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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:58:13 *
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Autor Thema: Geänderte Pfändungsfreigrenze bei Stiefkindern?  (Gelesen 1434 mal)
Gixxer1000
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4



« am: 05. September 2009, 16:24:06 »

Hallo zusammen!
Habe hier etwas gestöbert und mich angemeldet, da ich denke-nach Lesung zahlreicher Beiträge/Antworten- hier u.U. Antwort auf meine Frage zu bekommen.

Konkret:
Esgeht um die Berechnung der Pfändungsgrenze.
Gegen mich liegt eine Lohnpfändung vor, die seit knapp sechs Jahren getätigt wird.
Bislang wurde mir ein 'Netto' von 1.028.-€ ausgezahlt.
Ich habe letzten Monat geheiratet, meine jetzige Frau hat zwei Kinder.Diese Kinder stammen nicht aus einem Eheverhältnis  mad3 , sind aber auch nicht von mir.
Bei der letzten Gehaltsabrechnung hatte ich einen ähnlich hohen Pfändungsbetrag wie immer;
nach meiner Recherche dachte ich, der pfB müsste sich um ca. € 500.- verringern, da ich Alleinverdiener im Haushalt bin, meine Frau nicht arbeitet,die Zahlungen der ARGE an sie logischerweise eingestellt sind und ich somit drei Personen im Haushalt unterhaltspflichtig bin. Der Unterhalt für ihre (unsere)Jungs ist nicht auf der DDT berechnet, sondern vom JA festgelegt (Sohn Nr. 1: 69€, Sohn Nr. 2 :116€ Unterhaltsvorschuß.
An anderer Stelle sagte man mir, Stefkinder würden nicht unterhaltsberechtigt sein - is da was dran, wat tun??
Danke vorab für konstruktive Antworten!
Joe


Anm.: Betreff angepasst.
« Letzte Änderung: 05. September 2009, 16:45:23 von DeepThought » Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #1 am: 05. September 2009, 16:31:41 »

Hallo Gixxer,

den Kindern deiner Ehefrau ggü. bist du tatsächlich nicht unterhaltspflichtig. Dafür ist deren Vater zuständig. Daher werden sie bei dir auch nicht berücksichtigt.

Da ihr nun verheiratet seid, wird auch der Unterhaltsvorschuß nicht weiter gezahlt werden. Solltet ihr die Eheschließung dem JA noch nicht gemeldet haben, danbn holt es schnell nach, sonst kommen da noch größere Rückforderungen auf euch zu.

Deine Frau ist dem Grunde nach Unterhaltsberechtigt.

Woher stammt denn die Lohnpfändung? Geht es dabei um Schulden durch Unterhalt den du zahlen mußt  oder liegt da was anderes vor.
Wenn du die Pfändungsgrenze wegen Unterhalt für deine Ehefrau heraufsetzen lssen willst, dann geschieht das nicht automatisch, sondern du mußt das beantragen.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Gixxer1000
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4



« Antwort #2 am: 05. September 2009, 17:33:02 »

Hallo Tina!
Danke für die Info,
die Pfändung beruht auf 'Altlasten' aus einer nicht vom Erfolg gekrönten Existenzgründung, der Titel ist durch die zwischenfinanzierende Bank erwirkt.
Für mich unverständlich ist allerdings, weshalb die Jungs nicht angerechnet werden; ernähren muß ich sie doch auch, ebenso wie ihre Mutter  question
Pfändungsgrenze hochsetzen - wo? beim Titelaustellenden Amtsgericht?
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 05. September 2009, 17:43:02 »

Hallo Gixxer,
Ja, ist eine der total sinnvollen Regelungen des Unterhaltsrechts:

UV kriegen die Kinder nicht mehr, weil du ja jetzt da bist.
Die Kosten dafür abziehen darfst du aber trotzdem nicht.

Leute, die solche Gesetze machen, wähle ich auch nicht mehr.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Gixxer1000
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4



« Antwort #4 am: 05. September 2009, 18:02:28 »

 @ beppo
   das war auch mein erster Gedanke...
der nächste war: wo krieg ich Unterstützung, damit die Versorgung der Familie gesichert ist;
 unterm Strich hab ich jetzt wesentlich weniger als vorher, wobei ich/wir noch nie in Saus und Braus gelebt haben!

Bleibt wohl nur, den Job hinzuschmeissen, dann wird sich schon irgendeine soziale Einrichtung um uns kümmern  exclamation_smile
- oder ich mach zwei-,dreimal im Monat ne abgelegene Tanke  gun
  biker
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #5 am: 08. September 2009, 22:07:27 »

Hi,

die Pfändung beruht auf 'Altlasten' aus einer nicht vom Erfolg gekrönten Existenzgründung, der Titel ist durch die zwischenfinanzierende Bank erwirkt.

das ist eine “normale“ Pfändung nach § 850 c ZPO. Wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, kannst Du beim zuständigen Amtsgericht (das den PfÜB erlassen hat) die Berücksichtigung der Ehefrau beantragen.

Die Entscheidung des Rechtspflegers erfolgt durch Beschluss.

Grüße
sky
 



Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Gixxer1000
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4



« Antwort #6 am: 11. September 2009, 19:05:18 »

Danke für die Info sky!

Was passiert, wenn ich die Jungs adoptiere? Regelt sich die Anzahl der unterhaltsplichtigen Personen dann von selbst oder sind Ämtergänge notwendig?? question
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #7 am: 12. September 2009, 08:58:27 »

Bei einer erfolgten Adoption mußt du natürlich den geänderten Familienstand angeben. Das regelt sich nicht von selbst.

Aber bei einer Steifkindadoption gibt es zu Recht hohe Hürden.

- Zustimmung des leiblichen Vaters (durch Gerichtsurteil ersetzbar, wenn die Adoption zum Wohle des Kindes sein muß)
- gefestigte Ehe. Diese muß ca. 3 Jahre bestehen bis ein Antrag überhaupt bearbeitet wird
- enge Stiefvater-Kind-Bindung
-Wunsch der Kinder


Also auch das ist kein kurzfristig zu gehender Weg.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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