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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:24:15 *
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Autor Thema: Streit um Anwaltskosten  (Gelesen 1083 mal)
staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« am: 02. Oktober 2009, 08:22:52 »

 

Meine Exfrau hatte mich auf Bezahlung der Anwaltskosten verklagt. 2 Jahre habe ich freiwillig und mehr als den Tabellenbetrag bezahlt. Als die Aussagen immer unverschämter wurden, habe ich meine Zahlung von Monatsbeginn 2 x auf die Monatsmitte gelegt. Daraufhin hat meine Ex die Titulierung verlangt. Ohne Prüfung meiner Einkünfte. Als ich mich beim ersten mal deshalb geweigert habe deshalb einfach so auf ihre Forderungen einzugehen, bekamm ich ein zweites Schreiben von ihrer Anwältin. Neue Frist und Aufforderung die entstandenen Kosten von 446,50 € zu bezahlen.
Am Ende kam es hier zu einem Prozess. Hurra, ich habe ihn gewonnen. Das Gericht hat festgestellt, dass das erste Anwaltsschreiben auf Initiative meiner Ex zustande kam und keine Mahnung darstellt. Ich war deshalb nie in Verzug und muss die Kosten auch nicht zahlen. Außerdem kann von der allgemeinen Regelung, dass der Unterhalt im Voraus zu zahlen ist, nicht auf einen festen Kalendertag geschlossen werden.
Ich schreibe dies, weil ich hoffe, dass ich damit anderen Vätern helfen kann, die in ähnlichen Situationen stecken.
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
DeepThought
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« Antwort #1 am: 02. Oktober 2009, 09:09:46 »

Moin,

das Urteil würde ich gern (natürlich anonymisiert) hier veröffentlichen. Kannst du es einscannen und mailen?.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #2 am: 02. Oktober 2009, 09:20:08 »



kann ich gerne versuchen. Allerdings wohne ich auf dem Land und mit DSL-Versorgung schaut es bei uns noch schlimm aus....
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« Antwort #3 am: 02. Oktober 2009, 09:21:03 »

Kopieren und per Post? Adresse bei Bedarf im Impressum.

Dieses Urteil ist deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil exakt dieses Thema regelmäßig hochkocht.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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Sukram
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« Antwort #4 am: 08. Oktober 2009, 17:30:16 »

@staengler...
es wäre sehr hilfreich für viele hier, Das du mal ein paar Zeilen zum Urteil hier einstellst.
Gruss Sukram
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #5 am: 09. Oktober 2009, 07:50:22 »

Hallo Sukram und alle anderen,

das Urteil ist auf dem Postweg und wird in Kürze hier veröffentlicht.
Hier schon mal vorab ein paar Zeilen daraus:

"Es mag ein Verzug des Beklagten nach dem Schreiben der Anwältin der Klägerin vom 13.01.09 bestanden haben, sofern dieses Schreiben als Mahnung angesehen wird. ein Verzug lag sicher vor nach dem Schreiben vom 12.02.2009 mit Fristsetzung auf den 25.02.2009. Allerdings war der Verzug nicht ursächlich für die der Klägerin enstandenen Rechtsanwaltskosten. Die Rechtsanwaltskosten entstanden bereits mit der Beauftragung der Rechtsanwältin und damit vor dem oder am 13.01.2009. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Beklagte aber nicht in Verzug. Er war noch nicht gemahnt worden. Vielmehr stellt das anwaltliche Schreiben vom 13.01.2009 erst die Mahnung dar.
Die Mahnung ist auch nicht gemäß § 286 Abs. 2 BGB entbehrlich gewesen. "Dass der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB monatlich im voraus zu zahlen ist, begründet keine Kalenderfälligkeit im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB" (Palandt, § 286, RdNr. 22).

Wie gesagt, das gresamte Urteil wird hoffentlich hier in Kürze veröffentlicht. Bis dahin Euch allen eine gute Zeit und viel Erfolg bei allem Tun!

staengler
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« Antwort #6 am: 10. Oktober 2009, 15:30:10 »

Moin,

meinen herzlichsten Dank für die Zusendung deines Urteils, welches ich >hier< eingestellt habe. Die mir zugesandten Originale habe ich vernichtet.

DeepThought

P.S.: DeepThought und der im Impressum genannte Typ sind identisch. 
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Lausebackesmama
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« Antwort #7 am: 10. Oktober 2009, 20:21:17 »

Moin,

für mein Verständnis: Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn Exe vorher selbst den KV aufgefordert hätte, zum 1. des Monats zu zahlen, er der Aufforderung nicht nachgekommen wäre und sie DANN zum RA gegangen wäre? Also, für die Erstattung der RA-Kosten...

LBM
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #8 am: 11. Oktober 2009, 14:07:52 »

Hallo,

wahrscheinlich hätte es einen Unterschied gemacht.
Aber meine Ex glaubt bis zum heutigen Tage, dass sie nur zu ihrer RA rennen braucht und ich alle zu bezahlen habe.
Es stecken hier auch keine sinnvollen Argumente mehr dahinter, da geht es nur noch um Rache.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Urteil endlich meine Ruhe bekomme.

Schönen Sonntag!
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