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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 13:54:23 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44278 mal)
Baeri22
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« Antwort #150 am: 24. Dezember 2009, 13:27:06 »

Hab es ja verstanden mir ging es nur darum nicht gleich mit Beginn ohne gesetzliche Veröffentlichungen nach Festlegung des Wachstumsbeschl.gesetzes einen höheren Unterhalt zu zahlen. Bin schließlich kein Verwaltungsrechtler und schaue jeden Monat nach ob sich was ändert. Werde den bisherigen daher weiterzahlen oder ggf. eben max um 10,00 Euro kürzen. Wohlgemerkt nur den Januar, dann abwarten ob was kommt. Irgendwann muß man ja mal informiert werden was nun zu zahlen ist... Sollen sich jetzt alle Barunterhaltspflichtigen die Zahlwerte selber ausrechnen.

Aber Ok: Ich schreibe meine Zuständige ARGE an was ich tun soll!!!



Zudem glaube ich kaum das wegen 10 Euro Kürzung von einem Monat ein GV vor der Tür steht. Und die Auskunft ist erst 4 Monate her. Daher gibt es vor 2011 auch keine neue.

 
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anfree72
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« Antwort #151 am: 24. Dezember 2009, 13:33:40 »

Hallo Bäri,
stimme dir insoweit zu das ein Laie den zusammenhang mit Kinderfreibetrag und Uh nicht kenntund nicht weiß wie die Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. Zumindest wusste ich das nicht, erst durch das Forum ist man jetzt schlauer(Danke!).

Bis jetzt hat man auch nur etwas über die Kindergelderhöhung gelesen Wenn also der Titel lautet 100 % des Regelbetrags der jeweiligen Alterstufe abzüglich halbes KG sollte man das,  zumindest bis eine neue Tabelle erscheint auch abziehen können ohne Probleme zu bekommen. Das heißt bei 2 Kindern 20 € weniger UH.

LG Andrea
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Baeri22
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« Antwort #152 am: 24. Dezember 2009, 13:48:51 »

Hallo Andrea,
danke und genau das meinte ich auch, hab ausversehen statt der 184(neu) die 200 angenommen sorry. Aber denke auch solange es keine neuen Zahlen gibt muß man doch nicht schon vorläufig 10,00Euro mehr verschenken. Die Tabelle wird sicher schnell aufgestellt werden nur solange das die Verwaltung eben nicht tut sollte jeder UH-Pflichtige seinen Anteil mehr Kindergeld "abziehen". Habe auch keine Lösung parat wie man es macht. Einerseits kann man Deep´s Thread nehmen, daraus seinen Unterhalt berechnen und den ab 01.01.2010 überweisen. Andererseits kann man ja ersteinmal eben nur die "Erhöhung Kindergeld" wahrgenommen haben. Das wir eben mehr zahlen müssen ist klar aber eben ab wann??? Denke auch nicht das da Ärger entsteht wenn man den Januar zumindest erst einmal kürzt(bei mir 10,-).
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Dibaa
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« Antwort #153 am: 24. Dezember 2009, 14:02:42 »

Hi,

ich handhabe das so, das der Mehrunterhalt erstmal mit auf das Unterhaltskonto überwiesen wird. Der jetzige Unterhalt den ich zahle bleibt erst mal so wie er ist, bis die KM das auch mitbekommt (wer Weiß, vielleicht freut KM sich ja bloß um das höhere KG).

Werde auch nicht´s abziehen weil dann werden die KM ja erst hellhörig.

MfG Dibaa
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Baeri22
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« Antwort #154 am: 24. Dezember 2009, 14:09:23 »

Naja aber das das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen ist wissen wohl die meisten KM. Die Anderen 10,00 kommen ja Ihr eh zugute. Aber auch eine Mglkeit!!
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Leines
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« Antwort #155 am: 26. Dezember 2009, 13:49:00 »

Hallo zusammen, habe da was gefunden,

die voraussichtliche Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010 (in klammern: die bisherigen Zahlbeträge, Stand 01.01.2009)

http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/dsseldorfer_tabelle_2010-287.html


Gruß

Leines
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DeepThought
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« Antwort #156 am: 27. Dezember 2009, 17:30:43 »

Und plötzlich merken es auch die Medien

http://www.focus.de/finanzen/recht/duesseldorfer-tabelle-mehr-unterhalt-fuer-scheidungskinder_aid_465932.html

http://www.bild.de/BILD/politik/2009/12/26/mehr-geld-fuer-scheidungskinder/unterhalt-steigt-um-13-prozent.html
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #157 am: 27. Dezember 2009, 18:28:45 »

Hallo Deep Weihnachten gut überstanden... thumbup

wenn die Presse das jetzt schon publizieren bin ich schon gespannt ob da nicht doch noch nachgearbeitet wird, schließlich soll es ja ein Wachstumsbeschl. gesetz sein. Zumal eben genau den Kindern die mit in eine Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden nicht mehr finanz. Mittel zur Verfügung stehen!!!!

Beste Grüße
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Black Knight
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« Antwort #158 am: 28. Dezember 2009, 12:46:13 »

Hallo zusammen,
lt. diesen Presseberichten soll das B.-Verfassungsgericht irgendeine Entscheidung zum Selbstbehalt treffen. Kann mir oder auch einigen anderen Unwissenden erklären was da genau hintersteckt? Vielleicht gibt es ja auch irgendein Hintergrund-Link. Ist an mir bis jetzt völlig vorbei gelaufen.
Gruß
Black Knight
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midnightwish
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« Antwort #159 am: 28. Dezember 2009, 13:35:31 »

Hallo blackknight,

ich kann dir nur das sagen, was ich selbst gelesen habe. Danach soll Mitte des Jahres geprüft werden, ob der derzeitige geltendend SB von 770 € für Erwerbslose, 900 € für Erwerbstätige, bzw. die Staffelung des Bedarfkontrollbetrag der einzelnen Tabellenstufen von 900 - 1800 € dem Bedarf des Unterhaltspflichtigen gerecht wird.

Allerdings wurde nirgends von einer Erhöhung, sondern überall von einer Überprüfung und evtl. Anpassung gesprochen. Mit der Aussage, das die jetztige Erhöhung des KU um 13% ja nicht so dramatisch wäre, weil der KU bisher ja eh sehr knapp berechnet wäre, würde ich eher mal nicht mit einer Erhöhung des SB rechnen. Das Teil bleibt wohl eher gleich oder sinkt im schimmsten Fall noch weiter 

Tina
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midnightwish
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« Antwort #160 am: 28. Dezember 2009, 13:38:05 »

Neue Tabelle wird am 6.1.2010 vorgestellt
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Baeri22
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« Antwort #161 am: 28. Dezember 2009, 17:04:31 »

Damit dürfte dann alles gesagt sein, da die Tabelle am 06.01.2010 vorgestellt wird kann Sie auch erst Ihre Bestimmung zum 01.02.2010 finden.
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midnightwish
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« Antwort #162 am: 28. Dezember 2009, 17:13:19 »

Hi Baeri,

falsch gedacht. Auch wenn sie zum 6.1. vorgestellt wird tritt der höhere Unterhalt bereits zum 1.1 in Kraft. Da zu diesem Zeitpunkt auch der Steuerfreibetrag erhöht wird. Du darfst dann für Januar nachzahlen.

Denn vorsorglich steht schon in der Pressemitteilung:

Zitat
Die ab 1.1.2010 geltende Tabelle wird auf einer Pressekonferenz am

Tina
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Beppo
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« Antwort #163 am: 28. Dezember 2009, 17:14:15 »

Damit dürfte dann alles gesagt sein, da die Tabelle am 06.01.2010 vorgestellt wird kann Sie auch erst Ihre Bestimmung zum 01.02.2010 finden.

Das kann sie eben nicht!
Wie oben schon dargelegt wurde, beziehen sich die meisten dynamischen Titel nicht auf die DT, sondern auf einen Prozentsatz des Regelbetrages.
Dieser entspricht der Zeile 1 der DT und ist schon heute bekannt.

Statische Titel gelten weiter, bis er selbst geändert ist.
Lediglich dynamische Titel, die sich explizit auf eine Zeile der DT als die erste beziehen hätten ggf. diese Schonfrist.
Wenn es denn solche Titel überhaupt gibt.
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« Antwort #164 am: 28. Dezember 2009, 18:47:21 »

Das kann sie eben nicht!
Wie oben schon dargelegt wurde, beziehen sich die meisten dynamischen Titel nicht auf die DT, sondern auf einen Prozentsatz des Regelbetrages.
Dieser entspricht der Zeile 1 der DT und ist schon heute bekannt.

Statische Titel gelten weiter, bis er selbst geändert ist.
Lediglich dynamische Titel, die sich explizit auf eine Zeile der DT als die erste beziehen hätten ggf. diese Schonfrist.
Wenn es denn solche Titel überhaupt gibt.

Hi,

das bedeutet für dynam. Titel, wenn im Titel 105 % steht, dann ist der höhere Ku schon ab Januar fällg, wenn drin stehen würde, zeile 2 der DTT, dann nicht? (die letztere Variante gibt es bestimmt extrem selten).

Na Klasse. Für die Ex meines Mannes bedeutet das 120 € netto mehr Einkommen. Jeden Monat (KU und KG). Was es für meinen Mann bedeutet, ist ja jedem hier klar.
BTW: Als ich das letzte Mal so eine Einkommensteigerung hatte, da war daran gebunden, viel mehr Verantwortung im Job zu übernehmen  puzzled
Die kriegt es einfach so ... das hat sich die "Frauen-an-den-Herd-Regierung" ja toll ausgedacht, und gleichzeitig die leichten Veränderungen die die Unterhaltsreform so mit sich brachte, deutlich gebremst. Ist doch der arbeitsfernen Frau egal ob sie es als EU oder KU bekommt. Kohle ist Kohle. Grummel, grummel.

ligr ginnie

PS: und ist das neue Gesetz denn nun wirklich schon im Bundesanzeiger erschienen?
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« Antwort #165 am: 28. Dezember 2009, 18:54:28 »

und ist das neue Gesetz denn nun wirklich schon im Bundesanzeiger erschienen?
Stand jetzt: Nein.
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« Antwort #166 am: 28. Dezember 2009, 19:05:39 »

Na denn .... Happy New Year!  cry_smile

Mein LG wird nicht einfach so den UH erhöhen bzw Kindergeld abziehen, warten jetzt mal ab seine Hexe bzw. ihre AW wird sich bestimmt melden , dann muß er halt nachzahlen bzw wenn sie vollstreckt was auch nicht abwegig ist was solls. Vielleicht wäre das mit dem Gerichtvollzieher eigentlich das kleinere übel, der kann doch nur so viel ich weiß nur bis zum Selbsbehalt pfänden im Moment zahlt er ja 100% bis über den Selbstbehalt (660€ bleiben ihn).Ich arbeite auch nur Teilzeit mit 2 Kids. Entweder dass oder doch eine Abänderungsklage mit ungewissen Ausgang....  exclamation_smile

Andrea
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« Antwort #167 am: 28. Dezember 2009, 19:20:50 »

Stand jetzt: Nein.

Danke, deep.

na dann wird es ja erstmal für Januar den alten KU geben. Solange es noch keine Gesetzeskraft hat...aber das Jahr hat ja noch einige Tage...

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« Antwort #168 am: 28. Dezember 2009, 20:06:48 »

Na Klasse. Für die Ex meines Mannes bedeutet das 120 € netto mehr Einkommen. Jeden Monat (KU und KG). Was es für meinen Mann bedeutet, ist ja jedem hier klar.

Hallo,

ich kann mir das zumindest vorstellen. Allerdings, auch wenn das hier niemandem hilft: es gibt auch Fälle, wo diese Änderungen gut und richtig und vor allem gerecht sind. Einen solcher Fälle kenne ich persönlich sehr gut... Wie immer ist es wegen der unendlich unterschiedlichen Sachverhalte nicht möglich, ein Gesetz so aufzusetzen (schon gar nicht so fix hingepfuscht wie dieser Murks von schwarzgelb), dass es allen Einzelfällen gerecht wird.

/elwu
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Bonnie 2


« Antwort #169 am: 29. Dezember 2009, 00:06:58 »

Hi

Na wenn es wenigstens nicht diejenigen treffen würde, welchen es am meisten weh tut bzw. wo nichts an kommt. Gemeint sind erstens die knapp überschrittenen Mangelfälle und zweitens die Hartz IV - Empfänger, wo ein erhöhter KU allenfalls den Arge-Bedarf des Kindes schmälert bzw. wo das (überschüssige da EK des Erwachsenen) KG dann letztendlich nur der Arge = Kommune = Staat zufliesst. Das nenne ich Kreislaufwirtschaft. mad

Schreibt eigentlich irgendeine Zeitung/Zeitschrift darüber?

Gruss oldie
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« Antwort #170 am: 29. Dezember 2009, 09:17:23 »

Schreibt eigentlich irgendeine Zeitung/Zeitschrift darüber?

Ne oldie,

die singen höchstens das hohe Lied davon, dass die Familien profitieren. Von höheren Freibeträgen und höherem Kindergeld.
Interessant auch die politische Stimmung dazu im Lande. Alles schimpft und schreit wegen schlechter Regierungsarbeit, aber die Schwarzen leiden im Ergebnis nicht darunter. Ich versteh das langsam nicht mehr.

M.
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« Antwort #171 am: 29. Dezember 2009, 09:42:12 »

Schreibt eigentlich irgendeine Zeitung/Zeitschrift darüber?

Hallo,

nicht dass ich wüsste. Das war ja sinngemäß schon ebenso bei der letzten Unterhaltsrechtsreform. Da habe ich Zeitungen/Zeitschriften und auch die Ministerinnen angeschrieben, dass durch die Umschichtung von TU/EU auf KU unterm Strich bei vielen weniger herauskommt, da ja KU nicht steuerlich absetzbar ist. Wurde von den Ministerinnen als irrelevant abgetan, da ja nur einige wenige Fälle betroffen wären. Die Zeitungen/Zeitschriften fanden das auch nicht berichtenswert. Davon ab: was die Hauptbetroffenen der nun anstehenden Änderung betrifft sind das IMO mal wieder die Unterhaltsverpflichteten mit mittleren bis besseren Einkommen, dort ist halt was zu holen. Es findet mal wieder eine Umverteilung aus der Mitte sonstwohin statt.

/elwu
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2009, 09:44:08 von elwu » Gespeichert

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« Antwort #172 am: 29. Dezember 2009, 09:42:22 »

Moin,

es ist schon komisch, dass alle nur Schreiben, es gibt mehr für die Kinder und die Kindsmütter. Von den Vätern, die
geprellt werden und die sich Unterhalt fast nicht leisten können und damit auch Umgangskontakte in Gefahr sind,
schreiben wenige.

Vielleicht sollten wir mal einen Aufruf starten und sammeln, damit so etwas auch in den Medien mal publiziert werden
kann.

Gruss
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Malachit
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« Antwort #173 am: 29. Dezember 2009, 10:08:09 »

Hi Agent,

es ist schon komisch, dass alle nur Schreiben, es gibt mehr für die Kinder und die Kindsmütter. Von den Vätern, die
geprellt werden und die sich Unterhalt fast nicht leisten können und damit auch Umgangskontakte in Gefahr sind,
schreiben wenige.

Vielleicht sollten wir mal einen Aufruf starten und sammeln, damit so etwas auch in den Medien mal publiziert werden
kann.

Du meinst so etwas wie die gestrige Schlagzeile der BLÖD-Zeitung: "So viel kriegen Scheidungskinder jetzt mehr" - die ja statt dessen genau so gut heißen könnte/müsste: "So viel ZAHLEN Scheidungsväter jetzt mehr"?

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Der Begriff "politische Korrektheit" ist die politisch korrekte Bezeichnung für "Denkverbot".
eskima
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« Antwort #174 am: 29. Dezember 2009, 10:27:06 »

Moin,

hier werden die Väter zumindest erwähnt:

http://www.sueddeutsche.de/leben/486/498774/text/

LG

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
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