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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:50:33 *
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Autor Thema: kinderpsychologisches Gutachten  (Gelesen 3683 mal)
andreas260106
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« am: 31. August 2009, 13:25:10 »

bei meinen Töchtern ist ein SV-Gutachten zum Umgang beauftragt, welches voraussichtlich im Februar 2010 erstellt sein wird. Bis dahin ist der Umgang ausgeschlossen, obwohl keinerlei Gründe dafür vorliegen.
Meine Frage:
dieses SV-Gutachten kann doch nach meinen Erfahrungen beliebig in die Länge gezogen werden. Kinder sind z.B. beim vereinbarten Termin krank. Neue Terminabsprache dauert dann wieder einige Wochen.
Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Hat jemand Erfahrung damit?
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« Antwort #1 am: 31. August 2009, 14:06:52 »

Moin,

die Heimmannschaft führt 1:0 im Finale und spielt mit Unterstützung durch den Schiedsrichter auf Zeit. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Für einen Umgangsausschluss gibt es keine uns bekannten Gründe. Der Weg zum OLG ist durch dieses Teilurteil frei. Setz deinen RA in Gang.

Nur so am rande würde mich der Beschluss des Gerichts interessieren. Könntest du den Wortlauf bitte als Zitat und anonymisiert hier einstellen. Danke.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #2 am: 31. August 2009, 14:09:09 »

Hallo andreas260106,

aus welchem Grund und von wem wurde das Gutachten denn in Auftrag gegeben?

Wie lautet die konkrete Fragestellung an den GA, bzw. welche Sachen sollen durch das GA geklärt werden.

Zitat
dieses SV-Gutachten kann doch nach meinen Erfahrungen beliebig in die Länge gezogen werden.


Der GA wird sicher einige Zeit dafür brauchen, je nach Umfang und Fragestellung. Exchen kann sicher auch versuchen, zu boykottieren, wird ihr nur wenig nutzen.

Mein GA hat damals ca. 1 Jahr gedauert (auch mit Umgangsausschluss bis zur Fertigstellung des GA).

Zitat
Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Eben...

aus diesem Grund solltes du die konkrete Aufgabe (Fragestellung an den GA) mal anonymisiert hier einstellen. Dann kann Dir sicher besser geholfen werden.

Gruss
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
andreas260106
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« Antwort #3 am: 31. August 2009, 14:36:22 »

Das Gutachten soll feststellen ob und in welchem Umfang der Umgang stattfinden soll. Allein dieser Sachverhalt ist schon sehr schwierig nachvollziehbar, da meine geschiedene Ehefrau eine noch verbleibende Lebenserwartung von 1-2 Jahren hat.Zudem hat der soziale Dienst festgehalten das das Problem auf ein massives Defizit meiner geschiedenen Frau zurückzuführen ist.
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« Antwort #4 am: 31. August 2009, 14:56:09 »

Bitte liefere die nachgefragten Informationen in der erbetenen Form. Ansonsten stochern wir nur im Dunkeln. Danke.
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« Antwort #5 am: 31. August 2009, 15:05:29 »

Das Gutachten wurde vom FamGer in Auftrag gegeben. Von wem auch sonst?
Den Auftrag an den Gutachter habe ich bereits formuliert.
... ob Umgang und in welcher Form und Häufigkeit ....
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« Antwort #6 am: 31. August 2009, 15:58:28 »

Wenn etwas gewünscht wird, um die Hilfe zu leisten, dann solltest du es auch in der gewünschten Form liefern. DU willst etwas. Nicht wir. Und WIR wissen, was und wie WIR die Infos brauchen.
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« Antwort #7 am: 31. August 2009, 16:08:47 »

mir ist aber nicht klar was ihr noch wollt?
Den Originaltext der Gutachterbeauftragung vom FamG?
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« Antwort #8 am: 31. August 2009, 16:13:40 »

mir ist aber nicht klar was ihr noch wollt?

Siehe:
Nur so am rande würde mich der Beschluss des Gerichts interessieren. Könntest du den Wortlauf bitte als Zitat und anonymisiert hier einstellen. Danke.
und
aus diesem Grund solltes du die konkrete Aufgabe (Fragestellung an den GA) mal anonymisiert hier einstellen.

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« Antwort #9 am: 31. August 2009, 16:21:17 »

hier also der Originalbeschluß:

Ende des Beschlußes
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andreas260106
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« Antwort #10 am: 31. August 2009, 16:26:19 »

offensichtlich hat was mit dem Fett markierten Text nicht gepaßt ... wurde nicht dargestellt
also nochmal

1. Es ist ein SV-Gutachten zu erholen zu der Frage, ob ein Umgang des Antragstellers, ggfs. in welchem Umfang, mit den Kinder xxx und yyyy, deren Wohl dient
2. Beauftragter Gutachter
3. Nach Aktenlagen ist eine - positive - Entscheidung zum Umgang nicht möglich, weshalb nach Eingang des schriftlichen Gutachtens Termin von Amts wegen bestimmt werden wird. Der Gutachter wird um bevorzugte Behandlung gebeten.

Ende des Beschluss
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« Antwort #11 am: 31. August 2009, 16:30:18 »

ok, das ist ein Anfang. Würdest du mir via PN bitte die Name und Adresse des GA mitteilen. Ich geh dann mal buddeln.

Im Beschluss steht nix von Umgangsausschluss. Ist das ein weiterer Beschluss? Auch hierzu würde der Text im Zitat hilfreich sein.
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« Antwort #12 am: 31. August 2009, 16:34:02 »

das ist das Problem,
es findet derzeit kein Umgang statt und die KM verhindert den Umgang ... soziale Dienst hat das klar formuliert.
Originalzitat des JA
Die Verweigerung der Töchter basiert auf einem massiven Defizit der Mutter.

was ist via PN
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midnightwish
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« Antwort #13 am: 31. August 2009, 16:37:25 »

was ist via PN

Rechts steht dann ein Button mit der Beschriftung "Messenger" Auf den link klicken und Deep´s Nick mit einem Doppleklickanwählen und eine Private Nachricht schicken   

edit: link korrigiert
« Letzte Änderung: 31. August 2009, 16:57:04 von midnightwish » Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
andreas260106
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« Antwort #14 am: 31. August 2009, 16:50:22 »

der Link
was ist via PN
funktioniert nicht, oder stell ich mich bloß zu blöd an?
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midnightwish
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« Antwort #15 am: 31. August 2009, 16:57:45 »

Nein, ich habe was falsches drinstehen gehabt. Nun sollte er funktionieren
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
andreas260106
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« Antwort #16 am: 31. August 2009, 18:40:59 »

hinzu kommt, dass die KM zu 100% pflegebedürftig ist, nicht sprechen kann und keine einzige Bewegung machen kann (außer mit Augen zwinkern)
meine beiden Töchter haben Nachts die Verantwortung für ihre Mutter, bei der jederzeit Ateminsuffizens auftreten kann und damit die Gefahr des Versterbens latent gegeben ist.
Dazu kommen Hinweise der Schule wegen U-Fälschung meiner Tochter um den Schein zu wahren, dass ihre Mutter noch unterschreiben kann, wie gesagt das JA, Stellungnahmen von Nachbarn, unser ehemalige Hausarzt der die Gefährdung der Kinder durch das Verhalten aus medizinischer Sicht schildert, nur die Verfahrenspflege schildert ein rund um Sorglospaket
ich frage mich was noch an Fakten geschaffen werden muß,dass hier das Gericht durchgreift und Fakten schafft
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« Antwort #17 am: 31. August 2009, 19:06:03 »

es findet derzeit kein Umgang statt und die KM verhindert den Umgang
Es las sich für mich so, als wäre der Umgang durch das Gericht ausgesetzt worden. Hiergegen wäre der Gang zum OLG auch während der Gutachtenerstellung möglich.

's scheint, als warte das Gericht darauf, das "Problem" zu Grabe zu tragen.

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« Antwort #18 am: 31. August 2009, 19:37:07 »

ja, ganz offensichtlichist hier keine Bereitschaft da ein Regelung gegen die KM zu treffen
Das kann aber wohl nicht imInteresse und zum Schutz meiner Kinder sein.
Für mich ist die nicht Festesetzung des Umgangs auch ein Umgangsausschluß

An der Stelle muß ich das JA mal sehr lobend erwähnen; die Zuständige hat sich ausführlich mit der Thematik befasst und entsprechend klar und deutlich berichtet.
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andreas260106
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« Antwort #19 am: 01. September 2009, 11:54:25 »

Noch eine Info
Ich habe eine Beschwerde über den Beschluss vom AG beim OLG eingereicht, die aber vermutlich zurückgewiesen wird, da kein Erlaß zum Umgang gegeben ist der beschwerdewürdig wäre.
Schei.... Formalismus

Soll ich meine Beschwerde zurückziehen, da sie eh sinnlos ist?
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comet
Nicht wegzudenken
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1 BvR 237/10 und 1 BvR 2453/10


« Antwort #20 am: 04. November 2009, 09:30:13 »

wie ist die sache eigentlich ausgegangen? gibts schon was neues?
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Warten auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
1 BvR 237/10 und 1 BvR 2453/10

RTFM = Read the fucking manual
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« Antwort #21 am: 28. Dezember 2009, 12:28:36 »

Auftrag des FamG "Feststellung ob der Umgang des KV mit seinen Kindern zum Wohl der Kinder ist"

Vorausgeschickt:
Mutter ist schwerst krank "ALS", Endphase, Kinder sind mit der Mutter Nachts allein, Umgang mit dem KV wurde systematisch seit 4 Jahren verhindert nachdem der KV nach Drohungen und gewalttätigen Aktionen der Großeltern das Haus verlassen mußte (wollten nicht akzeptieren das ihre Tochter an ALS erkrankt ist, sondern ich dafür verantwortlich bin); Kinder wurde systematisch gegen den KV aufgehetzt; hierzu liegen eidesstattliche Aussagen vor; Kinder leiden m.E. an ein starken Ausprägung des PA-Syndroms

Verlauf des Gespräches:
17.12.09 1. Termin bei Prof. Dr. Gutachter
16:00 einbestellt
16:45 begann das Gespräch
die ersten Fragen haben sich um Kennenlernen gedreht
Wo habe ich meine Frau kennengelernt und wann
warum wirtschaftlich mit dem Haus gebunden und nicht ehelich gebunden (das haben wir etwas näher erörtert, da es für ihn eher ungewöhnlich war)
wann geheiratet
wann Kinder
wie hat die Mutter gearbeitet und wieviel
wo ist Tochter y gewesen als ihre Mutter gearbeitet hat und wie lange
ca. nach 1 Stunde hab ich gemerkt das Prof. Gutachter sehr unaufmerksam wurde und teilweise eingenickt ist, während ich zu verschiedenen Dingen berichtet habe.
in der erste Phase der Unaufmerksamkeit habe ich nicht reagiert, danach habe ich einige Sprechpausen gemacht in denen Prof. Gutachter dann die Augen zugefallen sind, erst als ich dann wieder lauter zu sprechen anfing, hat er bemerkt das er eingenickt war.
Ich wollte das Gespräch eigentlich abbrechen, habe dann aus Angst wegen Nachteilen diese sehr lange Phase doch hingenommen, erst in der letzten halben Stunde (18:20 - 18:45) war die Aufmerksamkeit wieder einigermaßen gegeben. Gegen 18:40 hat er dann das Gespräch zum Ende gebracht, da er offensichtlich noch einen Termin um 19:00 hatte. Kurz vorher  hatte ich gesagt: das ich alles in meiner Macht stehende unternehmen werde, dass meine Töchter nicht in die Obhut ihrer Großeltern kommen.
Darauf sagte er, dass wir nun mal auf das Thema Erziehungsfähigkeit der Großeltern kommen, wobei diese Frage auch das Ende der Erörterung darstellte. Ich fragte noch nach ob er sich mit meiner gesch. Frau unterhalten habe. Nein, das wäre nicht nötig. Er hat sich beim letzten Termin mit meinen Töchtern unterhalten, aber im „Dunstkreis der Großeltern“. Er wird sich morgen nochmals mit meinen Töchtern unterhalten. Wenn ich darauf bestehe schaut er sich das auch gern persönlich zuhause an.
Die eigentlichen Problemfelder wurden nicht erörtert, was nach seiner Meinung auch nicht erforderlich war, da die ja aus den Schriftsätzen hervorgehen würden?
Ich habe dann noch die Frage gestellt (18:35), ob dieses Gespräch noch fortgesetzt wird und ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er mir noch mitteilen wollte wie der Termin am Freitag ablaufen wird und welche Situation ich vorfinden werde, da dies in der Einladung so definiert war.
Als ich ihn darauf hingewiesen habe, dass meine Töchter einen ganztägigen Termin haben, war er etwas irritiert, Ich habe nachgefragt, was denn an diesem Termin alles gemacht wird. Konnte er mir jedoch nicht konkret beantworten.
Er hat mir dann noch gesagt er benötige Hinweise, wann positive Kontakte oder ähnliches stattgefunden haben. Ich habe ihm hier ein paar Kontakte genannt. Z.B. wenn Tochter y unter Druck geriet, hat sie sich bei mir gemeldet und um Hilfe gebeten.
Er sagte nur, dass er am Vormittag mit den Kindern sprechen wird und wir dann um 14:00 einen gemeinsamen Termin haben. Er meinte, wir würden da etwas spielen oder ähnliches, oder der Termin wird nicht stattfinden, da wäre ich wenigstens dagewesen.
Ich übergab ihm dann noch einen Ordner mit Unterlagen, aus denen die ganzen geschilderten Sachverhalte auch ersichtlich sind. Er sagte dann, er wird sich das alles anschauen und lesen, worauf ich sagte, dass es eine ganze Menge ist, worauf er wieder antwortete, dass das recht schnell geht.
Um 18:45 war der Termin beendet


 
Termin 18.12.2009 14:20
Herr Prof. Gutachter hat mich vor der Tür seines Büros in Empfang genommen. Die Großeltern meiner Töchter haben vor der Tür gewartet.
Meine Töchter waren bereits im Zimmer von Herrn Prof. Gutachter und saßen an einem Tisch.
Ich wurde dann gegenüber meiner Töchter platziert. Prof. Gutachter, Tochter y und Tochter x bildeten eine Linie mir gegenüber. Bereits diese Platzierung war für mich etwas irritierend.
Prof. Gutachter konnte also meine Töchter bei der Unterhaltung nicht beobachten.
Prof. Gutachter hat mich dann informiert, dass meine Töchter sich weigern mit mir zu reden und das durchziehen werden.
Er sieht deshalb keine Möglichkeit für eine Annäherung
Meine Nachfrage warum er das so sieht, war dann sehr überraschend und erschütternd zugleich.
Ein massives Ereignis bereits vor der Trennung, also in 2004 oder früher, das durch mich persönlich verursacht wurde und meine Tochter Tochter y im „Kern“ verletzt hat und sie zum Beziehungsabbruch veranlaßt hätte und alles andere spielt dabei keine Rolle.
Er fragte mich dann, ob ich mir da was vorstellen könnte, ich sollte mal nachdenken.
Darauf sagte ich nein ich habe keinerlei Ideen oder Anhaltspunkte für ein solches Ereignis, um schon überhaupt nicht vor der Trennung. Ich habe ihm dann gesagt, dass wir ein sehr gutes Verhältnis bis zur Trennung hatten und die Kinder sich vollkommen an mir orientiert haben, welches dann nach der Trennung aufgrund der Problematik und extrem negativen Beeinflußung aber immer schlechter wurde.  Ich war nach der Trennung im Umgang mit meinen Töchtern sehr behutsam und habe immer darauf geachtet dass ich sie nicht in den Konflikt mit einbeziehe, da ich das aus meiner eigenen Kindheit leider allzu gut kannte.

Ich habe dann nachgefragt wie es denn weitergehen soll, darauf erwiderte er, garnicht. Da ich irritiert war, fragte ich nochmals nach wir er das meint und er sagte darauf ob ich das nicht verstanden hätte (darüber waren mein Töchter erfreut und haben etwas hämisch gelacht). Hier ist Schluß sagte er weiter. Es wird keinen Umgang geben. Er wird empfehlen das  keinerlei Umgang stattfinden wird.
Zitat weiter: "Er sei ja nicht irgend jemand und sein Wort habe Gewicht und danach richtet man sich"
Zitat weiter: "Alles andere sei Quatsch und es gibt eine Menge von sogenannten Fachleuten und Berichten im Internet zum Nachlesen und Runterladen, er sei aber der Profi" und danach richtet man sich.
Das hat wiederum meine Tochter Tochter y erfreut (Tochter x eher verhalten)
Er sprach dann von einer Schicksalsgemeinschaft, die die Kinder mit ihrer Mutter und ihren Großeltern bilden, und da keinen reinlassen und er wird das auch so belassen. So hätten sie das heute Vormittag besprochen.

Ich war mir nicht ganz klar was da abläuft, mir war jedoch bewußt, dass ich gerade von Prof. Gutachter vorgeführt werde. Ich habe ihn dann gebeten, dass ich das Gespräch mit ihm allein fortsetzen möchte, ohne meine Töchter, worauf er aber mehr oder weniger nicht reagiert hat. Da ich davon ausgegangen bin, dass er schon weiß was er macht, habe ich formuliert, dass ich mir nun auch das Recht herausnehme ganz offen zu sprechen wie er das auch macht.
Seine Antwort: kann ich gern machen.
Ich bin dann nochmals auf die massive Beeinflussung und die traumatisierenden Erlebnisse  eingegangen. Hier kam jedoch wieder die Antwort: das ist alles nicht der Grund sondern ein „gravierendes Ereignis“ zwischen Tochter y und mir, von mir ausgelöst. Ich sollte nochmal darüber nachdenken, ob mir da nichts einfällt, es muß noch in oder vor 2004 gewesen sein, also vor der Trennung.
Ich habe ihn dann gefragt, was das für ein Ereignis gewesen sein soll, was er jedoch nicht beantworten konnte, dann habe ich gefragt ob er denn wenigstens eine Richtung vorgeben könnte. Ich habe auch direkt Tochter y angesprochen.
Er war der festen Auffassung, dass dieses Ereignis einzig und allein für die abwehrende Haltung verantwortlich ist und die ganzen anderen Dinge keine Rolle spielen. Er hat noch weiter ausgeführt:
Zitat: dass er das auch nicht wissen muß, dass es ihn auch nicht interessiert und Tochter y das auch nicht sagen würde.
Ich hab dann darauf erwidert, dass das doch nicht sein kann, dass es ein solches Ereignis nicht gab, weder vor der Trennung noch nach der Trennung. Ich hab ihm dann erzählt das wir uns mal im Auto über die Situation unterhalten haben und ich zu Tochter y gesagt habe, das es momentan sehr schwierig ist und die Mama nicht möchte das ich zurück komme und ich deshalb nicht zuhause wohnen kann, worauf Tochter y bitterlich zu weinen anfing (Samstag im Mai oder Juni als wir Reitstiefel und Reithose kaufen waren). Ob es soetwas gewesen sein kann! Weiter habe ich ausgeführt, dass Tochter x sich bei Frau Verfahrenspflegerin enttäuscht darüber geäußert hat, dass ich mich nie bei ihr gemeldet habe. Frau Persönliche Beraterin meiner exFrau hat festgehalten, dass Tochter x enttäuscht war, dass ich sie damals nicht mitgenommen habe.
Ich habe ihm dann die Frage gestellt wie das denn gehen soll, wenn mir alle Kommunikationswege abgeschnitten werden, wenn selbst Briefe und Postkarten die an meine Töchter gerichtet waren unterschlagen wurden und Handys ausgetauscht werden. Das das doch alles nicht wahr sein kann und eine extreme Beeinflußung und Belastung ist.

Er hat dann darüber gesprochen, dass wir alle beeinflußt werden, jeden Tag, überall, im Geschäft, zuhaus, über die Medien usw., auch er sei beeinflußt, sie auch Herr Vater. Ich hab dann nachgefragt ob es kein Unterschied ist, wie die Beeinflussung aussieht und welche Qualität diese Beeinflussung hat. Ob Gewalt und Drohungen keine Rolle spielen und die Intensität der Beeinflussung!? Er hat dann nochmals deutlich gemacht, dass das alles Quatsch ist und dieses „gravierende Ereignis“ einzig und allein dafür verantwortlich ist und das es in meiner Person begründet sei.

Er hat auch klar zum Ausdruck gebracht, dass Tochter y das Sagen hat und Tochter x nur ein Mitläufer sein und das macht was ihre Schwester ihr anschafft. Er hat auch geäußert, dass Tochter y ihrer Schwester Anweisungen gegeben hat wie sie sich an diesem Tag insbesondere bei dem Termin mit mir zu verhalten hat.
Daraufhin habe ich gesagt, dass mir das alles bekannt ist und ich ihm das gestern Abend so ähnlich erzählt habe.
Er hat weiter ausgeführt, das ich zwar das Sorgerecht habe, dass aber meine Töchter entscheiden, wo sie leben wollen und er hat schon meine "Großmächtigkeit" im gestrigen Gespräch festgestellt und das manche Menschen nie akzeptieren können und immer weitere Prozesse anstreben.
Wieder hämische Zustimmung von Tochter y (Tochter x wieder mehr verhalten).

Er hat auch das Thema Schuld angesprochen und das er sich am Vormittag mit den Großeltern und meinen Töchtern unterhalten hat und das sich in dem Gespräch herausgestellt hat, dass ich wirklich an ALLEM Schuld bin. Meine Töchter haben hier wieder nur zustimmend genickt. Er hat das aber so stehen lassen und nicht weiter kommentiert, dass das natürlich nicht so ist und man das differenzieren müßte. Damit ist m. E. diese Botschaft auch klar bei meinen Töchtern angekommen, dass ich der allein Schuldige bin. Weiter hat er davon gesprochen, dass keine Ruhe gegeben ist. Ich habe ihm dann erzählt, dass ich das nicht ändern kann und bereits einen sehr sehr nachteiligen finanziellen Kompromiß zu liebe meiner Töchter eingegangen bin um Ruhe zu bekommen und das auch hier wieder meine Töchter negativ beeinflußt wurden und Angst verbreitet wurde das das Haus verkauft werden muß.
Seine Antwort:  es ist aber eben keine Ruhe, ganz im Gegenteil. Damit war wieder direkt ein Vorwurf an mich gerichtet. Ich habe ihm dann gesagt, was ich denn machen soll wenn meine Töchter immer und immer wieder in diesen Konflikt hineingezogen werden, neustes Beispiel der Vergleich, wo ich wieder als der Schuldige dargestellt wurde und das Haus verkauft werden muß weil ich das so will, obwohl der Vorschlag einzig und allein von ihrer Mutter kam.

Von mir auf die Betreuungssituation meiner Töchter angesprochen, erwiderte er, dass er bei Frau Großeltern nachgefragt hat und die hätte ihm bestätigt, dass alles ok wäre und diese Bestätigung reicht für ihn.

Ich habe ihm darauf gesagt, dass das Jugendamt, die psychologische Beratungsstelle, unser Hausarzt und auch Nachbarn das aber ganz anders sehen, auch die Schule, und eine totale Überforderung von Tochter y festgehalten haben.
Dann habe ich noch ausgeführt, dass Tochter y das Sprachrohr ihrer Mutter ist, ob es sich dabei um Briefe, sms oder Anrufe gehandelt hat und das die Nachrichten teilweise jenseits von gut und böse waren. Seine Antwort Zitat: „das ist das Schicksal eines Scheidungskindes“.

Ich habe dann nochmals gesagt, dass es wohl ganz einfach ist einem Vater seine zwei Kinder zu entfremden, mit welchen Mitteln auch immer und das auch noch ohne Konsequenzen. Darauf erwiderte er: Zitat: das ist nicht ganz so einfach wie sie sich das vorstellen, ich habe es ihnen jetzt schon ein Paar mal erklärt, dass sie daran ganz allein schuld sind, ausgelöst durch dieses massive Ereignis, welches ihre Tochter ganz im Innern verletzt hat und zu diesem Beziehungsabbruch geführt hat.

Dann hat er mich noch über die Wirkung meiner Schriftsätze aufgeklärt, dass die immer auch eine Drohung enthalten wie „man muß der Mutter die Kinder wegnehmen“ und deshalb nicht gerade förderlich sind. Hierbei hat er ein Blatt Papier zur Hilfe genommen und den Balauf skiziert. Ich habe dann zu ihm gesagt, dass das schon eines der Grundprobleme ist, dass meine Töchter in jedes Gerichtsverfahren hineingezogen werden und ob das sein muß und ob das dem Wohl meiner Töchter förderlich ist?

Dannach hat er noch ausgeführt, dass die Angst besteht das ich mir Zitat:„die Kinder kralle wenn ihre Mutter nicht mehr lebt“. Das meine Kinder das aber alleine entscheiden wo sie leben wollen, auch wenn ich das Sorgerecht habe. Ich habe ihn dann gefragt ob das nicht mein Recht als Vater wäre und er den  glaubt, dass meine Töchter in der Lage sind unter den gegeben Umständen eine eigene freie Meinung und Entscheidung zu treffen und sagen könnten „ich will jetzt zum Papa“. Das hat er bejaht, dass meine Töchter dazu in der Lage wären. (klarer Widerspruch zu den ersten Ausführungen, dass Tochter x nur Befehlsempfänger von Tochter y ist und keine freie Meinung hat).
Anmerkung: Und so ist auch Tochter y nur Befehlsempfänger und Überbringer ihrer Mutter und Großeltern!
Ich habe ihm dann noch gesagt, ob es dann ok ist, „wenn sich die Großeltern die Kinder krallen“. Darauf erwiderte er nur, dass entscheiden ganz allein die Kinder.
Ich hab ihn dann nochmals darauf angesprochen, dass es ein solches Ereignis nicht gab worauf wieder die geleiche Antwort kam. Ich habe dann noch gesagt das wir uns im Kreis drehen und mir wohl nichts anderes bleibt als das erst mal zu akzeptieren und meinen Töchten ade zu sagen, dass ich jetzt wohl auch so tun werde das alles im „Grünen Bereich ist“ wie von Frau Verfahrenspflegerin geschildert, obwohl das Jugendamt, psychologische Beratungsstelle und andere das ganz anders sehen. Er hat dann noch gesagt, dass ich mir dann weitere Schritte überlegen sollte, dass dies aber nichts am Umgang ändern würde.

Ich habe mich dann von meinen Töchtern verabschiedet und ihnen gesagt, dass es mir sehr leid tut, vorallem für sie und sie mich jederzeit anrufen können, sie haben meine Telefonnummer, emailadresse und wissen wo ich wohne, sie können jederzeit kommen. Ich wäre sehr gern für sie dagewesen und hätte ihnen gerne geholfen.

Beim Hinunterbringen hat er dann noch vom Abbruch einer "Liebesbeziehung" gesprochen, da ich nochmals mehrfach nachgefragt habe was das gravierende Ereignis gewesen sein sollte,  was mich dann vollkommen irritiert hat.

Das Gespräch war ca. 15:15 beendet.

Insgesamt wurde die Entscheidung vorweggenommen und Fakten geschaffen, was meine Töchter sehr erfreut hat und ich wurde mit einer Situation konfrontiert die in keiner Weise abgesprochen und mit der ich auch überfordert war, nicht zuletzt da meine Töchter anwesend waren.
« Letzte Änderung: 28. Dezember 2009, 12:36:36 von andreas260106 » Gespeichert
andreas260106
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« Antwort #22 am: 28. Dezember 2009, 13:21:24 »

wie ist es weiter gegangen?

könnt ihr unter "das ultimative Erlebnis mit einem Gutachter nachlesen"

einfach unglaublich skandalös ist es weitergegangen!

Da von meiner Seite bisher keine Gründe vorlagen, die eine Umgangsverweigerung rechtfertigen, wurde einfach mal vom Gutachter ein "gravierendes Ereignis" dokumentiert, was er aber nicht spezifizieren kann!
 gun
*zusammengeführt*
« Letzte Änderung: 28. Dezember 2009, 13:41:50 von midnightwish » Gespeichert
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« Antwort #23 am: 28. Dezember 2009, 14:23:02 »

Moin,

das Vorliegen des Gutachten ist abzuwarten. Bei Bedarf mir zusenden für eine erste Einschätzung.

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« Antwort #24 am: 28. Dezember 2009, 17:43:49 »

Hat der Gutachter nicht gegen alle gebotene Sorgfalt und Unparteilichkeit verstoßen und ein Entscheidung die allein dem Gericht unterliegt vorweggenommen.
Langam glaub ich, dass in Deutschland Väter die sich um ihre Kinder bemühen und Entscheidungen anzweifeln wie Freiwild behandlet und zum Abschuß freigegeben werden
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