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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:58:36 *
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Autor Thema: Rechtsansprüche nach Scheidung  (Gelesen 716 mal)
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« am: 27. September 2004, 20:46:53 »

Hallo mal wieder  Schockiert

Ich bin gerade nach hause gekommen,
habe dann eine Mail meiner Ex bekommen (scheidung war am 21.09.2003)

Sie hat dort geschrieben, das sie noch geld von mir haben möchte,
Ich kopiere mal den Text der mail hier hin.
Ist zu schwer für mich das zu verstehen  ;)
 

   

  bei unserer Scheidungsangelegenheit am 21.09.04 wurde der Sachverhalt der Steuer 2003 nicht verhandelt.

Ich habe mich diesebzüglich mit einem Steuerberater in Verbindung gesetzt, welcher folgende Berechnungen vorgenommen hat:

Zusammenveranlagung: Steuererstattung insgesamt:   282,21 €

getrennte Veranlagung: Steuererstattung Ehemann:    900,86 €

                          Steuernachzahlung Ehefrau: 403,78 €

Demnach hast Du bei einer getrennten Veranlagung meine Steuernachzahlung in Höhe von 403,78 € zu tragen, so dass Dich dann eine Steuernachzahlung in Höhe von 497,08 € erwarten würde, abzgl. der Steuererstattung, welche für die Gesamtveranlagung in Betracht käme. So würde es eine Erstattung von 214,87 € ergeben.

 

hmm, versteht das einer?
Naja, ich nicht  crash

Aber wie ich schonmal sagte, sie selber hatte mir (über Mail) mitgeteilt, dass sie eine getrennte veranlagung möchte.

Desweiteren ist unsere scheidung schon 1 woche her.
Auf Rechtsmittel wurde verzichtet.

( bin ich eigentlich schon geschieden? oder erst mit zustellung? )  question

Kann sie im nachhinein noch ansprüche geltend machen  question

was mich ganz besonders nervt, ist die sache,
erst wollte sie getrennte veranlagung
dann hat sie einen Steuerberater genommen und der sagte mir,
das beide besser da stehen als bei einer getrennen veranlagung.
Meine ist schon lange fertig und schon vergessen.
Aber ich habe mehr  ange  wiederbekommen als in ihrer Mail errechnet wurde.

Aber das steht auf einen anderen Blatt.

so, ich wünsche euch noch einen schönen abend

(Ich habe vorher im Forum gesucht, aber nix vergleichbares gefunden.
Sollte ich was übersehen haben, mögen mir die Admins bitte verzeihen )  :red:


Grüße

Thomas
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 27. September 2004, 20:59:52 »

Moin Thomas,

Zitat
mögen mir die Admins bitte verzeihen
Tsts, sind wir so böse Buben?  ;)

Zitat
bin ich eigentlich schon geschieden? oder erst mit zustellung?
Da ihr auf Rechtsmittel verzichtet habt, bist du geschieden.

Ich glaube, der StB deiner Ex hat sich verrechnet und jetzt will sie diesem Mangel über dich abhelfen. Hoffentlich hast du die E-Mails noch!!

Lass die Sache an dich herankommen, ignoriere es und nimm dir ggf. einen RA, wenn Ex drängelt.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #2 am: 27. September 2004, 22:04:54 »

 
Zitat
Zusammenveranlagung: Steuererstattung insgesamt: 282,21 €

getrennte Veranlagung: Steuererstattung Ehemann: 900,86 €

Steuernachzahlung Ehefrau: 403,78 €

Demnach hast Du bei einer getrennten Veranlagung meine Steuernachzahlung in Höhe von 403,78 € zu tragen, so dass Dich dann eine Steuernachzahlung in Höhe von 497,08 € erwarten würde, abzgl. der Steuererstattung, welche für die Gesamtveranlagung in Betracht käme. So würde es eine Erstattung von 214,87 € ergeben.
 


Ist doch ganz einfach: du bekommst 900,86 €, sie muss 403,78 € nachzahlen. Ergibt eine Differenz von 497,08 €. Übernimmst du ihre Nachzahlung ergibt sich für dich: 900,86 minus 403,78 minus 282,21 € aus der Zusammenveranlagung = 214,87 €.

Hmm... warum wird die Zusammenveranlagung nicht geteilt? *grübel*

Aber davon abgesehen - Verzicht ist Verzicht, oder liege ich da falsch DeepThougt?
Gespeichert
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« Antwort #3 am: 30. September 2004, 22:18:24 »

So, ich habe diesbezüglich mal rücksprache gehalten mit meinem Rechtsanwalt.
Wenn ich die Mail noch habe, dann bin ich aus dem schneider. (ich hoffe es stimmt)
Ich habe heute den ganzen Rechner auf den Kopf gestellt und diese blöde Mail nicht gefunden.

Aber, naja, was soll ich sagen??? ich mache ja ab und zu eine sicherung auf CD (bin aber zu faul da was drauf zu schreiben).

Naja, dort habe ich die Mail dann gefunden.  yltype
Das ist doch irrgendwie ein schönes gefühl

Es gibt schöne Tage :-D

Grüße
Thomas
Gespeichert
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #4 am: 01. Oktober 2004, 04:41:05 »

Hallo,
ich freu mich für dich das du die mail gefunden hast. ich bin auch jemand der alles "mal aufhbet man weiß ja nie" und nun sieht "MAnn" ja für was es gut ist! Es frißt kein Brot.

Deine Ex wird sich bestimmt schön ärgern ;)
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