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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:46:20 *
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Autor Thema: Pfändung von Rechnungen bei Kunden (Selbsständigen) Ablauf??  (Gelesen 1235 mal)
Greg-Hale
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« am: 29. August 2009, 11:30:33 »

Hallo Leute,

weis jemand wie der Ablauf bei einer Pfändung von Rechnungen bei einem Kunden ist?

Ich bin Selbsständig und meine Ex droht mir immer mit Pfändung.

Welche Möglichkeiten bestehen den and die Kunden heranzutreten, vorallem ich arbeite auftragsbezogen und habe somit keine regelmäßigen Rechnungen.

Bitte schreibt mir Eure Erfahrungen und wenn möglich wie man diese Aktionen blocken kann.

Vielen Dank

MfG Greg
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elwu
Gast
« Antwort #1 am: 29. August 2009, 11:41:49 »

Hallo,

was heisst sie droht mit Pfändung? Dazu braucht sie einen Pfändungsbeschluss, hat sie den? Solange du stets den korrekten Unterhalt zahlst, hat sie eher keinen.

/elwu
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Sabine-Papaya
Gast
« Antwort #2 am: 29. August 2009, 11:44:42 »

Hallo Greg,

bekannt ist mir, dass das/dein Konto gepfändet werden kann - ob es aber "verlangt" werden kann, dass deine Kunden direkt an die Gegenseite zahlen, weiß ich leider nicht.

Und dann habe ich vor einiger Zeit diese Gesetzesänderung beim PAPA-YA Magazin online gestellt: http://www.papa-ya.de/kontopfaendungsschutz.htm. Vielleicht hilft dir das schon mal etwas weiter.

LG
Sabine
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ginnie
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Beiträge: 1.593



« Antwort #3 am: 29. August 2009, 16:54:15 »

Hi,

also, genaues weiß ich nicht, aber so einfach geht das sicher nicht, weil dir ja ein Pfändungsfreibetrag zusteht, der ja dann nicht berücksichtigt werden würde. Pfändung bei Kunden kann ich mir nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorstellen, wenn die Kunden an dich nicht mehr "mit befreiender Wirkung" zahlen können... sondern auf das Insolvenzkonto zahlen müssen.

Hat sie denn einen Titel, den du nicht bedienst? Nur dann wäre ja eine Pfändung möglich?!

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Greg-Hale
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« Antwort #4 am: 29. August 2009, 17:27:31 »


Hi,

Danke für die ersten Antworten.

Im Detail: Meine Ex hat Titel aus 2007, ich bin alerdings der Meinung sie sind bezahlt oder nicht mehr gültig.

Weiterhin befürchte ich (auf Grund der bevorstehenden Unterhaltsklage), daß sie wieder einen bekommt und dann entsprechend pfänden kann.

Ich möchte mich aber jetzt schon auf das Schlimmste einstellen (falls ich nicht bezahlen kann), denn an mein Konto kommt sie nicht mehr ran. Es wird treuhänderisch verwaltet.

Sie weiß das und will/wird ein meine Kunden gehen, was für mich aber das Aus der Selbständigkeit bedeutet. Wenn den Richter das interessieren würde, dann hätte ich nichts zu befürchten, nur interessieren die Herren bzw. Damen des Gerichtes Einzelschicksale nicht und entscheiden meistens unverständlich (siehe fiktives Einkommen)

Gruß Greg
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eskima
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Beiträge: 2.752



« Antwort #5 am: 29. August 2009, 18:32:02 »

Hallo Greg,

ich denke schon, dass sie das kann, wenn ihr noch Unterhalt zustehen sollte.

Ich habe mal in einer Mietsache gegen den Vermieter einen Titel erwirkt und mein RA meinte, der wird dann einem anderen Mieter vorgelegt, damit dieser die Miete nicht an die Vermieterin, sondern an mich zahlt. Man kann sich seinen Drittschuldner aussuchen.

LG

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
ginnie
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Beiträge: 1.593



« Antwort #6 am: 29. August 2009, 20:17:28 »

Hi eskima,

aber leistet der "andere Mieter" denn mit befreiender Wirkung, wenn er an dich zahlt?
Ich an seiner Stelle hätte Angst, dass der Vermieter dann trotzdem noch die Miete von mir fordern kann. Ich bin ja nicht verpflichtet "irgend jemandem" meine Miete zu zahlen, sondern nur meinem Vermieter. Denn das Vertragsverhältnis Mieter-Vermieter kannst du als Dritter doch nicht einfach so aufheben? Aber ich irre mich bestimmt...

ligr ginnie
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eskima
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #7 am: 29. August 2009, 20:58:27 »

Hallo ginnie,

so genau kann ich es nicht mehr sagen, die Geschichte liegt mehr als fünf Jahre zurück. Und der Vermieter hat dann auf den letzten Drücker noch freiwillig gezahlt, sodass es nicht zur Pfändung kam.

LG

eskima
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sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #8 am: 08. September 2009, 22:23:33 »

HI;

aber leistet der "andere Mieter" denn mit befreiender Wirkung, wenn er an dich zahlt?

ja.

Zur Sache:
Ich bin Selbsständig und meine Ex droht mir immer mit Pfändung.

Welche Möglichkeiten bestehen den and die Kunden heranzutreten, vorallem ich arbeite auftragsbezogen und habe somit keine regelmäßigen Rechnungen.

Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, kann die Gläubigerin, die Herrin des Verfahrens ist, mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an Deine Auftraggeber (Drittschuldner) herantreten und die angebliche Forderung gegen den Auftraggeber pfänden.

Auftraggeber schuldet Dir Geld. Geld kann gepfändet werden.

So ganz platt ausgedrückt.

Lektüre

Grüße
sky

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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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