Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 18:41:41 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 2 [3] 4 5 ... 17   Nach unten
Drucken
Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44307 mal)
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.627



« Antwort #50 am: 10. Dezember 2009, 07:35:06 »

Hallo Baeri,

ein weiteres mal. Amerikanische Anwaltsserien spiegeln nicht unser Rechtssystem. Unser System kennt nach wie vor keine Sammelklagen. Das wurde hier, glaub ich, schon öfter erwähnt.

Jeder muß für sich Klage einreichen und jeder bekommt dann seine Enzelfallentscheiden. Gäbe es Sammelklagen wären derzeit die "Sozialgericht" wegen Hartz IV nicht so überlaufen 

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
cicero73
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 73


« Antwort #51 am: 10. Dezember 2009, 09:05:38 »

Ja und mit Maenner die in Ausland arbeiten? sie haben keine moeglichkeit die zusaetzliche KU belastung in die Steuer geltend zu machen! Nur Kurze vergleich...

In England eine Kollege von mir, mit aenlicher Gehalt bzw. Einkommen wie ich, zahlt knapp 470 Englische Pfund (550€)  pro Monat KU fuer zwei minderjahrige Kinder. Ich zahle ab Januar 2010 ueber 1.230,-€ pro Monat fuer meine 3 Minderjahrige Kinder.

So einen Unterscheid in der Lebenshaltungskosten/index zwischen England und Deutschland gibt selbstverstaendlich nichts! Eine Sache ist sicher - Vaeter Deutsche Kinder sind lebenslang abgezockt!
Gespeichert
Baeri22
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 99


« Antwort #52 am: 10. Dezember 2009, 21:38:25 »

*vollquoting gelöscht

Aber eine Klage mit einer Erfolgsaussicht, die dann gewonnen und mit einem Urteil belegbar ist hat weitreichende Folgen für andere Fälle. Die Gerichte ich kenne es aus der Planungsbranche sind dann angehalten sich einem rechtsgültigem Urteil anzulehnen. Jeder Anwalt wird darauf für seinen Mandanten hinwirken. Die Frage ist was ist der Streitwert gegen ein Gesetz was eben nicht der Gleichstellung gegenüber zusammen veranlagten Paaren betrifft. In der Petition wurde erwähnt das sich die sog. "Günstigerprüfung" durch das FA erst ab 31000€ Jahreseinkommen zum Vorteil ergibt. Also auf meine Person auf alle Fälle. Wenn man durch die Steuerfreibeträge im endeffekt einen teil der mehrkosten zurück bekäme wäre es ja auch nicht weiter schlimm. Aber dann doch auch für alle Barunterhaltspflichtigen die dem nachkommen oder? warum erst ab 31t€? Die Politik muß nachbessern... ich würde klagen ist nur die Frage mit welchen Beträgen man dann nachher vielleicht sitzen bleibt wenn man kein Recht bekommt. Und nen Anwalt einen guten bräuchte ich dann auch.

Aber klagen würde ich für meine Person auf alle Fälle wenn Erfolg in Aussicht wäre!!!!!!!
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2009, 22:26:01 von DeepThought » Gespeichert
Baeri22
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 99


« Antwort #53 am: 13. Dezember 2009, 20:19:26 »

Am 18.12.2009 schlidert das Gesetz vor den Bundesrat... kann man da noch irgendwas zum umdenken in der Politik herantragen? Nach allem was ich lese ist gerade in Hinblick auf die Barunterhaltspflichtigen extremer Handlungsbedarf das Gesetz nachzubessern und eben den Anstieg des Unterhalts zu verhindern...

Wer bitte schafft sich dann in Deutschland freiwillig nich Kinder an?Huch

Grüße
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.014



WWW
« Antwort #54 am: 13. Dezember 2009, 20:39:04 »

Jeder, der dieses Topic liest und sich aufregt, möge doch bitte die Liste der Personen hier einstellen, die er in dieser Sache angeschrieben hat.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
nachtigall
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 48



« Antwort #55 am: 13. Dezember 2009, 21:03:24 »

hi,

angeschrieben habe ich lediglich per leserbrief die lokale zeitung, saarbrücker z.

ich werde wie o. a. beschrieben klage einreichen, sobald das ding durch den bundesrat ist.

argumentationslinie: mindestbetrag ist gesichert, inflation hat nicht stattgefunden, leistungsfähigkeit und bedarf hat sich nicht geändert. eine düsseldorfer tabelle, die noch aktuelle dt weist andere werte aus, als diejenigen, die sich dann aus meinem titel (dynamisch) ergeben.

daneben werde ich natürlich next jahr bei der eksterkl den vollen sächlichen freibetrag beantragen, da lediglich ich den sächlichen bedarf sichere. im letzten bverfg urteil zur thematik findet sich allerlei argumentationshilfe für das dann zu erwartende finanzgerichtsverfahren.

greetz,
nachtigall
Gespeichert

"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"
elwu
_elwu
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.228



« Antwort #56 am: 13. Dezember 2009, 22:12:28 »

Jeder, der dieses Topic liest und sich aufregt, möge doch bitte die Liste der Personen hier einstellen, die er in dieser Sache angeschrieben hat.

Hallo,

ich rege mich in dieser Sache nicht auf aber habe dennoch das BMJ angeschrieben, bislang ohne jedwede Reaktion. Dass ich allerdings von einer Ausgestaltung der Gesetze ausgehe, die eine derart grotesk sprunghafte Anhebung der Unterhaltssätze verhindert, habe ich ja schon vor langem oben im Thread geschrieben. Bereits jetzt über mögliche Klagen der Betroffenen zu spekulieren ist IMO verfrüht, da noch gar keine Tatsachen geschaffen wurden.

/elwu
Gespeichert

"Meine Frau sagte zu mir, eines schönen Tages verlasse ich dich. Ich sagte, Schatz, heute ist ein schöner Tag."

(Harald Schmidt)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.014



WWW
« Antwort #57 am: 13. Dezember 2009, 23:08:34 »

Es wird schon jubiliert: http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/simone-graute-fachanwaeltin-fuer-familienrecht-597186/blog/15/6778/achtung-kindergelderhoehung-und-neue-duesseldorfer-tabelle-ab-2010-01-01
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.739



« Antwort #58 am: 13. Dezember 2009, 23:23:06 »

Aber da steht auch:
Zitat
  Sowie die neue Tabelle offiziell in Kraft getreten ist, werden wir sie mit den weiteren Änderungen (Selbstbehaltsänderungen des Pflichtigen) selbstverständlich auf unserer Homepage veröffentlichen.

Bleibt die Frage, ob es eine reine Vorsichtsmaßnahme ist, ein Gerücht oder was auch immer.
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.014



WWW
« Antwort #59 am: 13. Dezember 2009, 23:25:40 »

Mit den neuen Selbstbehaltsen wird natürlich Hoffnung geschürt und Bereitschaft erhofft. Nur, ein höherer Selbstbehalt führt nicht zwangsläufig zu niedrigerem KU oder Einfrieren des bisherigen.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.739



« Antwort #60 am: 13. Dezember 2009, 23:48:15 »

Klingt logisch. Wenn das Einkommen 1500€ beträgt und für zwei Kinder der Stufe 3 gezahlt werden muss, dann ist nach aller Voraussicht im nächsten Jahr bei einem SB von 900€ bereits eine Mangelfallberechnung vorzunehmen, bzw. fiktives Einkommen, Haushaltsführung etc. anzusetzen. Wenn nun der SB auf 1000€ steigen würde, dann würden die Kinder noch weniger Unterhalt bekommen, die Kinderarmut größer werden und die Väter müssen noch mehr fiktiv beurteilt werden.
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.654


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #61 am: 13. Dezember 2009, 23:57:59 »

Moin,

ich habe sowieso nie begriffen, wie die DDT, ausgehend von drei Unterhaltsgläubigern bei einem Einkommen bis 1.500 Euro von einem Zahlbetrag von 199 Euro ausgeht, wo doch jeder, der tatsächlich drei Unterhaltsgläubiger hat und unter 1.500 Euro verdient ein Mangelfall wird.

Aber ich muss ja nicht alles verstehen, oder?

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.739



« Antwort #62 am: 14. Dezember 2009, 00:34:34 »

Hallo LBM,

es gibt Dinge, die hinterfragt man nicht, die nimmt man einfach so hin. Ich hab es auch nie verstanden. Aber um mal in der Gegenwart zu bleiben: die Kaufkraft wird um 42 Euro voraussichtlich sinken:

http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur-nachrichten/gfk-studie-die-krise-kommt-2010-in-den-portemonnaies-an;2499060

Zitat
  Das im Durchschnitt verfügbare Einkommen sinkt demnach um 42 Euro pro Einwohner

Bei den Einwohnern werden die Kinder mitgezählt und brauchen natürlich höheren Unterhalt, um das Defizit auszugleichen. Mein Ironieschild hab ich schon vor längerer Zeit verloren. Also: Vater verliert 42 Euro bei gleichbleibendem Einkommen, Kinder verlieren 42 Euro, die durch KU wieder reingeholt werden müssen.

LG

eskima

Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.014



WWW
« Antwort #63 am: 14. Dezember 2009, 08:55:44 »

Moin,

[ironie]
wenn ich es richtig gelesen habe, beziehen sich die 42 € auf das verfügbare Jahreseinkommen, gerade mal 3,50 € pro Monat. Das ist der Betrag, den ein ALG-2-Bezieher für die tgl. Ernährung zur Verfügung hat. Das ist ja nun nicht wirklich viel. Das wuppen wir doch mit Begeisterung
[/ironie]

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.739



« Antwort #64 am: 14. Dezember 2009, 11:23:56 »

Moin,

so langsam könnte man über ein Zynismus-Schild nachdenken  puzzled

Ich hab mal mit freundlicher Genehmigung des Verfassers die mail auf Seite 1 dieses threads kopiert und gestreut. Und ich denke je mehr Leute das tun, desto mehr würde die mail auch wahrgenommen werden, nach dem Motto: steter Tropfen höhlt den Stein.

Meist ärgere ich mich bei sowas ja über die Antworten, weil die so völlig am Thema und an der Fragestellung vorbei gehen. Nagut, die Opposition werde ich auch noch füttern, vielleicht haben die ja Bock, da mal ein Auge drauf zu werfen.

LG

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
Black Knight
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 41


« Antwort #65 am: 15. Dezember 2009, 09:09:33 »

Moin zusammen,

ich hab mal beim JA angerufen und um Aufklärung gebeten. Hintergrung: Barunterhaltspflichtiger für 3 Kinder (100 %) dy. Titel seit 10/08. Sollte also das Gesetz durch den Bundesrat kommen, würde das für mich bedeuten, dass ich keinen Selbstbehalt mehr von 900 Euro hätte sondern ca. 90 EURO mehr zahlen müsste. Dies würde mich allerdings finanziell total aus den Socken hebeln.

Die nette (ernst gemeint) Dame vom JA erklärte mir wie bereits im letzten Jahr, dass sie beim JA auf exakte Zahlen warten. Sie rechnen allerdings auch mit der hier diskutierten Änderung. Darüber hinaus erwarten sie ebenfalls eine Anpassung des SB auf 950 evtl. 1000 EURO. Hierzu konnte sie allerdings nichts genaues sagen - versteht sich!!!

Allerdings muss ich - wenn alles so eintritt - ein Antrag auf Neuberechnung des KU stellen, sie selbst kommen nicht auf einen zu, außer, das man besagte Informationpost nach Inkrafttreten des G bekommt. Sie würden dann dem Antrag entsprechen und nach Prüfung mit der KM in Kontakt treten, falls des zu einem Mangelfall kommt.

Ich denke, dass das alles für uns sehr sehr ärgerlich ist und von Gerechtigkeit kann ich keine Spur erkennen. Doch man kann aus solchen Vorgaben nur das beste machen. Ich warte jetzt erst mal ab und werde meine Excel-Datei über die Feiertage bemühen, damit ich für mich schon mal abschätzen kann wie hoch der KU so oder so sein wird.

LG
Black Knight
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.014



WWW
« Antwort #66 am: 15. Dezember 2009, 18:19:43 »

Eine erste Antwort trudelt ein und erübrigt damit alle weiteren:

Zitat
Sehr geehrter Herr DeepThought,

Dank für Ihre Mail zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

Vorneweg: Ich habe - wie die gesamte SPD-Bundestagsfraktion - am 4. Dezember im Deutschen Bundestag gegen das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz gestimmt.

Der von Ihnen genannte Zusammenhang zwischen dem Anstieg des sächlichen Existenzminimums einerseits und dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder andererseits ist zutreffend. Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dürfte auch der zu zahlende Mindestunterhalt ansteigen. Hier muss allerdings eine Gesamtbetrachtung gemacht werden: Höhere Unterhaltszahlungen werden - zumindest anteilig - durch das erhöhte Kindergeld bzw. die steuerliche Ersparnis durch den erhöhten Kinderfreibetrag ausgeglichen.

Ich teile Ihre Kritik, dass in der Darstellung der Bundesregierung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht erwähnt wird, dass hier durch die erhöhten Unterhaltsbelastungen für bestimmte Personengruppen zusätzliche Belastungen entstehen können anstelle der von der Bundesregierung propagierten Entlastungen.

Die geplante Anhebung der Freibeträge für Kinder und des Kindergelds ist insgesamt kritikwürdig. Sie entspricht weder den Anforderungen einer gerechten Familienförderung noch denen einer effektiven Wachstumsförderung. Um den Familien zu helfen, die dies am dringendsten brauchen, wären eine Erhöhung der Kinderregelsätze in der Sozialhilfe, ein weiterer Ausbau der Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, Gebührenfreiheit der Einrichtungen sowie kostenlose Mittagstische in Kitas und Schulen erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
________________________________________

Deutscher Bundestag
Dr. Hans-Peter Bartels, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030-227-77638
Fax: 030-227-76052
www.hans-peter-bartels.de
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Baeri22
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 99


« Antwort #67 am: 15. Dezember 2009, 19:16:56 »

Danke Deep, ist alles klar jetzt. Denke da gibt es wenig hinzuzufügen. Wie schon erwähnt das Geld was wir mehr zahlen müssen steht der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung, die 32 Euro mtl. ca bei mir mehr hole ich mir auf andere weise doppelt wieder.

VG an euch
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.627



« Antwort #68 am: 15. Dezember 2009, 20:51:17 »

Wie schon erwähnt das Geld was wir mehr zahlen müssen steht der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung,

Hi Baeri,

das ist ein Denkfehler. Das Geld das Unterhaltspflichtige mehr zahlen müssen steht durchaus der Wirtschaft zur Verfügung. Aber eben nicht mehr aus deinem Geldbeutel, sondern aus dem Geldbeutel deiner Ex 

Und genau deshalb dürfte es der Politik auch so völlig egal sein. Denn wer das Geld ausgibt ist denen egal.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Baeri22
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 99


« Antwort #69 am: 15. Dezember 2009, 21:00:58 »

Stimmt da gebe ich Dir recht, werde daher Klage wegen den in Aufstellung befindlichen Zielen einleiten. Klage auf jeden Fall gegen das Gesetz... Spreche demnächst mit meinem Anwalt. Erfolgsaussicht usw. Das Gesetz verstößt eindeutig gegen das Gleichstellungsgesetz von Zusammen Lebenden und Getrennt Lebenden Paaren!!!
Gespeichert
elwu
_elwu
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.228



« Antwort #70 am: 15. Dezember 2009, 21:01:21 »

Ich teile Ihre Kritik, dass in der Darstellung der Bundesregierung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht erwähnt wird, dass hier durch die erhöhten Unterhaltsbelastungen für bestimmte Personengruppen zusätzliche Belastungen entstehen können anstelle der von der Bundesregierung propagierten Entlastungen.

Hallo,

wie immer bei den Roßtäuschern aller Parteien: genau lesen. Da steht nicht, dass er die Tatsache an sich kritisiert! Wäre auch von dieser Partei nicht zu erwarten, denn die hat noch stets geschaut, dass einer ihrer Zielklientel, alleinerziehenden Müttern, immer mehr KU zukommt. Er kritisiert nur das diesbezügliche Kommunikationsverhalten der Regierung. Großer Unterschied. Und wenn ich mir die Darstellungen der SPD in den vergangenen 11 Jahre ihrer Regierungsverantwortung ins Gedächtnis rufe, etwa zu den Hartz-Gesetzen... Seine Meinung 'Die geplante Anhebung der Freibeträge für Kinder und des Kindergelds ist insgesamt kritikwürdig' teile ich in keiner Weise. Abzulehnen ist an diesem Gesetzesmurks vieles, etwa der Einkommenssteigerungsbonbon für Hoteliers. Nicht aber die kindbezogenen Steuererleichterungen.

Davon ab: die meisten KU Titel sind an die DT gekoppelt. Nicht an das Gesetz, an zwölftel von Freibeträgen usw. Solange sich die DT nicht ändert, wird also auch wenig passieren. In welche Richtung die DT wandert muss man abwarten.

Ach ja, was mal wieder auffällt: selbst wenn der Selbstbehalt angehoben wird, hilft das nur Zahlemännern mit geringerem Einkommen. Die mit mittlerem haben davon goar nüscht, die müssen halt (noch) mehr zahlen. Wie stets wird also die Einkommensmitte noch mehr ausgepresst, während die weiter unten geschont werden. Die oberen... Müsste man mal rechnen, ob und wenn ja in welchen Konstellationen die höheren Freibeträge bei der Steuer mehr Ersparnis ausmachen als der Unterhalt steigt.

/elwu
Gespeichert

"Meine Frau sagte zu mir, eines schönen Tages verlasse ich dich. Ich sagte, Schatz, heute ist ein schöner Tag."

(Harald Schmidt)
Baeri22
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 99


« Antwort #71 am: 15. Dezember 2009, 21:40:33 »

Hallo Elwu, danke dir erstmal

die Rede war von einer günstigeren Stellung bei Einkommen über 31000 Jahresverdienst... find das jetzt nur auf die schnelle nicht.

PS: Eines wir aber dabei vergessen. Bei den Unterhaltswerten für ein Kind werden die meisten nicht im mehr im geringsten weitere Zugeständnisse drin sein, wie Geburtstage, das erste Moped oder einen Zuschuß zum Führerschein. Damit ist dann echt alles abgedeckt. Zumindest sehe ich das jetzt so.


VG an euch.... aber erst mal sehen was die aus der DDT machen. Bestimmt nichts gutes mad
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.138



« Antwort #72 am: 15. Dezember 2009, 22:17:31 »


Müsste man mal rechnen, ob und wenn ja in welchen Konstellationen die höheren Freibeträge bei der Steuer mehr Ersparnis ausmachen als der Unterhalt steigt.

Hallo elwu - jetzt wo du's schreibst, fällt mir auf: Da ist ja sogar ein Doppelmoppel für höheren Unterhalt drin! Durch den höheren Freibetrag hat man erst mal etwas mehr Netto, dadurch landet man ggf. gleich mal eine Zeile höher in der Düsseldorfer Tabelle, und wenn dann noch die Tabellenbeträge als solche angehoben werden ... hm, irgendwer in unserer Regierung hat da entweder überhaupt nicht  -  oder sogar besonders gründlich nachgedacht!

PS: Eines wir aber dabei vergessen. Bei den Unterhaltswerten für ein Kind werden die meisten nicht im mehr im geringsten weitere Zugeständnisse drin sein, wie Geburtstage, das erste Moped oder einen Zuschuß zum Führerschein. Damit ist dann echt alles abgedeckt. Zumindest sehe ich das jetzt so.

Hallo Baeri - mach dir da mal keine Sorgen. Die Richter vom BGH in ihrer unermesslichen Weisheit werden bestimmt noch irgendetwas finden, wo sie das ganz anders sehen als du und ich ...

Nix für ungut,

Malachit.
Gespeichert

Der Begriff "politische Korrektheit" ist die politisch korrekte Bezeichnung für "Denkverbot".
Baeri22
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 99


« Antwort #73 am: 16. Dezember 2009, 07:21:39 »

Malachit hat Recht, wenn das Gesetz so durch geht steht es auf so wackeligen Beinen das schon der Grundsatz "Gleichberechtigung" einen Hebel zum Ansatz gibt. Zusammenvernlagte Partner mit Kind besser zu stellen als nun mal getrennt lebende, aus welchem Grund auch immer, ich habe ja nicht mal zusammengelebt.

Meine Klage wird gegen die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes gehen. Zumal in der Harz 4 Apparat ja den hohen Anteil Unterhalt und Kindergeld für die Bedarfsgemeinschaft schluckt. Das Kind also reell gar nicht mehr finanz Mittel zur Vefügung hat. Wenn die das so beschließen dann komm ich 100% mit einer Klage durch, die Gerichtskosten gehen dann an den Staat. Habe das schon einmal mit einem Amt durch. 13000 Euro Gerichtskosten die wurden dann vom Staat/Land getragen weil die zu dämlich sind Ihre Gesetze so zu beschl. das eben kein Widerspruch dagegen mehr greift. Vielleicht auch ein Fall für den Bund der Steuerzahler... Die 13000 GK bei mir die ein Bundesland trug hätten weiß Gott besser eingesetzt werden können... Werde auch erstmal sollte ein höherer Betrag gefordert werden an KU ab 2010 den alten weiterzahlen und den Widerspruch wegen anliegender Klage begründen.

VG
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.596


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #74 am: 16. Dezember 2009, 08:02:05 »

Unsere Nachbarn haben noch was bei den anderen Nachbarn ausgebuddelt:

Es ist die Antwort von Jutta Puls, der Vorsitzenden der Unterhaltskommission beim deutschen Familiengerichtstages und ehemalige OLG-Richterin.
Eigentlich sollte man man meinen, sie versteht was davon.

Zitat
Ihre Besorgnis, mehr Unterhalt bei gleich gebliebenem Einkommen ab1.1.2010 zahlen zu sollen, ist gut nachvollziehbar. Ob allerdings der Bundesrat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz , das eine Anhebung der Mindestunterhaltssätze für Minderjährige per 1.1.2010 zur Folge haben würde, am 18. 12. 2009 verabschieden wird, ist noch offen.
Die Zuwendungen aus dem Staatssäckel an die Länder werden es schon richten.
Damit erhöhen die Geschenke, die der Staat anderen auf unsere Koste macht, auch noch unsere Schulden, bzw. die unserer Kinder weiter.
Zitat
Sollte es dazu kommen, muss die Düsseldorfer Tabelle entsprechend angepasst werden. Dazu müssen sich die Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. überlegen, ob auch der Mindestselbstbehalt der Unterhaltsschuldner von derzeit 900,00 € erhöht wird. Eine der Erhöhung des Mindestunterhalts entsprechende Erhöhung des Mindestselbstbehalts um 13 % kommt nicht in Betracht, denn der Kindesunterhalt war in der Vergangenheit nicht ausreichend, das Existenzminimum von Kindern zu sichern, wie u.a. aus dem Bericht 2009 der Bundesregierung über das Existenzminimum hervorgeht.
Aha! Ich dachte, der Mindestunterhalt ist schon das doppelte des sächlichen Existenzminimums plus KG. Warum sind dann die Kinder vor 10 Jahren nicht reihenweise verhungert als der Unterhalt nicht mal halb so hoch war?
Warum darf Hartz4 Kindern auch im Jahr 2010 ein noch größerer Teil ihres Existenzminimums vom Staat wieder weggenommen werden, wo ihnen doch so schon nicht genug zum Leben bleibt?
Und welchen Verfassungsrang nimmt eigentlich die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. ein, dass sie sich anmaßen darüber zu bestimmen?
Zitat
Hingegen deckt der in der derzeitigen Rechtsprechung übliche Mindestselbstbehalt von 900 € das Existenzminimum von Erwerbstätigen ab, und zwar nach der im erwähnten Bericht angestellten Prognose auch im Jahr 2010. Immerhin ist ein gegenüber Minderjährigen und privilegierten Volljährigen Unterhaltspflichtiger kraft Gesetzes (§ 1603 Abs. 2 BGB) gehalten, sich besonders hart anzustrengen, damit er den Mindestunterhalt für die Kinder aufbringen kann. Die Unterhaltslast wird durch die im erwähnten Gesetz vorgesehene Kindergelderhöhung erleichtert.
Wieso sollte der Selbstbehalt erhöht werden, wo doch Frau Puls schon festgestellt hat, dass das gar nicht nötig ist?

Und vielen Dank für die Erleichterung!
Meine Hälfte der Kindergelderhöhung habe ich ja schon meiner Frau zu geben.
Wie üblich 10,-€ wegnehmen, 1,-€ zurück geben und Dank erwarten.
Timeo danaos...
Zitat
Wie auch immer eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle ausfallen mag, kann die Anpassung an eine neue Gesetzeslage nur vorläufig sein, denn im Frühjahr 2010 ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung des Existenzminimums zu erwarten, die voraussichtlich eine grundlegende Änderung der Düsseldorfer Tabelle erforderlich machen wird. Bei etwaigen Anträgen von Kindern auf Erhöhung ihres bisherigen Unterhalts wird daher der Bemessung des Selbstbehalts für den Unterhaltsverpflichteten im Einzelfall besondere Bedeutung zukommen.
Aha! Die nächste Gelegenheit für eine Erhöhung der Unterhaltssätze nach nur 3 Monaten.
Zitat
Sollten also Ihre berufsbedingten Aufwendungen oder die Belastungen für warme Unterkunft seit der letzten Unterhaltsfestsetzung gestiegen sein, können Sie diese einem Unterhaltserhöhungsverlangen Ihrer Kinder entgegenhalten.
Aha! Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann man das?
Zitat
Die Kosten des Umgangsrechts sind nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer beiderseitigen Einkünfte aufzubringen. Notfalls können die Kosten des Umgangsrechts durch öffentliche Hilfeträger übernommen werden........
Aha! Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann man das?
Zitat

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Puls
Vorsitzende der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
Deutscher Familiengerichtstag e.V.
c/o Fachhochschule des Bundes
Willy Brandt Straße 1

Das Richtergesocks vertröstet uns zunehmend mit Rechten, die sie uns gar nicht zubilligen!

Der Mittelstand wird vollständig zu Fürsorgeempfängern.
Allerdings bekommt man für die ganze Schweineherde die sie einem vom Hof treiben, kein Schnitzel mehr zurück gegeben, sondern nur noch ein Kauknochen.

Warum soll man da noch arbeiten?

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2009, 08:21:31 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Seiten: 1 2 [3] 4 5 ... 17   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team