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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:14:20 *
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Autor Thema: Unterhaltszahlung, bis wann?  (Gelesen 972 mal)
Ghostdog1
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 30. September 2004, 13:53:14 »

Hallo,

ich habe eine Frage:
Ich bin seit mittlerweile 4 Jahren getrennt, seit zwei Jahren geschieden und seit Anfang diesen Jahres auch wieder neu verheiratet (hab's doch nochmal gewagt...)
Die Beziehung zu meiner Ex-Frau ist mehr als **tsts - ID 20**....wenn wir noch miteinander kommunizieren, dann nur noch via email. Meine Ex-Frau hatte damals bereits ein Kind aus ihrer ersten Beziehung mit in die Ehe gebracht, wir bekamen dann noch eine Tochter, die in zwei Monaten 8 Jahre alt wird. Beide Kinder waren auch nach der Ehe regelmäßig an den Wochenenden und in den Ferien bei mir. Die ältere von beiden hatte ich nicht adoptiert, sie nannte mich aber Papa....
Meine Frau wollte damals die Trennung und ging auch vor Gericht, woraus sich ein zwei Jahre andauernder Unterhaltsstreit entwickelte....
In all den Jahren gab es keinen Monat, in dem ich den Unterhalt nicht pünktlich gezahlt hätte. Es handelt sich immerhin um 950,- Euro.
Ich bin zugegebener Maßen nicht sehr freundlich im Umgang mit meiner Ex-Frau....das liegt sicherlich auch noch darin begründet, dass ich es wahrscheinlich nie überwunden hatte, die Kinder zu verlieren und weil sie wegen 100,- DM Unterschied den Gerichtsstreit angefangen hatte. Ich wollte lieber etwas Geld für beide Kinder anlegen (z. B. eine Ausbildungsversicherung...) und ihr dafür weniger Unterhalt zahlen. Wohl bemerkt wollte ich das für beide Kinder.
Seit ich wieder verheiratet bin wurden die Streitigkeiten immer heftiger. Ich bin sicherlich auch daran schuld, dass das so ist, da ich ihr gegenüber offen bin, in dem was ich über sie denke....
In unserem Vergleich damals wurde festgelegt, dass der Unterhalt monatlich vorab zu entrichten ist. Ich wollte das eigentlich schon damals nicht, da mein Gehalt immer zum 15. eines Monats kommt, habe aber damals keine weitere Lust mehr gehabt mich darüber auch noch zu streiten.
Wie nicht anders zu erwarten war, lehnt meine Ex-Frau ab, dass ich die Zahlung auf den 15. eines Monats verlege....ich könnte natürlich wieder zu einem Anwalt gehen und es über diesen Weg versuchen. Da ich mich aber nicht auf das Niveau meiner Ex-Frau begeben möchte und im Gegensatz zu meiner Ex-Frau auch keine PKH bekäme, lasse ich das lieber sein....

Jetzt meine Frage: Kann mir jemand sagen, bis wann es als akzeptabel angesehen werden kann, dass ich meinen monatlichen Unterhalt zahle? Ist alles, was später als der erste eines Monats ist nicht mehr akzeptabel? Ich habe mal etwas vom 10. eines Monats gehört.
Der Hintergrund ist denke ich klar: Ich will mich in keinem Fall um meinen Unterhalt drücken, sondern so nah wie möglich an den Termin herankommen, an dem mein Gehalt auf meinem Konto eintrifft.

Vielleicht weiß ja jemand eine Antwort dazu  
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



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« Antwort #1 am: 30. September 2004, 14:29:04 »

Hallo Ghost,

der Zahltermin...nunja...es ist doch eigentlich so, dass es für dich doch nur eine Verschiebung im ersten Monat gewesen wäre. Ich verstehe schon, dass die Finanzplanung anhand der Kontoauszüge betrieben wird, aber dann müsst ihr halt vom Saldo den Unterhalt noch abziehen und wisst, was übrig bleibt. Oder ihr richtet ein neues Konto ein, auf das per Dauerauftrag bei Gehaltseingang der Unterhalt überwiesen wird und dann zum Monatsanfang der Unterhalt an die Ex geht.

Wenn du deswegen vor Gericht ziehst, dann darfst du dir das "Unverständnis" des Richters in markigen Worten anhören, gelinde gesagt. § 1612 Abs. 3 BGB sagt unmissverständlich, dass der Unterhalt monatlich im voraus zu zahlen ist.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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