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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 17:36:07 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44282 mal)
DeepThought
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« Antwort #325 am: 09. Januar 2010, 19:32:54 »

Die >Hammer Leitlinien< sind richtig schnuckelig geworden  puzzled
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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Beppo
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« Antwort #326 am: 09. Januar 2010, 20:32:01 »

Hier kommt auch schon die erste, wenn auch bisher kleine, Senkung des SB:

Zitat
21.4.1 Der Selbstbehalt des Pflichtigen gegenüber dem Anspruch des Ehegatten (billiger Selbstbehalt) beträgt in der Regel mindestens 935 €, bei Erwerbstätigkeit des Pflichtigen 1.000 €, auch wenn bei dem berechtigten Ehegatten minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder leben, die ebenfalls Unterhaltsansprüche gegen den Pflichtigen haben.
21.4.2 Als Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten, das neben der Mangelverteilung (vgl. Nr. 23) z.B. im Rahmen des § 1579 BGB von Bedeutung sein kann, kommt – einschließlich evtl. trennungsbedingten Mehrbedarfs – in der Regel ein Betrag von 770 € in Betracht, bei eigener voller Erwerbstätigkeit von 900 € und für den Fall, dass der Ehegatte mit dem Pflichtigen zusammenlebt, ein solcher von 560 €, bei eigener Erwerbstätigkeit von 650 €.

Von 1.000,- auf 953,- wenn der Pflichtige nicht arbeitet oder von 900,- in Schritten runter, wenn er nur Teilzeit arbeitet.

Ansonsten setzen sie brav um was Mutter Courage Hahne in letzter Zeit so ausgeschwitzt hat.

Hamm ist mal wieder Omas Liebling.
damit bewerben sie sich wieder um einen Stuhl im Führerbunker.


Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 09. Januar 2010, 20:34:38 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #327 am: 09. Januar 2010, 21:07:57 »

@Liebe LBM
Ich will mich nicht mit dir anlegen und bei größeren Kindern hast du zum gößeren Teil sicher recht, nur ist es bei der Trennung so, dass einfach weniger Geld insgesamt da ist da viele Fixkosten x2 gehen. Da sollte dann nicht nur beim Vater gespart werden. Außerdem kenn ich das so: Vor der Trennung kann man zu dritt in einer Zwei-Zimmer Wohnung leben, nach der Trennung müssen es eben auf einmal zu zweit drei Zimmer sein. Auch kenne ich das von vielen befreundeten Paaren so, dass ein Teil eines Raumes eben umgestaltet wird für das Kind, da wird mitnichten für ein Kind eine größere Wohnung angemietet. Auch denke ich generell, dass es nicht sein sollte, dass die finanzielle Verantwortung alleine auf ein Elternteil abgewälzt wird, außer, der andere kümmert sich überhaupt nicht. Denn im Grunde ist dies der rechtliche Gedanke: Einer kümmert sich, einer zahlt. Nur ist es eben nicht im Sinne der Kinder, wenn dies wirklich so umgesetzt wird. Ob der Vater jetzt auch ein Zimmer vorhält, interessiert z.B. auch keinen.

BTW, ich meine in der letzten Steuererklärung gesehen zu haben, dass es zusätzlich einen Alleinerzieher Freibetrag gibt, der zu den anderen Steuerersparnissen hinzukommt. Wenn man das Zimmer übrigens für kleine Kinder als Kostenfaktor rausnimmt (und niemand wird gezwungen, ein Kinderzimmer einzurichten, nur weil er KU bekommt), sieht die Rechnung auch schon ganz anders aus.

Ich hatte übrigens mal selber gerechnet, kam aber auf deutlich kleinere Beträge.

Unabhängig davon ist es natürlich ein Unding, wenn ein Vater sich alles dumm angehen lässt, obwohl er mehr könnte.
« Letzte Änderung: 09. Januar 2010, 21:21:48 von dantes_79 » Gespeichert
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« Antwort #328 am: 09. Januar 2010, 21:29:57 »

@ Dantes: Natürlich ist nach einer Trennung weniger Geld da als vorher, da widerspreche ich nicht. Ich wollte nur aufzeigen, dass Kinder eben kosten. Dem steht gegenüber ein Lebensstil der Eltern (vor und nach der Trennung). Dass der Rest insgesamt reformbedürftig ist, steht ja außer Frage. Das fängt mit dem GSR an, geht über die Etablierung des Wechselmodells und endet in einer realistischen Höhe des - sofern noch benötigen - Kindesunterhalts.

Ja. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 1308 Euro, das macht netto, sofern man Einkommen hat, ca. 40 Euro im Monat aus. Und die bekommt man auch nur, wenn man "wirklich" alleinstehend ist, heißt: Der neue Freund darf nicht mit in der Wohnung wohnen.

Klar, wenn man das Kinderzimmer rausnimmt, sieht die Rechnung anders aus. Aber mal ehrlich, möchtest Du das Kind dauerhaft in Deinem Schlafzimmer haben? Ich nicht! Das geht vielleicht für ein Jahr, max. zwei und auch nur, wenn man nur ein Kind hat. Mich würde mal interessieren, was Du als angemessene Sätze empfinden würdest, je nach Alter. Ich nehme es vorweg: Ich könnte es nicht sagen.

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« Antwort #329 am: 10. Januar 2010, 09:26:00 »

Angemessener KU wären max 300,00€ mtl+ KG... Je nach EK. Und auch bis 18 Jahre. Also derzeit dann 484,00€. Mehr und das knn mir keiner erzählen kostet kein Kind im Monat an Essen Kleidung und Wohnanteil. Das Problem ist das eben davon ja der Erziehende Elternteil mitlebt!!! Für 2 Personen ist es natürlich eng. Bei mir ist es so das sich KM eben aus KU+KG finanziert und Sie gibt das sogar offen zu!!! Genau das ist der Punkt, wie können sich Erwachsene Leute aus KU + KG finanzieren... 484 Euro nur allein für das Kind im Monat würden locker reichen es über die 4 Wochen zu bringen, würde das gesamte Geld nur dem Kind dienen!! Und genau das Geld fällt eben mal irgendwann weg und dann sitzen die tollen Erziehenden sich aus KG+KU finanzierenden Leut´s komplett auf dem Schlauch*freu*

Das Kind selber hat nichts davon das UH Pflichtige mehr zahlen müssen, ich für meinen Teil habe alle Extra´s auf Eis gelegt. Der Staat erhöht ich bremse auf meine Weise.

Viele Grüße
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« Antwort #330 am: 10. Januar 2010, 09:48:08 »

Zitat
Viele Unterhaltspflichtige werden Probleme haben, den deutlich höheren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Was ist, wenn der Unterhaltspflichtige den höheren Betrag nicht überweisekann ? Haibach: Viele Unterhaltspflichtige werden das tatsächlich nicht zahlen können, selbst wenn sie es zahlen möchten. Damit muss eine Anpassung der Zahlbeträge vorgenommen werden. Die Höhe der neuen Unterhaltsverpflichtung ist zu prüfen. Dabei muss man sehen, dass den Unterhaltspflichtigen schon heute häufig weniger zur Verfügung steht, als den Kindern, wird die vom Selbstbehalt noch zu zahlende Miete bei den Unterhaltspflichtigen in Abzug gebracht. Das ist noch immer lebensfremd.

http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/wirtschaft/8168399.htm
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
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« Antwort #331 am: 10. Januar 2010, 10:30:02 »

Moin,

ja und ich finde, dass gerade die Mieten seit der Euroumstellung gewaltig gestiegen sind. Aber das kann subjektiv sein. Für 360 warm bekommt man in Berlin jedenfalls nicht mal ein Wohnklo und im Vergleich zu HH oder München sind wir noch günstig.

LBM
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« Antwort #332 am: 10. Januar 2010, 11:05:07 »

@LBM
Guten Morgen,
möchte mich auch nicht mit Dir anlegen aber mal mein ganz pers. Dasein darlegen
420 € KU an die H(ex)-(6 Jahre alt)
830 € E-Unterhalt
420 bekommt sie noch fürs erste Kind von nem anderen
192 € fürs erste Kind
192 € fürs zweite Kind

Halbtagsstelle wo sie noch 850 netto verdient.
Macht summasummarum knapp 3000 €.

Dazu noch nen Freund der 6000 netto verdient aber natürlich nur am Wochenende da ist und auch alles inoffizell.

Nun soll mir einer mal erzählen das das gerecht ist.
KU muss sein, klar....aber dann muss auch der Eigenverdienst und der E-Unterhalt angerechnet werden.
Kann nicht sein dass Mütter sich zunehmend selber am KU bereichern! c c c gun gun gun
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Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.
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« Antwort #333 am: 10. Januar 2010, 11:08:08 »

Wehrt Euch geht mit an die Öffentlichkeit...
Wir haben einen Brief an die Bild geschrieben, es dürfen nicht immer nur die armen Frauen sein ...
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Beppo
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« Antwort #334 am: 10. Januar 2010, 11:29:00 »

Guten Morgen!
@LBM
Guten Morgen,
möchte mich auch nicht mit Dir anlegen aber mal mein ganz pers. Dasein darlegen

Es gibt auch keinerlei Grund, sich mit ihr anzulegen.
Sie hat, wie schon wiederholt angemerkt, nur ihre persönliche Ausgabensituation dargestellt.
Du hast dagegen die Einnahmensituation deiner Ex dargestellt.
Da besteht weder ein Zusammenhang, noch ein Widerspruch!

Gruss Beppo
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« Antwort #335 am: 10. Januar 2010, 11:36:01 »

Hi ZoE,

hier muss doch keiner fürchten, sich mit mir anzulegen. Ich gehe für gewöhnlich nicht so  gun durchs Leben.

Wenn Du und der Exex je 420 Euro zahlt, müsst ihr wohl ganz gut verdienen. Jetzt nehmen wir den neuen Freund mal aus der Rechnung, denn der hat ja mit Deinen Kindern nix zu tun. Hat sie also plus KG (wieso 192?) 1.042 Euro. Plus EU 1872. Davon kann man gut leben, keine Frage. Dass sie selber arbeitet legt noch was oben drauf. Ich würde mich doch jetzt viel eher über den EU aufregen, als dass sie 3000 zur Verfügung hat. Würdest Du Dich auch so ärgern, wenn Du keinen EU zahlen würdest und sie 1700 netto selber verdienen würde?

Versteh mich nicht falsch, ich bräuchte auch keine 420 Euro KU für mein Kind. Ich würde mich freuen, wenn der Papa sich mit nem 100er im Monat beteiligen könnte. Aber: Die Höhe des KU ist doch abhängig von Deiner Leistungsfähigkeit. Den EU mal ausgeblendet, welche Erwartung hast Du denn an Deine Ex? Dass sie trotzdem Vollzeit arbeitet, damit der KU nicht sie bzw. die Reduktion ihrer Arbeitszeit mitfinanziert? Das würde aber bedeuten, dass man den KU am notwendigen Verdienst der Mutter orientiert, also nur so viel KU zahlen, dass sie gezwungen ist, trotzdem Vollzeit zu arbeiten, um klar zu kommen.

Natürlich klingt das irrsinnig, dass sie runde 3000 Euro zur Verfügung hat. Aber hast Du ein tragbares KU- bzw. Finanzierungsmodell?

LBM
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« Antwort #336 am: 10. Januar 2010, 12:09:30 »

Nachtrag: Mal angenommen, ich bekäme für Lausebacke den Mindest-KU nach DDT von 272 Euro, gäbe es für mich folgende Möglichkeiten:

a) ich freue mich darüber, dass ich meinem Sohn nun noch mehr ermöglichen kann bzw. genauso viel wie vorher und kann mehr von "meinem" Geld für mich verwenden
b) ich reduziere meine Arbeit um ca. 6h die Woche, dann hätten wir genauso viel Geld wie vorher, allerdings könnte mein Sohn schon um 15-15.30 Uhr aus dem Hort kommen statt wie vorher um 16.30-17 Uhr und ich hätte mehr Zeit für ihn, seine Hobbies, seine Hausaufgaben. Er mehr Freizeit.

Man könnte in beiden Fällen sagen, dass ICH von dem KU profitiere, weil ich mehr von meinem Geld zur Verfügung habe oder weniger arbeiten muss. Man kann aber auch sagen, mein Sohn profitiert davon, weil er vielleicht mehr Zeit mit mir hat oder aber wir uns mehr Unternehmungen leisten können.

Natürlich kann ich den Verbrauch des dann vorhandenen Geldes nicht explizit zwischen uns trennen, weil wir ja nun mal eine gemeinsame Kasse haben. Die Frage ist ja auch, ob KU den mindestens benötigten Bedarf decken muss, also alles was man braucht um nicht zu verhungern oder erfrieren. Oder ob KU auch dazu da ist, etwas "on top" zu leisten. Sprich: Hat ein Kind Eltern, die es sich mit dem vorhandenen Geld gerade mal leisten können, bei KIK einkaufen zu gehen oder verdienen sie so, dass man eben doch zu Hanni & Mausi oder Clamotten Anton gehen kann oder sogar so, dass es Boutiquensachen sind?
Natürlich ist letzteres nicht notwendig. Aber abhängig vom Verdienst und Lebensstil der Eltern. Oder?

LBM

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« Antwort #337 am: 10. Januar 2010, 12:23:43 »

Hat ein Kind Eltern, die es sich mit dem vorhandenen Geld gerade mal leisten können, bei KIK einkaufen zu gehen oder verdienen sie so, dass man eben doch zu Hanni & Mausi oder Clamotten Anton gehen kann oder sogar so, dass es Boutiquensachen sind?


Hallo,

ja, das ist in der Tat so. Abhängig von der Lebensstellung der Eltern, das ist die Grundregel auch im Kindesunterhaltsrecht. Achja, bekäme ich ich für meine Tochter überhaupt irgendeinen Unterhalt, würde ich den aufs Sparbuch für Führerschein und Studium packen. Denn ich komme bisher auch ohne KU aus, und solange ich meinen Job nicht verliere, müsste das auch künftig möglich sein. Bei mir wäre der KU also on top. Ich finde trotzdem, dass ihre Mutter was zahlen sollte. Natürlich nicht die mittlerweile grotesk überzogenen Beträge gemäß DT. Aber die oft gelesene Argumentation von KU-Pflichtigen, nichts zahlen zu wollen denn dem betreuenden Elternteil geht es ja eh so gut weil der gut verdient, geerbt hat, einen reichen Partner uswusf. lehne ich strikt ab. Es ist in meinem Wertesystem eine Sache des Anstandes, dass beide Eltern für die materielle Versorgung des gemeinsamen Nachwuchses aufkommen. Und grundsätzlich ist auch derAnsatz korrekt dass der betreuuende Elternteil diesbezüglich weniger beizutragen hat. Das kippt halt immer dann, wenn der andere überhaupt nichts oder (zu) wenig zahlt.

/elwu
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« Antwort #338 am: 10. Januar 2010, 12:32:17 »

Elwu, dem ist nichts hinzuzufügen.

LBM
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« Antwort #339 am: 10. Januar 2010, 12:53:55 »

Hallo zusammen,

ich reduziere meine Arbeit um ca. 6h die Woche, dann hätten wir genauso viel Geld wie vorher, allerdings könnte mein Sohn schon um 15-15.30 Uhr aus dem Hort kommen statt wie vorher um 16.30-17 Uhr und ich hätte mehr Zeit für ihn, seine Hobbies, seine Hausaufgaben. Er mehr Freizeit.

Auch hier gäbe es aber ein entsprechendes Modell auf der anderen Seite: Durch die Unterhaltszahlungen für Kinder und Ex bin ich praktisch gezwungen, einen Vollzeitjob zu machen. Bei reduzierten Unterhaltsverpflichtungen (da denke ich in meinem persönlichen Fall inzwischen allerdings vorwiegend an die Zahlungen für Ex und weniger an die für die Kinder) kann auch ich auf, sagen wir mal, 32 oder 35 Stunden pro Woche runtergehen, und mich entsprechend mehr um die Kinder kümmern.

Einen Vorschlag in dieser Richtung hatte ich bei meinem Ex-Schnuckelchen vor einiger Zeit platziert: Ich gehe mit meiner Arbeitszeit auf 35 Stunden runter und übernehme dafür z.B. den neuen Logopädie-Vormittag mit dem Kurzen und/oder kann mich mehr um die Hausaufgaben vom Großen kümmern; dafür berechnen wir den Unterhalt dann aber nicht auf Basis von meinem 40-Stunden-Gehalt, sondern auf Basis von einem 35-Stunden-Gehalt (konkret hätte das für den KU bedeutet, eine Zeile runter in der Düsseldorfer Tabelle, aber halt auch einen deutlichen Abschlag auf ihre eigenen Unterhaltsansprüche). Ergebnis: abgelehnt durch Ex, sie will Geld, nicht Zeit. Oder, um es mit ihren Worten von vor einem Jahr zu sagen: "Malachit, du kannst die Kinder gerne so oft haben wie du willst, jedenfalls so lange wie du genau so viel Unterhalt zahlst wie bisher". Wie wir alle wissen, ist das auch genau die Sichtweise unseres verrückten Gesetzgebers. Aus meiner Sicht ist das: ganz tolle Wurst auf nassem Brot ...

Egal. Ich habe inzwischen eine gewisse Hoffnung, ihre eigenen Unterhaltsansprüche auf anderem Weg auf ein verträgliches Maß zu kappen, und danach wird mich keiner mehr daran hindern, mit meiner eigenen Arbeitszeit runterzugehen. Wenn dann irgendwer in diesem verrückten Rechtssystem meint, ich müsse trotzdem KU aus einem dann fiktiven Einkommen zahlen, dann ist das halt so. Wenn's "nur" das ist, dann werde ich daran sicher nicht kaputt gehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #340 am: 10. Januar 2010, 13:09:02 »

Moin Malachit,

DAS ist doch das eigentliche Unrecht. Dass Madame es in der Hand hat zu entscheiden, ob Du KU in Geld oder in Zeit lieferst und der Gesetzgeber ihr da zustimmt. Was ja wieder auf das Wechselmodell oder ähnliche Modelle hinausläuft. An Stelle Deiner Ex wäre ich vermutlich begeistert gewesen, ich persönlich finde den Gedanken an KU-Leistung in "Zeit" auch nicht verkehrt. Was vermutlich daran liegt, dass ich KU weder in Geld noch in Zeit bekomme *lol* Schade eigentlich, denn ich denke, wäre mein angehender Exmann nicht krank, hätten wir ein gutes nacheheliches Elterngespann abgegeben.

Es ist aber gut, dass Du Dir diesen Luxus leisten kannst, mehr Zeit mit den Kindern bei gleichzeitiger Reduzierung Deiner Arbeitszeit zu verbringen und das ganze als "wenn's nur das ist" zu betiteln. Du bist damit in einer exklusiven Lage, die wohl 95% der anderen KU-Pflichtigen oder "beides-Pflichtigen" nicht mit Dir teilen.

Lieben Gruß, LBM
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« Antwort #341 am: 10. Januar 2010, 13:35:22 »

Hallo LBM,

DAS ist doch das eigentliche Unrecht. Dass Madame es in der Hand hat zu entscheiden, ob Du KU in Geld oder in Zeit lieferst und der Gesetzgeber ihr da zustimmt.

Genau so isses. Prägnanter als mit deiner Aussage kann man den Kern dieser ganzen Misere nicht beschreiben.

Es ist aber gut, dass Du Dir diesen Luxus leisten kannst, mehr Zeit mit den Kindern bei gleichzeitiger Reduzierung Deiner Arbeitszeit zu verbringen und das ganze als "wenn's nur das ist" zu betiteln. Du bist damit in einer exklusiven Lage, die wohl 95% der anderen KU-Pflichtigen oder "beides-Pflichtigen" nicht mit Dir teilen.

Es ist mir bewusst, dass ich selbst im Vergleich zu den meisten anderen Fällen hier allenfalls ein Luxus-Problem habe ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #342 am: 12. Januar 2010, 17:56:02 »

Halöle,

also auf der Unterhaltsmoserseite.

Nicht dass ich meiner lieben Ex es nicht gönnen würde statt 371,00 pro Nase jetzt 420,00 pro Nase zahlen zu müssen, aber diese Erhöhung ist m.E. doch sehr übertrieben. Gut die Kids kosten reichlich Geld, vorallem Schulaktivitäten wie Schüleraustausch, Klassenfahrten usw. Aber man sollte die Kirche doch einmal im Dorf lassen und dem Unterhaltspflichtigen ein wenig zum Leben lassen. Für viele dürfte sich aufgrund der Tatsache, dass sie sowieso nur den SB haben wenig ändern.

Aber die Argumentation, dass der Steuerfreibetrag sich erhöht hat und dadurch der KU steigen muss ist abenteuerlich. In der Regel haben die meisten nicht mehr Nettoeinkommen. Dass was als mehr Netto in diversen Gehaltsprogrammen berechnet wird hat mit dem Kinderfreibetrag kaum was zu tun.

Seit dem 1.1.2010 gibt es noch ein neues Gesetz. Ab diesem Zeitpunkt dürfen wir alle unsere Krankenversicherungsbeiträge bis zu 83% steuerlich geltend machen. Daher kommt dass höhere Nettoeinkommen.

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie uns dieser Staat eine Heizdecke nach der anderen verkauft.


LG

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« Antwort #343 am: 12. Januar 2010, 20:15:34 »

Hiermal die witzigen Leitlinien des OLG-Hamm:

http://www.olg-hamm.nrw.de/service/hammer_leitlinie/index.php
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« Antwort #344 am: 12. Januar 2010, 20:30:43 »

Danke, hammer  rofl2 schon - siehe ganz oben.
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« Antwort #345 am: 12. Januar 2010, 21:11:59 »

@elwu
Natürlich nicht die mittlerweile grotesk überzogenen Beträge gemäß DT. Aber die oft gelesene Argumentation von KU-Pflichtigen, nichts zahlen zu wollen denn dem betreuenden Elternteil geht es ja eh so gut weil der gut verdient, geerbt hat, einen reichen Partner uswusf. lehne ich strikt ab. Es ist in meinem Wertesystem eine Sache des Anstandes, dass beide Eltern für die materielle Versorgung des gemeinsamen Nachwuchses aufkommen. /elwu
thumbup Das unterschreibe ich sofort und hiermit sozusagen virtuell.

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« Antwort #346 am: 13. Januar 2010, 13:01:30 »

Gerechtigkeit in Deutschland

Unhaltsberechtigter (Kind)
39 mehr Unterhaltsgeld + 20 Euro Kindergeld = Kindesmutter ein plus von 59 Euro

Unterhaltspflichtiger (Vater)
- 39 Euro
40 Euro Kindergeld + 13 Euro mehr Steuern für 2010 = Ein Plus von 14 Euro


Bei der Berechnung des Unterhaltes wird das Ehegattensplitting voll angerechnet.
Das heißt durch die Hochzeit bekommt der Ehegatte Steuerklasse 3 und erhält ergo mehr Nettolohn.
Nun werden alle Unterhaltspflichtigen Kinder abgezogen und wenn die Frau Glück hat bleibt evtl. etwas übrig, andernfalls hat sie Pech gehabt, obwohl ja der Unterhaltspflichtige durch sie den Steuervorteil  hat.

Nun könnte man sagen, wechselt die Steuerklasse.
Sollte der Mindestunterhalt dann nicht gewährleistet wird halt der Selbstbehalt gekürzt.

Selbstbehalt ist sowieso nur eine Farce

Sollte man nicht den Mindestunterhalt zahlen können, wird mal einfach der Selbstbehalt gekürzt, oder es wird mal eben ein fiktives Einkommen dazu gezählt.

Also bei dem Unterhaltspflichtigen wird der Selbstbehalt gekürzt, weil es zwei Erwachsenen gibt.
Zieht bei der Kindesmutter ein Lebenspartner ein, werden die allgemeinen Kosten merkwürdiger weise nicht  günstiger.

Wenn Väter klagen, birgt man Ihnen alle Kosten auf – Wenn Mütter für Ihre Kinder klagen bürgt man ebenfalls alle Kosten dem Vater auf

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« Antwort #347 am: 13. Januar 2010, 13:02:05 »

Zukunftsprognose für Unterhaltszahler

Heutige  Hartz IV Kinder werden Kinder zeugen und weiterhin Hartz IV kassieren, damit sie keinen Unterhaltszahlungen zahlen müssen.

Zukünftige Stunden, werden Dauerstudenten, damit sie keinen Unterhalt zahlen müssen.

Kinder aus dem Mittelstand besonders aus Zweitfamilien
Mütter werden Ihren Söhnen impfen, dass sie zu gegebener Zeit Ihr Samen einfrieren lassen und sich sterilisieren lassen sollen und schon gar nicht heiraten.

Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
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« Antwort #348 am: 13. Januar 2010, 13:04:43 »

Ich habe mir mal den Spaß Prozentual auszurechnen wie viel jeder anteilsmäßig zu seinem Nettolohn bezahlt.

Wie kann es gerecht sein, das jemand der wenig verdient fast 7 % bei 0-5 mehr zahlt wie jemand der viel verdient. Bei 6-12 fast 9 % und bei 13-17 fast 11 %

1. bis 2. Kind   0-5   %   
1.   1500   225   15,00   
2.   1900   241   12,68   
3.   2300   257   11,17   
4.   2700   273   10,11   
5.   3100   289   9,32   
6.   3500   314   8,97   
7.   3900   340   8,72   
8.   4300   365   8,49   
9.   4700   390   8,30   
10.   5100   416   8,16   
            
            
1. bis 2. Kind   6-12   %   
1.   1500   272   18,13   
2.   1900   291   15,32   
3.   2300   309   13,43   
4.   2700   327   12,11   
5.   3100   345   11,13   
6.   3500   374   10,69   
7.   3900   404   10,36   
8.   4300   433   10,07   
9.   4700   462   9,83   
10.   5100   491   9,63   
            
            
            
1. bis 2. Kind   13-17   %   
1.   1500   334   22,27   
2.   1900   356   18,74   
3.   2300   377   16,39   
4.   2700   398   14,74   
5.   3100   420   13,55   
6.   3500   454   12,97   
7.   3900   488   12,51   
8.   4300   522   12,14   
9.   4700   556   11,83   
10.   5100   590   11,57   


Gespeichert
murcksi
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 10


« Antwort #349 am: 13. Januar 2010, 13:05:28 »

Fazit
An alle Männer die Ihrer Unterhaltspflicht wahrnehmen.
Bewegt Euren Hintern und tut was, 2011 wird es noch schlimmer.
Heulen nützt nichts. Ihr müsst endlich aktiv werden.
Von allein passiert nichts, immerhin refinanziert Ihr ja indirekt die Kindergelderhöhung. Und wielange die Steuern geringer werden bzw. bleiben ist doch nur eine Frage der Zeit. Unterhalt müsst Ihr weiter zahlen.
Es nützt nichts, wenn Ihr sauer werdet auf Eure Ex, bezahlen müsst Ihr trotzdem.
Also auf auf.
Warum sind Frauen erfolgreicher, weil sie solange druck machen, bis sie erreicht haben was sie wollen.
Gespeichert
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