Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:26:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Ungefähre Unterhaltshöhe für Kinder und EX  (Gelesen 955 mal)
zockerjunge
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 06. Oktober 2009, 12:27:53 »

Hallo zusammen,

ich lese seit einiger Zeit die Beiträge in diesem Forum, leider habe ich noch nichts gefunden was auf meine Situation nur im Geringsten zu treffen würde.

Ich bin Selbständig, habe 2 Kinder, beide sind über 18 jahre alt, das ältere Kind beginnt nächstes Jahr mit der Ausbildung, das jüngere Kind ist körperlich und geistig Behindert. Meine Ehefrau bekommt 420 Euro Pflegegeld und das Kindergeld, außerdem ist sie als Geringbeschäftigte bei mir im Betrieb angestellt und bekommt 320 Euro..

Wir haben ein Haus an dem wir mit Zins und Tilgung 420 Euro bezahlen,
danebe bezahle ich noch einen Geschäftskredit mit  260 Euro ab.

Netto habe ich ca. 2700 Euro.

Meine Frage wieviel KU müsste ich bezahlen und wie hoch würde der EU ausfallen, wenn ich mich von meiner Frau trennen würde.
Vielleicht könntet ihr mir auch noch diese Frage beantworten, wielange ich EU bezahlen müsste.

Liebe Grüße
manny

Gespeichert
zockerjunge
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #1 am: 08. Oktober 2009, 11:53:48 »

hallo zusammen,

kann mir wirklich keiner meine fragen beantworten.
lg
manny
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #2 am: 08. Oktober 2009, 12:09:40 »

Hallo zockerjunge,

da ein behindertes Kind im Spiel ist, ist die Frage leider nicht so einfach zu beantworten.

Grundsätzlich wären für Kinder ab 18 beide Eltern barunterhaltspflichtig.

Für das behinderte Kind wird wohl oben auf den normalen KU noch ein krankheitsbedingter Mehrbedarf draufkommen.

Dann kommt es darauf an, ob durch das behinderte Kind die KM an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist und ihr das während der Ehe auch so vereinbart habt.

Dann käme noch zum Tragen, ob eines der Kinder eigene Einkünfte hat. Ob Lehrgeld  oder Einkünfte aus Arbeit in einer behindertenwerkstatt etc. oder Pflegegeld, das ja erstmal Einkommen des Kindes, nicht der KM ist. Das wird erst dadurch dazu, das das Kind sozusagen die KM für die Pflege bezahlt.

ALso lässt sich über die Höhe im Moment wenig sagen, ein Blick in die Kristallkugel würde dir nicht weiterhelfen. Es wären halt noch viele andere Angaben nötig.

Über die Länge des EU wage ich auch keine Prognose. Grundsätzlich wurde zwar die Eigenverantwortung der Ex-Ehepartner gestärkt und der Eu zeitlich begrenzt, aber hier liegt das Fall ja wieder anders. Evtl. wird ihr lebenslanger EU zugesprochen, da sie durch die Pflege an einem Vollzeitjob gehindert ist und diese Nachteile durch die Ehe bedingt sind. Das wird vor allem darauf ankommen ,was ihr miteinander vereinbart hattet und was ihr für die Zukunft geplnat hattet. Aber wirklich sagen kann das in so einem speziellen Fall wohl niemand.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
zockerjunge
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #3 am: 08. Oktober 2009, 12:19:43 »

Hallo Tina,
vielen dank für deine antwort!
vereinbart hatten wir nichts, da meine frau seit der heirat vor 24 Jahren bei mir im geschäft als bürohilfe angestellt ist
und durch die pflege des behinderten kindes nicht arbeiten gehen konnte. wir sprechen erst die letzten 4 jahre über ein andere arbeit für sie, angeblich findet sie keine.
die beiden kinder haben beide noch keine eigenen einkünfte, da beide noch 1 jahr zur schule gehen.
lg
manny
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Ungefähre Unterhaltshöhe für Kinder und EX
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team