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vatersein.de gehört das sechste Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 11. März 2010, 02:59:41 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 24887 mal)
elwu
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« Antwort #175 am: 29. Dezember 2009, 11:04:17 »

hier werden die Väter zumindest erwähnt:

Hallo,

aber auch nur als Zahlemänner. Ach ja, die Online-Redaktion der SZ ist die zensurfreudigste die ich kenne. Ich kenne kein anderes großes Blatt, dass derart schnell und umfassend unliebsame Beiträge kommentarlos verschwinden lässt. Und was für die SZ unliebsam ist, lässt sich beim mitverfolgen dieser Putzaktionen z.B. hier leicht feststellen. Liberalsoziale und arbeitnehmerfreundliche Kommentare sind ihre jedenfalls nicht wirklich lieb #

/elwu
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Frauen sind Hauptopfer im Krieg. Denn Frauen verlieren ihre Gatten, ihre Väter, ihre Söhne im Kampf

(Hillary Clinton)

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midnightwish
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« Antwort #176 am: 29. Dezember 2009, 11:10:54 »

Ich weiß nicht eskima,

da steht ein kleiner Satz, der aussagt ,das die Erhöhung des KU zulasten des EU für die KM geht. Richtig wird gefolgert, das die Verteilmasse gleich bleibt und dadurch ja nicht mehr Geld zur Verfügung steht. Dann wird aber gefolgert, das durch den steigenden KU wengier Geld an die Madame zu zahlen ist.

Leider wird dabei nicht beachtet ,das der KU durch einen dynamischen Titel einfach mal so steigt und das der KV dadurch mehr zahlt, denn es gibt ja keinen Automatismus, der besagt, das dann an die KM weniger überwiesen wird. Das geht dann ja wieder über eine langwierige Abänderungsklage des EU/BU. Da hat einer wieder mal was nicht verstanden.

Tina
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« Antwort #177 am: 29. Dezember 2009, 11:25:06 »

Hi,

@ Malachit

Zitat
Du meinst so etwas wie die gestrige Schlagzeile der BLÖD-Zeitung: "So viel kriegen Scheidungskinder jetzt mehr" - die ja statt dessen genau so gut heißen könnte/müsste: "So viel ZAHLEN Scheidungsväter jetzt mehr"?

 ve_ham01 Ganz genauso war es gemeint....  thumbup

Gruss
Agent
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eskima
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« Antwort #178 am: 29. Dezember 2009, 11:29:54 »

Moin,

da war gestern eine Anfrage der besagten Zeitung zu genau dem Thema bei mir im e-mail-Fach. Es steht jedem frei, sich zu bewerben 

LG

eskima
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« Antwort #179 am: 29. Dezember 2009, 11:45:15 »

Hi,

@eskima Also auf....

Ich wäre dabei. Je mehr, desto besser. Ich wäre äußerst amüsiert, reale Sichtweisen (unzensiert) über Unrechtssprecher usw. zu lesen.

(Da kommt mir gerade Beppos Satz mit dem " ...die kann (sollte) man gerade mal als Dünger verwenden"
in den Sinn)  rofl2

Es wäre schön, wenn "wir" vielleicht mal einen Beitrag verfassen, der dann an die Presse geht.

Gruß
Agent

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NurFrust
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« Antwort #180 am: 29. Dezember 2009, 11:49:24 »

Hallo zusammen!

Ja mich trifft die Erhöhung auch, da bei mir ein dynamischer Titel zum tragen kommt. Knapp 120,- Euronen mehr für die Exe; da kommt - zumindest bei ihr - Freude auf.

Hoffentlich kommt jetzt mal was bei meinen beiden an! Bei den Besuchswochenenden kommen die beiden hier teilweise an, als wären die Sachen aus ner Altkleidersammlung. Teilweise schon peinlich so unter Leute zu gehen. Wir haben schon so oft erstmal Klamotten bzw. Schuhe gekauft bzw. meine Partnerin hat die Sachen genäht.

Ich frage mich jedoch, ob ich Zahlungen erstmal unter Vorbehalt leisten soll. Als Hinweis könnten man(n) die "voräufigkeit der Tabelle" nennen oder evtl. auch das ausstehende Urteil im Sommer?

Kann mir da vielleicht jemand nen Tip geben? Anfang des Jahres steht bei mir im übrigen auch wieder die Überprüfung der Finanzen an. Mal sehen, wann sich der Anwalt diese Jahr meldet gun

Gruß
NurFrust
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eskima
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« Antwort #181 am: 29. Dezember 2009, 12:10:06 »

Ich wäre dabei. Je mehr, desto besser.

Du hast Post 
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Beppo
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« Antwort #182 am: 29. Dezember 2009, 14:17:25 »

Genau genommen ist ja ab 1.1.2010 praktisch jede "Standardfamilie mit Frau und 2 Kindern ab 12" ein Mangelfall wenn Vaddern nicht mindestens 3.700,- Netto nach Hause bringt:

Bedarf der Kinder nach Zeile 7 DT: 580,- mal 2 = 1.160,-€
Vadderns Bedarf ist 1.000,-
Mudderns Bedarf als Hausfrau 770,-

Zusammen:
2.930,-

Zuzüglich 5% Erwerbskosten und 2 mal 4% vom Brutto für private AV beider Eltern ergibt locker 3.700,- Netto oder gut 6.000,- Brutto bzw. 35,-€ pro Stunde.
Jeder der weniger verdient, kann sich nach DT keine 2 Kinder leisten!
Wundert sich noch jemand, warum keine Kinder mehr geboren werden?

Langsam fange ich an, den Verschwörungstheoretikern ala Zorro glauben zu schenken, dass die Deutschen ausgerottet werden sollen!

Gruss Beppo
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Wenn danach noch was da ist, will sie davon allerdings auch wieder die Hälfte.
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« Antwort #183 am: 29. Dezember 2009, 14:23:52 »

Für XING-Mitglieder gibt's >>>HIER<<< einen entsprechenden Diskussionsfaden...
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« Antwort #184 am: 29. Dezember 2009, 20:47:37 »

Huhu
Ichhabe zwar keinen Dynamischen Titel wegen KU, aber dafür läuft bei mir immer noch eine Pfändung wegen EU. Also proftiert meine holde EX schon von dem erhöten KU.  gun Ob eine Abänderungsklage bei 30€ vom gericht angenommen wird, wage ich zu bezweifeln.
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ginnie
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« Antwort #185 am: 29. Dezember 2009, 21:56:06 »

Hi,

mein Mann hat sich jetzt überlegt am 31.12., wenn das Gesetz noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, den alten KU-Betrag zu überweisen, allerdings mit dem Überweisungstext "vorbehaltlich der neuen DDT, noch nicht veröffentlicht" oder so ähnlich. Und den Restbetrag für Januar dann, wenn es offiziell durch ist. (die Ex wird es ohnehin mitgekriegt haben, was da für ein Geldregen auf sie zukommt, er weckt also keine schlafenden Hunde...)

Waas haltet ihr davon? Oder haben wir was falsch verstanden?

@furbie, wenn du keinen dynamischen KU-Titel hast, brauchst du auch nicht mehr KU zahlen. @all, oder habe ich das etwa auch falsch verstanden?

@elwu, du hast geschrieben, dass du Fälle kennst für die der höhere KU gut ist. Logischerweise ist er immer für die gut, die ihn bekommen. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es in den Einkommensgruppen bis ca. 1700€ (bei 2 Kindern) auch gleichzeitig für beide Seiten gut sein kann, einer ist doch der "Verlierer"? Ist doch doof, wenn der Unterhalssklave nun noch weniger Umgang oder Urlaub oder Geb.geschenke wahrnehmen/kaufen kann mit seinem/für seine Kinder, weil er es sich nun gar nicht mehr leisten kann?! Ich weiß, dass Jammern mich nicht weiterbringt, aber manchmal tut es einfach gut, Frust abzulassen. Und ich bin auch ein wenig depressiv wegen dieser Sache, obwohl es mich zwar nichts angeht, wofür mein Mann sein Geld ausgibt...Nur dass er zwangsläufig auf meins zurückgreifen muss...und wie vermeide ich das? Ich bemühe mich zwar, dass mein Lebensstandard und der meines Sohnes nicht darunter leidet, weil ich ja nunmal vorrangig für meinen Sohn sorgen muss/will, und nicht für mir fremde Kinder, und mein Sohn nicht finanziell darunter leiden soll, dass ich einen gebrauchten Mann habe. Das ist aber natürlich gar nicht so einfach, weitere Betrachtungen führen an dieser Stelle aber zu weit.

Ich selbst werde keine Erhöhung von meinem Ex fordern, weil ich mich einfach über die 20 € Kindergeld mehr freue, und fertig. Und das liegt ehrlich nicht daran, dass ich keinen Titel habe. Den könnte ich jederzeit erwirken, bzw. hätte es schon machen können. Einfach weil ich die neuen Summen unverschämt finde. Darüber würde ich vielleicht nichts wissen, wenn ich nicht so einen Unterhaltssklaven geheiratet hätte... aber so ... will ich nicht aus meinem Ex auch so einen Selbstbehaltler machen, sondern er soll selbst auch noch freiwillig Geld für unseren Sohn ausgeben "dürfen", was er auch tut...

So, musste ich mal alles loswerden. sorry. ich kriege mich auch wieder ein. Bin in keiner guten Verfassung, aber ich lasse es mal so stehen...


ligr ginnie

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« Antwort #186 am: 30. Dezember 2009, 02:49:30 »

Hallo Leute,

ich habe da ein ganz einfaches Problem:

Ich habe 3 Kinder die ich immer möglichst gleich zu behandeln versuche. Nr. 1 bekam mit 3 ein Fahrrad (das die Mutter natürlich lieber verschenkte, als an die Halbgeschwister weiterzugeben), also bekam Nr 2 auch eins mit 3 und Nr 3 wird eben auch eines bekommen, oder zumindest ein Upgrade.

Und jetzt beim Kindergeld? Die beiden Kleinen bei mir bekommen je 20€ mehr. Unsere Familie bekommt sonst nicht noch mehr, woher auch.
Der Große bekommt auch 20€ vom Staat und als Zucker noch mal 32€ mehr von mir oben drauf (das wiederum in unserer Familie fehlt).

Warum bekommt der große 52€ mehr und im Endeffekt die beiden Kleinen nur jeweils 4€? Fair sieht anders aus!


Gruß,
Michael



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« Antwort #187 am: 30. Dezember 2009, 07:54:30 »

Hi,

mein Mann hat sich jetzt überlegt am 31.12., wenn das Gesetz noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, den alten KU-Betrag zu überweisen, allerdings mit dem Überweisungstext "vorbehaltlich der neuen DDT, noch nicht veröffentlicht" oder so ähnlich. Und den Restbetrag für Januar dann, wenn es offiziell durch ist. (die Ex wird es ohnehin mitgekriegt haben, was da für ein Geldregen auf sie zukommt, er weckt also keine schlafenden Hunde...)

Waas haltet ihr davon? Oder haben wir was falsch verstanden?


Hallo!

Genau das habe ich auch vorgehabt. Über den genauen Text mache ich mir auch noch Gedanken. Ich wolle aber vemeiden, dass Geld gezahlt wird auf das kein Anspruch besteht.

Würde mich daher auch interessieren, was ihr dazu denkt.

Gruß
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WWW
« Antwort #188 am: 30. Dezember 2009, 09:01:27 »

Moin,

@all, oder habe ich das etwa auch falsch verstanden?
Nein. Ich habe furbie's Anliegen auch nicht nachvollziehen können.

mein Mann hat sich jetzt überlegt am 31.12., wenn das Gesetz noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, den alten KU-Betrag zu überweisen, allerdings mit dem Überweisungstext "vorbehaltlich der neuen DDT, noch nicht veröffentlicht" oder so ähnlich.
Das ist ein gangbarer Weg. Allerdings heißt das Dingens "Bundesgesetzblatt". 

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #189 am: 30. Dezember 2009, 09:07:48 »

Nun ist alle Hoffnung dahin - das Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz ist per Datum heute veröffentlicht im Bundesgesetzbatt (>hier<)
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #190 am: 30. Dezember 2009, 09:51:21 »

Danke deep für die perfekte und kompetente Information.

Wäre ich nicht hier aktiv, hätten wir es evtl gar nicht gewusst, was aber nur auf den ersten Blick angenehm erscheint. Denn die gefahr der Pfändung ist ja groß  thumbdown

Also, Zähne zusammenbeißen und bezahlen.

@weisnich, genau solche Fälle wie deiner zeigen wie bescheuert dieses gesetz ist, denn die Regierung weiß ja wieviele Patchworks es gibt, und tut so als würde sich nie jemand trennen... inkompetent oder?

ligr ginnie
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« Antwort #191 am: 30. Dezember 2009, 10:11:18 »

Michael. das hast du ganz falsch verstanden!

Du sollst das Geld für deinen Ältesten natürlich nicht deinen Kleinen weg nehmen, du Schuft, sondern du hast aus deinem Taschengeld die 92,- € aufzubringen, damit es den Kleinen genau so gut geht, wie dem Großen!
Dann ist es auch wieder gerecht und die Wirtschaft wird in ihrem Wachstum gefördert.


Gruss Beppo
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« Antwort #192 am: 30. Dezember 2009, 10:33:25 »

Und außerdem darfst du ja den Zählkindervorteil nutzen. Der bringt dir für den Kleinen als 3. Kind ein paar € mehr.
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« Antwort #193 am: 30. Dezember 2009, 11:34:39 »

Und außerdem darfst du ja den Zählkindervorteil nutzen. Der bringt dir für den Kleinen als 3. Kind ein paar € mehr.
Ääääh, verstehe ich jetz nich.
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« Antwort #194 am: 30. Dezember 2009, 11:42:01 »

Hi Micha,

du hast ja 3 Kinder. Eines mit deiner Ex und 2 in deiner jetztigen Beziehung. Wenn du nun den KG-Anspruch für die beiden bei dir lebenden Kinder auf dich überträgst (also bei der Familienkasse als Bezugberechtigter geführt wirst) kannst du das bei deiner Ex lebende Kind als Zählkind angeben.
Da es das Älteste ist schiebt es die beiden anderen in Rang 2 und 3. Somit bekommt euer Jüngster das KG für ein 3. Kind, als ein wenig mehr.

Wir haben das auch so gemacht. Ich habe meine Anspruch auf meinen Mann, also den Stiefvater übertragen. Seither bekomme ich für meine Mittlere das KG für ein 3. Kind, für meinen Kleinsten das für ein 4. Kind

Tina
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« Antwort #195 am: 30. Dezember 2009, 13:17:47 »

Dank der akribischen Arbeit im Forum und dem damit verbundenen Wissen, habe ich heute den erhöhten Unterhalt für 1-2010 ans JA überwiesen - damit es gar nicht zu irgendwelchen Spekulationen kommen kann - ich habe meine Pflicht erfüllt. Ob sich dann nach dem 6.1.2010 mit einem evtl. erhöhten SB noch eine andere Konstellation herausstellt soll mir erst mal egal sein, denn mein Zahlungstermin ist der 5. eines Monats. Hier mal ein dickes Dankeschön an alle!

Mit dem Zählkindergeld ist das allerdings auch so eine Sache: Die KM lebt mit meinen 3 Kids zusammen mit ihrem neuen Ehemann, der ebenfalls 3 Kinder bei sich, in einer für ihn günstigen 60-40%-Regelung. Ihr könnt euch denken, dass auch diese KG-Bevorteilung nicht mit auf irgendwelche Unterhaltszahlungen meinerseits mit angerechnet wird  mad!!!

Wie viele hier schreiben, muss man immer weiter und weiter gelassener werden - auch wenn diese ganze Gesetzmäßigkeit nach organisiertem Diebstahl klingt, denn ich fühle mich irgendwie tatsächlich bestohlen. Wenn mich eine Privatperson bestiehlt gibt's ne Anzeige - beim Staat? nur: akzeptieren  mad mad!

Ich hoffe, dass das Geld meinen Kindern irgendwie zu Gute kommt, der Staat irgendwann mal seine Quittung für sein uns gegenüber dargelegtes Handeln bekommt.

Geld allein macht jedenfalls nicht glücklich und irgendwann ist es ja mit den UZ mal vorbei - irgendwann.

In diesem Sinne.

Gruß
BK
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« Antwort #196 am: 30. Dezember 2009, 13:32:09 »

Hi Black Knight,

Mit dem Zählkindergeld ist das allerdings auch so eine Sache: Die KM lebt mit meinen 3 Kids zusammen mit ihrem neuen Ehemann, der ebenfalls 3 Kinder bei sich, in einer für ihn günstigen 60-40%-Regelung. Ihr könnt euch denken, dass auch diese KG-Bevorteilung nicht mit auf irgendwelche Unterhaltszahlungen meinerseits mit angerechnet wird  mad!!!

Richtig. Dazu gibt es sogar einen §. Darin ist geregelt, das ein evtl. Zählkindervorteil und das damit erhöhte KG bei der Unterhaltszahlung nicht mindernd berücksichtigt wird. Allerdings darfst du für euer 3. gemeinsames Kind durchaus das erhöhte KG für ein 3. Kind zur Hälfte abziehen

§ 1612 b GBG

Zitat
(2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen.

Tina
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Black Knight
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« Antwort #197 am: 30. Dezember 2009, 13:55:43 »

Hallo Tina,

ich hätte es mir fast denken können. In diesem Staat wird wirklich alles unternommen, damit es eine Gerechtigkeit nur für die gibt, bei denen die Kids leben. Ist das eigentlich in ganz Europa so oder sind wir in Deutschland einzigartig?
Ich hatte jedenfalls mal gehört, dass es in Schweden ab der Volljährigkeit keine gesetzlich geregelte U.-Verpflichtung mehr gibt. Dort soll man tatsächlich mit 18 ganz für sich allein verantwortlich sein.

Gruß
BK
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« Antwort #198 am: 30. Dezember 2009, 14:04:27 »

So pervers wie in D ist es sonst nur noch in Österreich und der Schweiz.

Alle anderen machen es besser.
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« Antwort #199 am: 30. Dezember 2009, 16:04:35 »

Hallo
Ich weiss das ich den erhöten KU noch nicht zahlen brauche,weil es keinen Titel gibt. Habe heute auch erstmal weiterhin 240€ Ku Überwiesen bis ich etwas schrieftliches von EX wegen mehr KU in den Händen halte.
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