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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:10:37 *
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Autor Thema: Jugendamt und Einmischung von Verwandten  (Gelesen 1068 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 29. September 2004, 23:39:25 »

Hi alle,

ist das eigentlich normal, dass sich Verwandte bei dem Versuch, eine gütliche Einigung bezüglich des Umgangs mit Hilfe des Jugendamtes zu erzielen ungefragt einmischen können? Briefe dort hinschicken und sogar persönlich vorstellig werden?

Gruß AJA
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DeepThought
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Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 30. September 2004, 08:20:20 »

Moin AJA,

das ist schon recht ungewöhnlich, zumal wenn es den Umgang des Kindes mit dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil betrifft. Es zeigt entweder, dass Tatsachen nicht in der effektiven Relevanz vom JA berücksichtigt werden oder das JA soll auf deren Seite rüber gezogen werden.

Schon komisch....

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
RomyH
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Beiträge: 1.006


« Antwort #2 am: 30. September 2004, 09:13:13 »

Oh, das kenne ich. Hat die Familie der Ex meines LG auch gemacht, direkt im Zuge der Scheidung und der Regelung des Umgangs. Gott sei Dank war die SA vom JA damals viiiiel besser als die, die wir leider jetzt haben. Daher hatten die keine Chance.
Es kommt oft vor, das habe ich bei ein paar Bekannten auch so gehört.

MfG Romy
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #3 am: 30. September 2004, 17:27:51 »

Dank euch für die Antworten. Wenn ich das richtig lese, liegt es also im Ermessen, des SA, ob der diese Einmischungen duldet oder nicht. Nächste Woche weiss ich mehr, ich habe daraufhin um ein persönliches Gespräch gebeten.

Werde weiter berichten....

Gruß AJA
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mel
Gast
« Antwort #4 am: 30. September 2004, 19:59:24 »

hi aja,
ich würde die SA bitten dir einen bericht zu dieser einmischung zu schicken. wenn es briefe waren bitte um kopie damit du dich auf dieses gespräch vorbereiten kannst.

oder du beantragst akteneinsicht. gehe nich zu diesem gesräch ohne zu wissen was dich erwartet.

mel
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #5 am: 30. September 2004, 22:21:36 »

Hi mel,

angeblich herrscht hier Schweigepflicht. Über den Brief hat er mir kaum was erzählt, nur dass vom vergangenen Urlaub die Rede gewesen sei. Vom Besuch hat er mir nur erzählt, er sei zumindest in EINEM Punkt von der Schweigepflicht entbunden, da ging es um einen geplanten gemeinsamen Ausflug mit meinen Kindern und den Verwandten. Akteneinsicht - kann ich die auch ohne Anwalt beantragen?

Gruß AJA
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mel
Gast
« Antwort #6 am: 01. Oktober 2004, 11:01:45 »

na klar kannst du das.
desweiteren gilt die schweigepflicht hier nicht mehr. du sollst ja zu diesen schreiben stellung nehmen.
desweiteren solltest du ganz ruhig bleiben.
du kannst mich auch gerne anrufen meine nummer findest du in meinem profil
mel
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #7 am: 01. Oktober 2004, 22:05:55 »

Hallo mel,

vielen Dank für deinen Zuspruch. Ja, ich werde versuchen ruhig zu bleiben.
Das Ganze ist eine Geschichte mit Vergangenheit, die schon lange vor der Trennung angefangen hat.
Nach der Trennung haben wir jede Umgangsregelung im Grunde im gegenseitigen Einvernehmen gut alleine hingekriegt. Anfangs war die Regelung unter Berücksichtigung seiner Schichtarbeit eigentlich noch keine "Regelung". Er konnte die Kinder sehen, wann immer es seine Arbeit zuliess. Das war mehrmals in der Woche, mal mit, mal ohne Übernachtung. Dann fiel der Verwandschaft ein, dass das nicht gut wäre und bestand auf die zwei Wochen Regelung. Der haben wir uns beide gefügt - er, weil er nicht widersprechen konnte, ich, weil ich nicht widersprechen wollte. Dann fiel der V. ein, dass das zu wenig sei, das war dann der Zeitpunkt, als wir anfingen, beim JA Gespräche zu führen. Im gegenseitigen Einvernehmen konnte er die Kinder geballt oder auch einzeln an einem Wochentag Nachmittags bis Abends sehen. Davon hat er nur jeweils einmal Gebrauch gemacht, weil es ihm zu viel war. Darüber hinaus war selbstverständlich, dass er die halben Sommerferien, die halben Weihnachtsferien, und jeweils entweder Oster- oder Pfingstferien ganz hatte. Auch das war der V. nicht Recht, sie fingen an, um die jeweiligen Termine zu feilschen, die KV und ich wiederum im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt hatten.
Im Moment befindet sich KV in einer psychosomatischen Klinik. Auf Grund massiver Vorfälle habe ich seit Anfang Juni den Umgang ausgesetzt. JA und Kripo haben mir das empfohlen, hätte ich aber wohl auch ohne Empfehlung gemacht. Ich hoffe, dass er in der Klinik sein Leben in den Griff bekommt, damit meine Kinder ihren Vater bald wieder bekommen. Nun geht es eben um die Frage, wie man den Umgang möglichst positiv wieder aufbauen kann. Mein Vorschlag war zunächst, dass er die Kinder bei mir zu Hause besuchen könnte. Daher auch meine Frage nach Erfahrungen. Mit diesem Vorschlag war er auch einverstanden. Die V. war dagegen. Das war wohl auch der Grund, warum sie sich selbst ans JA gewendet haben. Inzwischen habe ich erfahren, dass er einen Brief ans JA geschrieben hat, dass er auch gegen diesen Vorschlag sei. Himmel noch mal, ich suche nach Lösungen, es war nur ein VORSCHLAG! Aber diese Lösung möchte ich mit dem Vater meiner Kinder, wohl mit der Mithilfe NEUTRALER Dritter erarbeiten. Aber nicht mit Hilfe von Menschen, die ihn immer wieder an die Hand nehmen und verhindern, dass er lernt, sein Leben zu leben.

Gruß einer verzweifelnden AJA
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DieMystiks
_DieMystiks
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Beiträge: 3.472


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« Antwort #8 am: 01. Oktober 2004, 23:37:32 »

Hallo Aja,

ihr werdet immer wieder in euren Vereinbarungen gestört, umso schlimmer da dein Ex ja gerne mit dir an einem Strang ziehen möchte.

Ist es denn wirklich so daß, auch wenn die Eltern sich einig sind, die Verwandschaft  beim JA Einfluß nehmen kann?
Das wundert mich jetzt wirklich. Ist doch schon  oft schwierig genug als Eltern zu zweit eine Regelung zu finden.

Ich wünsche euch, daß es deinem Ex bald besser geht und ihr eine Lösung findet, die  euch beide und eurem Kind weiterhelfen wird.

Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
mel
Gast
« Antwort #9 am: 02. Oktober 2004, 09:46:51 »

hi aja,

gehen wir mal davon aus dass der KV wirklich krank ist was ich allerdings nicht glaube.

dass vorgehen was du schilderst ist für mich unterste schublade. desweiteren macht sich die SA vom JA strafbar wenn sie mit nachdruck den umgang zum KV untersagt und dieses auch noch in angeblicher absprache mit dir und der kripo.

ich kann da nur aus eigener erfahrung sprechen, meine EX versucht auch mit allen mitteln den umgang zu verhindern ( anzeigen bei der polizei, Arbeitsamt, etc. )

hatte leider diesen fall von dir nicht mehr im kopf und ziehe mich deshalb lieber aus schutz um eure kinder aus der diskusion zurück.

mel
Gespeichert
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #10 am: 02. Oktober 2004, 15:12:20 »

 
Zitat
Ist es denn wirklich so daß, auch wenn die Eltern sich einig sind, die Verwandschaft beim JA Einfluß nehmen kann?
 


Hallo Tina,

genau das ist ja die Frage, die ich klären möchte.

@mel: ich versuche nicht unter allen Umständen Umgang zu verhindern, sondern im Gegenteil bin ich auf der Suche nach einer Lösung, ihn wieder aufzubauen.
Ob oder wenn ja wie krank mein Ex ist, wird in der Klinik hoffentlich geklärt werden. Es nützt ja nichts, wenn ich hier Beispiele schreibe, da ich dann ganz schnell im Topf der anderen Exen lande, die nichts anderes im Sinn haben, als den Vätern mit aller Macht die Kinder zu entziehen. Schade eigentlich...  cry_smile


Stunden später....

 
Zitat
desweiteren macht sich die SA vom JA strafbar wenn sie mit nachdruck den umgang zum KV untersagt und dieses auch noch in angeblicher absprache mit dir und der kripo.
 


Mit Nachdruck wurde hier schon gar nichts gesagt, davon habe ich auch nichts geschrieben. Die Aussage der Kripobeamtin war mir gegenüber: "ich hätte kein gutes Gefühl dabei im Moment (ich betone! im Moment) die Kinder dem Vater zu überlassen.
Beim JA habe ich angerufen um die Rechtslage zu klären, was passiert, wenn ich den Umgang vorübergehend aussetze. Aussage: kein Problem, angesichts der Sachlage und nach dem Bericht der Kripo (auf den ich im übrigen keinen Einfluss hatte, auch die Anzeige kam nicht von mir) durchaus okay, später muss man mal sehen, ob man den Umgang langsam wieder aufbaut oder auch für immer aussetzt.
Die Aussage für immer aussetzen war für mich zunächst ein Schock. Ich bat um Erziehungsberatung, wurde mir zugesagt, warte ich bis heute darauf. Anderes Thema. Ich denke, ich habe das selbst ganz gut hingekriegt.
Im übrigen war auch die zitierte Verwandschaft seinerzeit durchaus meiner Meinung. Eine Gefährdung des Kindeswohls war zu der Zeit nicht auszuschliessen. Die V. hatte die Infos nicht von mir, sondern vom KV.
Die Kinder wissen, dass ihr Vater sie liebt, dass er sie nicht verlassen hat, sie wissen, dass ich den Umgang verboten habe. Sie wissen, dass er Probleme hat und hoffen natürlich, dass er sie bald lösen kann. Sie wissen auch, dass jeder weitere Umgang mit der Therapie zusammenhängt, die er nun endlich angetreten hat.
Leicht ist mir das nicht immer gefallen. Schliesslich hat er sich seit Juni nicht ein einziges Mal nach dem Wohlergehen seiner Kinder erkundigt. Zum Geburtstag hat er nur seiner Erstgeborenen gratuliert, der zweiten nicht, obwohl sie nur wenige Tage nach ihrer Schwester Geburtstag hat. Engelszungen habe ich gebraucht, um ihn da nicht in ein schlechtes Licht rutschen zu lassen. Auch der erste Schultag seines jüngsten, an dem sogar die Nachbarn kleine Schultüten und Grußkarten vorbei gebracht haben, hat er vorbei gehen lassen. Denk dir nichts, habe ich dem Zwerg gesagt, der Papa ist in Gedanken bei dir.

Grummel - ich bin bald am Ende meiner Nervenkraft....

Gruß AJA

[Editiert am 2/10/2004 von AJA]
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