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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 17:50:01 *
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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44290 mal)
brille007
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« Antwort #25 am: 13. November 2009, 14:57:31 »

Moin,

ein steuerlich sinnvoller Weg wäre m. E. weiterhin nicht, Kindesunterhalt für Getrennte/Geschiedene steuerlich absetzbar zu machen, sondern ALLEN Eltern - unabhängig vom Familienstand - einfach die Steuerklasse 3 zu lassen bzw. zu geben.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #26 am: 13. November 2009, 15:00:11 »

Familiensplitting wie in Frankreich.

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es für jeden Unterhaltsberechtigten einen Freibetrag. Egal ob verheiratet oder nicht.

Aber kein Ehegattensplitting, landläufig Stk. 3 genannt.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Baeri22
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« Antwort #27 am: 18. November 2009, 23:03:51 »

Na dann bezahl ich ja bald 38,00€ im Monat mehr Unterhalt. Ich werde jedenfalls keine Auskunft geben. In 2 Jahren können Sie sich melden. Was ich an Geld nicht überhabe gebe ich auch nicht aus. Heißt durch die Masse an Unterhaltszahlern die es nun mal gibt wird die Konjungtur nicht anziehen. Der einzige Trost ist das ich irgendwann wie alle anderen auch mit diesem KU durch bin/sind.

Der Staat nimmt mir 38 Euro mehr weg, gut, die kann man sich auch wiederholen Bsp. möchte ich jetzt hier nicht darlegen.

Beste Grüße

Baerri

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« Antwort #28 am: 25. November 2009, 19:13:26 »

Ich weiss nicht ob schon ein Thread existiert.
Ich möchte keinen den Abend versauen oder das neue Jahr 2010 aber habt Ihr euch schon mal Gedanken gemacht über die neue Regierung?
Wir Väter sind wieder die Deppen der Nation.
Da der Kindesunterhalt vom Kinderfreibetrag ebhängt und dieser ja auf 8004 € steigen soll heisst das eine Erhöhung der jeweiligen Beträge in der DDT.
Die genauen Beträge kann uns dann bestimmt Frau Hahne nennen.
Danke Deutschland.
 cry_smile cry_smile gun gun
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Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #29 am: 25. November 2009, 20:51:02 »

'n Abend

Ich weiss nicht ob schon ein Thread existiert.
Ja, >>hier<<.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
nero070
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« Antwort #30 am: 25. November 2009, 21:08:43 »

Guten Abend,

ob es hilft oder nicht, hier ein Link zu einer Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8403

Wer mag kann mitzeichnen.

Ich habe mich bereits an alle MdB der Parteien aus meinem Wahlkreis gewendet und dieses Problem aufgezeigt. Keiner der Herren wusste davon. Muss ja auch keiner wissen, denn schließlich hat der Staat ja durch die dadurch entstehenden Einsparungen bei den Sozialleistungen, die Mehrausgaben für die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits schon wieder raus.

Unterhaltspflichtige Elterteile finanzieren die Steuerentlastungen.

Das Medieninteresse geht gegen Null.

Viele Grüße
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Baeri22
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« Antwort #31 am: 30. November 2009, 21:34:37 »

Wenn wir als Barunterhaltspflichtige mehr zahlen müssen dann werden wir das müssen... das Licht am Ende des Tunnels ist die Gewissheit irgendwann mal mit dem KU durch zu sein... denn der Staat hilft uns betimmt nicht c
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DeepThought
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WWW
« Antwort #32 am: 04. Dezember 2009, 20:10:08 »

Moin,

heute wurde abgestimmt und das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums mit 322 zu 246 Stimmen angenommen. Der Bundesrat soll auch noch seine Meinung sagen.

Die eingebrachten Änderungsvorschläge betrafen die Nichtanrechnung der KG-Erhöhung bei Bezug von ALG-2 und eine Änderung des Altersteilzeitgesetzes. In diesem Kontext zu vernachlässigen.

Detaillierte Informationen gibt es >hier<.

Auf meine obige auf den 10.11.2009 datierte E-Mail an das BMJ erhielt ich bis heute keine Antwort.

Die MdB's meines Wahkreises erhielten daher selbige E-Mail.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Dibaa
_dibaa
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« Antwort #33 am: 04. Dezember 2009, 21:02:13 »

Hi,
Au man, wieder weniger in der Börse.  mad mad
So langsam habe ich das Gefühl das die Sache mit Straßburg nur ein kurzzeitiges Ablenkungsmanöver war um dieses hier zu vertuschen.
MfG Dibaa
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nachtigall
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« Antwort #34 am: 04. Dezember 2009, 22:29:40 »

hi,

ich habe in meiner sache ein aktuelles urteil aus dem september diesen jahres (alterstufe 3, 120%). da sich zwischen september und januar weder bedarf noch leistungsfähigkeit ändern werden, werde ich im ernstfall natürlich mit eben dieser begründung auf abänderung klagen; der neu festgesetzte mindestbedarf ist ja jetzt schon gedeckt.

rufe mal zu einem brainstorming zu begründungs-, formulierungsideen auf.

danke,
nachtigall

at admin: falls hier nicht passend bitte in einen neuen thread verschieben, thx.
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"schafft schampus her,
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Beppo
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« Antwort #35 am: 04. Dezember 2009, 22:31:46 »

Wieso willst du ne Änderungsklage einreichen?
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nachtigall
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« Antwort #36 am: 04. Dezember 2009, 23:25:04 »

hi,

ähms, weil ich zu 120% des soontobe um 13% erhöhten mindestbedarf verpflichtet bin?!

ziel der abänderung wird sein, den %-satz dem derzeitigen betrag anzupassen.

greetz,
nachtigall
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« Antwort #37 am: 06. Dezember 2009, 10:59:51 »

Auf deutsch wird das heißen wir die Barunterhaltspflichtigen bekommen wieder nette Post. Aber eine neue Auskunft über Einkommen gebe ich erst wieder in 2 jahren!!! 100%ig.

Wenn es aufgrund der Gesetzes zum Wirtschaftswachstum der Fall ist das wir mehr zahlen müssen, bin nur gespannt wann die erste reelle Tabelle vorhanden ist, also angepaßt wurde.

Wir können doch unser gesamtes Einkommen gleich dem Staat aushändigen und er teilt uns einen kleinen Brocken für Wohnen, NK, Essen und Kleidung zu. Den Rest erhält das Kind!!!! Bei 2000 Netto als Bsp. 700 wir und 1300 das Kind, was es natürlich auch kostet im Monat!!!! Klar ein Kind kostet nun mal 1300,00 im Monat... Darum haben Familien mit 3 Kindern auch mtl. Ausgaben für die 3 von 3900,00 mtl. ganz klar!!!!

Beste Grüße

aber für mich ist das ganze nur noch eine Abzahlung... eben noch 10 Jahre!!! Dann war es das

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DeepThought
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« Antwort #38 am: 06. Dezember 2009, 20:14:06 »

Wer Lust auf einen Zahlenfriedhof hat, kann sich ja die Gegenüberstellung der DT 2009 zu 2010 ansehen (>hier<, pdf).

*edit Jahreszahl korrigiert
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2009, 14:55:19 von DeepThought » Gespeichert


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« Antwort #39 am: 07. Dezember 2009, 14:43:50 »

Hallo
Also wenn ich pech habe muss ich dann ab Jamuar mehr KU zahlen und darf aber weiterhin auch noch EU zahlen. Abänderung zwecks EU wird sich bestimmt nicht lohnen, oder?
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« Antwort #40 am: 08. Dezember 2009, 21:01:27 »

Hallo,
nach der Tabelle von Deep sind es keine rosigen Aussichten. Ein schönes Willkommensgeschenk an alle Barunterhaltspflichtigen. Frag mich bloß wer all die Briefe rausschickt!!!!
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« Antwort #41 am: 08. Dezember 2009, 22:05:20 »

.... wenn das so eintrifft was machen all die die jetzt schon über den Selbstbehalt zahlen und einen dynamischen Titel haben? Es ist echt zum  cry_smile



 Andrea
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« Antwort #42 am: 09. Dezember 2009, 08:13:04 »

Hallo zusammen,

die RA´s dieses schönen Landes rühren auch schon ordentlich mit folgendern Verlautbarungen die Klagetrommel bei ihrer Kundschaft, obwohl noch nichts entschieden ist.

"Die Unterhaltssätze für eheliche und uneheliche Kinder werden wahrscheinlich ab dem 01.01.2010 angehoben. Auch der Mindestbehalt für den i. d. R. unterhaltspflichtigen Vater wird auf 1.000 € heraufgesetzt, gemäß den Vorgaben der neuen Regierung.
Vorgesehen ist ein Mindestsatz für:
Ein Kind bis zum 6. Geburtstag:
317,00 € ./. hälftiges Kindergeld: 92,00 € Restbedarf: 225,00 € bisher 199,00 €

Kind bis zum 12. Geburtstag:
364,00 € ./. hälftiges Kindergeld: 92,00 € Restbedarf: 272,00 € bisher 240,00 €

Folge: Es sind immer 10% mehr, d. h. die Wesentlichkeitsgrenze für ein Abänderungsverfahren eines alten Urteils ist immer gegeben. Sorgen Sie also für eine Erhöhung des Kinderunterhalts ab dem 01.01.2010"


Ist halt auch ein riesen Geschäft, heißt doch Konjunkturpaket, oder.......

lg Schlaflos

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Beppo
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« Antwort #43 am: 09. Dezember 2009, 08:15:42 »

Moin,
Wo hast du denn den Stuss
"Auch der Mindestbehalt für den i. d. R. unterhaltspflichtigen Vater wird auf 1.000 € heraufgesetzt, gemäß den Vorgaben der neuen Regierung. "

gefunden?
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« Antwort #44 am: 09. Dezember 2009, 08:27:39 »

das schreiben so einige Ra´s ihren klagefreudigen  Kundinnen und Kunden....

In meinem ersten Satz hatte ich aber bereits erwähnt, das noch nichts entschieden ist. Das Paket muss ja noch durch den Bunderat abgesegnet werden. Termin hierfür ist der 18.12.2009.
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« Antwort #45 am: 09. Dezember 2009, 08:53:20 »

In meinem ersten Satz hatte ich aber bereits erwähnt, das noch nichts entschieden ist. Das Paket muss ja noch durch den Bunderat abgesegnet werden.
Ich meinte ja auch nicht dich mit Stuss, sondern den Advokaten.

Oder hat jemand irgendwo was von einer SB-Erhöhung auf 1.000,- gehört?
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« Antwort #46 am: 09. Dezember 2009, 09:14:09 »

Morgen Beppo,

weder gehört, noch gelesen.
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« Antwort #47 am: 09. Dezember 2009, 09:31:11 »

Da dieser "Werbebriefbrief" mit dem obig genannten Inhalt wohl von einigen RA´s so genutzt wird, scheint die Quelle für den "Stuss" wohl bei deren Informationssystem zu liegen.  men_ani
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eskima
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« Antwort #48 am: 09. Dezember 2009, 12:58:35 »

Moin,

ich konnte keinen Anwalt finden, der im Internet sowas verbreitet. Aber ich habe eine

Petition mit interessanter Diskussion gefunden.

LG

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
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« Antwort #49 am: 10. Dezember 2009, 07:29:55 »

Danke Eskima,

also wenn es ohne Regulierung durch geht dann sehe ich es so das man sich doch als Barunterhaltspflichtiger mal zusammenfinden und über einen guten Anwalt wie in der Disskussion beschrieben ein " Sammelklage" Zw. Gleichberechtigung einreichen sollte. Die Erfolgsaussichten werden Zitat:

Ansonsten würden sich die Chancen einer erfolgreichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durch die immer stärker werdende einseitige Belastung des Barunterhaltspflichtigen im Vergleich zum betreuenden Elternteil schon immens erhöhen.

erhöhen. Und bei mir ist das Maß solangsam voll. Denn bei mir tritt genau das ein, KM Harz4 und der Höhere Unterhalt kommt nicht dem Kind zugute sondern der Bedarfsgemeinschaft. Im Endeffekt stehen nicht mehr Geld sondern nur durch mich ein höherer Anteil des Pozentsatzes meiner Unterstützung der gesamten Bedarfsgemeinschaft in Zahlen da. Ich bin langsam stinksauer gun

Die 32 Euro mehr jol ich mir definitiv vom Staat wieder!!!!!!!!!!!!!!!!
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