Hallo zusammen!
Habe hier etwas gestöbert und mich angemeldet, da ich denke-nach Lesung zahlreicher Beiträge/Antworten- hier u.U. Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Konkret:
Esgeht um die Berechnung der Pfändungsgrenze.
Gegen mich liegt eine Lohnpfändung vor, die seit knapp sechs Jahren getätigt wird.
Bislang wurde mir ein 'Netto' von 1.028.-€ ausgezahlt.
Ich habe letzten Monat geheiratet, meine jetzige Frau hat zwei Kinder.Diese Kinder stammen nicht aus einem Eheverhältnis

, sind aber auch nicht von mir.
Bei der letzten Gehaltsabrechnung hatte ich einen ähnlich hohen Pfändungsbetrag wie immer;
nach meiner Recherche dachte ich, der pfB müsste sich um ca. € 500.- verringern, da ich Alleinverdiener im Haushalt bin, meine Frau nicht arbeitet,die Zahlungen der ARGE an sie logischerweise eingestellt sind und ich somit drei Personen im Haushalt unterhaltspflichtig bin. Der Unterhalt für ihre (unsere)Jungs ist nicht auf der DDT berechnet, sondern vom JA festgelegt (Sohn Nr. 1: 69€, Sohn Nr. 2 :116€ Unterhaltsvorschuß.
An anderer Stelle sagte man mir, Stefkinder würden nicht unterhaltsberechtigt sein - is da was dran, wat tun??
Danke vorab für konstruktive Antworten!
Joe
Anm.: Betreff angepasst.