Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:13:08 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: frage einer bekannten  (Gelesen 545 mal)
paulina
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 420



« am: 30. September 2004, 11:28:10 »

hallo,
hoffe das jetzt nicht wieder vorm abschicken der server nicht gefunden werden kann....
habe in unserem babyforum die nachricht unten erhalten. hatte eigentlich versucht alles zu erklären, aber es gibt wohl noch unklarheiten. da ich mich mit der berliner tabelle überhaupt nicht auskenne, hier aber helle köpfe sind,  stelle ich euch den text mal hierhin.

 

Hallo Sandra,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Leider verstehe ich immer noch nicht diese "Berliner Tabelle". Kurz der Sachverhalt: Mein Freund hat zwei Kinder (14 und 6 Jahre) mit einer anderen Frau, mit der er nicht verheiratet war. Er ist ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Jetzt haben wir ein gemeinsames Kind bekommen (###, 6 Wochen alt, mein ganzer Stolz!!!). Nun möchte ich gerne wissen, ob der Unterhalt den anderen Kindern gegenüber weniger wird, weil ### da ist. Der muß ja schließlich auch finanziert werden. Ich verstehe das mit dem Selbstbehalt nicht. In der Tabelle steht, wieviel jedem Kind in welchem Alter zusteht, in Aghängigkeit vom Nettoeinkommen. Und wie wird nun der Selbstbehalt berücksichtigt? Wird der Selbstbehalt vom Einkommen abgezogen und der Rest den Kindern gegeben? Wie ist dann der Betrag zu verstehen, der jedem Kind zustehen würde? Und wird das Geld, das ### zusteht, auf den Selbstbehalt gerechnet und somit das, was vom Nettoeinkommen übrigbleibt automatisch weniger? Dann steht in der Tabelle noch "Vomhundertsatz". Was hat das zu bedeuten? Sorry für die vielen Frage, aber ich habe das Prinzip noch nicht verstanden.
 

leider hat sie mir nicht mitgeteilt, wieviel ihr freund als nettoeinkommen hat und ob sie schon wieder arbeiten geht....
ansich wäre es nicht so schwer ihr das nochmal zu erklären, ich stolpere aber über die berliner tabelle. kenne ja nur die DT und habe bis heute nicht wirklich verstanden, warum es zwei tabellen gibt und wann man welche der beiden anwendet?Huch

Vielen dank fürs lesen, hoffe ihr antwortet mir auch .?.
gruß
sandra  
Gespeichert

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: frage einer bekannten
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team