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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:52:12 *
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Autor Thema: Umgangsregelung -Ferien  (Gelesen 1168 mal)
Dorothe
Gast
« am: 27. September 2004, 12:33:53 »

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem und vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen- ich lebe seit 1 Jahr getrennt habe 2 Kinder beziehe seit 6 Monaten keinen Unterhalt und arbeite um meine kleine Familie irgendwie durchzubringen. Mein Ex sieht seine Kinder alle 14 Tage am WE - wenn er nicht gerade wieder absagt, weil er etwas anderes vorhat- nun zu meiner Frage- er weigert sich die Ferien über die Kinder einige Tage zu sich zu nehmen, damit ich etwas entlastet bin, denn auch Urlaub gibt es nicht im Übermaß - mit seiner Begründung er und seine Lebensgefährtin müssten ja arbeiten und hätten keine Zeit - nun ja das muß ich auch, aber irgendwie scheint es niemanden zu interessieren, wie ich das hinbekomme - gibt es da vielleicht eine Regelung die dann greift, wenn das Verantwortungsgefühl des Vaters wieder einmal versagt?
Aus dem Bekanntenkreis kenne ich es so, dass der Vater seine Kinder die Hälfte der Ferien
betreut - aber ist dies nur eine Richtlinie oder kann ich das einfordern? Wäre für einen Ratschlag sehr dankbar  Viele liebe Grüße Dorothe
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Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #1 am: 27. September 2004, 12:41:19 »

Hallo,
leider kannst du nix machen wenn er nicht will. Ausser du willst es einklagen.

Bei uns ist es umgekehrt. Wir würden die Kids gerne die Halben Ferien nehmen - sie sagt uns nur bestimmte Tage zu wie sie es gerne will. Wir wollen auch die Mutter entlasten. Doch sie will gar nicht entlastet werden. Nach einer Woche fängt sie an Langeweile zu haben und uns anzurufen, sie will z.B. das wir vorbeikommen sie habe Schuhe für die Kids gekauft, die müsse man sofort anprobieren damit sie diese ggf. wieder umtauschen kann. Da platzt mir der Kragen. Sie will die Kids einfach nicht hergeben weil man ihr den Lebensinhalt damit nimmt, sie kann sich in der Zeit dann nicht über "Stress" beklagen wie sie es sonst nämlich macht, sie hat keine Termine der Kinder warzunehmen, das machen wir ja dann alles für sie......

Also wir könne auch nicht die halben Ferien erzwingen Traurig
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Dorothe
Gast
« Antwort #2 am: 27. September 2004, 13:27:09 »

tja vermutlich hast Du recht - man kann halt nichts erzwingen :-( einklagen wäre ja ziemlich traurig - wenn die Kleinen das erst müssen.... was für ein komischer Staat das auch ist- der Mann zahlt nichts- behält aber sein opulentes Leben - seine Lebensgefährtin verdient auch Geld- dieses wird ja nicht angerechnet was Unterhaltszahlungen betrifft- im Gegensatz zu den Lebensgefährten der Frauen - und man hat irgendwie so gar keine Rechte nur Pflichten- aber der Mann kann entscheiden wann und in welchem Umfang er die Kinder nimmt - die Frau kann das nicht - sie wird sogar dazu gezwungen die Kinder auszuhändigen so sie es nicht will - spüre ich hier eine leichte Schieflage ? Naja ist vielleicht etwas einseitig gedacht - aber verstehen kann ich es nicht so ganz- ich will ja auch, das mein Mann sich mehr um die Kinder kümmert aber da gibts irgendwie keinen Passus, der besagt dass er das dann auch tun muß ---vielleicht ein kleiner Anreiz für eine Diskussion der verschiedenen Sichtweisen :-)
Liebe Grüße Dorothe
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jazzywue
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 102



« Antwort #3 am: 27. September 2004, 14:19:29 »

Hi Dorothe!

Auch wir wollten den Kleinen längere Zeit haben, aber jeglicher Umgang wurde von der KM boykottiert bzw. artete soweit aus, dass kein Umgang unter "NORMALEN" Umständen stattfinden konnte.

Näheres: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=718#pid

Zum Thema opulentes Leben weiterführen...

Ähm... Sorry...

1. Kannst Du dagegen mit Sicherheit etwas unternehmen (Vorausgesetzt er ist verpflichtet EU bzw. und KU zu zahlen)

2. Dein Zitat: "Seine LG verdient auch Geld."  mad  Hallo??? Willst Du nun das Geld der LG??? Sie ist Dir zu keinerlei Unterhalt verpflichtet, ihr geht es mit Sicherheit schon genug an den Geldbeutel, wenn er denn Unterhalt zahlt. In den meisten Fällen ist es so, dass die LG bzw (es kommt halt drauf an wer Unterhalt zahlen muss) der LG seinen Partner dermaßen Geldmäßig unterstützen muss, dass es gerade so für 2 Personen reicht. (Gut, ich weiß nicht wie der Fall bei Dir liegt.)

3. Dein Zitat: "seine Lebensgefährtin verdient auch Geld- dieses wird ja nicht angerechnet was Unterhaltszahlungen betrifft" Sorry, ich musste es nochmal zitieren. Bei diesem Satz wird mir LEICHT SCHLECHT!


Zu uns: Mein LG trägt die kompletten Schulden der Ex ab. Und zwar nicht nur die Hälfte, NEIN, KOMPLETT. Da ist natürlich unausweichlich, dass sein Verdienst nicht bis zum Ende des Monats reicht und Sonderausgaben für Ihn nicht groß drin sind. Finanzielle Unterstützung bekommt er von MIR. Und wenn ich dann höre, dass mein Geld dann auch noch auf den Unterhalt angerechnet werden soll, krieg ich die Krise.  mad2

 c ICH FÜTTERE DIESE FRAU NICHT AUCH NOCH DURCH. BASTA. c

Sorry, aber dass musste jetzt raus. Lag mir schon die ganze Zeit auf der Zunge.

Keinesfalls persönlich gegen Dich gerichtet. *bestensfalls kleiner Denkanstoss*  heartpump

Liebe Grüße

eure

Andrea
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Wer den Mut verliert, verliert die Kraft!
Dorothe
Gast
« Antwort #4 am: 27. September 2004, 18:31:50 »

Hallo Andrea,
danke für Deinen Denkanstoss ;-) - nur ist es leider so, dass mein Lebensgefährte auch für meine Kinder aufkommt, gilt nicht gleiches Recht für alle? Dann wäre es ja so, dass der nicht zahlende Kindesvater eine Millionärin heiraten kann und trotzdem keinen Cent Unterhalt zahlen muss - zugegeben Extrembeispiel- aber bei so etwas wird zugegebenermaßen mir schlecht - warum muß mein Lebensgefährte voll geradestehen und von der anderen Seite ist nichts zu erwarten? Sind die neuen Partnerinnen nicht auch den Kindern Ihres Lebensgefährten verantwortlich? Oder entzieht man sich da gerne mit den Worten- was hab ich damit zu tun? Was wäre wohl, wenn dies mein Lebensgefährte tun würde? Es ist irgendwie eine Art Mentalität sich immer wieder zu fragen "was hab ich damit zu tun?" es sind genauso die Kinder des Vaters und genauso bildet er eine Lebensgemeinschaft und genauso trägt ein jeder  zu dem Wohl oder eben wie in meinem Fall zu dem "Nichtwohl" bei.
Vielleicht ist es auch einfach nur eine Gewissensfrage, ob man hilft oder auch nicht- und da lehnt sich mancher gern zurück und hält sich raus - oder wie in Deinem Beispiel erkennbar- ist da eher die Angst man müsste etwas abgeben. Schade wirklich, denn die, denen das zugute kommen würde, hätten bestimmt ein leichteres Leben wenn jeder nicht nur an sich selbst denken würde. Kleiner Denkanstoß für Dich ;-) - Denn nicht nur nicht zahlen, sondern sich auch gemeinsam um nichts kümmern oder andererweitig nicht zu helfen ist mehr als traurig-  wie Du es auch schon sagtest jeder Fall ist anders gelagert - aber ist das Ergebnis nicht stets dasselbe? Es sind nichts als schnöde Machtkämpfe - Hass kommt nicht umsonst - er kommt dann, wenn einer dem anderen die Grundlagen entzieht - ich kann nicht sagen, ich habe kein Geld mehr um meine Kleinen durchzubringen - ich muss den Spagat schaffen und das Unmögliche möglich machen - und wie Du siehst hat die Gegenseite nicht einmal Zeit übrig, um etwas zu helfen-  nicht einmal das sind Ihnen beiden die Kinder wert.
- Du kannst Menschen nicht ändern, nur Deine Einstellung-

In diesem Sinne danke für Deinen lebhaften Diskussionsbeitrag ;-)

Dorothe

Gespeichert
mel
Gast
« Antwort #5 am: 27. September 2004, 19:17:57 »

hi Dorothe,
herzlich willkommen bei VS.

bitte vergleiche nie unterhalt mit umgang dies sind getrennte sachen und auch verfahren.
solltest du damit bei gericht argumentieren bekommst du bestimmt ein wenig haue.

wie alt sind die kinder?
alter der kinder ist wichtig damit man dir genauere tipps geben kann.

mel
Gespeichert
Dorothe
Gast
« Antwort #6 am: 27. September 2004, 21:07:53 »

Hallo Mel, danke für den Willkommensgruß ;-) - Ich sehe das schon etwas als Einheit und Zusammenspiel - rechtlich gesehen sind es natürlich 2 Paar Schuhe das ist klar- aber ich finde, wenn man schon nicht zahlt und es dem Partner durchaus finanziell möglich ist die Kinder mal öfter als alle 14 Tage - 4 Wochen am WE zu nehmen, könnte man doch mal unterstützend tätig sein und nicht noch der KM Steine in den Weg legen, oder? Meine Kinder sind fast 7 und 10 jahre alt- ich arbeite halbtags und bekomme außer dem Unterhaltsvorschuß und KG leider nichts liege somit 300 Euro unterhalb des Existenzminimums - während mein EX-Mann und seine Lebensgefährtin gemeinsam ca. 4000 Euro im Monat besitzen- das ist schon bitter -staatliche Hilfe bekomme ich leider nicht- habe alles versucht- da ich einen LG habe - dieser unterstützt mich wo er nur kann aber es reicht kaum -zumal er selbst noch Unterhaltspflichtige Kinder hat-Recht haben und Recht bekommen sind in diesem System leider zweierlei und so bleibt mir vermutlich nichts anderes als weiter die Zähne zusammenzubeissen
wie mein Anwalt schon sagte - es wird etwas passieren ich muß nur Geduld haben- aber die Frage ist wie lange? Deshalb habe ich zumindest versucht die Kinder in den Ferien meinem Mann zu überlassen (einen Teil davon) um dann halt auch abends noch zu arbeiten-irgendwie müssen wir ja durchkommen-aber das ist wohl nicht wirklich möglich wie es scheint  seufz*

-Du kannst die Menschen nicht ändern, Du kannst nur deine Einstellung ändern-

Also wenn jemand einen tollen Tip(p) für mich hat -bin ja für alles offen- schreibt mir doch eine Nachricht (heißt hier glaub ich Privatnachricht ;-) )

Okay, ich wünsche allen Leidgeplagten einen schönen Abend und hoffe für Euch , dass egal wie es ist, alles ein gutes Ende (oder einen Anfang?) findet.

VLG Dorothe
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Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #7 am: 27. September 2004, 21:23:23 »

Leider kann ich dir nicht ganz folgen wenn du schreibst dein LG kommt mit für die KINDER auf.Wenn dein Ex soooo viel Geld hat wie du es glaubst warum verklagst du ihn dann nicht zu KU???

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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #8 am: 27. September 2004, 22:08:47 »

*mich mal Butzemann anschliess*

Allerdings gibt es ja die unmöglichsten Sachen, was Unterhaltszahlungen angeht. Der Vater meiner Kinder hat ein Netto von ca. 2.200 € und hat immerhin zweieinhalb Jahre gegen das Sozialgericht prozessiert. Schlussendlich bekam er nicht Recht, aber er muss trotzdem nur den Unterhalt in Höhe von UVG bezahlen und das ans JA. Werbungskosten machen es möglich. Mehr schreibe ich jetzt nicht...  c

Gruß AJA
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Dorothe
Gast
« Antwort #9 am: 28. September 2004, 08:11:11 »

Aja -so ist es -vieles ist möglich, wenn man nicht angestellt sondern "freischaffend" ist-- so wie bei Dir Aja wird es wohl auch mal bei mir aussehen, dass der KU dann ans JA nachgezahlt werden muss und das wars- er hat es halt schlau angestellt- warum er allerdings seine Kinder damit bestraft wird mir wohl ein ewiges Rätsel bleiben.....
Mein LG ist in der Tat aufgefordert worden für uns alle Sorge zu tragen, der Gipfel der Dreistigkeit- Antrag auf Beihilfe ist abgelehnt worden- mit der Erklärung, dass der LG in Zeiten der Not ja helfen müsste- und zum guten Schluss hat man mir alle Freibeträge gestrichen, da ich ja einen LG habe, werde also steuerlich wie ein Single ohne Kinder behandelt- soviel zur staatlichen Unterstützung - versucht habe ich alles was geht - einiges ist noch im Werden- ich muss also abwarten, aber stelle mich darauf ein, dass ich von der anderen Seite nichts mehr zu erwarten habe- Danke für Euer Interesse - und speziell Dir Aja, wünsche ich ebenfalls viel
Kraft- man schafft ja mehr als man glaubt, wenn man weiß wofür man das tut ;-)

-Du kannst die Menschen nicht ändern, Du kannst nur Deine Einstellung ändern-

VLG Dorothe
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jazzywue
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« Antwort #10 am: 28. September 2004, 09:08:50 »

Liebe Dorothe,

1. würde dieses Kind alles von mir bekommen.

2. würde ich dieses  Kind sofort zu mir nehmen wenn ich könnte. Da aber der Umgang vehement boykottiert wird, ist uns dies nicht möglich!

3. gibt sie immer an (bei JA usw.) dass sie nicht auf Geld angewiesen ist. Ihr wurde sogar Geld angeboten.

4. Deine Worte: " Es ist irgendwie eine Art Mentalität sich immer wieder zu fragen "was hab ich damit zu tun?" es sind genauso die Kinder des Vaters und genauso bildet er eine Lebensgemeinschaft und genauso trägt ein jeder zu dem Wohl oder eben wie in meinem Fall zu dem "Nichtwohl" bei. "

=> Ich habe sehr wohl etwas mit dem Kind zu tun, mir liegt es auch sehr, sehr, sehr am Herzen, dass es diesem Kind gut geht. Der Kleine würde auch jede finanzielle Unterstütung von mir erhalten. ABER: ich weiß, die KM würde das Geld nie für den Kleinen investieren, sondern in ihre eigene große Tasche schaufeln.

a) Wenn der Kleine kommt, hat er die ältesten Klamotten am Leib, die man sich vorstellen kann, dazu sind die Klamotten viel zu klein. Was folgt daraus? Wir gehen einkaufen, neue Kleider besorgen. Und zwar nicht nur ein Pulli oder eine Hose, SONDERN SOVIEL, WIE EIN KIND EBEN BRAUCHT. Die von uns gekauften Kleidungsstücke werden auch jedes mal mit zur KM geschickt, tauchen aber NIE MEHR auf.

b) Auch schicken wir Lebensmittel mit.

c) bin ich mir durchaus dessen bewusst, dass der Kleine bei der KM lebt. Und ich weiß auch, dass sie den KU nicht für's Kind verwenden würde, dafür hat sie nämlich in ihrer jetzigen Umgebung zu viel Mist gebaut und sich immer tiefer in Schulden verstrickt.

So, und jetzt??? Wie gesagt,  der Kleine würde von mir mein letztes Hemd bekommen. Aber wie die KM ALLEINE zurecht kommt, IST NICHT MEINE SACHE. (Ich weiß, wie sie wirtschaftet, da kannst du dir sicher sein, sonst würde ich mir nie erlauben, das hier in der Form zu schreiben.)

Liebe Grüße

eure

Andrea  :red:


Ps.: Freue mich auf die weitere Diskussion. Und bin für Kritik (egal in welche Richtung) sehr offen.  :hallucine:
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Dorothe
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« Antwort #11 am: 28. September 2004, 10:33:03 »

Hallo Andrea,
wie wirtschaftet sie denn? Ohne Geld? Hm ..... kann Dir wirklich überhaupt nicht folgen ;-)
 Was zahlt er denn an Unterhalt? Oder nichts? Und stattdessen Lebensmittel usw.?  Zu den Schulden- er ist damit doch nach einigen Jahren durch-denke ich - die KM nicht - sie muss immer sehen, wie sie die Kinder durchbringt- ist eigentlich zur Armut verdammt, es sei denn sie hat Unterstützung- sie ist immer abhängig - vom Staat, LG oder auch vom Exmann-
das ist ihr Preis- der Preis, den der Mann zahlt ist ungleich niedriger - blicke einmal 10 Jahre weiter - ihr seid schuldenfrei - es fließt ein unterhalt für das Kind, der natürlich null ausreicht um Kosten zu decken- sie hat immer noch das Kind - und ist alleine mit der Verantwortung und den Kosten- wenn sie natürlich den Umgang boykottiert ist das schade- aber meistens hat es Gründe-die man vielleicht erst auf den zweiten Blick versteht -Hast Du auch Kinder? Ich kenne Deine Situation nicht und möchte Dich auch nicht angreifen, sage also nur soviel - das es eine typische Einstellung neuer Partnerinnen ist, die Du vertrittst und dabei ist es unerheblich, ob wie in Deinem Fall die Ex-Frau nicht wirtschaften kann, oder der Fall anders gelagert ist.

Viele liebe Grüße

Dorothe

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« Antwort #12 am: 28. September 2004, 11:14:10 »

Liebe Dorothe,

ich falle gleich in Ohnmacht.

Wenn Du die Geschichte gelesen hättest, wüsstest du um was es geht.

Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Soviel dazu.

Punkt 1: Ich trage indirekt ihre Schulden ab, oder nicht? Sie macht einen auf faulen Lenz, hat (wie sich jetzt rausgestellt hat) noch nicht einmal Sozialhilfe beantragt. Ist ja auch klar, sonst fliegt die Schwarzarbeit auf. Und div. andere NEBENTÄTIGKEITEN die hier mit Sicherheit nicht hergehören.

Punkt 2: Noch wird kein Unterhalt gezahlt, da noch nichts geregelt ist. Weiter: Es kann von seiner Seite aus auch wahrscheinlich kein Unterhalt bezahlt werden DENN: Wenn man sämtliche Verpflichtungen, Ratenzahlungen, Kredite usw. von seinem Lohn abzieht, bleiben im Monat 200 Euro. Und davon können wir gerade mal die Umgangskosten bestreiten (insofern Umgang überhaupt besteht).

Punkt 3: Deine Aussage: "ist eigentlich zur Armut verdammt" Mir dreht sich der Magen.

Nein, ich würde nicht sagen, dass es eine typische Einstellung ist. Das ist meine Einstellung, die mir mir mein GESUNDER MENSCHENVERSTAND vermittelt.

 toilette

Liebe Grüße

Andrea
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Dorothe
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« Antwort #13 am: 28. September 2004, 11:28:59 »

Hallo Andrea- nun mal nicht gleich umfallen ;-)
hab gerade mal im Forum gesucht- finde Deine Geschichte aber nicht- wenn Du Lust hast-schreib sie mir doch mal bei Gelegenheit  ;-)

VLG

Dorothe

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biga
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« Antwort #14 am: 28. September 2004, 11:33:44 »

Hallo dorothe,

im ersten Posting hat Andrea dir einen link zu ihrer Geschichte gemacht. der funktioniert auch - lies ihn und du siehst das alles viele Seiten hat.

Liebe Grüße
Biga
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jazzywue
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« Antwort #15 am: 28. September 2004, 11:34:12 »

Liebe Dorothe,

hier der Link!

http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=718#pid

Liebe Grüße

Andrea
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Robina
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« Antwort #16 am: 28. September 2004, 11:35:29 »

Hallo, ihr beiden Kampfhühnchen  ;)

seht ihr beide eigentlich gar nicht, dass Eure Situationen nicht miteinander vergleichbar sind ?

Für Deine Geschichte, Dorothe, kann ich aus menschlicher Sicht Deine Denkweise oder Aussagen nachvollziehen und verstehen - das Gleiche gilt für Dich und Deine Situation, Andrea.
Diese Diskussion bringt aber keine von Euch weiter, mit Euren unterschiedlichen Geschichten werdet ihr nie einen Konsens finden, da ihr die jeweilige Aussage des anderen immer nur vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte betrachtet und ihr Euch nie in die Situation des anderen, zu der diese Aussage gemacht wurde, versetzt.

Deine Ausgangsfrage, Dorothe, war, ob Du die Betreuung/Mithilfe des Vaters einfordern kannst. Rechtlich hab ich, wie immer, keinen Schimmer. Rein menschlich würde ich versuchen, mit dem Vater eine möglichst emotionsfreie Unterhaltung zu führen und solche Dinge für die Zukunft klären, ihm dabei klar und sachlich vor Augen führen, dass Deine Arbeitskraft in seinem Interesse liegen sollte, wenn er schon nicht zahlt. Mach Vorschläge wie: ich die Osterferien, Du die Herbstferien, ich den ersten Teil der Sommerferien, Du den zweiten - im nächsten Jahr wechseln wir. Oder so ähnlich. Notfalls mit Hilfe eines Mediators.

Schöne Grüße
Robina



[Editiert am 28/9/2004 von Robina] boah .. .immer Tippfehler  mad2

[Editiert am 28/9/2004 von Robina] jetz krisch isch abba Plack hier ....

[Editiert am 28/9/2004 von Robina]
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« Antwort #17 am: 28. September 2004, 11:52:24 »

Hi Robina & Dorothe!

§ 1684.
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum
Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils
anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt,
wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch
Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entschei-
dungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum
Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder sei-
nen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur
ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht
kann insbesondere anordnen, daß der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwir-
kungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder
ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe
wahrnimmt.


So, hier. Bitte schön...  :red:

war ja eigentlich bloß ein Satz der mir zu denken gab...  :red:

Grüßle

Andrea
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« Antwort #18 am: 28. September 2004, 12:06:05 »

 
Zitat
war ja eigentlich bloß ein Satz der mir zu denken gab...  


Hallo Andrea  

ja, klar, kann ich als Drittfrau mit gutem Kontakt zur liebenswerten Erstfrau und Mutter der bei uns lebenden 3 Stiefkinder, aber sehr geplagt von der kinderlosen geldgierigen Zweitfrau auch supergut nachvollziehen ! Ich hab Eure beide Geschichten in einem hier  Lächelnd

Liebe Grüße und Kopf hoch :-)
Robina

PS Tippfehler sind gewollt und dienen zur Belustigung der anderen  Lächelnd



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Dorothe
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« Antwort #19 am: 28. September 2004, 13:24:33 »

Hallo Robina, Hallo Andrea

Erstmal Robina:
Du hast natürlich völlig Recht, beide Fälle sind zu unterschiedlich- deshalb fragte ich ja auch nach Andreas Geschichte- die ich mir nacher in Ruhe mal durchlesen werde ;-)

Verständigungen sind leider nicht mehr möglich - da auch unser "Vermittler" mittlerweile
aufgegeben hat und die Welt nicht mehr versteht.
Trotzdem Danke für Deinen Rat - ich kriegs schon irgendwie hin ;-)

Hallo Andrea:

Danke für die Paragraphen - komisch oder? So viele Gesetze und wenn sich jemand, egal ob männlich oder weiblich, nicht dran hält interessiert es auch nicht wirklich, da dann wieder irgendeine Sonderregelung zum Tragen kommt * Haarerauf*

Viele liebe Grüße an Euch Beide

Dorothe

-Man kann Menschen nicht ändern, man kann nur seine Einstellung ändern-




 
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Simone
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« Antwort #20 am: 28. September 2004, 14:59:14 »

Hallo Dorothe,

ich habe mir jetzt diese Beiträge eine ganze Zeit angeschaut und ehrlich gesagt, mir graut bei Deiner Einstellung etwas, dass der/die LG eines neuen Partners mit in die Verantwortung gezogen werden sollen....

Auch ich stehe auf dem Standpunkt, dass ein/e neue/rr LG/in nichts mit dem Kind aus der vorherigen Beziehung zu tun hat, zumindest finanziell. Das soll nicht heißen, dass ich ohne Murren oder überhaupt nachzudenken, ein Kind mit einbeziehen würde und auch, solange das Kind hier ist bzw. während des Umgangs für sämtliche Kosten mit aufkommen würde....

Aber nicht für Zeiten an denen das Kind bei demjenigen Elternteil ist, bei dem es wohnt (vorausgesetzt, es wird KU gezahlt).

Mal ganz provokativ gesagt..... jeder ist für sein Auskommen (auch oder gerade nach einer Scheidung/Trennung) selbst verantwortlich...., das soll heißen: für die Kinder muss gesorgt werden, ohne Frage, aber auch mit Kindern von 7 und 10 Jahren ist es ohne weiteres möglich, Vollzeit zu arbeiten. Das tue ich auch. (ist alles eine Frage der Organisation)

Nicht gut finde ich, dass sich der Vater nicht bemüht, auch in den Ferien mal für seine Kinder dazusein. Ich habe das gleiche Problem, ganz zu schweigen von einem regelmäßigen Umgang, leider. Aber zwingen kann man niemanden, abgesehen davon, dass das wohl auch nichts bringen würde.

Deinen Einwand - krasses Beispiel - Dein Mann könnte dann ja auch eine Millionärin heiraten... klar kann er das und sie wäre nicht im entferntesten an den Kosten für Euer Kind beteiligt, noch zu belangen.... denn es ist EUER KIND, nicht ihres. Selbstverständlich schließt das mit ein, dass sie sich wahrscheinlich - nehme ich ganz stark an - an den Umgangskosten sowie "Beköstigung" und ähnliches bei sich zu Hause beteiligen würde, aber eben nicht bei der KM.

Vielleicht habe ich da auch eine etwas extreme Meinung, lasse mich aber auch eines besseren belehren, wenn man mir mit wirklich ausgereiften und plausiblen Gründen kommt....

Warum sollte eine Zweitfrau/neue LG oder ähnliches dafür aufkommen sollen, dass die Exfrau/ehemalige LG weiterhin nur halbtags arbeitet und auf Zuschuss vom Ex oder sogar von deren neuer LG hofft? Im Endeffekt geht es so doch hier um das Gesamtauskommen. Klar ist das nicht rosig, aber wenn Du Vollzeit arbeiten würdest, würde die Welt auch schon ganz anders aussehen. Andere schaffen das auch.

Gruß
Simone
- heute etwas auf Krawall gebürstet -
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