Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:03:14 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Scheidungstermin  (Gelesen 793 mal)
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« am: 29. September 2004, 14:05:10 »


Hallo zusammen,

nächsten Dienstag, also 05.10.04 hat Micha endlich Scheidungstermin.

Am Montag führte er noch ein ausführliches Gespräch mit seinem Anwalt. In der Familiensache wird nun auch die Mietsache entschieden.
Die Gegenseite ( Vermieter) hat beantragt Micha noch befristet, jedoch mindestens für 2 Jahre (!!!!!) im Mietvertrag stehen zu lassen.
Da die Ex Sozialhilfeempfängerin ist, sei die dauernde Mietzahlung nicht sicher.
Wir haben zwar noch einige (kleine) Trümpfe in der Hand ,sehen dem Ganzen aber eher negativ entgegen.
An der Umgangsregelung wird nichts geändert werden. Der Vergleich dazu liegt ja schon etwas länger vor. Wie wir jetzt wissen, hat sich die Richterin bewusst für einen Vergleich entschieden. Inzwischen hat sie sich über mich erkundigt,wie ich mit den Kids klarkomme, mein Sohn mit Micha klarkommt usw. Sie hat das Problem der Geschwistertrennung und unsere räumlichen Gegebenheiten wohl auch schon angesprochen. Die Ex hat keinen Eindruck hinterlassen, da sie ja bei der Verhandlung der Umgangsregelung gar nicht erschienen ist und selbst ihre RAin nicht wusste wo sie abgeblieben ist.

Nun hoffen wir, daß die Richterin ein Einsehen hat und die beantragte Haftbarkeit für Mieten der Ex zeitlich weniger begrenzt.
Die Ex wird ihr Leben lang Sozialhilfeempfängerin bleiben, das kann ja wohl nicht heißen, daß Micha für den Rest ihres Lebens für Mietschulden von ihr aufkommt.

Komischerweise sehen wir diesen Dingen auch gelassener entgegen als noch vor 3 Jahren.
Ich kann nur bestätigen, daß in der Ruhe die Kraft liegt.
Diese Ruhe ärgert die Gegenseite ungemein. Ob Vermieter oder Ex, sie haben Fragezeichen auf der Stirn, die uns inzwischen grinsen lassen.
Wir werden jetzt die Entscheidung am Dienstag abwarten und sehen weiter.
Ich schreibe dann, hoffentlich immernoch mit Gelassenheit *g, was demnächst so auf uns zukommt.
Gruß
Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2004, 13:03:25 »

Hallo zusammen,

die Verhandlung hat 90 min. gedauert.
Am Umgang ändert sich nichts. Alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag, 3 Wochen Sommerferien und jeweils der zweite Feiertag.
Die Richterin empfahl dann noch, man solle doch erst zu einer Beratungsstelle gehen, wenn mal wieder etwas nicht klappt, als gleich vor das Gericht zu ziehen ?!?!?!?!

Hm hat Micha ja versucht....ist aber gescheitert. So wie es momentan bei den Kindern aussieht, lässt der nächste Beratungstermin auch nciht lange auf sich warten.

Der Anwalt des Vermieters ist ziemlich ins offene Messer gelaufen. Ihm wurde vom Vermieter nicht mitgeteilt, daß eine Kaution in Höhe 6(!!!) Kaltmieten vorliegt. Er bestand darauf Micha im Vertrag zu lassen, da sie ja irgendeinen brauchen der haftbar zu machen sei. Das Sozialamt sei da nicht mehr die sicherste Stelle.
Die Richterin liess sich darauf nicht ein, verlangte vom Anwalt den Nachweis der Kaution, den er natürlich nicht hatte.
Der gegenerische RA hat der Richterin gesagt, daß er sich noch heute darum kümmern wolle und der Richterin schriftlich Bescheid gebe.
Damit wäre Micha mit sofortiger Wirkung aus dem Mietvertrag entlassen.

Also jetzt heißt es noch warten bis das Urteil zugestellt wird.
Am Unterhalt hat sich nichts geändert, haben wir aber auch nicht mit gerechnet. Die Ex bekommt weiter ihren Unterhalt.

so die 2. Hürde ist erstmal gepackt.
Gruß
Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
biga
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.429


« Antwort #2 am: 05. Oktober 2004, 13:54:29 »

Hallo Tina,

Teilerfolge sind doch auch mal was!!!!!
Step bei Step und abwarten was ihr noch schafft.
ganz liebe Grüße von
Biga
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2004, 19:23:18 »

Hallo Tina, hallo Michi,

meinen Grlückwunsch zur vollzogenen Scheidung. Damit geht ein Kapitel Vergangenheit definitiv zu Ende. Es bleiben zwar Kontakte über die Kinder in der Zukunft im Leben, doch mehr auch nicht.

Gespannt bin ich ja auf die Sache mit dem Mietvertrag.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2004, 19:54:20 »

Hallo zusammen,

will euch nur auf dem Stand der Dinge halten:

Vor ca. 10 Tagen bekamen wir ein Schreiben vom Gericht, daß am 9.11.04 entschieden wird, ob Micha aus dem Mietvertrag entlassen wird oder nicht.
Die gegnerische Partei ( Anwalt d. Vermieters) musste noch überprüfen, ob es stimmt, daß eine Kaution damals hinterlegt wurde in Höhe von 6 Kaltmieten.

Wir haben uns nicht wirklich einen Kopf gemacht, da eigentlich die Richterin schon die Austragung aus dem Vertrag beim Scheidungstermin gehabt hätte.

Heute haben wir die Kopie des Schreibens der Anwälte vom Vermieter erhalten:

Ja, die Kaution in Höhe von 6 Kaltmieten wurde hinterlegt.

Was danach geschrieben wurde brachte mich wirklich zum Lachen.
Die Partei sieht keine Veranlassung mehr Micha als haftbar zu machenden Part im Mietvertrag stehen zu lassen.
Sie würden  dem Gericht NATÜRLICH nicht vorgreifen wollen und überlassen demnach die Entscheidung dem Amtsgericht.
*lach

Es wäre doch auch ohne Gerichtskosten und Prozeß kein Problem gewesen, mal richtig nach zu sehen, was an Kaution hinterlegt wurde. Dann hätte der Vermieter ja auch selbst entscheiden können.aber wie heißt es so schön?

Warum einfach, wenn`s auch komliziert geht?

Nunja, jetzt warten wir ab wie das Amtsgericht entscheidet aber wir sind ganz guter Dinge.

Gruß
Tina, die endlich wieder gelernt hat über manchen Schwachsinn wenigstens zu schmunzeln
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
AndreaDD
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.533


« Antwort #5 am: 29. Oktober 2004, 00:15:31 »

Hallo Tina,

das liest sich doch, als ob der Vermieter begriffen hat, dass er sowieso auf dem Holzweg ist.

Da möchte man euch ja schon viel Spass beim Prozess wünschen  ;)  
Aber ihr habt's auch verdient, dass da endlich aufgeräumt wird.

Liebe Grüße
Andrea
Gespeichert

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Scheidungstermin
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team