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vatersein.de - Forum 07. September 2010, 19:18:47 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 30383 mal)
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #275 am: 06. Januar 2010, 18:30:01 »

Hi Beppo

Ja zahlst Du keinen EU? Und auch mir ist das Hemd näher als die Hose.

kopfschüttelnd oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
midnightwish
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« Antwort #276 am: 06. Januar 2010, 18:31:15 »

Hi oldie,

Es ist ja bekannt, dass der SB/BKB nicht verändert wurde, hingegen aber die Tabelle nur noch von zwei statt bisher drei Berechtigten ausgeht. D

Ja, bekanntlich wird ja im Sommer von unseren hohen Richter geprüft, ob der SB angemessen ist oder ob er angepasst werden muß.

Mein erster Gedanke dabei war mir Erschrecken: Angemessen kann man ja in 2 Richtungen interpretieren. Ist er inzwischen zu niedrig oder ist er vielleicht sogar noch zu hoch.

Wollen wir wetten in welche Richtung es im Sommer geht?  men_ani

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
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Die Justiz ist der Totengräber des Rechts!


« Antwort #277 am: 06. Januar 2010, 18:31:35 »

Aber was macht man, Abänderungsklage? Pfändung? Umgang einstellen? Ist nicht ernst gemeint da ist ja die andere Baustelle der Versuch KM zu beteiligen und da etwas zu sparen.

Euren konkreten Fall sollten wir lieber in deinem Faden klären.

Gruss Beppo
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Meine Frau ist bescheiden, sie will von Allem nur die Hälfte.
Wenn danach noch was da ist, will sie davon allerdings auch wieder die Hälfte.
Keinen Cent für Kindesentzieher!
RobertK
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« Antwort #278 am: 06. Januar 2010, 18:32:08 »

Das, dass ganze ein Programm sein könnte zur Senkung der HartzIV-Kosten verdeutlicht eine Presseerklärung des Bundesfamilienministeriums vom Mai 2009

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/alleinerziehende-zahlen-fakten,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Man könnte auch Schlußfolgern

Unterhaltspflichtige subventionieren nunmehr durch die neue Düsseldorfer Tabelle die Sozialleistungen!
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Beppo
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« Antwort #279 am: 06. Januar 2010, 18:33:27 »

Ja zahlst Du keinen EU? Und auch mir ist das Hemd näher als die Hose.

Doch, aber von dem BKB habe ich nichts.
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« Antwort #280 am: 06. Januar 2010, 18:39:22 »

Wollen wir wetten in welche Richtung es im Sommer geht?  men_ani

Ich sehe auch nicht, dass die SB-Sätze erhöht werden sollten.

In der Diskussion ist doch das Existenzminimum bzw. die Hartz4 Sätze, speziell von Kindern.

Dabei werden sie feststellen, dass ausgerechnet den bösen Vätern ja sogar noch mehr als diese Sätze zur Verfügung stehen.
Das geht natürlich nicht. Hier liegen noch ungeahnte Schätze bereit um die Anhebung der Sätze der Berechtigten zu finanzieren.
Oder glaubt hier jemand, sie würden im Sommer plötzlich echtes Geld mit Gieskanne ausschütten?
Und wenn, sind wir wieder die Letzten, die davon was abkriegen.

Es werden also die SBs abgesenkt damit die nächste Erhöhung des Unterhalts nicht wieder am SB verpufft.


Also Tina, ich wette mit dir. Wir müssen nur noch jemand finden, der dagegen hält!


Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 06. Januar 2010, 18:43:03 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #281 am: 06. Januar 2010, 20:37:38 »

Dabei werden sie feststellen, dass ausgerechnet den bösen Vätern ja sogar noch mehr als diese Sätze zur Verfügung stehen.

Also 900 Euro SB ist doch schon teils unter HartzIV. Wenn man die Gegenrechung auf Ansprüche nach ALGII macht.

Wer streitet denn da überhaupt in Karlsruhe im Sommer?

Würde mich mal interessieren!
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RobertK
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« Antwort #282 am: 06. Januar 2010, 21:53:42 »

Hier noch ein Artikel

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11697832/7249995/Mehr-Geld-fuer-Scheidungskinder-freut-nicht-jeden.html
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Baeri22
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« Antwort #283 am: 07. Januar 2010, 11:34:57 »

Da hier auch viele Bescheide oder sonstige UH Werte nach EK Prüfung von der ARGE o. JA nach altem Recht erhalten haben, sollte nun ja auch das neue UH Recht gelten sich eben "eine" Stufe nach unten in der DDT zu bewegen. Gerade weil ja neue Mitteilungen auf dem Beschl. der neuen UH Tabelle und damit verbundenen Rechtssprechung "2UH Pflichtigen" gilt braucht somit auch niemand in der doppelten Höherstufung verbleiben.

Denn anderseits kann man nicht auf der einen Seite die Gesetze rückwirkend zum 01.01.2010 nutzen und die daraus resultierenden positiven Anhänge unter den Tisch kehren. Sollten Sie das versuchen oder ich Probleme haben meine Herabstufung durchzusetzen gehe ich definitiv den Rechtsweg... es steht schließlich nirgendwo das ich in dieser EK Stufe der DDT weiter verharren muß...

Es gibt eben 2 Wege, ich werde ohne Probleme um eine EK Stufe heruntergestuft, oder ein Gericht stuft mich nach derzeitig neuem Recht herunter. Kosten für Anwalt und Gericht werden dann an die ARGE weitergeleitet, denn das Verfahren verlieren Sie zu 100%!!!

Bei mir ergeben sich somit 20,00€ mtl. mehr Unterhalt.

bisher: 289,00€ EK Gr. 4 DDT
neu: 309,00€ EK Gr. 3 DDT (EK Gr. herabgestuft)

KG wird bei mir hälftig abgezogen.

Beste Grüße
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midnightwish
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« Antwort #284 am: 07. Januar 2010, 11:44:47 »

Hallo Baeri,

Es gibt eben 2 Wege, ich werde ohne Probleme um eine EK Stufe heruntergestuft, oder ein Gericht stuft mich nach derzeitig neuem Recht herunter. Kosten für Anwalt und Gericht werden dann an die ARGE weitergeleitet, denn das Verfahren verlieren Sie zu 100%!!!

du mußt allerdings zwischen Gesetzestexten und anderen Leitlinien. Tabellen u.a. unterscheiden.

Gesetzlich wurde der Mindestunterhalt hochgesetzt.

Daraus ergibt sich eine neue DT. Diese hat aber weder in ihrer Eisntufung und Höhe Gesetzeskraft, noch haben es ihre Anmerkungen. Das sie nahezu überall als Grundlage verwendet wird, ssit ein völlig anderes Thema.

Dir steht es natürlich frei eine Abänderung, notfalls auch auf dem Klageweg anzustreben. Aber der Richter muß sich deiner Argumentation nicht anschließen. Die Hoch/Runterstufung bei abweichender Zahl der Bedürftigen in der DT hat dabei weder den Charakter eines Gesetzes, noch ist es eine automatische Muß-Bestimmung. Die Anmerkungen zur DT spreche nausdrücklich von "es kann hoch-/Runtergestuft werden". Ob ein Richter das dann wirklich tut ist seine richterlich unabhängige Entscheidung. ´Wenn er keine Abstufung vornimmt verstößt er gegen kein geltendes Recht.

Tina
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« Antwort #285 am: 07. Januar 2010, 11:57:10 »

Danke für deine Antwort, Recht hast du aber:

Wenn die Höherstufung ein "Kann" ist, warum wird dann um 2 und nicht nur um eine hochgestuft und wenn es um das umgekehrte Recht geht bekommt man gar kein Entgegenkommen? Jeder Richter und glaub mir mit dem Richtigen Anwalt geht das auch, wird dem entsprechen. Das neue UH Recht sieht nun mal in der DDT nur noch 2 UH Berechtigte vor.
Wenn ich UH nach diesem Recht zahlen muß, was bei mir zu 100% nach DDT durch die ARGE beschl. wurde- muß sich eben diese Behörde auch an die anderen neuen Regelungen des UH Rechts halten. Wenn UH nach neuer DDT bezahlt werden muß dann aber auch eben nach neuen Regeln was eine Hoch oder Herabstufung angeht. Es darf nicht sein das eben mal die alte DDT auf die neue 1zu1 gespiegelt wird und alle beschl. Nebeneffekte unberücksichtigt bleiben.

Nein nein damit kommen Sie nicht durch, soviel kann ich dir versprechen und wenn ich bis vor den BGH ziehen muß!!!
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« Antwort #286 am: 07. Januar 2010, 16:55:56 »

Wer fällt denn genau unter die 2 Unterhaltsberechtigten? Mein Mann zahlt für seinen Sohn aus erster Ehe in Einkommensgruppe 4 nach der neuen Tabelle 398€. Wir haben aber auch ein gemeinsames Kind und einen Sohn aus meiner ersten Beziehung für den wir keinen Unterhalt erhalten.
Gäbe es für uns evtl. auch die Möglichkeit in die Einkommensstufe 3 zu kommen?
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DeepThought
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« Antwort #287 am: 07. Januar 2010, 17:38:05 »

Familienrichter kritisieren neue Unterhaltssätze

Für rund drei Millionen Trennungs- und Scheidungskinder könnte dies eigentlich eine gute Nachricht sein: Die Unterhaltssätze steigen in diesem Jahr kräftig um 13 Prozent. 36 bis 56 Euro mehr pro Monat - je nach Alter - bedeutet dies allein für Kinder, die den Mindestunterhalt bekommen.

>Weiterlesen (kostenlos!)<



So eine unverfrorene Falschdarstellung. Während durch die Unterhaltsrechtsreform per 01.01.2008 durchaus Austiegschancen für den EU geschaffen wurden, kann man sich des KU nicht entziehen. Die Umschichtung des EU Richtung KU ist doch die perfekte Einkommenssicherung für Mütter. Der gegenüber Müttern höhere SB schlägt sich auch in den KU-Busch.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2010, 19:01:53 von DeepThought » Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #288 am: 07. Januar 2010, 17:41:55 »

Wie, kostenlos?
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« Antwort #289 am: 07. Januar 2010, 18:42:48 »

Gehst du über deren HP und nicht durch die google-Hintertür, kommst du nur gegen Entgelt an den Artikel 
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« Antwort #290 am: 07. Januar 2010, 18:53:44 »

Ok, aber dein Link geht auch durch die Vordertür und damit durchs Portemonnaie.

Die Formulierung:
Zitat
Die "Verteilungsmasse" bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Richter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen.
zeigt auch, dass deren Herz auch nicht gerade für eine Erhöhung des SB schlägt, sondern sich von diesem beim abkassieren nicht weiter behindern lassen wollen.

Schließlich sind ja vor Allem die Mütter die Leidtragenden dieser KU-Erhöhung!
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« Antwort #291 am: 07. Januar 2010, 19:02:32 »

Ok, aber dein Link geht auch durch die Vordertür und damit durchs Portemonnaie.
Stimmt. Habe ich korrigiert.
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« Antwort #292 am: 07. Januar 2010, 19:19:39 »

Komisch,

mir ist als ob ich diesen Artikel heute morgen schon in einer anderen Zeitung gelesen hatte. Ich blieb an dem seltsamen Richternamen hängen und wie Beppo an dem vorerst.

Tina
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« Antwort #293 am: 07. Januar 2010, 19:22:16 »

Stimmt, der tingelt auch durch die ach so unabhängigen Zeitungen.

Soyka gilt als Vater der DDT, ist also auch zentraler Bestandteil des Problems.
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« Antwort #294 am: 07. Januar 2010, 20:07:09 »

So eine unverfrorene Falschdarstellung. Während durch die Unterhaltsrechtsreform per 01.01.2008 durchaus Austiegschancen für den EU geschaffen wurden, kann man sich des KU nicht entziehen. Die Umschichtung des EU Richtung KU ist doch die perfekte Einkommenssicherung für Mütter. Der gegenüber Müttern höhere SB schlägt sich auch in den KU-Busch.

Da stimme ich dir zu! Und außerdem spart der Staat noch Steuern, weil KU nicht absetzbar ist...clever oder?

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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
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« Antwort #295 am: 07. Januar 2010, 20:28:08 »

Hallo,

hier wird Herr Soyka auch zitiert, hört sich aber ein bisschen einsichtiger an.

"Die Erhöhung der Kinderfreibeträge soll eigentlich Familien entlasten, durch die Koppelung an den Mindestunterhalt werden sie für Unterhaltspflichtige aber zur Belastung", sagte der Düsseldorfer Familienrichter Jürgen Soyka

Letztlich würden beide Elternteile von der Erhöhung der Unterhaltssätze getroffen, sagte Soyka, "der Mann, der zahlen muss und Frauen, die weniger bekommen".

Unterhalt für Scheidungskinder steigt


Gruß
Marc

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« Antwort #296 am: 07. Januar 2010, 20:48:34 »

Der letzte Absatz hört sich ein wenig nach Hohn an, wird doch so getan, als ob KU und EU nicht in der Regel auf demselben Konto landen. Da wo früher EU draufstand steht jetzt KU drauf, sonst ändert sich für die Frauen nur der Betrag, der jetzt eventuell mehr wird. Komisch ist übrigens folgendes: Wenn ich die Steuergeschenke für ein Kind + KG + KU zusammenrechne, dann haben wir diese Beträge vor einem Jahr bei weitem nicht gebraucht...
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« Antwort #297 am: 07. Januar 2010, 21:06:35 »

Der letzte Absatz hört sich ein wenig nach Hohn an, wird doch so getan, als ob KU und EU nicht in der Regel auf demselben Konto landen. Da wo früher EU draufstand steht jetzt KU drauf, sonst ändert sich für die Frauen nur der Betrag, der jetzt eventuell mehr wird. Komisch ist übrigens folgendes: Wenn ich die Steuergeschenke für ein Kind + KG + KU zusammenrechne, dann haben wir diese Beträge vor einem Jahr bei weitem nicht gebraucht...

Nicht wenn ich an meine "neue" Frau denke, die zur Zeit wegen unseren kleinen und der Krise nicht arbeitet.

EU kann doch von der Steuer abgesetzt werden.

Gruß
Marc
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« Antwort #298 am: 07. Januar 2010, 21:59:36 »

Nicht wenn ich an meine "neue" Frau denke, die zur Zeit wegen unseren kleinen und der Krise nicht arbeitet.

Das ist ein typisches Beispiel, wie man etwas aus dem Zusammenhang reißen kann. Der allseits bekannte Richter sprach nicht von "neuen" Frauen, sondern von Elternteilen:

Zitat
Letztlich würden beide Elternteile von der Erhöhung der Unterhaltssätze getroffen, sagte Soyka, "der Mann, der zahlen muss und Frauen, die weniger bekommen". 

Und wenn von Elternteilen und der DT die Rede ist, dann kann es sich nur um getrenntlebende Eltern handeln. Die Zweitfamilien hatte der Richter definitiv nicht im Blick. Hier werden die armen alleinerziehenden Mütter bedauert. Sie bekommen weniger Geld, weil ihren Kindern mehr Geld zu steht.

Früher hat man den NextInnen oft vorgeworfen, sie würden sich mit den vorhandenen Kindern um den Futtertrog streiten, nun sind es die eigenen Mütter. Ich bin mal gespannt, wo das noch hinführt.

LG

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
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« Antwort #299 am: 07. Januar 2010, 22:16:39 »

Ich denke schon das du Recht hast,
allerdings spricht er von "dem Mann" und "den Frauen".

Das kann man durchaus anders interpretieren.

Gruß
Marc
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