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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 21:00:36 *
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Autor Thema: Umgang bei weiter Entfernung  (Gelesen 1474 mal)
Leny1974
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 64


« am: 28. September 2004, 21:01:02 »

Hallo an Alle,

heute hatten wir mal wieder Post von der RAin unserer Exe. Diesmal geht es nicht um das liebe Geld, sondern *mal was Neues* um das Umgangsrecht.

Folgende Vorgeschichte: Bei der Scheidung meines Mannes wurde keinerlei Umgangsregelung für seinen nunmehr 5jährigen Sohn vereinbart. Er konnte jederzeit anrufen und konnte sich N*** holen, wann er wollte.

Nachdem wir uns kennengelernt hatten, holte er den Kleinen jedes 2 Wochenende und auch unter der Woche zu sich. An den restlichen WE´s und an den Feiertagen (Weihnachten etc. war er hier in DD). Nun arbeitet mein Mann seit 12/03 Dauernachtschicht und das auch noch 6 Tage die Woche. Seitdem holt er den Kleinen Sonntag nachmittag und Montag nachmittag. Das ist so auf Wunsch der KM geschehen, da sie wollte, dass N*** mit anderen Kindern zusammen ist, da er sich dermassen auf einen seiner Funde fixiert hat, das es jedesmal ein schreckliches Geschrei im KiGa gab, weil sein Kumpel für 2 Wochen im Urlaub war.

Naja wie dem auch sei. Jedenfalls war mein Mann seit seiner Dauernachtschicht immer weniger hier bei mir, da eine Srecke von 560 km zu fahren wäre und es sich nicht lohnte  Sonnabend nach der Arbeit loszufahren und Sonntag nach dem Frühstück wieder zurück, um abends pünktlich auf Arbeit zu sein. So kam es dass er im Sommer mal für 8 Wochen nicht bei uns war (wir haben auch einen 2,5 jährigen Sohn). Deshalb hat er seinen Urlaub (2 Wochen )bei uns verbracht. Das hat nun offensichtlich der KM nicht gepasst, sie warf ihm vor, andere Väter würden im Urlaub auch ihre Söhne zu sich nehmen. Ich muss dazu sagen, dass sie nicht möchte, dass mein Mann N*** mit zu uns nimmt. Beide Jungs verstehen sich aber prächtig und Platz wäre auch da.

Nun möchte sie plötzlich per JA das Umgangsrecht festlegen lassen. Da mein Mann in ca. 2 Monaten zu mir zieht, würde ich gerne wissen, was passieren kann, wenn er das Umgangrecht nicht so ausüben kann, wie es beim Jugendamt festgelegt worden ist, weil er zum Beispiel krank ist oder wir mal nicht so viel Geld haben, damit er dahin fahren kann und in einer Pension übernachten kann? Was ist, wenn beim Jugendamt vereinbart wurde, dass er in den Ferien (wenn der Kleine in die schule geht) ihn 2 Wochen haben kann und die KM möchte nicht, dass er ihn mit zu uns nimmt?

Vielleicht weiss jemand Rat?

Grüsse Leny

hi leny bitte keine namen in deine beiträge schreiben.
gruss
mel

[Editiert am 29/9/2004 von mel]
« Letzte Änderung: 04. November 2011, 22:20:23 von Malachit » Gespeichert
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