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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:25:07 *
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Autor Thema: TU - Wechsel zum EU  (Gelesen 402 mal)
rick67
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 242


« am: 30. September 2004, 21:56:33 »

Hi,

ab Januar 2005 komme ich in Lohnsteuerklasse I. Jetzt bezahle ich bei Steuerklasse III KU 192 € (DT, 135%) Rest für Ex, also insgesamt 959 € Unterhalt. Mir bleiben etwa genausoviel.

Ex ist mit Kind (3) abgehauen, arbeitet nicht, klar. KU bleibt, keine frage, aber was passieret bei EU, hoffe die Scheidung im Februar über die Bühne laufen lassen kann.

Wenn sie jetzt Anlage U unterschreibt, muss sie ja versteuern. Also darf ich die Nachzahlung latzen, lohnt sich dann sowas?

Zumindest sehe ich meine kleine regelmäßig und immer häufiger, andererseits bin ich trotz trennung finanziell für die beiden verantwortlich, was also tun? bin pleite, konto ist durch trennung überzogen.

wer kennt sowas?

gruss

Rick
Gespeichert

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 30. September 2004, 22:00:56 »

Hallo Rick,

Zitat
wer kennt sowas?
Nahezu alle hier  exclamation_smile

Ist der TU tituliert? Wenn ja, ist berücksichtigt worden, dass du ab 2005 in StKl 1 bist und entsprechend weniger Netto hast? Wenn nein, Abänderungsklage einreichen, so der TU tituliert ist.

Bzgl. Anlage U durchsuche mal das Forum und die Aufsätze. Dort wirst du die Antworten bekommen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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