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Autor Thema: 30% mehr Unterhalt ab 2010?  (Gelesen 44222 mal)
eskima
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« Antwort #300 am: 07. Januar 2010, 22:31:32 »

Dann nehmen wir dieses Zitat, das ist eindeutiger:

Zitat
Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: "Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt."

Ich stelle fest, dass die Frau(en)/Mütter laut Soyka mal wieder die Opfer sind, sie "tragen das Leid".

Männers, nun sagt mal was dazu!

LG

eskima

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« Antwort #301 am: 07. Januar 2010, 22:34:41 »

Soyka, sagt auch:
"Kinder gehören zur Mutter!"

Das sagt auch was über seine Qualität als Familienrichter aus, von denen man eigentlich Neutralität und Grundgesetztreue erwarten müsste.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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eskima
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« Antwort #302 am: 07. Januar 2010, 22:39:52 »

Komisch, dass google kein einziges Foto von ihm hat. Sollte der Mann Angst haben? Normalerweise sind die "hohen Herren" doch auch fotografisch vertreten. Mich würde ein Foto als Eindruck echt mal interessieren. Und nein, ich will ihm nicht tun, was gegen das Gesetz verstößt, ich will nur gucken, nicht anfassen.
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« Antwort #303 am: 07. Januar 2010, 22:44:55 »

Ich habe ihn mal im Fernsehen gesehen.

Sieht unspektakulär aus.
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« Antwort #304 am: 07. Januar 2010, 22:47:12 »

Ich stelle fest, dass die Frau(en)/Mütter laut Soyka mal wieder die Opfer sind, sie "tragen das Leid".

Männers, nun sagt mal was dazu!

Schau' doch mal auf meine .sig, die ich übrigens schon einige Zeit verwende, nicht erst seit heute
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"Meine Frau sagte zu mir, eines schönen Tages verlasse ich dich. Ich sagte, Schatz, heute ist ein schöner Tag."

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eskima
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« Antwort #305 am: 07. Januar 2010, 23:06:21 »

Ich habe ihn mal im Fernsehen gesehen.

Sieht unspektakulär aus.

Alter?

Haarschnitt? Kurz/lang/perfekt/lässig?

Bart/Glattrasiert/Teilbart?

Brille?

Anzug/Krawatte/Sonstiges?

"Seriöse" Erscheinung?
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« Antwort #306 am: 07. Januar 2010, 23:11:37 »

So genau erinnere ich den nicht mehr.

Ich würde sagen:

Anfang 50,

Schwarz angegraut.

Wenn ich mich richtig erinnere Brille und Kinnbart.

Schwarzen Batman Umhang.

Gutmensch.
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« Antwort #307 am: 08. Januar 2010, 00:27:53 »

Ja, diese armen, unschuldigen, alleinerziehenden Märtyrerinnen, die Ihr Kind ohne die Hilfe und zum Wohle des Kindes unter weitgehendem oder vollständigem Ausschluss des Schuftes, der es gewagt hat sie zu schwängern, großziehen müssen, vielleicht kann man da ja von der Achse des Bösen noch ein wenig mehr Kohle holen.
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MarcKN
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« Antwort #308 am: 08. Januar 2010, 07:43:49 »

Dann nehmen wir dieses Zitat, das ist eindeutiger:

Ich stelle fest, dass die Frau(en)/Mütter laut Soyka mal wieder die Opfer sind, sie "tragen das Leid".

Männers, nun sagt mal was dazu!

LG

eskima




Ist jetzt nicht Persönliches 

Aber hier sehe etwas, was aus dem Zugsamenhang gerissen wurde.


Das Leid der Frauen wird hier vom Autor des Artikels hinein interpretiert, und mit der Aussage des Richters vermischt.
Der arme Mann setzt ja eigentlich nur das um, was Guido und Angie verzapft haben.
Auch wenn ich Richter und ihr Rechtsempfinden nicht nachvollziehen kann, wurde er doch dankend als Sündenbock angenommen.
Mir fehlt auch die Motivation der Richter explizit den Zahlvätern zu schaden.


Viel kritischer sehe ich die Darstellung der Presse, dort werden die Mütter ( da meine ich hauptsächlich Ex-Frauen ) als Opfer dargestellt.
Männer und Ihre 2 Familien werden ausgepresst und die arme Alleinerziehende Mutter wird mit Arbeit und Eigenverantwortung bedroht.
Gehts noch.



EU ist doch mittlerweile ein Auslaufmodell bzw. Temporär.


Haben Väter den gar keine Lobby?

Wäre es nicht an der Zeit, sich bemerkbar zu machen?

Vielleicht sich mit, isuv, Treffpunkt und Co. Eltern zu Koordinieren.

Email, Briefe, Petitionen etc.


Gruß
Marc




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Beppo
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« Antwort #309 am: 08. Januar 2010, 09:00:57 »

Der arme Mann setzt ja eigentlich nur das um, was Guido und Angie verzapft haben.
Auch wenn ich Richter und ihr Rechtsempfinden nicht nachvollziehen kann, wurde er doch dankend als Sündenbock angenommen.
Mir fehlt auch die Motivation der Richter explizit den Zahlvätern zu schaden.

Da unterschätzt du die Macht der Richter in D bei weitem.

Das Familienunrecht besteht zu 80% aus Richterrecht und nur zu 20% aus Politikerwillen.

Die Politik nickt im wesentlichen ab, was ihr die Justizlobby, bestehend aus djb und FGT vorbetet.
Und einer wie Soyka ist da ganz vorne weg.

Bezeichnend war, als die Zypresse, kurz nach der Einführung ihrer Unterhaltsreform von 2008 sagte, man müsse nun mal abwarten wie, die Justiz das neue Recht interpretiert und anwendet.
Die schlimmsten Exzesse gehen dabei immer vom BGH aus, die OLGs geben sich aber große Mühe, sich dafür zu qualifizieren.

Zitat
Viel kritischer sehe ich die Darstellung der Presse, dort werden die Mütter ( da meine ich hauptsächlich Ex-Frauen ) als Opfer dargestellt.
Männer und Ihre 2 Familien werden ausgepresst und die arme Alleinerziehende Mutter wird mit Arbeit und Eigenverantwortung bedroht.
Gehts noch.
Stimmt! Um so wichtiger, solche Artikel in Leserbriefen und online Kommentaren gerade zu rücken.
Die Redakteure müssen spüren, dass sie gegen ihre Leser an schreiben.

Zitat
EU ist doch mittlerweile ein Auslaufmodell bzw. Temporär.
Das wüßte ich aber.
Erzähl das mal meiner Ex!

Zitat
Haben Väter den gar keine Lobby?

Wäre es nicht an der Zeit, sich bemerkbar zu machen?

Vielleicht sich mit, isuv, Treffpunkt und Co. Eltern zu Koordinieren.

Email, Briefe, Petitionen etc.

OK, mach!


Gruss Beppo
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Malachit
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« Antwort #310 am: 08. Januar 2010, 09:29:43 »

Hallo Marc,

EU ist doch mittlerweile ein Auslaufmodell bzw. Temporär.

So wie das im Moment läuft, wird EU erst dann zum Auslaufmodell werden, wenn alles, was früher mal in der Rubrik EU lief, irgendwie in den KU hineingemogelt worden ist; mit der aktuellen Änderung der Düsseldorfer Tabelle ist die femifaschistische Liga da ja auch schon wieder einen Schritt weiter gekommen. Hat für diesen Drecksstaat im übrigen den Vorteil, dass KU nicht steuermindernd geltend gemacht werden kann. Ein Schelm, wer sich dabei das gleiche denkt wie ich ...

Nix für ungut,

Malachit.
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« Antwort #311 am: 08. Januar 2010, 10:45:24 »

Machalit genau da gebe ich dir sowas von Recht, es soll soviel KU gezahlt werden das KM eben keinen Bedarf mehr beim Staat hat und alles durch die Väter getragen wird, zumindest wenn "Mann" ggf auch "UH Pflichtige Frau" damit nicht unter den SB rutscht. Bei einem Kind und einigermaßen Einkommen ist ja auch noch etwas Luft mehr zahlen zu können... Ist nur die Frage ob es dann noch lohnt zu arbeiten wenn man irgendwann 700,00€ KU mtl. zahlt.
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« Antwort #312 am: 08. Januar 2010, 11:50:20 »

Die Aussage von Hr. Soyka ist insofern ohnehin ein Hohn. Denn wenn er sagt, das die arme alleinerziehende Mutter nun weniger erhält (was ja dem KU augeschlagen wird) kann ich nur müde lächeln. In Summe erhalten KM und Kids nun mehr unterm Strich. In meinem Fall > 85 € plus Kinderbetreuungskosten zusätzlich in Höhe von 48,- € = ca. 133 € mehr, die ich mit meiner "Zweitfamilie", welche ein Wort nicht mehr auf dem Konto habe.
Gerecht oder, keine Frage. So geht's mit Sicherheit nicht nur der Minderheit der zahlenden Väter oder ?

Ich zitier mal den Anwalt meiner Nachbarin, die gerade in 'ner Scheidung steckt und das ganz gut trifft: "Wir müssen versuchen, den KU hochzuschrauben, den bekommen sie länger". Nett oder ? Das zeigt die Denke.

Fakt ist nunmal auch, das wenn es zwar viele "offiziell" alleinerziehende Mütter gibt, etliche dennoch in einer festen beziehung zu einem neuen Mann stehen, und diese dann auch oftmals zusammen leben/wirtschaften. Und genau dass stelle ich mir als Mann äusserst charmant vor. Liiert mit einer Frau, die KU + evtl. auch noch EU bekommt. Da sind dann regelmäßige Urlaube und Zweitautos (bei meiner Ex- sogar zeitweise 3 ) drin währenddessen ich hier zusehen muss, das ich mit meiner Family über die Runden komme.

Armes Deutschland sage ich nur. Bitter ...
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Malachit
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« Antwort #313 am: 08. Januar 2010, 12:19:43 »

Hallo gemolkene_Kuh,

Fakt ist nunmal auch, das wenn es zwar viele "offiziell" alleinerziehende Mütter gibt, etliche dennoch in einer festen beziehung zu einem neuen Mann stehen, und diese dann auch oftmals zusammen leben/wirtschaften. Und genau dass stelle ich mir als Mann äusserst charmant vor. Liiert mit einer Frau, die KU + evtl. auch noch EU bekommt.

Obacht. Meine Kinder sind meine Kinder, also ist KU in realistischer Höhe völlig in Ordnung, auch wenn meine Ex fast ab dem Tag der Trennung einen Neuen hat. Die Regelung, dass sich so etwas als "verfestigte eheähnliche Gemeinschaft" frühestens nach zwei Jahren auf den Exen-Unterhalt auswirkt, ist eine Unverschämtheit (um es mal Wortfilter-verträglich zu formulieren).

Und die zweite Unverschämtheit ist halt, dass Politik und Justiz den KU in eine Höhe schrauben, die mit "realistisch" nichts mehr zu tun hat; zumal nach dem BGH-Schandurteil nicht einmal mehr Kindergartenkosten u.ä. in diesen Sätzen enthalten sein sollen. Mit der Düsseldorfer Tabelle 2010 bekommt mein Exelchen jetzt mehr als siebenhundert Euro für zwei Kinder (demnächst wg. Altersstufe sogar mehr als siebenhunderfünfzig), und das Kindergeld hat sie ja auch noch. In Summe weit über tausend Euro für zwei Kinder. Natürlich muss man auch so etwas wie anteilige Wohnkosten berücksichtigen (allerdings habe ich selbst diese zu einem gewissen Grad ja auch, damit die Kinder ihre Wochenenden hier verbringen können), aber auch wenn man anteilige Wohnkosten berücksichtigt, kann ich mich trotzdem nicht daran erinnern, dass wir vor der Trennung im Durchschnitt jemals auch nur annähernd tausend Euro für die beiden Kinder zusammen ausgegeben hätten.

Da steckt m.E. ein gewisser Anteil verkappter Exen-Unterhalt mit drin. Und das ist in diesem verdammten Land offensichtlich politisch auch so gewollt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2010, 12:21:20 von Malachit » Gespeichert

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« Antwort #314 am: 09. Januar 2010, 09:16:24 »

So ist es der KU soll die KM mitfinanzieren. Politik und Justiz findet das natürlich sehr gut, Publiziert das natürlich nicht öffentlich. Soll ja keine Außenwirkung haben.

Sie wollen nur das alle jungen Leute sich Kinder anschaffen und hinterher sollte es eben eine Trennung geben steht eben dieser "tolle Staat" nicht mehr loyal und benennt angemessenen UH für das Kind. Da wird dann eben mit all Erdenklicher List versucht das letzte aus den UH Pflichtigen heraus zu quetschen. Und auch ich habe im Bekanntenkreis Fam. mit ein oder 2 Kindern. Und 1000Euro mtl. geben die bei weitem nicht aus. Damit finanziert sich die Damenwelt... aber das schöne ist das eben dieses Geld irgendwann endet oder an Kind selber gezahlt wird und Ex muß dann richtig rühren oder eben auf Harzer Niveau weiterleben.

Aber wahrscheinlich erfinden sie noch was wonach mit Volljährigkeit oder Ende der UH Pflicht eine KM weiter unterstützt werden muß....
Es wäre gegen höheren KU gar nichts einzuwenden wäre dieser voll absetzbar über die Steuer.

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« Antwort #315 am: 09. Januar 2010, 11:40:49 »

Natürlich wird so viel Geld nicht für das Kind ausgegeben, das ist in der Tat Subventionierung der Frauen, gerade bei den kleineren Kindern, denn 450€ kosten die bei weitem nicht. Das die Richterschaft Ihre Hände in Unschuld wäscht, kann ich nicht so ganz verstehen, wahrscheinlich wurden sie ja nicht zu der Anwendung einer bestimmten Formel gezwungen. Aber da ja die Alleinerziehen die Wähler von morgen heranziehen und bei der Gehirnwäsche Ihrer Kinder so Ihre Erfahrung haben, wird die Politik da kaum dran rütteln ;-). Vielleicht braucht man da ener durchsetzbare politische Ziele, wie z.B.  die totale Entrechung der Männer, denn ohne die kann es keine Gleicherberechtigung geben.
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« Antwort #316 am: 09. Januar 2010, 13:49:21 »

Moin,

ich überschlage mal:

Wohnen (15qm à 8 Euro warm) 120 Euro
Mitnutzung Rest der Wohnung außer Schlafzimmer, Strom, zugrunde gelegt 1/4 der restl Kosten noch mal ca. 140 Euro
Hort, Schule: 48 Euro inkl. Mittagessen, plus Ausflüge, sonstigen Bedarf (Material, etc.) 10 Euro
Nahrung zu Hause 1/3 x ein Wocheneinkauf à 50 Euro x 4Wochen = 66 Euro
Sport (Schwimmen, Turnen) 20 Euro
Kleidung/Schuhe, Jahreskosten ca. 480 Euro/12 = 40 Euro
PKV 30 Euro
Nicht mitberechnet Aktionen wie Familienausflüge, Urlaub, Gruppenreisen, Geburtstagseinladungen, neues Fahrrad, sonstige Sonderausgaben.

120+140+48+10+66+20+40+30 = 474 Euro.

So, man kann sich streiten, ob ein Kind ein 15qm großes Zimmer braucht und ob man ihm die Mitnutzung vom Rest der Wohnung mitberechnen darf (aber es man kocht und wäscht ja nun mal auch für Kinder, bedeutet ja zB auch die doppelte bis dreifache Waschmaschinenladung) und ob ein Kind zum Sport muss (ich finde, ja!). Ist auch nur eine überschlägige Rechnung. Aber unter dem Strich kosten Kinder eben doch Geld. Und wenn ich mir überlege, was zB damals bei Schlecker und Co blieb, würde ich sogar behaupten, dass mit Windeln, Gläschen, Babymilch und noch mehr Klamotten (denn die wachsen ja im Handumdrehen!) eher mehr als weniger benötigt wird.

Mit 184 Euro KG bekommt man jedenfalls kein Kind groß. Und bei mir sind die Hortkosten zur Zeit noch sehr niedrig, weil mein Gehalt 2008 zugrunde gelegt wurde. Für eine Vollzeitbetreuung werden die meisten (vor allem die Nichtberliner!) aber wesentlich mehr Geld hinlegen als ich mit 25 Euro Betreuung plus 23 Mittagsverpflegung.

Nur mal so als Beispiel: Für die Schulerstausstattung war ich mit einem einfachen Schreibtisch, Stuhl, (170),Mappe, Federtasche, Turnbeutel, Trinkflasche und Brotbox (zusammen 150), Material (70), Bücher (65) Sportsachen (30) usw. schon mal locker mit 500 Euro dabei. Und nein, da war nirgends eine Goldkante dran. Die Mappe plus Zubehör gabs aus dem Fabrikverkauf zu gut 30% reduziert, Material aus dem Großkauf.

Wenn ich jetzt noch beginne, für Klassenreisen, Zahnspange, evtl. mal Schüleraustausch oder 1jährigen Aufenthalt in einem anderen Land später mal Geld zurück zu legen, muss ich auf Brot und Wasser umsteigen.

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« Antwort #317 am: 09. Januar 2010, 14:11:38 »

PKV und Hort zahlt der Pflichtige zusätzlich.

Und einen nennenswerten Teil der genannten Kosten, wie Wohnung, Nahrung, Unternehmungen, Geschenke als Umgangselternteil auch. Die Fahrtkosten auch noch alleine.

Außerdem, warum ist eine Mutter, die ihr Kind nicht selbst betreut vom KU befreit?.

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« Antwort #318 am: 09. Januar 2010, 14:22:35 »

Genau die Frage stelen wir uns auch .
Unterhaltsplichtige leistet Barunterhalt da Kind nicht in seiner Obhut. Zhalt dann auch noch Hortkosten so das Unterhaltsempfänger arbeiten gehen kann. Unterhaltsempfänger leistet aber keine Betreuung Schule/Hort tut das ja.

Unsere KM machts noch besser bezieht ergänzent Harz 4 und Kinder sind den ganzen Tag nicht da bzw. kommen gegen 17.00 Uhr aus dem Hort.  mad
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« Antwort #319 am: 09. Januar 2010, 14:51:46 »

Beppo,

es ging mir jetzt nicht darum, wer was davon trägt, sondern einfach mal aufzuzeigen, was ein Kind kostet, auf den Beitrag von Dantes.

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« Antwort #320 am: 09. Januar 2010, 15:05:48 »

Hallo Lausebackesmama,

ich werde nicht mit dem großen Hammer auf deine Rechnung einschlagen; erstens weil vieles davon stimmt und zweitens weil ich weiß, dass in deinem Fall bei Lausebackespapa nichts zu holen ist. Ich redete allerdings von den Fällen, wo beim Papa durchaus was zu holen ist. Ein paar Dinge in deiner Rechnung möchte ich daher doch ein wenig hinterfragen. Ich fange mal mit dem größten Posten an:

Wohnen (15qm à 8 Euro warm) 120 Euro
Mitnutzung Rest der Wohnung außer Schlafzimmer, Strom, zugrunde gelegt 1/4 der restl Kosten noch mal ca. 140 Euro

Wenn ich meine verstaubten betriebswirtschaftlichen Kenntnisse befrage, dann kann man sich hier trefflich streiten: Macht man eine Gesamtkostenrechnung oder eine Deckungsbeitragsrechnung? Oder, anders gesagt: Verteilt man die Fixkosten nach einem gewissen Schlüssel über die beiden Kostenstellen (Lausebackesmama und Lausebacke), oder betrachtet man für die zusätzliche Kostenstelle (Lausebacke) nur den Mehraufwand? Du hast mit diesem "Mitnutzung Rest der Wohnung" eine Art Gesamtkostenrechnung aufgemacht, d.h. du fragst: Welcher Anteil an den Gesamtkosten entfällt auf Lausebacke? Die Deckungsbeitragsrechnung würde hingegen fragen: Was ist denn der Unterschied zwischen den Kosten für den Betrieb einer Zwei-Zimmer-Wohnung, die der Erwachsene für sich alleine benötigen würde, und einer Drei-Zimmer-Wohnung, die durch das Kind erforderlich wird? Dieser Unterschied ist normalerweise ein bisserl geringer als das, was bei der Gesamtkostenrechnung rauskommt, denn Bad und Küche brauchen nicht oder nicht wesentlich größer zu sein, nur weil dort zwei Leute wohnen statt einer. Und die Stromkosten sind zwar höher, aber erstens zahlt man die Grundgebühr so oder so, zweitens ist es z.B. dem Kühlschrank weitgehend egal, ob dort die Milch für eine oder für zwei Personen lagert. Waschmaschine ist natürlich ein rühmliches Gegenbeispiel - üblicherweise fällt für ein Kind mehr Wäsche an als für einen Erwachsenen. Zumindest ist das bei meinen beiden Dreckspatzen so ;-)

PKV 30 Euro

Wird üblicherweise dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Tabellenunterhalt in Rechnung gestellt. Hat in dieser Übersicht also nichts zu suchen, weil es für die KM bei einem leistungsfähigen KV i.d.R. nur ein durchlaufender Posten ist.

Wenn ich jetzt noch beginne, für Klassenreisen, Zahnspange, evtl. mal Schüleraustausch oder 1jährigen Aufenthalt in einem anderen Land später mal Geld zurück zu legen, muss ich auf Brot und Wasser umsteigen.

Oder diese Sachen beim Unterhaltspflichtigen als Sonderbedarf geltend machen ...


So. Und wenn du auf der Ausgabenseite mit dem spitzen Bleistift rechnest, dann lass mich bitte auf der Einnahmenseite ebenfalls mit dem spitzen Bleistift rechnen. Es gibt da so etwas wie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (aka Lohnsteuerklasse II), den meine Ex nur in Anspruch nehmen kann, solange (mindestens) ein Kind bei ihr lebt. Da bleibt zwar bei ihrem Einkommen nicht so fürchterlich viel Steuerersparnis hängen (vermutlich irgendwas in der Gegend von zwanzig oder fünfundzwanzig Euro im Monat), aber wenn wir die Kosten auf Zwanzig-Euro-Beträge herunterbrechen, dann auch die Einnahmen.

Mit 184 Euro KG bekommt man jedenfalls kein Kind groß.

Das allerdings ist unbestritten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #321 am: 09. Januar 2010, 15:16:08 »

Wie ich Beppo eben schon schrieb, mir ging es erst mal um die zu bestreitenden Kosten, unabhängig davon, aus welchem Topp die jetzt bezahlt werden. Bei der Veranschlagung der Wohnung war ich mir auch nicht so sicher. Aber ich hab jetzt spaßenshalber mal bei immoscout24 geguckt. Eine Wohnung zwischen 80 und 90qm warm liegt hier bei ca. 780-850 Euro (3 Zimmer). Eine mit nur 2 Zimmern und ca. 60-70 qm liegt bei 550-650 Euro. Also kann man ca. 200 Euro Mehrkosten veranschlagen, was ich für realistisch halte.

Ich habe jetzt von der Wohngegend, Ausstattung usw. das zugrunde gelegt, was wir vom Stil jetzt haben und was ich auch ohne Kind wählen würde. (Für eine Ersparnis von 50 Euro ziehe ich nicht vom ruhigen Süden ins Ghetto).

LG LBM
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« Antwort #322 am: 09. Januar 2010, 15:51:35 »

So ich habe schon Post von der ARGE,
da ich nur 279,00 Euro zum ersten Jan. überwiesen hatte ist KM natürlich gleich zum Amt.

Im Schreiben steht:
Ungeachtet dessen haben sich zum 01.01.2010 auch die Beiträge f. den KU als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrages geändert, was sich ebenfalls in der ab dem 01.01.2010 gültigen DDT niederschlägt.

Danach liegt im konkreten Fall der Tabellenunterhalt der 4. EK Gruppe, Stufe 6-11 Jahre nunmehr bei 419,00€ abzgl. hälftiges KG 92,00€ =327,00€.

Mit keinem Wort wird erwähnt das man herabgetuft werden muß da ja vorher eine Höherstufung in 2 Schritten vorgenommen wurde. Was sollte ich jetzt tun? Was kann man Schreiben? Oder muß ich jetzt die Herunterstufung einklagen... da ja die Tabelle nur noch 2 UH Berechtigte vorsieht?

Beste Grüße
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« Antwort #323 am: 09. Januar 2010, 16:03:49 »

Moin,

jetzt hat sich auch die grosse Zeitung mit den 4 Buchstaben in das Thema eingeklinkt. Man mag sie mögen oder nicht - aber >>>DAS<<< ist die Form von Öffentlichkeit, die ein solches Thema braucht, um auch in gehöriger Breite bei Lieschen Müller auf der Strasse anzukommen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #324 am: 09. Januar 2010, 18:19:22 »

Hallo Baeri22,

Was sollte ich jetzt tun? Was kann man Schreiben?

Ich mach mal einen Versuch, allerdings mit ordentlich Wut im Bauch:

"Wie Sie sicherlich wissen, haben sich in der ab dem 01.01.2010 gültigen Düsseldorfer Tabelle nicht nur die Unterhaltsbeträge geändert, sondern auch das Berechnungsschema. Beachten Sie dazu bitte insbesondere Anmerkung (1) der Düsseldorfer Tabelle, die jetzt nur noch von zwei statt bisher drei Unterhaltsberechtigten ausgeht. In meinem Fall kommt daher die bisherige Hochstufung um zwei Tabellenzeilen nicht mehr in Betracht; bitte passen Sie Ihre Berechnung an die tatsächlichen Aussagen der Düsseldorfer Tabelle an. Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis zum <Heutiges Datum plus maximal zwei Wochen>. Hochachtungsvoll, Unterhaltssklave Baeri."

Und dann mal abwarten, mit welch fadenscheiniger Ausrede die sich diesmal rauswinden.


Wie nicht anders zu erwarten, gehen jetzt also die vieltausendfachen Betrugsversuche an unterhaltspflichtigen Vätern los. Deutschland, verrecke.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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