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vatersein.de - Forum 29. Juli 2010, 14:20:08 *
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Autor Thema: Abgetrennt: KU berechnen  (Gelesen 427 mal)
Ritzelmeister
Frischling
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« am: 07. Februar 2010, 20:47:01 »

Abend,

Brauche auch Hilfe oder eine Kontrolle. In Moment bezahle ich für 3 und 9 Jährige Kinder 440€

Also mein Netto ein kommen 1550
Lb. Versicherung                   119
Rister                                   60

So wie ich weiß sind es 1000€ Selbsthalt?

LG Ritzelmeister
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Malachit
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« Antwort #1 am: 07. Februar 2010, 21:14:03 »

Hallo Ritzelmeister,

So wie ich weiß sind es 1000€ Selbsthalt?

Nein. 1000 Euro Selbstbehalt gilt bei Unterhalt für die Ex-Frau.

Selbsthalt bei Kindesunterhalt ist nur 900 Euro, wenn du erwerbstätig bist; in allen anderen Fällen (arbeitslos, Rentner o.ä.) sogar nur 770 Euro.

Brauche auch Hilfe oder eine Kontrolle. In Moment bezahle ich für 3 und 9 Jährige Kinder 440€

Bei deinem Einkommen bist du nach Bereinigung zwar "nur" in Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, aber mit 440 Euro für beide Kinder kommst du trotzdem noch relativ gut weg. Mindestunterhalt für das dreijährige Kind ist zur Zeit 225 Euro und für das neunjährige Kind 272 Euro, das wären also in Summe 497 Euro und damit gegenüber dem, was du jetzt zahlst, schlappe 13% mehr. Anders gesagt, die Erhöhung der Unterhaltssätze vom Jahresanfang ist bei dir noch nicht angekommen. Wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, oder mit einem festen Betrag tituliert ist - Klappe halten und hoffen, dass Ex nichts merkt. Wenn es für den Unterhalt allerdings einen dynamischen Titel gibt - dann zahle entsprechend deinem Titel, oder leg' wenigstens für jeden Monat schon mal diese knapp sechzig Euro zur Seite, für den Fall dass demnächst der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht.

Falls du noch weitere Fragen hast, mach' dafür bitte einen eigenen Thread auf, damit wir deinen Fall nicht mit den Sachen von Peter durcheinander schmeißen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #2 am: 07. Februar 2010, 21:24:37 »

*abgetrennt*

Bitte Forenregeln beachten (Nr. 5).
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ritzelmeister
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« Antwort #3 am: 07. Februar 2010, 22:06:50 »

Klar

Danke thumbup
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Ritzelmeister
Frischling
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Beiträge: 17



« Antwort #4 am: 07. Februar 2010, 22:33:51 »



Selbsthalt bei Kindesunterhalt ist nur 900 Euro, wenn du erwerbstätig bist; in allen anderen Fällen (arbeitslos, Rentner o.ä.) sogar nur 770 Euro.


Malachit.

Also wenn ich Arbeitslos bin, dann von 770€ muss ich die Mitte bezahlen und essen usw  gun
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Lausebackesmama
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Aufstieg 2010/2011


« Antwort #5 am: 07. Februar 2010, 22:37:36 »

Genau so.

Und glaube mir, dass sowohl die ARGE als auch das JA die Mutter motivieren werden, den Namen des KV preiszugeben, weil nämlich keiner von denen Lust hat, Deine Verantwortung zu übernehmen.

Außerdem gibt es Unterhaltsvorschuss maximal für 6 Jahre. Spätestens dann wird KM ein eigenes Interesse haben, an KU zu kommen.

Aus der Nummer kommst Du nicht raus. Und das ist auch gut so.

LBM
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(Ernst Ferstl)
Ritzelmeister
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« Antwort #6 am: 07. Februar 2010, 23:25:57 »

Genau so.



Außerdem gibt es Unterhaltsvorschuss maximal für 6 Jahre.



LBM

Bitte erklären wieso und weshalb?




Aus der Nummer kommst Du nicht raus. Und das ist auch gut so. cry_smile

Ich bin doch kein Sündenbock! Wenn sie unbedingt und um jeden Preis das Kind haben will!

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Aufstieg 2010/2011


« Antwort #7 am: 07. Februar 2010, 23:34:51 »

Moin,

na ganz einfach, weil Unterhaltsvorschuss maximal für 72 Monate gezahlt wird. Der Grundgedanke ist, dass ein (unverschuldet) zahlungsunfähiger Unterhaltspflichtiger KURZFRISTIG durch den UHV von den Zahlungen entbunden wird. Das ist aber kein Rundum-Sorglos-Paket für Zahlungsunwillige.

Du bist nicht der Sündenbock, sondern der Vater des Kindes. Du kannst Dich über Deine Rechte und Pflichten gern in den §§1589 ff BGB einlesen.

Wenn Du kein Kind willst, kannst Du Dich vasektomieren lassen oder konsequent Kondome benutzen. Tust Du beides nicht und Deine Bettgenossin wird schwanger, trägst Du die Konsequenzen mit. So einfach ist das. Du warst ja durch die Eileiterschwangerschaft durchaus gewarnt, dass sie die Verhütung nicht so genau nimmt. Nebenbei bemerkt ist auch keine Verhütungsmethode 100%ig sicher.

Es ändert ja nix, wenn Du jetzt wie Rumpelstilzchen mit dem Fuß aufstampfst. Wenn dieses Kind auf die Welt kommt, wirst Du dafür geradestehen müssen, sofern Du leistungsfähig bist. Bist Du es nicht, wird Dich das Familiengericht dazu bringen, es zu werden. Da gibt es zB so tolle Ideen wie "fiktives Einkommen" (zB wenn man sich nicht Mühe gibt, angemessen zu verdienen und sich einen entsprechenden Job zu suchen, dass es für den Mindest-KU für die Kinder reicht) oder aber Kürzung des Selbstbehalts, dann bleiben u. U. nicht mal die 900 Euro übrig.

Der Mindest-KU beträgt übrigens in den ersten 6 Lebensjahren 225 Euro.

LBM
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(Ernst Ferstl)
Malachit
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« Antwort #8 am: 07. Februar 2010, 23:38:00 »

Hallo Ritzelmeister,

Bitte erklären wieso und weshalb?

Weil die Regelung in diesem unserem Lande nun mal so ist, dass es Unterhaltsvorschuss maximal für sechs Jahre gibt. Ist einfach so.

Ich bin doch kein Sündenbock! Wenn sie unbedingt und um jeden Preis das Kind haben will!

Es ist für die Unterhaltspflicht vollkommen wurscht, auf wessen Wunsch dieses Kind entstanden ist. Du bist beigewesen, nur das zählt. Mitgefangen, mitgehangen.

Mag ja sein, dass du hier angeschmiert worden bist (wobei du dir aber gerne mal kräftig an die eigene Nase fassen darfst, dass du nach Aktion Nr. 1 noch nicht Lunte gerochen hast, welches Spiel hier gespielt wird). Aber überleg' dir mal in einer ruhigen Minute, was wohl passieren würde, wenn im Gesetz drinstünde: "Wenn der Mann das Kind eigentlich gar nicht wollte, braucht er keinen Unterhalt zu zahlen ..."

Nix für ungut,

Malachit.

P.S. LBM war schneller ...
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Aufstieg 2010/2011


« Antwort #9 am: 07. Februar 2010, 23:43:34 »

Nochmal ich,

außerdem beträgt der UHV nur 133 Euro pro Monat. Dein Mindest-KU aber 225. Wetten, dass Du in der Geburtsurkunde stehen wirst?

LBM
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Bonnie 2


« Antwort #10 am: 07. Februar 2010, 23:47:14 »

Hi Ritzelmeister

Von Deiner Sorglosigkeit mal abgesehen: was macht Dich so sicher, dass Du der Vater des (ungeborenen) Kindes bist?

Und - ob Deine geborenen Kinder nun 3 und 9 oder 4 und 10 Jahre alt sind, sollte ein Vater schon drauf haben.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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Aufstieg 2010/2011


« Antwort #11 am: 08. Februar 2010, 00:00:37 »

Und um es mal in Zahlen zu fassen: Dein monatliches Netto, enthält das schon das Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen aufs Jahr umgerechnet?

Falls ja, entspricht das ca. 2.300 Brutto, bereinigt (max 5% vom Netto für berufsbedingten Aufwand, max. 4% für Altersvorsorge)= 1550-75 (berufsbed. Aufwand) -92 (Altersvorsorge) =1.383 Euro anzurechnendes Netto, das entspricht schon Stufe 1 der DDT, eine weitere Herabstufung ist somit nicht möglich.

1.383-900 Selbstbehalt= 483 Euro zu verteilender Unterhalt. Der Bedarf der Kinder ist 225+225+272 Euro = 722 Euro. Das heißt also, Du bist ein Mangelfall.

Kind 1: 272 x 484 : 722 = 182
Kind 2: 225 x 484 : 722 = 151
Kind 3: 225 x 483 : 722 = 151

Das ist ungefähr das, was auf Dich zu kommt. Möglich also, dass man Dich auffordern wird, Bewerbungen zu schreiben, um Dir einen besseren Job zu suchen. Alternativ könnte man Dir an die Berücksichtigung der AV gehen... ggf. auch der berufsbedingten Aufwendungen.

LBM
« Letzte Änderung: 08. Februar 2010, 00:03:47 von Lausebackesmama » Gespeichert

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midnightwish
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« Antwort #12 am: 08. Februar 2010, 06:43:24 »

Morgen,

in seinem anderen Thread war irgendwo die Rede davon, das das gemeinsame Haus mit der Ehefrau gegen Zahlung einer bestimmten Summe auf diese übergeht. Dann wäre zum Einkommen noch der Zinsertrag heranzuziehen.

Tina
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« Antwort #13 am: 08. Februar 2010, 17:38:18 »

Hallo Ritzelmeister,

 Aber überleg' dir mal in einer ruhigen Minute, was wohl passieren würde, wenn im Gesetz drinstünde: "Wenn der Mann das Kind eigentlich gar nicht wollte, braucht er keinen Unterhalt zu zahlen ..."



P.S. LBM war schneller ...

Eigentlich hab ich nichts gegen die Kinder, bin froh das es mit meinen noch gut funzt, übers WE usw. Die beiden, die Ex Frau und die Ex Freundin  hassen sich mehr als die andere. Die Ex Freundin kann noch meine beiden Kinder nicht leiden. Weil die mal ruhe gebraucht hat in den vergangenen Sommerferien als die Kinder eine Woche bei mir sein sollten. Mitte drinnen hat sie die Kinder dann Vor die Tür gesetzt. Nach der Aktion war ich selbstverständlich von ihr ausgezogen. Nach zwei Monaten hat sie mir geschworen das sie auch keine Kinder möchte zuerst die Fortbildung fertig machen.

Nach meinem Verständnis ist das Kinder bekommen gewünscht von beiden Seiten! Und nicht ich bin 30 das ist die letzte Chance noch ein Kind zu haben und habe angst vor der Abtreibung!
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Ritzelmeister
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« Antwort #14 am: 08. Februar 2010, 17:43:58 »

Hi Ritzelmeister

Von Deiner Sorglosigkeit mal abgesehen: was macht Dich so sicher, dass Du der Vater des (ungeborenen) Kindes bist?

Und - ob Deine geborenen Kinder nun 3 und 9 oder 4 und 10 Jahre alt sind, sollte ein Vater schon drauf haben.

Gruss oldie

Im März und April werden die 4 und 10. Die angeben 3 und 9 hab ich auf den jetzigen KU bezogen.Wolte halt wissen was mich erwartet wen die 4 u 10 werden. puzzled

Alles klar oldi? mad
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« Antwort #15 am: 08. Februar 2010, 17:57:41 »

Morgen,

in seinem anderen Thread war irgendwo die Rede davon, das das gemeinsame Haus mit der Ehefrau gegen Zahlung einer bestimmten Summe auf diese übergeht. Dann wäre zum Einkommen noch der Zinsertrag heranzuziehen.

Tina

Aufpassen das sind lächerliche 10000 wenn überhaupt, davon noch  die hälftige Gebühr vom Notar ist noch zu bezahlen.

Eigentlich hab ich mich mit der Ex Frau darauf geeinigt dass ich für die summe kein Unterhalt zubezahlen ist also 10000/440 22,7 Monate.


Lg Ritzelmeister
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Bonnie 2


« Antwort #16 am: 08. Februar 2010, 18:00:09 »

Hi Ritzelmeister

Naja, die Altersschwellen für den KU liegen bei 6, 12 und 18 Jahren. Da waren Deine Zahlen, zumal ohne Hintergrundangaben, schon etwas merkwürdig.
Die Frage nach Deiner Sicherheit bzgl. Vaterschaft kam nicht von ungefähr. Nach Schätzungen hat jedes 10. Kind einen anderen biolog. Vater, ohne das der rechtl. Vater dies weiß. Und in Berlin soll sogar jedes 5. Kind betroffen sein. In der heutigen Zeit würde ich immer auf einen Vaterschaftstest bestehen.

Gruss oldie
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« Antwort #17 am: 08. Februar 2010, 18:12:13 »

...
Kind 1: 272 x 484 : 722 = 182
Kind 2: 225 x 484 : 722 = 151
Kind 3: 225 x 483 : 722 = 151

Wie wäre die Rechnung in Moment wenn die Kinder 4 und 10 sind erst März und April? Das hab ich auch mit der Düsseldorfertebelle ausgedruckt und nie richtig verstanden, dort waren die drei Beispiele angegeben. Und welches zu wem anzuordnen ist war für mich ein Rätsel das KU auf verschiedene arten gerechnet werden kann!

+++Vollquoting gelöscht. Bitte Forenregel 15 beachten. +++
« Letzte Änderung: 08. Februar 2010, 18:18:10 von oldie » Gespeichert
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« Antwort #18 am: 08. Februar 2010, 18:17:22 »

Das hat Oldie Dir gerade versucht zu sagen. Ob sie 3 und 9 sind oder 4 und 10 ist für die Berechnung irrelevant.

Was für Beispiele meinst Du? Die Fallgestaltungen unten betreffen die Übergangsregelung nach § 36 Nr 3 EGZPO, also die Umrechnung alter dynamischer Titel auf die neue Berechnung.

Das Andere ist eine Mangelfallberechnung, wie ich sie anhand der bekannten Angaben über den Daumen gepeilt für Deine drei Kinder gemacht habe.

Eine Verschiebung erfolgt erst, wenn das älteste Kind 12 und das mittlere 6 Jahre alt wird.

Die Lebensversicherung wird abgezogen, aber nur soweit sie 4% vom Brutto nicht übersteigt.

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« Antwort #19 am: 08. Februar 2010, 18:20:21 »

Genau die gleiche.

Die nächsten Altersstufen sind erst mit 6 Jahren und 12 jahren erreicht.
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« Antwort #20 am: 08. Februar 2010, 18:23:10 »

Die Lebensversicherung wird abgezogen, aber nur soweit sie 4% vom Brutto nicht übersteigt.

Bei einer Mangelfallberechnung könnte sie bei gerichtlicher Klärung auch außen vorgelassen werden.

Und nochmal kurz dazu:

Zitat
ufpassen das sind lächerliche 10000 wenn überhaupt, davon noch  die hälftige Gebühr vom Notar ist noch zu bezahlen.

Eigentlich hab ich mich mit der Ex Frau darauf geeinigt dass ich für die summe kein Unterhalt zubezahlen ist also 10000/440 22,7 Monate.

Das kannst du mit deiner Exfrau so ausmachen. Ist aber dann die Frage, wie das bei der Berechnung für dein "neues" Kind zu Buche schlägt

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« Antwort #21 am: 08. Februar 2010, 18:26:39 »

Bei einer Mangelfallberechnung könnte sie bei gerichtlicher Klärung auch außen vorgelassen werden.

Ja, das
Alternativ könnte man Dir an die Berücksichtigung der AV gehen... ggf. auch der berufsbedingten Aufwendungen.
hab ich auch schon befürchtet.

Ich denke mal, dass es dem Rittmeister hier ans Eingemachte geht. Da ist Finanzplanung und Optimierung wohl anzuraten...

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« Antwort #22 am: 08. Februar 2010, 18:42:08 »

 Ach so! :redhead:Die Altersstufen hab ich irgendwie für jedes Jahr die neue im Hinterkopf gehabt.4.5.6.usw
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