch  bei 8 umgangstage 64 euro abziehen können.
Warum nicht??? Ein Ansatz zum klagen???

bei Nachfrage umgansgskosten bei finanzamt und unterhaltsstelle:
Antwort: alles mit dem kindergeld abgegolten   thumbup

Viele Grüße an Euch und noch ein gesundes erfolgreiches Jahr 2010
-Skillshot-
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gaya
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« Antwort #360 am: 13. Januar 2010, 20:45:34 »

hey tina,

vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, mad3

aber ich wollte zum ausdruck bringen, wie regiede die rechte und pflichten ganz normaler väter von gerichten gedeckelt und durchgesetzt werden,

während reiche kollegen sich keiner allgemein gültigen formel unterwerfen müssen. wegen denen wird sicher kein kaos bei gericht ausbrechen, sind ja nur unter 5%, wenn überhaupt. das hat nichts mit gleichbehandlung zu tun. vielleicht fühlt sich der ein oder andere richter ja sogar gepinselt.

mit freundlichen grüssen

gaya

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midnightwish
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« Antwort #361 am: 13. Januar 2010, 20:56:22 »

Nö gaya, wir sind da ein und derselben Meinung 
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ginnie
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« Antwort #362 am: 13. Januar 2010, 21:11:33 »

Guten Abend,
ich möchte dazu noch beitragen, dass ich immer die Betrachtungsweise bevorzuge: es ist nicht unbedingt entscheidend wieviel jemand (mehr) zahlen muss, sondern wieviel ihm danach noch verbleibt. Wenn jemand trotzdem - sagen wir 2000 € zum Leben übrig hätte nach Abzug seiner Unterhaltsverpflichtungen, würden ihm ein paar Zehner mehr nicht so weh tun wie jemandem, der nur knapp um die 1000 € übrig behält.

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
gaya
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« Antwort #363 am: 13. Januar 2010, 21:17:18 »

hey,

also bleibt auf grund meiner frage festzustellen,

das diese 5% aller väter eine extra spalte in der DDT-tabelle eingeräumt kriegen und sie müssen ihr einkommen nicht offenlegen.

ich möchte wissen, was der erfinder dieser spalte wohl im jahr verdient und wie es um seine beziehung bestellt war, als er sich das ausgedacht hat.

ja, ja, ich weiss schon, ironie und auch nicht fundiert. aber totzdem, das ist nicht gerecht.

mit freundlichen grüssen

gaya
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Thodie
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« Antwort #364 am: 13. Januar 2010, 21:21:53 »

Hallo zusammen,

meine Meinung zu dem Thema:

Wir Unterhaltsbluter sollten uns nicht gegeneinander aufreiben.

Wichtig ist doch eher die massive Erhöhung. Und die trifft nunmal alle Einkommensgrupppen. Die Zahlung sind bereits jetzt in eine groteske Höhe getrieben werden. Wie soll man den bei einer höheren Einstufung das Geld überhaupt noch für ein Kind ausgeben?

LG

Thodie
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« Antwort #365 am: 13. Januar 2010, 21:32:28 »

Aslo prinzipiell finde ich das schon gut, dass der KU nicht prozentual mit dem Einkommen des Vaters steigt, nicht, weil ich viel habe, sondern einfach, weil so vermieden werden könnte, dass die Mütter über den KU querfinanziert würden. Wie hoch ist eigentlich der KU im Ausland? Das fände ich mal ganz interessant.. Wie ist das in normalen Ländern geregelt?
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Thodie
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« Antwort #366 am: 13. Januar 2010, 21:41:42 »

Also wenn ich das Kindergeld und den Zahlbetrag (natürlich illegal hochgestuft) zusammenrechne, dann hat die KM 498 EUR pro Monat für ein 1-jähriges Kind zur Verfügung. Mir fehlt wirklich die Phantasie, wie man fast 6.000 EUR pro Jahr in einem Jahr ausgeben soll.

Die Tabelle ist grotesk und das gilt für alle Einstufungen.  gun Mit einem Unterhalt für das Kind hat das nur noch wenig zu tun.
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midnightwish
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« Antwort #367 am: 13. Januar 2010, 22:02:40 »

Hi Dante,

les mal hier

In der Schweiz gilt:
Zitat
17 % seines Nettoeinkommens, mindestens jedoch 250 Schweizer Franken

Googelt mal nach Zürcher Tabelle

Da seht ihr genau was ein kind kostet. Ein Kind bis 6 Jahre braucht demnach 305 SF für Essen, 85 für Kleidung 355 für wohnen 535 für sonstiges und 705 für Pflege und erziehung. Die Summe ergibt den Monatsbedarf

und in Österreich:

Zitat
Für die Höhen des Unterhalts sind durch Rechtsprechung nach der Prozentsatzmethode Sätze für ein Kind (16 % bis 6 Jahre bis zu 22 % über 15 Jahre), und prozentuelle Abschläge für weitere Kinder festgesetzt, sowie eine Deckelung bis zum 2,5-fachen des Regelbedarfs („Luxusgrenze“).
« Letzte Änderung: 13. Januar 2010, 22:09:01 von midnightwish » Gespeichert

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« Antwort #368 am: 13. Januar 2010, 22:14:12 »

Österreich scheint ähnliche Rechte und Probleme zu haben, siehe z.B. hier
http://www.youtube.com/watch?v=tAQ1D_unnrE&feature=related
ich meinte andere europäische Länder wie Frankreich, England, Spanien, Italien, Dänemark, Holland,...
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eskima
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« Antwort #369 am: 13. Januar 2010, 22:19:06 »

Interessantes Thema. Da ich momentan grad gut überblicken kann, was mein Mann in 2009 "verdient" hat und was er ihm direkt für Steuer und Versicherungen abgezogen wurden, werde ich mal schauen, in welcher Relation das zu seiner Unterhaltsverpflichtung für zwei Kinder stand.
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« Antwort #370 am: 13. Januar 2010, 23:18:34 »

Wir haben jetzt mal mit dem spitzen Stift pi mal Auge gerechnet:

wenn das Jahresbrutto 100 Prozent ist, dann gehen 33 Prozent für Steuern und Versicherungen bei Steuerklasse 3 drauf. 33 Prozent ist der SB und 33 Prozent ist Unterhalt plus Fahrtkosten zur Arbeit. Oder aber die Worte meines Mannes: für den KU könnte ich mir jedes Jahr ein kleines neues Auto kaufen. Eigenartigerweise muss ich in einer Sozialwohnung leben und die KM konnte sich ohne Vollzeitstelle ein Haus kaufen.

LG

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« Antwort #371 am: 13. Januar 2010, 23:34:33 »

Wie soll man den bei einer höheren Einstufung das Geld überhaupt noch für ein Kind ausgeben?

Hallo,

das geht in jeder beliebigen Höhe. Wenn es denn fürs Kind ausgegeben wird, das muss ja nicht sofort erfolgen sondern kann auch In Schatzbriefen oder so anlegen für Führerschein und Studium sein. Ich hätte z.B. kein Problem damit gehabt, wenn meine Ex die hmmm ~420€ Zahlbetrag plus 154€ Kindergeld für sofortige und spätere Kindesbedürfnisse ausgegeben hätte. Hat sie aber nicht. Ihre Ausgaben für meine Tochter beliefen sich auf vielleicht hundert Euro im Monat. Wenn überhaupt. Den großen Teil hat sie für Dinge verballert, über die ich lieber nicht mehr nachdenken mag. Und da kannste als Zahlvater genau gar nichts machen außer während der 'Umgangswochenenden' auch noch vernünftige Kleidung und Schulsachen und Körperpflegeartikel etc. für dein Kind zu kaufen, zusätzlich zu all dem Unterhalt.

/elwu
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"Meine Frau sagte zu mir, eines schönen Tages verlasse ich dich. Ich sagte, Schatz, heute ist ein schöner Tag."

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Thodie
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« Antwort #372 am: 14. Januar 2010, 08:16:25 »

Hallo Elwu,

guter Einwand.

In einem Punkt sind wir uns einig: Es sollte Kinderunterhalt bleiben und keine Mamabespaßungsabgabe (Shopping, Alk, Kippen) sein.

Den anderen Punkt sehe ich ein bisschen anders: Es sollte Kindesunterhalt bleiben und keine Kindervermögensaufbau-Abgabe werden.

In dem konkreten Beispiel fehlt es an nichts für das Kind, wenn man jeden Monat 100 Eur oder mehr abzwackt. Das ist mit 18 Jahren ein Führerschein plus nagelneuer Mittelklassewagen. Ich habe das nie bekommen und fände es auch etwas übertrieben / nicht förderlich für die Erziehung.

Und vor allem: Vermögensaufbau sollte eine persönliche Entscheidung sein und nicht als Zwangsabgabe unter dem Label Kindesunterhalt über / in die Taschen der Mama laufen.

LG
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #373 am: 14. Januar 2010, 08:27:44 »

Genau.
Anstelle eines großen Erbes oder Fürsorge bis kurz vor die Rente um das alte Ziel, "Die Kinder sollen mal besser haben als ich", gilt es den Kindern klar zu machen, dass sie im Wesentlichem selbst für sich verantwortlich sind.
Und nicht "Papa wirds schon richten"

Ein Studium ist sicher zu fördern und zu unterstützen aber nicht so, dass der Nachwuchs nur deswegen (halbherzig) studiert, weil Papa dann länger zahlt.
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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« Antwort #374 am: 14. Januar 2010, 09:16:56 »

Moin,

ich bin da über was gestolpert:

Zitat
  Unterhaltsvorschuss plus Kindergeld gleich Existenzminimum

Damit bleiben 180 Euro, die der Staat als Unterhaltsvorschuss zuschießt. Zusammen mit dem Kindergeld ist damit – so die Konstruktion des Gesetzes – das sächliche Existenzminimum des Kindes gesichert.

http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/unterhalt-vorschuss-fuer-vaeter.php

Ist das Märchenstunde oder steht das tatsächlich irgendwo?

LG

eskima
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