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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 13:56:51 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44280 mal)
Agent_Zero
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« Antwort #200 am: 30. Dezember 2009, 16:39:46 »

Hi,

ich habe extra meinen RA angeschrieben, wie ich mich verhalten soll. Er meinte, ich soll den alten Unterhalt überweisen,
da die neue DDT noch nicht offiziell greift.

Ich hab das "auf sein Anraten hin" mal so gemacht und auch die 10 Euro pro Kind abgezogen. Jetzt heisst es abwarten.

Nachdem die Abänderungsklage meinerseits am 29.12. eingereicht wurde, denke ich, dass die Ex nicht großartig auf
die Trommeln haut, denn wir werden den Unterhalt dann wahrscheinlich vor Gericht eh neu klären.

Gruss
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
DeepThought
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« Antwort #201 am: 30. Dezember 2009, 20:38:13 »

Guck an, die Altherrenriege rafft sich auf. Natürlich zu spät. Aber so ist der Anschein gewahrt.

Düsseldorfer Tabelle - von Jahr zu Jahr ein ungerechter intransparenter Moloch zur autoritären Abzocke von Alimentenzahler

Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) protestiert gegen die wohl bevorstehende Anhebung der Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle. Die Anhebung wird gleichsam automatisch mit der Anhebung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrages verbunden. Die Tabellenbeträge sind einfach zu hoch, darauf hat ISUV schon mehrfach hingewiesen. Der Verband kritisiert heftig, dass zwar die Beträge für Kinder um 13 Prozent angehoben werden, jedoch der Selbstbehalt auf dem gleichen Stand belassen werden soll. „Wir fordern eine entsprechende Anhebung des Selbstbehaltes um 13 Prozent, d.h. eine Anhebung des Selbstbehaltes auf über 1000 EURO.“, stellt der Verbandsvorsitzende Josef Linsler fest. Der Verband kritisiert auch, dass die Tabelle schon ab 1.1. 2010 gültig sein soll, aber erst am 6.1.2010 vorgestellt wird – was für ein Verhalten gegenüber Betroffenen.

>Weiterlesen<
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
midnightwish
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« Antwort #202 am: 30. Dezember 2009, 20:56:03 »

Sagt mal,

auch wenn wir grade erst die Erhöhung verdauen...
War da nicht ursprünglich was, das die Freibeträge in 2 Schritten also 2010 und 2011 angehoben werden sollten? Ist das noch aktuell, habe ich mich getäuscht oder bedeutet das schlicht und einfach, das das Theater zum nächsten Jahreswechsel nochmal passiert?

Tina
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Beppo
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« Antwort #203 am: 30. Dezember 2009, 21:22:22 »

Dumm ist auch die Formulierung, dass der Unterhalt um 13%, das Kinderged aber nur um 12% erhöht wird.
Das suggeriert, dass Netto nur 1% mehr zu bezahlen sei.
In Wahrheit addieren sich aber die 12% KG und 13% KU beim Empfänger.


oder bedeutet das schlicht und einfach, das das Theater zum nächsten Jahreswechsel nochmal passiert?

Genau das!
Mittlerweile hoffe ich auch darauf, dass der Bogen endlich überspannt wird.

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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
midnightwish
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« Antwort #204 am: 30. Dezember 2009, 21:34:07 »

Das war jetzt nicht die Antwort, die ich lesen wollte *grmpf*

Nagut. Ich fürchte der Bogen ist erst dann überspannt, wenn Väter mehr als 75 % ihren Einkommens an Kinder und evtl. Ex überweisen müssen.

Vor allemn weiß ich nicht, wie man was ändern könnte. Unterhaltsflucht? massenahfte Arbeitsaufgabe der Unterhaltspflichtigen? Demos? Klagen darauf, die Kinder gleichberechtigt betreuen zu können...

Tina
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eskima
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« Antwort #205 am: 30. Dezember 2009, 22:42:07 »

Ein Jugendamt informiert:

http://www.ladadi.de/landkreis-verwaltung/presse/mitteilungen/meldung/4923.html

Auszug:

"Die Einkommenssituation unterhaltspflichtiger Elternteile hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verbessert, so dass wir, auch wenn wir nur bundesgesetzliche Vorgaben umsetzen, massive Beschwerden und Unmutsäußerungen Betroffener erwarten", prophezeit Weber.

 und:

Die Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistungen, mit denen bei Ermittlung der Haushaltsansätze 2010 noch nicht gerechnet werden konnte, wird auf der Ausgabenseite voraussichtlich mit zusätzlichen 300.000 Euro zu Buche schlagen.
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« Antwort #206 am: 30. Dezember 2009, 23:07:34 »

Na dann sollten wir diesen Erwartungen auch zahlreich und massiv entsprechen!

Wir wollen doch nicht, dass es später heißt: "Ach, das lief eigentlich alles ganz super!. Die haben das alle brav eingesehen und bezahlt. Das können wir ruhig nochmal so machen!"

Gruss Beppo
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« Antwort #207 am: 30. Dezember 2009, 23:22:01 »

Also mein Mann stänkert nur ein bißchen. Er sagt sich dass er die Formel von deep ja nicht kennen MUSS, und überweist für Januar erstmal den alten Betrag. Mit dem Zusatz "vorbehaltlich der neuen DDT". Dann kann er ja immer noch die Differenz nachzahlen.

Abänderungsklage hat leider keine Erfolgsaussicht, weil er doch noch vom Selbstbehalt ein wenig entfernt ist, und er sicher in 105 % statt der titulierten 107 % ankommen würde (also Stufe 2 der DDT statt 2,5), aber diese differenz bringts echt nicht für eine Klage...muss er warten, ob der Selbstbehalt erhöht wird, und dann evtl. klagen...

Urlaub mit seinem Sohn hat er schon gedanklich gestrichen.

ligr ginnie
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« Antwort #208 am: 31. Dezember 2009, 10:14:02 »

Guck an, die Altherrenriege rafft sich auf. Natürlich zu spät. Aber so ist der Anschein gewahrt.

Hallo,

mit diesem dubiosen Verein habe ich ja auch so meine Erfahrungen... Ach ja, putzig mal wieder:

'Wir fordern eine entsprechende Anhebung des Selbstbehaltes um 13 Prozent, d.h. eine Anhebung des Selbstbehaltes auf über 1000 EURO.'

Die haben bisher nur einmal etwas gefordert das dann auch ins Gesetz kam. Und das war die Abschaffung der für TU/EU Pflichtige günstigen Anrechnungsmethode zugunsten der für TU/EU - Empfängerinnen günstigen Differenzmethode.

Davon ab fordere ich nicht nur eine Anhebung des SB, denn das hilft nur den unteren Einkommen, sondern einen wirkungsvollen Schutz von Beziehern mittlerer und höherer Einkommen. Der Bedarfskontrollbetrag muss dazu weiterentwickelt und verbindlich werden. Nur, wen interessiert, was ich fordere...

/elwu,

ISUV, VAMV, alles dieselbe Mischpoke geltungsgei*er Wichtigmacher.
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« Antwort #209 am: 31. Dezember 2009, 15:24:54 »


Düsseldorfer Tabelle - von Jahr zu Jahr ein ungerechter intransparenter Moloch zur autoritären Abzocke von Alimentenzahler

Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) protestiert gegen die wohl bevorstehende Anhebung der Tabellenbeträge

Also ich finde das gar nicht so schlecht das sich ein wenigstens ein Verein dem annimmt. Finde auch das 13% Unterhaltserhöhung in keinem Verhätnis zur mom. Wirtschaftskrise stehen. Und das man ein neues transparentes System auflegen muß sollte auch langsam forciert durchgesetzt werden. Vielleicht sollten alle KU Pflichtigen mal einen Tag die Arbeit niederlegen, in ganz Deutschland. Ich weiß nicht wann jemand 13% Lohnerhöhung erhalten hat... die Masse der Arbeitnehmer wohl eher nicht. Bin auf jeden Fall auf die Tabelle am 06.01. gespannt, vielleicht steigen ja nicht alle Gruppen der Tabelle um 13%...
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« Antwort #210 am: 31. Dezember 2009, 15:52:43 »

Ihr könnt mich ja berichtigen aber habe jetzt nochmal rechachiert, über das neue Steuersystem 2010 erhalten wir auch einige Euros mehr vielleicht kann man dadurch die 13% KU Erhöhung etwas puffern....

http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-Steueraenderungen-2010/1798094/1798094/1798116/?row=13&=Vergleichen#
Entlastung bei der Lohnabrechnung 2010

finanztest 09/2009
Wie funktioniert das?

Beispiel
Jahresbrutolohn (Euro)    
                                                  Entlastung in diesen Steuerklassen (Euro)        
Bruttolohn                                         I und IV   II   III   V        
   40 000                                     790          775   258   2 164

Anm.: Blaue Schrift auf roten Hintergrund und dann noch mit glow-Attribut ist eine Frechheit. Es geht im Forum um Lesbarkeit und nicht darum darzustellen, wie toll du die Funktionen zu nutzen verstehst.
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2009, 16:24:58 von DeepThought » Gespeichert
midnightwish
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« Antwort #211 am: 31. Dezember 2009, 16:14:22 »

Die Steuerentlastung beträgt beim Brutto meines Mannes satte 22 € pro Monat. Der Unterhalt steigt aber um 78 € ;-)

Ne da puffert gar nix. Es hat sich schon beschwert, das sie ja nix von dem ganzen Zinober hat. Das höhere KG wird ihr bei Hartz IV abgezogen, genauso wie der höhere KU. Es bleibt aber der bittere Nachgeschmack, das der Vater keine "Zusatzgeschenke" leisten kann.

Tina
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« Antwort #212 am: 31. Dezember 2009, 16:23:32 »

Hallo Tina, erstmal kommt gut ins neue Jahr, auch an die anderen alle

schade das die Politik das eben nicht sieht und erkennt wie bedient all die Unterhaltspfl. Väter sind.

Wie hast du genau die Bruttoentlastung monatlich ausgerechnet...?
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midnightwish
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« Antwort #213 am: 31. Dezember 2009, 18:53:10 »

Naja, wenn die Tabelle die jährliche Entlastung angibt (Wovon ich ausgehe) muß ich ja einfach durch 12 teilen
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« Antwort #214 am: 01. Januar 2010, 11:23:07 »

Jahresbrutolohn (Euro)    
                                                  Entlastung in diesen Steuerklassen (Euro)        
Bruttolohn                                         I und IV   II   III   V        
   40 000                                     790          775   258   2 164

Hallo,

die Tabelle ist für Bruttoeinkommen ab ca. 60.000€ falsch, weil sie mit den Beitragsbemessungsgrenzen von 2009 aufgestellt wurde. Wie jedes Jahr wurden die aber zum 1.1 wieder angehoben. So geht das seit vielen Jahren: Gehaltsanhebungen gibt es allenfalls in homöopathischen Dosen, wenn überhaupt. Die BBM werden aber stets noch höher geschraubt. Unterm Strich bleibt zum Jahresbeginn immer weniger Netto vom Brutto. Am unverschämtesten hat das mal rotgrün durchgezogen. Durch die BBM-Anhebung von 2002 auf 2003 fehlten AFAIR rund 125€ beim Netto. Den Unterhalt durfte ich natürlich in unveränderter Höhe weiterzahlen. Davon ab dass ich mittlerweile wenigstens von dieser Fron befreit bin: auch diesesmal trifft es wieder am härtesten die Menschen mit mittlerem und gehobenen Einkommen: die müssen mehr Unterhalt zahlen und mehr an die Sozialversicherungen. Ausnahmsweise wird das zum Teil kompensiert durch die neue teilweise Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, und die ist nicht den Politzis zu verdanken sondern dem BVerfG.

/elwu,

ausgeplünderter Mittelschichtler.
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« Antwort #215 am: 01. Januar 2010, 15:19:33 »

Warum wird kungetan das wir eine Ersparnis haben in 2010 wenn wir doch real keine haben? Und wieviel macht dann real die neue Absetzbarkeit der KK und Sozialversicherungsbeiträge aus... Kann das jemand hier erwähnen? Vielleicht mal mit einem Bsp gegenüber des bisherigem Steuerrechts...

PS: schreib nichts mehr mit "rotem Grund und blauer schrift" wollte es nur mal ausprobieren. Mein Fehler!!
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« Antwort #216 am: 01. Januar 2010, 15:30:51 »

Meine Berechnung sieht als Bsp. folgendermaßen aus. Bei 3000 Euro mtl. Bruttoeinkommen, habe ich mal angegeben wird ab 2010 nun ca 59,00€ netto mehr in der Lohntüte sein. Damit ist die Unterhaltserhöhung abgedeckt.

Quelle: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
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« Antwort #217 am: 01. Januar 2010, 17:16:46 »

Ich habe den Rechner mal mit brutto 2500 Euro bemüht. Für 2009/2 spukt er 1870 Euro netto aus und für 2010 dann nur 1861 Euro. Ein anderer Rechner meint: 1870 netto für 2009 und 1994 Euro netto für 2010.

Darf ich mir jetzt einen Rechner aussuchen?  rofl2

LG

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« Antwort #218 am: 01. Januar 2010, 17:25:14 »

Also bei mir in diesem Rechner mit 2500 Brutto erhalte ich bei Steuerklasse I für 2009/2 "1589,22" und für 2010 "1626,27" Netto. Die Steuerlast sinkt und die Sozialabgaben steigen, bleibt aber eben immer noch etwas mehr über.  Zumindest sollte ein kleiner Anteil dadurch ausgeglichen sein. Ich hatte das auch so gesehen das sich auch in der Steuerlast für Arbeitnehmer etwas 2010 verbessert. Haben tut ein UH Pflichtiger da zwar nichts von da es ja durch die UH Erhöhung wieder kompensiert wird aber zumindest etwas. Vielleicht gibt es ja jemanden hier noch der es ganz genau erklären kann...

Weis nicht warum die Rechner verschiedene Werte ausgeben???!
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« Antwort #219 am: 01. Januar 2010, 17:27:28 »

Ich habe den Rechner mal mit brutto 2500 Euro bemüht. Für 2009/2 spukt er 1870 Euro netto aus und für 2010 dann nur 1861 Euro. Ein anderer Rechner meint: 1870 netto für 2009 und 1994 Euro netto für 2010.

Darf ich mir jetzt einen Rechner aussuchen?  rofl2

LG

eskima

EDIT:
Nachdem ich mir diese Seite angeschaut habe, glaube ich, verstanden zu haben: bei einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro bekommt man 94 Euro weniger ausgezahlt, kann sich aber dann über die Neuregelung der Versicherungsbeiträge etwas Geld durch die Steuererklärung zurück holen.

Da dann monatlich schon 94 Euro in der Geldbörse fehlen, macht es sich richtig gut, auch mehr Geld für KU ausgeben zu müssen.

94 Euro pro Jahr weniger macht 7,84 Euro pro Monat. Okay, das wird dann zu verschmerzen sein. Aber es ist definitiv ein Minus und kein Plus.
« Letzte Änderung: 01. Januar 2010, 17:36:56 von eskima » Gespeichert

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« Antwort #220 am: 01. Januar 2010, 17:31:18 »

Weis nicht warum die Rechner verschiedene Werte ausgeben???!

Ich hab Steuerklasse 3 eingegeben, hätte ich ja auch gleich sagen können  mad3

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« Antwort #221 am: 01. Januar 2010, 17:50:19 »

Gut, kann ja jeder mal für sich schauen was der/die Rechner in den versch. Steuerklassen Konstellationen sagen...  yltype
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Fritze Flink
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« Antwort #222 am: 02. Januar 2010, 13:46:11 »

Hallo allerseits,

obwohl hier schon mal verlinkt worden, möchte ich nochmal auf die noch laufende Pettition eines Mitstreiters aufmerksam machen. Diese läuft schon in 4 Tagen ab und wäre doch mal eine Möglichkeit sich zu wehren. Auch gerade weil in 2010 das Existenzminimum und damit der Unterhalt nocheinmal steigen soll!!!

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;petition=8403;sa=sign

Gruß

Fritze
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RobertK
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« Antwort #223 am: 04. Januar 2010, 20:17:38 »

Zur Düsseldorfer Tabelle ist allgemein zu sagen, dass alle Mangelfälle mal ihren Anspruch auf ALGII überprüfen sollten. Rechner dazu gibt es genügend im Netz. Ich gehe mal davon aus, dass in 90 % der Fälle ein Anspruch auf ergänzendes ALGII besteht. Allein wegen der zugeringbemessenen Kosten der Unterkunft bei der Mangelfallregelung.
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QuLo
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« Antwort #224 am: 05. Januar 2010, 13:32:18 »

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt meinen Gehirnknoten entwirren.
Die letzten Seiten habe ich überflogen und auch die Hilfe genutzt - hat alles nur noch schlimmer gemacht    mad3
Momentan (also noch in 2009) erhalten wir UVG von 158 € und KG von 164 €.
Jetzt soll beides erhöht werden, auf 180 € und 184 €.
Bei der letzten KGerhöhung wurde diese vom UVG wieder abgezogen.

Theoretisch bekommen wir dann 184 € KG und 160 € UVG???
Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass es im Resultat nur 10 e mehr geben soll.

Was bekommen wir denn nun mehr?  question
Hilfe!

Danke für die hoffentliche Entwirrung,

QuLo
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