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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:50:08 *
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Autor Thema: kinderpsychologisches Gutachten  (Gelesen 3683 mal)
midnightwish
Globaler Moderator
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Beiträge: 7.773



« Antwort #25 am: 28. Dezember 2009, 17:51:06 »

Hi Andreas,

solange sein Gesabbere nicht schritlich vorliegt kannst du nichts dagegen unternehmen. Ein Gutachten muß ja nicht nur das Ergebnis des Gutachters enthalten, sondern auch nennen, wie die Begutachtung vorgenommen wurde, welche Test u.s.w. gemacht wurden.

Wenn er das alles schriftlich und somit beweisbar niedergelegt hat, dann kann man ein Gutachten, wenn es so fehlerhaft zustande kam anfechten und schön häppchenweise zerlegen.

Da ist leider nun von deiner Seite aus Geduld gefragt.

Bei 2 Dingen irrt übrigens der Gutachter: Ein Richter ist nicht daran gebunden der Empfehlung des Gutachtens zu folgen, er kann seine eigene Meinung in ein Urteil packen. Das nennt man richterliche Unabhängigkeit. Der zweite Irrtum ist, das Kinder unter 18 in jeden Fall entscheiden wo sie wohnen. Wäre dem so, würden wohl viele 14-jährige gerichtlich erzwingen zur besten Freundin ziehen zu dürfen ;-)

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
andreas260106
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Beiträge: 27


« Antwort #26 am: 28. Dezember 2009, 18:23:14 »

Hi Tina,

wenn ich das richtig verstanden habe, gab es weder Tests noch unabhängige Befragung meiner Töchter ohne die Großeltern, sondern lediglich zwei Gespräche mit meinen Töchtern und den Großeltern zusammen.
Ich hatte das Gefühl, dass der Gutachter (im übrigen ein leit. ärztlicher Direktor nach meiner Einschätzung mit sehr wenig Zeit) extrem allergisch auf meine Schriftsätze war, in denen ich PAS sehr ausführlich angeführt habe und jeweils mit nachweisbaren, teilweise eidesstattlichen Erklärungen untermauert habe und auch die Stellungnahmen vom psychologischen Beratungsdienst, die auch von PAS ausgegangen sind, hinzugefügt habe.

Andreas
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midnightwish
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Beiträge: 7.773



« Antwort #27 am: 28. Dezember 2009, 18:31:38 »

M.E. muß bei der Fragestellung, ob ein Umgang zwischen Vater und Kindern deren Wohl entspricht, u.a. auch eine Beobachtung, wie der Umgang zwischen den Kindern und dem Elternteil abläuft erfolgen. Es muß ja z.B. geklärt sein, wie das Verhältnis zueinander ist.

Wenn das Gutachten schriftlich vorliegt tust du gut daran es an deep zu schicken. Der kann dir dann schonmal mögliche Ansatzpunkte für eine Aushebelung des GA geben.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
brille007
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Beiträge: 10.391



« Antwort #28 am: 28. Dezember 2009, 19:30:55 »

Moin,

extrem allergisch auf meine Schriftsätze war, in denen ich PAS sehr ausführlich angeführt habe und jeweils mit nachweisbaren, teilweise eidesstattlichen Erklärungen untermauert habe und auch die Stellungnahmen vom psychologischen Beratungsdienst, die auch von PAS ausgegangen sind, hinzugefügt habe.
hier könnte ein Teil Deines aktuellen Problems liegen: Es ist nicht Deine Aufgabe, solche Hobby-Diagnosen abzugeben (was Du als subjektiv Beteiligter auch gar nicht kannst). Wenn der Gutachter ein wenig eitel ist, genügt allein das für eine Kontra-Einstellung von der Sorte "na, das wollen wir doch mal sehen, wer hier welche Diagnosen stellt!"

Es ist generell nicht klug, hier eigenmächtig Justitia spielen zu wollen. Nicht gerichtlich verlangte Eidestattliche Versicherungen haben immer ein "G'schmäckle". Bist Du anwaltlich vertreten? Falls nicht: Hurry up; das stemmst Du nicht mit Heimwerker-Methoden!

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #29 am: 29. Dezember 2009, 09:29:28 »

kann mich brille007 nur anschließen.

Vermutlich bist Du hier an einen Gutachter der Sorte "Niemand weiß es besser als ich!" geraten.
Anmerkungen von Deiner Seite empfindet er höchstens als unangenehme Störung in seiner selbsternannten "Allwissenheit".
Aus seiner Sicht hast Du gefälligst Dein Maul zu halten und wie der gesamte Rest (inkl. Richter) seinem unfehlbarem Urteil zu lauschen.

Denk an ihn  gun
... und dann schickst Du sein Gutachten an Deep

Ohren steif halten!

Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
andreas260106
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Beiträge: 27


« Antwort #30 am: 29. Dezember 2009, 14:50:21 »

ihr habt sicherlich Recht.
Bisher habe ich diesen "Kampf" alleine gefochten und auch einige Erfolge errungen (Jugendamt und psychologische Beratungsstelle die auf meiner Seite sind). Ich hab jetzt nch dem Gutachtertermin auch einen Anwalt eingeschaltet. Irgendwo ist eine Grenze erreicht!
Wahrscheinlich bin ich auch dem Richter etwas auf die Füße getreten.

Letztendlich hab ich aber nichts mehr zu verlieren und kann in die "Vollen" greifen.
Von Drohungen, über Beleidigungen, anonymen Drohschreiben bis hin zu Verleumdungen und Anzeigen war jetzt schon alles dabei. Der Gutachter hat jetzt aber den Vogel mit diesem Vorwurf abgeschossen, warum auch immer. Dieser Vorwurf ist in keine Weise belegbar und ich bin gespannt wie er die Datierung des "gravierenden Ereignisses" argumentieren will. Wahrscheinlich stecken meine ex-schwiegereltern dahinter.
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staengler
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #31 am: 29. Dezember 2009, 15:00:44 »

hast Du eigentlich überhaupt eine Ahnung, welches "gravierende Ereignis" das gewesen sein kann?

Vorsicht auch bei der Anwaltssuche. Da sind auch Waschlappen und Vollversager dabei. Schau denen genau auf die Finger!

Viel Glück

M.
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
andreas260106
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« Antwort #32 am: 29. Dezember 2009, 15:12:51 »

keinen blassen Schimmer.
Der Gutachter konnte oder wollte mir nicht mal einen Anhaltspunkt liefern. Hat so ein **tsts - ID 1** vom Abbruch einer Liebesbeziehung gesprochen und völlig ohne Anhaltspunkt (zumindest für mich nicht erkennbar) das Ereignis vor die Trennung gesetzt (wäre ansonsten auch noch schwerer, da ich meine Töchter nach der Trennung immer nur und zwar sehr selten in Begleitung getroffen habe (1. halbe Jahr)
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