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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 18:18:34 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44301 mal)
brille007
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« Antwort #125 am: 20. Dezember 2009, 15:11:44 »

@ julia,

es geht ja nicht in erster Linie darum, wieviele Nudeln man pro Person benötigt, ob man da Mengenrabatt bekommt und wie lange Nudelwasser kocht. Aber bei den grossen Batzen - beispielsweise beim im Unterhalt enthaltenen Wohn- und Nebenkostenanteil - gibt es durchaus eine erhebliche Ersparnis, da diese Kosten nicht linear zu den Bewohnern einer Wohnung ansteigen; eine Wohnung für 4 Personen kostet nun einmal nicht doppelt so viel wie eine für 2.

Der Gesetzgeber hat dies auch längst erkannt und beim Selbstbehalt Unterhaltspflichtiger berücksichtigt, sofern diese mit einem neuen Partner zusammenleben: Da wird ganz selbstverständlich eine Haushaltsersparnis abgezogen. Die hier im Raum stehende Frage lautet daher schlicht: Warum sollte das nicht auch bei Unterhaltsberechtigten gelten? Und diese Frage ist weder Unsinn noch ein Verstoss gegen irgendeinen "Gleichbehandlungsgrundsatz".

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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
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« Antwort #126 am: 20. Dezember 2009, 15:18:48 »

Moin,
Wie sieht das aus bei einen Mangelfall wird ihm durch den KU Erhöhung in 2010 der SB gekürtzt.
Oder bleibt alles beim alten??

Die Erhöhung des KU geht weitestgehend automatisch.

Für die Absenkung des EU oder gar die Abänderung des KU-Titels unter den Mindestbedarf wegen SB-Unterschreitung wirst du auf eigene Kosten (Anwaltspflicht!) gerichtlich sorgen müssen.

Dabei würde ich schon mal davon ausgehen, dass diese Verfahren mit deutlich geringerer Priorität von den Gerichten abgearbeitet werden.
daher kann sich das schon mal mehrere Monate hinziehen, bis eine Senkung, wenn überhaupt, durchgesetzt werden kann.
Viele werden das deswegen auch gar nicht versuchen, weil sie sich das gar nicht mehr leisten können.

Gruss Beppo
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« Antwort #127 am: 20. Dezember 2009, 17:29:33 »

Hi Beppo,
und wie sieht das aus bei einem bestehenden Titel?
Muß da Exchen nicht einen Abänderungsklage einreichen?
Unterm strich müste mein jetziges Kind ja auch mehr von dem Kuchen bekommen?

Gruß Aldruper
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Beppo
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« Antwort #128 am: 20. Dezember 2009, 17:33:33 »

Ja, wenn du einen statischen Titel hast, müsste sie klagen und du könntest immerhin deine Gegenposition vertreten.

Bei EU Zahlern geht das erstmal durch und danach kann man dann in die Tretmühle der Abänderungsklage für den EU.
Da kommt einem allerdings die FGG-Reform zugute.
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« Antwort #129 am: 20. Dezember 2009, 17:52:44 »

Hi
ich muss erstmal abwarten,was es gibt mit der Klage (beschrieben in einen anderen Thema)
Ex muß dem Gericht nachweissen das ich doch mehr Verdiene wie  die behaupten.Wird schwierig werden
Habe ein statischen Titel

Gruß Aldruper
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stepps77
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« Antwort #130 am: 21. Dezember 2009, 18:52:29 »

Hallo,

hab mit Familienrechstanwältin wegen KU gesprochen. Ihre Aussage "Halbes Kindergeld vom bisherigen Zahlbetrag abziehen". Die Erhöhung der Freibeträge kann sich frühestens 2011 auswirken, da die Düsseldorfer Tabelle erst angeglichen werden muß. Erfahrungsgemäß wird sich kaum eine gravierende Erhöhung ergeben. Sie sprach von 3 bis 5 Euro im Vergleich zu 2009.

Ich hoffe es ist dann auch so.

Grüße Stepps
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Beppo
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« Antwort #131 am: 21. Dezember 2009, 18:54:02 »

Na also da halte ich gegen!
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« Antwort #132 am: 21. Dezember 2009, 22:54:35 »

Hallo allerseits, will mal mitmischen. Bzw. habe ich auch Fragen.
Das Gesetz mit der Erhöhung des Kindergeldes ist doch schon beschlossen oder?

Aber die DDT ist noch nicht erschienen? Spricht also viel dafür, bei dynamischen Titel für Januar erstmal das neue hälftige Kg abzuziehen, also 10 € je Kind.
So wird es mein Mann dann wohl auch tun, hat er mir gerade gesagt, und ich finde es auch ok.
Jedenfalls sehe ich nichts was dagegen spricht?!
Die Überweisung ist ja meist im voraus fällig, also geht schon Ende Dez für Januar raus, und da ist die neue DDT auf keinen Fall schon da.
Kann Ex ja weinen gehen beim Anwalt...aber leicht gehässig bemerke ich an dieser Stelle, dass sie ja immer auf überpünktliche Zahlung besteht.

Wird die neue DDT dann rückwirkend gültig oder ab dem nächsten Monat nach Erscheinen, also vrsl. ab Februar?

ligr ginnie

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« Antwort #133 am: 22. Dezember 2009, 11:18:15 »

Hallo,

ich hofe die AW von Stepps 77 hat Recht.
Sind hier auch schwehr am Uberlegen und abwiegen was man macht. Mit seinen dynamischen Titel für zwei Kiddies bleiben ihm jetzt schon nur noch 720€ nach UH zahlung EK noch nicht mal berreinigt, dazu die hohen Umgangskosten. Die 20€ Ersparniss ab Januar wären da echt toll. Doch wird die Tabelle erhöht bleibt ja noch weniger. Wenn man mit KM reden könnte dann lässt man halt den Kindergeldabzug um sie bei Laune zu halten bis jetzt hat es ja mehr schlecht als Recht gereicht auch bei ihr, doch wie sie drauf ist schickt sie falls er nicht erhöht den Gerichtsvollzieher. Ist doch eigentlich Rechtswiedrig  so viele sind schon am Selbstbehalt da hat es gerade noch so für Mindestunterhalt gereicht, so das der Selbstbehalt gewart war. Die müßten doch jetzt alle auf Titelabänderung klagen? Oder gibt es einen andren Weg?

LG Andrea
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DeepThought
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« Antwort #134 am: 22. Dezember 2009, 11:42:05 »

Moin,

die DT ist unerheblich für die Feststellung des neuen KU und ich bitte darum, meine Darlegungen in http://www.vatersein.de/Forum-topic-17674.html zu lesen.

Es kommt also einzig und allein darauf an, ob noch in diesem Jahr das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. In der aktuellen Ausgabe vom 22.12.2009 ist es jedenfalls nicht enthalten.

DeepThought
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2009, 11:43:38 von DeepThought » Gespeichert


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« Antwort #135 am: 22. Dezember 2009, 12:39:34 »

Moin,

hier eine Information vom 19. November 2009. Wer jetzt noch denkt, dass es nicht geplant war den Unterhalt so immens zu erhöhen, dem ist nicht mehr zu helfen:

http://www.dijuf.de/documents/DIJuF-Information_WachstumsbeschleunigungsG_19.11.2009.pdf

Zitat
  III. Schlussbemerkung
Im direkten Vergleich der Zahlbeträge für 2009 und 2010 fällt auf, dass diese trotz Erhöhung
des Kindergelds deutlich höher ausfallen als bisher, nämlich 26 EUR in der ersten Altersstufe,
32 EUR in der zweiten Altersstufe und 39 EUR in der dritten Altersstufe. Ob aufgrund dieser
Erhöhung eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle zB durch Anhebung der Selbstbehaltssätze
erwogen wird, ist derzeit noch nicht bekannt und muss daher abgewartet werden.

LG

eskima
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« Antwort #136 am: 22. Dezember 2009, 12:59:11 »

Hi eskima,

interessant ist auch die Info dort vom 4.11.

In dieser wird davon gesprochen, das der Kinderfreibetrag erhöht wird, man aber bisher keine Aufteilung gemacht hat, ob nur der sächliche oder der Betreuungsanteil oder ein Mischmasch aus beiden diese Erhöhung ergibt.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wurde demnach wohl nur der sächliche Steuerteil erhöht, damit mehr KU, der andere bleibt unverändert, was ja, wenn man es zu Ende denkt bedeutet. Das der finanzielle Anteil am Kind mit höheren Freibeträgen, also auch als höherwertig gewertet wird, als der Steuervorteil durch Betreuung u.s.w. 

Tina
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« Antwort #137 am: 22. Dezember 2009, 17:55:15 »

Hi deep
die DT ist unerheblich für die Feststellung des neuen KU und ich bitte darum, meine Darlegungen in http://www.vatersein.de/Forum-topic-17674.html zu lesen.

Es kommt also einzig und allein darauf an, ob noch in diesem Jahr das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. In der aktuellen Ausgabe vom 22.12.2009 ist es jedenfalls nicht enthalten.

das habe ich nun getan, und auch gerechnet, es kommen für meinen Mann für 2 Kinder 85 € mehr raus trotz höherem Kindergeld. Das frustriert mich dann doch ein wenig, weil es heißt dass alle extras (Unternehmungen, reisen ect.) auch für seine Kinder von mir getragen werden müssten.

Na ja ich sage nix. Hoffe, die veröffentlichen es erst zu späterer Zeit, so dass es wenigstens 1 Monat später wirksam wird.

Ich selbt könnte ja theoretisch auch mehr KU fordern von meinem ex, aber sehe nicht den Sinn, weil ich ja 20 € mehr bekomme durch das höhere Kindergeld, ist ja auch schon was. Und wir haben keinen Titel, sondern uns so geeinigt. Na ja, was solls.

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« Antwort #138 am: 23. Dezember 2009, 21:56:01 »

Hallo zusammen,
also ich bin auch der Meinung das man den Unterhalt zum ersten Januar ruhig einfach um die 18 Euro kürzen soll wenn man das hälftige Kindergeld angerechnet bekommt. Und alles was dann passiert... solange keine neue DDT da ist halte ich mich zumindest an diese bestehende. Also kürze ich den höheren Kindergeldanteil solange bis diese Rechtskräftig vorhanden ist. Sollte das eben erst zu 2011 passieren dann um so besser. Die Verwaltung war schon immer sehr sehr langsam mit ihren Ändereungen also geh ich erst einmal ganz gelassen an meine persönliche Kürzung heran. Und das sind nun mal 18Euro weniger mtl. für mich als Unterhaltspflichtiger. Denn was an KM überwiesen ist bekommt man nicht wieder zurück, zumeist jedenfalls nicht so einfach:o)

Ich wünsche allen hier ein schönes Weihnachtsfest
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« Antwort #139 am: 23. Dezember 2009, 22:01:20 »

*seufz*

's scheint wirklich schwierig zu sein  puzzled

Das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist kein Gesetz in sich sondern ein Gesetzänderungsgesetz. Es wird z.B. das BGB geändert, ebenso das EStG und, horche auf, das BKGG (Bundeskindergeldgesetz). Mit der Änderung des Letzteren wird dann das KG erhöht. Erhöht wird es, wenn das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Rechtskraft erlangt. Wann erlangt es Rechtskraft? Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Was erreicht damit noch Rechtskraft? Richtig! Die Änderungen des BGB und damit die Höhe des KU.

Du kannst nicht auf der einen Seite einen Vorteil zücken und den Nachteil dann "vergessen". Das fliegt dir dann sowas von um die Ohren.
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« Antwort #140 am: 23. Dezember 2009, 22:06:14 »

Aber es ist ja noch nicht erschienen Deep, daher kann man doch auch erstmal abwarten und solange nichts veröffentlicht wird ist es die alte Rechtskraft. Ich habe erst vor 8 Wochen meinen Bescheid über meine Unterhaltshöhe erhalten. Dann soll mir doch KM oder die ARGE das wieder mitteilen, jedenfalls gebe ich keine Auskunft mehr vor 07/2011!!!

Danke Deep
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« Antwort #141 am: 23. Dezember 2009, 22:20:21 »

Mit den genannten Gesetzen ändert sich ja auch zunächst mal nur der Mindestunterhalt, sprich die Zeile 1 der DT.

Alle übrigen Zeilen ändern sich doch eigentlicher erst, mit Änderung der DT oder?

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« Antwort #142 am: 23. Dezember 2009, 22:28:23 »

Ja Beppo so sehe ich das erst die Tabelle muß abgeändert werden. Aber Deep hat natürlich ebenfalls mit seiner Rechnung unter o.a. Link und Thread hier Recht.

Der Unterhalt wird sich erhöhen, bei mir EK Gruppe 4 und Alter 6-12 um 38 Euro mtl. aber eben "erst" wenn diese Tabelle Rechtskraft hat. Ich weiß auch nicht was da zu tun ist, man sollte jedenfalls nicht zum 01.01. mehr überweisen ohne darauf hingewiesen wurden zu sein. Denn für einen "Laien" würde zunächst klar sein, mehr Kindergeld= weniger Unterhalt da ja die Hälfte abgezogen wird. Den Rest soll doch die Politik/ oder die Ämter entscheiden.

Aber die Berechnungsgrundlage von Deep ist schon 100%ig. Aber man muß es den Exen ja nicht auf dem silberenen Tablett servieren. Wie gesagt meine Mitteilung vom Amtswegen ist nicht mal 1/4 Jahr alt
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« Antwort #143 am: 23. Dezember 2009, 22:34:38 »

*doppelseufz*

Die Tabelle hat niemals Rechtskraft gehabt und wird sie als solche auch nicht erlangen. Es ist eine Richtwerttabelle.

Dummerweise steht in dynamischen Titeln der Prozentsatz des zu leistenden Unterhaltes. Wenn da 133,785 % steht, ist die von mir genannte Formel eben mit exakt diesem Prozentsatz auf den Mindestunterhalt anzuwenden. Dies ist ein Bestandteil eines dynamischen Titels. Der andere Bestandteil ist die Erhöhung nach Kindesalter.
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« Antwort #144 am: 23. Dezember 2009, 22:36:58 »

Da hast du natürlich auch wahr!

Wenn da keine Zeile sondern ein Multiplikator steht, kann man das natürlich auch knicken.
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« Antwort #145 am: 23. Dezember 2009, 22:38:10 »

Aber die Berechnungsgrundlage von Deep ist schon 100%ig. Aber man muß es den Exen ja nicht auf dem silberenen Tablett servieren. Wie gesagt meine Mitteilung vom Amtswegen ist nicht mal 1/4 Jahr alt
Es wird deiner Ex u.U. ein Vergnügen sein, den Gerichtsvollzieher mit einem sibernen Tablett zu deinem Arbeitgeber oder deiner Bank zu schicken und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu servieren. Mal abwarten, wer dann noch kluge Reden schwingt. Deine Auskunft in diesem Zusammenhang zu sehen vermitteln einen ähnlich vernünftigen Eindruck wie ein Goldfisch auf dem Mond.
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« Antwort #146 am: 23. Dezember 2009, 22:40:57 »

Bei mir steht kein Multiplikator nur das der Mindestunterhalt 135% nicht unterschreiten darf sonst das hälftige Kindergeld nicht in Abzug zu bringen ist... Aber in der jetzigen Tabelle zahle ich 115% nach EK Stufe 4!!! Es wurde als kein Prozentsatz genommen. Seit der ersten Unterhaltsberechnung nach Geburt des Kindes... da war es genau der Mindestunterhalt mehr nicht, keine Einkommensprüfung nichts...
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« Antwort #147 am: 23. Dezember 2009, 22:43:33 »

Kann sie doch tun sie kennt weder meine Kontoverbindung noch meinen Arbeitgeben!!!!!!!!
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« Antwort #148 am: 23. Dezember 2009, 22:45:11 »

Aber behalte erstmal den alten mir mitgeteilten Betrag bei!!! Senke aber erhöhe auch nichts!!!
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« Antwort #149 am: 24. Dezember 2009, 12:15:01 »

Hallo Bäri,

ach um die 18 Euro kürzen soll wenn man das hälftige Kindergeld angerechnet bekommt.

Wie kommst du auf 18 €?

Das KG erhöht sich um 20 € pro Kind. Davon darfst du höchstens die Hälfte, als 10 € abziehen. Das wären bei mir 10 € bei einem Kind oder 20 € bei 2 Kindern. Aber keine 18 €.

Zitat
Kann sie doch tun sie kennt weder meine Kontoverbindung noch meinen Arbeitgeben!!!!!!!!

Bekommt sie von dir das Geld in die Hand? Sollte das JA im SPiel sein oder ins Spiel komme darf das JA inzwischen beim FA und anderen staatlichen Stellen nachfragen, außer du hast in der letzten Auskunft eben diesem Passus durchgestrichen. Daher ist es für das JA ein leichtes an deinen Arbeitgeber bzw. deine Kontoverbindung zu kommen. Soltle die Ex selber pfänden lassen dann steht eben der GV vor deienr Tür und der hat dann auch ein nettes Zettelchen in dem du deine Kontoverbindung und  den Arbetigeber nebst sonstigen Vermögenswerten angeben darfst.

Tina
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