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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 17:41:27 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44286 mal)
Baeri22
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« Antwort #225 am: 06. Januar 2010, 08:48:55 »

Hallo,
da Du Unterhaltsvorschuß bekommst weil du sicher keinen Unterhalt bekommst vom KV wären es bei der Kindergelderhöhung 20 Euro mehr im monat. Da aber sicher der Staat das KG als Einkommen anrechnet wird er zumindest 10 von den 20 Euronen mehr wieder gegenrechnen. Grund die hälfte des KG entfällt meistens auf den Barunterhaltspflichtigen Elternteil, zumindest wenn der Mindestunterhalt durch Ihn gezahlt wird. Das wird der Träger des UVG auch auf sich beziehen. Daher effektiv 10 Euro mehr... eben nicht 20€!!!!

Hoffe ich sehe das richtig...
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QuLo
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« Antwort #226 am: 06. Januar 2010, 09:41:55 »

Danke Baeri22,

die KM zahlt keinen Unterhalt, richtig. UVG haben wir für Januar schon bekommen, wenn man dem Überweisungszweck glauben darf. Das waren 158 €.
Deswegen stellen sich ja so viele Fragen bei uns. KG kam schon im Dezember nicht, sollte zwischen den Feiertagen dann da sein, war es aber nicht.
Für Januar kommt es erst noch. Telefonisch ist natürlich niemand zu erreichen, weder bei der Unterhaltsstelle noch bei der Familienkasse.
Da scheint gerade der Bär zu steppen...   
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midnightwish
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« Antwort #227 am: 06. Januar 2010, 10:29:12 »

So, die Pressekonferenz war um 10 Uhr.

Auf der Seite Presse gibt es 2 links zu pdf-Datein. Einmal die neue Tabelle und einmal eine Vergleichstabelle 09/10 und was ist.

Klickt man auf die links passiert nix. nur der dezente Hinweis meiens Brwosers, das die Seiten nicht existieren. Kriegen die nichtmal das vernünftig hin?
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #228 am: 06. Januar 2010, 10:39:56 »

Hier kann man sie schon lesen.

Sie ist wie erwartet, allerdings tatsächlich jetzt für 2 statt 3 Berechtigte ausgelegt.
Damit würde man bei Neuberechnung eine Zeile tiefer rutschen
« Letzte Änderung: 06. Januar 2010, 10:41:54 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Baeri22
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« Antwort #229 am: 06. Januar 2010, 10:50:28 »

Ja wie erwartet, hebt mich jetzt nicht besonders an.

Was sind eigentlich 2 Unterhaltspflichtige? Vor allem wenn KM in Harz 4 lebt... sozusagen der KU und KG die Gesamte Bedarfsgemeinschaft finanzieren... Zählt das schon als 2 Berechtigte oder nur wenn man 2 kindern Unterhalt leistet und noch der KM oder Ex Frau?

Warten wir doch auf Post... amtliche vor allem.
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Mr-Bean
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« Antwort #230 am: 06. Januar 2010, 10:50:28 »

Das ist ja wenigstens mal ein Lichtblick!  thumbup
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Malachit
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« Antwort #231 am: 06. Januar 2010, 10:54:34 »

Hallo zusammen,

allerdings tatsächlich jetzt für 2 statt 3 Berechtigte ausgelegt.

Ey boah, tatsächlich ein leiser Anflug von Realitätssinn in diesen heiligen Hallen? Wie konnte denn das passieren - standen die Projektbeteiligten unter Drogen, oder was war da los?!?

Wenn das in dem Tempo weitergeht, dann könnten wir ja tatsächlich irgendwann mal ein einigermaßen menschenwürdiges Familienrecht bekommen ... in ca. fünftausend Jahren oder so ;-)

Nix für ungut,

Malachit.
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Der Begriff "politische Korrektheit" ist die politisch korrekte Bezeichnung für "Denkverbot".
midnightwish
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« Antwort #232 am: 06. Januar 2010, 10:56:21 »

Jau. inzwischen funktioniert der Link

Es sind tatsächlich nur noch 2 Unterhaltsberechtigte.

Und nun? Der frisch utnerschriebene Titel geht ja von 3 Berechtigten aus (das JA wollte ja noch eine Höherstufung wegen nur 2 Berechtigter), kann Mann nun eine Neutitulierung verlangen? Erstens wegen der Änderung der Berechtigten und zweitens wegen einer KU-Erhöhung um mehr als 13% ?

 Tina
« Letzte Änderung: 06. Januar 2010, 11:05:14 von midnightwish » Gespeichert

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elwu
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« Antwort #233 am: 06. Januar 2010, 10:58:38 »

Sie ist wie erwartet, allerdings tatsächlich jetzt für 2 statt 3 Berechtigte ausgelegt.
Damit würde man bei Neuberechnung eine Zeile tiefer rutschen

Hallo,

ja, aber Altfälle sind gekniffen. Dabei wäre es problemlos möglich gewesen, das mit einem weiteren Absatz geradezuziehen.

/elwu
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Mr-Bean
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« Antwort #234 am: 06. Januar 2010, 11:06:16 »

Ist schon erstaunlich das das LRA Roth dies schon vorher wußte, dass auch noch als einzigster!
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Beppo
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« Antwort #235 am: 06. Januar 2010, 11:09:30 »

Einer der Hauptgründe dürfte, wieder mal, das Eigeninteresse der Gerichte gewesen sein.

Für die "statischen" ist die Erhöhung somit geringer als 10% und bei den "dynamischen" die Senkung.

Somit ersparen die sich jede Menge Abänderungsklagen.

Und selbst für die Zeile 1 kann es wieder Fälle geben, die nicht automatisch in den Mangelfall führen. Jedenfalls theoretisch.
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Beppo
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« Antwort #236 am: 06. Januar 2010, 11:11:17 »

Ist schon erstaunlich das das LRA Roth dies schon vorher wußte, dass auch noch als einzigster!

Man muss nur der richtigen Lobbytruppe angehören.
Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat.
Das gilt nirgendwo so sehr, wie im Familienunrecht.
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Baeri22
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« Antwort #237 am: 06. Januar 2010, 11:20:46 »

Also um es aufzuschlüsseln: 1. Die Höherstufung um zwei Gruppen in der bisherigen DDT war gegeben wenn man nur einer Person UH Pflichtig war.
                                         2. Die Höherstufung um eine Gruppe in der bisherigen DDT war gegeben wenn man nur 2 Personen UH Pflichtig war.
                                         3. Keine Höherstufung in der bisherigen DDT war gegeben wenn man 3 Personen UH Pflichtig war.

Richtig?Huch?

Jetzt: Neue DDT: Ist man nur einer Person dem Kind UH Pflichtig wird man um eine Gruppe hochgestuft.
                         Ist man zwei Personen UH Pflichtig wird man nicht hochgestuft.

Richtig?? Also gibt es keine Höherstufung um 2 Gruppen mehr....
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Beppo
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« Antwort #238 am: 06. Januar 2010, 11:23:08 »

Richtig!
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« Antwort #239 am: 06. Januar 2010, 11:31:20 »

Ja wie erwartet, hebt mich jetzt nicht besonders an.


Dieser Satz hatte mich bei Dir schon irritiert.
Ich denke Du hast die Tabelle anfangs falsch verstanden.
Aber nun ist ja alles im Lot.

Fast jeder hier wird sich schon wundern, dass das OLG diesen Schritt nun getan hat. Ich persönlich habe nicht daran geglaubt, freue mich aber nun auf die gesparten 22,-€.
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Baeri22
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« Antwort #240 am: 06. Januar 2010, 11:35:07 »

Korrigiere mich: "Mich haben die Werte der DDT nicht sonderlich angehoben, da schon vorher hier vermittelt"

Das wir alle jetzt um eine Stufe nach unten dürfen ist aber sehr nett!!!! Darüber freu ich mich auch!
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midnightwish
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« Antwort #241 am: 06. Januar 2010, 11:38:41 »

Hi Mr.Bean,

und wo sparst du die 22 €?

Solange ein dynamischer Titel besteht, bei dem eine Höherstufung mit drin war doer der von 3 Berechtigten ausgeht, wird ja nun nicht automatisch runtergestuft. Die Titel gehen ja immer von einem Prozensatz aus, wie der zustandegekommen ist, ist erstmal unwichtig.
Man müßte sich dann um eine Abänderung bemühen. Aber da die Einstufung bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten eine Kann-Bestimmung ist, würde es mich wundern, wen ndas jetzt so einfach gemacht würde.

Tina
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« Antwort #242 am: 06. Januar 2010, 11:41:15 »

freue mich aber nun auf die gesparten 22,-€.

Ich will euch die Freude ja nicht verderben aber vorsicht:

Alle mit einem dynamischen Titel mit %-Satz im Titel haben davon zunächst nichts!
Die bleiben in ihrer Zeile und haben die volle Erhöhung zu tragen!




Edit: Wieder von Tina überrundet!
« Letzte Änderung: 06. Januar 2010, 11:43:30 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #243 am: 06. Januar 2010, 11:41:56 »

Naja, nicht alle. Wer bereits den Mindestunterhalt zahlt, wird glücklicherweise aber trotzdem nicht automatisch zum Mangelfall (auf den Stress hätte ich ja nun mal gar keinen Bock!!!)

Mein Mann darf ab sofort 78 Euro mehr bezahlen. Aber nur bis Juli, dann wird ein Kind volljährig und verdient genug. Dank der neuen Tabelle wird der KU dann für das letzte Kind aber nicht hochgestuft, weil ich auch einen Unterhaltsanspruch habe.
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« Antwort #244 am: 06. Januar 2010, 11:53:57 »

Ich habe das nur auf mich bezogen. Meine Ex hat mir schon angekündigt, das ich mehr bezahlen soll. Betrag x + 2 Stufen. Nun wird es wohl nur 1 Stufe werden. (Daher die 22,-€ weniger). Entweder sie akzeptiert dies oder läßt es.

Meine letzte Berechnung war von 05. Seitdem haben wir uns so geeinigt. Nun will sie aber das große Geld und besteht auf eine Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse. Da ich dies wahrscheinlich nicht tun werde wird es wohl zu einer Neuberechnung kommen. Von mir aus.
Kann ich gleich meinen Titel abändern lassen. (Zahlung bis zur Volljährigkeit)
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« Antwort #245 am: 06. Januar 2010, 11:57:18 »

In meinem dynamischen Titel steht nichts von einer Anzahl an UH Berechtigten. Werde also selber meinen Wert aus der Tabelle 2010 entnehmen und mich um eine Stufe selber herunternehmen, denn die neue Tabelle weißt ja keine 3 UH Berechtigtem auf.

Sprich ich zahle damit immer noch mehr als den Mindestunterhalt. Der Titel seiht lediglich vor UH für mein Kind zu zahlen und dann ist der Prozentsatz ja aus 2002!!!! Somit eh nicht mehr aktuell. Muß umgerechnet werden. Die ARGE hat mir vor 2,5Monaten mitgeteilt das ich durch Höherstufung um 2 Gruppen eben in EK Klasse 4 lande, abzüglich KG noch war das mein Wert. Somit werde ich jetzt selbsttätig eben eine EK Gruppe herunter gehen. Denn der Titel hat die weis Gott überhaupt nicht interessiert und Prozente wurden weder umgerechnet noch in irgend einer Form mitgeteilt!!!!

Ich mache das so, da bin ich mir sicher das dagegen keiner was haben wird.
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« Antwort #246 am: 06. Januar 2010, 12:00:59 »

Auch für Uralttitel enthalten die Anmerkungen zur Tabelle ein Umrechnungsformel.
Üblicherweise steht ja eim dynamischen Titel ein %-Satz. Dieser wird dann formelgemäß umgerechnet. War ja bei der letzten Änderung so.

Z.B. wurde aus 142% (Tabelle 2005) 114% Tabelle 2009 (wobei es i nder Tabelle keine 144% gäbe ;-) )

Rechne es für dich mal um und überweise diesen Betrag

Tina
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« Antwort #247 am: 06. Januar 2010, 12:01:25 »

Hallo zusammen,

Man müßte sich dann um eine Abänderung bemühen. Aber da die Einstufung bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten eine Kann-Bestimmung ist, würde es mich wundern, wen ndas jetzt so einfach gemacht würde.

Tja, und das ist dann gleich die nächste spannende Frage. Diese sogenannte KANN-Bestimmung wurde ja bis dato so ausgelegt, dass bei ein oder zwei Unterhaltsberechtigten praktisch immer hochgestuft wurde. Ob es sich in der täglichen Unrechtssprechung tatsächlich durchsetzen wird, dass in Zukunft bei drei Unterhaltsberechtigten genau so selbstverständlich herabgestuft wird? Ich will den Teufel ja nicht an die Wand malen, aber ich traue diesen Brüdern inzwischen so ziemlich alles zu ...

Nix für ungut,

Malachit.
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« Antwort #248 am: 06. Januar 2010, 12:03:09 »

Also ich wurde bisher, bei 5 Berechtigten auch um 2 Zeilen herab gestuft.
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Peter100
Rege dabei
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« Antwort #249 am: 06. Januar 2010, 12:08:24 »

Hallo erstmal
Ich werde da nicht schlau draus
Bereinigte nettoeinkommen :1661-,Euro
1Kind ist 16
2Kind ist 8
3Kind ist 8

Was muss ich den bezahlen ? question
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