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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:45:08 *
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Autor Thema: Jugendamt gibt unerhörte Stellungnahme bei Gericht ab. Bin entsetzt!  (Gelesen 1725 mal)
Agent_Zero
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« am: 28. August 2009, 13:35:20 »

Moin,

gestern hatte ich wieder mal einen Termin bei meinem RA bezüglich Umgangsverfahrenstermin im September. Die Schlechtsanwältin meiner
Ex hat wieder mal alten Käse hochgekocht.

Der RA schreibt nun auch nochmal an das Gericht um die vorgebrachten Anschuldigungen zurückzuweisen.

Soweit, so gut.

Dann legt mir mein RA plötzlich ein Schreiben des JA von vor ca. 3 Wochen vor. (Stellungnahme der Wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe). Diese hatten damals angeregt,
die begleiteten Umgänge von 1 Jahr auf 1/2 Jahr begrenzt werden sollen (aus Kostengründen und weil die Umgänge reibungslos verliefen).

Die Stellungnahme der Erziehungsberatungsstelle war positiv.

Das JA schreibt:

(sinngemäß) : Die Fronten der beiden Parteien sind so verhärtet und Hasserfüllt, dass das JA dafür plädiert, die Umgänge ganz auszusetzen anderenfalls haben die
Kinder unter dem massiven Loyalitätskonflikt jahrelang zu leiden und werden hierdurch in ihrer Entwicklung gestört und eingeschränkt.

Leute, ich hätte die vom JA gestern in der Luft zerreissen können......  gun schild_protestier

Mein RA meinte, er wird entsprechend etwas dazu Schreiben, da das gerichtliche Gutachten eine ganz andere Sprache spricht. Darin steht, dass die Ex die Erwartungshaltung
hatte, weil sie mich auch wegen der unwahren Vorwürfe angezeigt hat.

UND: Der eheliche Konflikt stand ja schon vorher im Raum. Es ist also (ausser für einen blinden) für jeden ersichtlich, dass sie das bewusst macht.


Ich bin entsetzt und zutiefst erschüttert, dass DAS Ja, die sonst so betroffen sich alle belange von mir angehört hat und auch meine Ex rund gemacht hat,
nun so eine unverschämte und Kindeswohlschädigende Prognose bzw. Empfehlung abgibt!

Was meint ihr dazu? Was kann ich dagegen machen?

Für mich ist dieses JA der letzte Verein. Ein typisches Beispiel von Ahnungslosigkeit, Bürokratie und Gleichgültigkeit.

Gruss
Agent   

- der momentan etwas angeschlagen und Planlos in die Zukunft schaut -
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
PAPA-YA
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« Antwort #1 am: 28. August 2009, 13:53:32 »

Im Zuge unseres Wahl-Spezials in der 2. Ausgabe haben wir unter anderem diese Frage an die Politiker geschickt:

An wen können sich Eltern wenden, wenn sie mit der Arbeit des Jugendamtes nicht zufrieden sind?“

Hier einige der Antworten:„Zur Zeit meines Wissens nur an die Gerichte, die dann meistens im Sinne der Jugendämter entscheiden. Unabhängige Gutachter müssen über den Jugendämtern wachen und bei Gericht Beachtung finden!“
„Zunächst an den Leiter oder die Leiterin des Jugendamtes, bzw. an die das Amt tragende Körperschaft also die Stadt (Stadtdirektor oder OB) oder den Landkreis (Landrat). Im Übrigen ist zu Entscheidungen des Jugendamtes der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.“
„Neben der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt, die bis hin zum Landesjugendamt möglich ist, gibt es in zahlreichen Kommunen die Möglichkeit über die örtlichen Petitionsausschüsse seine Kritik zu formulieren. Zudem diskutieren wir über ein wirksames Beschwerdemanagement für diesen gesamten Bereich, auch im Hinblick auf die Verwirklichung der Kinderrechte.“

„Die Eltern können sich bei Konflikten mit Mitarbeitern des Jugend­amtes zunächst an die Vorge­setzten in Jugendamt und kommunaler Verwaltung (z.B. den politisch gewählten Bürgermeister) wenden. Ist auf diesem Weg keine Einigung möglich, können Leistung gegebenenfalls über das Ver­waltungs­­gericht erstritten, Eingriffe beim Familiengericht abgewehrt werden. Neben Rechts­anwälten bieten zunehmend private Organisa­tionen Hilfe und Beratung bei Konflikten mit dem Jugendamt, beispielhaft seien hier genannt der Berliner Rechtshilfefonds Jugend­hilfe e.V., Habakuk, eine Initiative der Caritasverbände Freiburg und Stuttgart, sowie die „Familiy Angels“. Es wäre zu begrüßen, wenn solche Initiativen auch finanziell unterstützt werden könnten, eine Entscheidung hierüber obliegt jedoch den Ländern als den Trägern der Jugendhilfe.“
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Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht

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PAPA-YA
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« Antwort #2 am: 28. August 2009, 13:57:33 »

Davon abgesehen habe ich eine ähnliche Erfahrung machen müssen. Das JA hat über 6 Monate mehrfach mit mir geredet, und auch mal der Mutter die Meinung gesagt, was geht, und was nicht geht. Aber als es dann darum ging, wegen meiner Beschwerde beim OLG eine Stellungnahme abzugeben, hat das JA versagt. Keine Stellungnahme des JA. Ergebnis: Sorgerecht verloren! Beschwerde abgewiesen.
Ihr könnt euch überall Hilfe suchen, nur nicht beim JA.

Grüße

Jörg
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Krishna
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« Antwort #3 am: 28. August 2009, 14:45:01 »

Moin an alle!

Ich sehe es auch so, dass das JA im Zweifel das Letzte ist, auf das man sich verlassen sollte. Habe es selbst erlebt, dass ein MA vom JA, der vorgerichtlich voll auf meiner Seite zu stehen schien, dann im Termin zu den gesundheitlichen Vernachlässigungen des Kindes durch die Mutter und den dadurch bedingten Hautverletzungen die Vermutung äußerte, das könne am elterlichen Streit liegen, dass das Kind sich dann kratze.
Ich hab dann mal direkt gefragt, ob der Typ denn Psychologe oder Arzt sei? Nö, aber alle Beteiligten (außer mein RA und ich) schienen nur auf eine solch schöne Spekulation gewartet zu haben, denn damit konnte man mir ja praktisch noch eine Teilschuld an den negativen Folgen fürs Kind unterjubeln. Was hilft es da, wenn fünf Zeugen bestätigen könnten, dass ein reines Eincremen nach dem Baden die Folgen völlig verhindern?

Und solange es keine Kontrolle über die Ämter gibt, werden solche Luschen und Dummschwätzer weiter ihr Unwesen mit Unschuldigen treiben.

So, das musste jetzt mal raus!  gun

Grüße

Krishna
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Gruß

Krishna
Agent_Zero
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« Antwort #4 am: 28. August 2009, 16:49:26 »

Moin,

ich bin schockiert, dass die einfach ihr Süppchen kochen, ohne Rücksicht auf Verluste. Ich bin am überlegen, ob ich, wenn der Prozess am 11.09. gelaufen ist (positiv hoffe ich),
gegen das Jugendamt Beschwerde einreichen kann?

Habt ihr generell Erfahrung mit solch einem Verhalten des JA?

Kann mich dies, trotz positivem Gutachten usw. Umgang und SR kosten?

Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #5 am: 28. August 2009, 17:08:50 »

Hi Agent_zero

Zitat
Ich bin am überlegen, ob ich, wenn der Prozess am 11.09. gelaufen ist (positiv hoffe ich), gegen das Jugendamt Beschwerde einreichen kann?
Wogegen? Das sie ihre Ansichten geändert haben? Natürlich dürfen sie Fragen stellen, und Vermutungen in Fragen verpackt äussern. Doch wie willst Du nachweisen, dass sie die Unwahrheit sagen oder oppunieren?

Am besten ist Du sagst mal, wogegen Du konkret Beschwerde einlegen möchtest. Ich sehe sonst hier nur einen Rohrkrepierer. Das Du Dich über diese Windeier - von mir aus auch Heuchler - aufregst ist für mich absolut verständlich, doch mit Schnellschlüssen kommst Du auch nicht weiter.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Agent_Zero
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« Antwort #6 am: 28. August 2009, 17:18:02 »

Hi,

@oldie

natürlich hast du Recht, Schnellschüsse bringen nichts. Sollte sich das Gericht jedoch deren (plötzlich Geänderte Meinung) zu eigen machen, habe ich
dann einen erheblichen Nachteil und lange ins Klo.

Die Kinder werden entfremdet und ich bin Unterhaltszahler und nichts mehr weiter.

Das möchte ich natürlich (nicht mit Schnellschüssen) vermeiden.

Ist man den Jugendämtern wirklich machtlos ausgeliefert?

Zitat
Wogegen? Das sie ihre Ansichten geändert haben? Natürlich dürfen sie Fragen stellen, und Vermutungen in Fragen verpackt äussern. Doch wie willst Du nachweisen, dass sie die Unwahrheit sagen oder oppunieren?

Nein. Aber die Ausführungen des JA stehen in konträrem Widerspruch zu den Aufzeichnungen der Erziehungsberatungsstelle.

Ich habe beim Termin im JA selbst miterlebt, wie die Sachbearbeiterin sagte, die Meinung der EBR interessiere sie herzlich wenig, denn wir haben
sowieso andere Auffassungen.

LG
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #7 am: 28. August 2009, 17:45:05 »

Hi

Vielleicht habe ich mich mal wieder schlecht ausgedrückt in der schriftl. Form mad3 - darum mal anders gesagt.

Ich habe mir zu eigen gemacht, Beschwerden etc. nur unter zwei Bedingungen zu verfassen:
- Ich will etwas erreichen - dann muss ich die Schwächen des Gegners herausarbeiten, seine Fehler mit zunutze machen und auch kalt zuschlagen können
- Ich will lediglich Protest abgeben /Frust abbauen: dann erwarte ich nichts, höchstens Nachteile. Frei nach dem Motto: Nach mir die Sintflut.

Dazwischen/daneben gibt es m.M.n. nichts sinnvolles, was zum Ziel führt bzw. den Aufwand lohnt. jetzt besser?

Gruss oldie
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elwu
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« Antwort #8 am: 28. August 2009, 17:54:44 »

Ich bin am überlegen, ob ich, wenn der Prozess am 11.09. gelaufen ist (positiv hoffe ich), gegen das Jugendamt Beschwerde einreichen kann?

Habt ihr generell Erfahrung mit solch einem Verhalten des JA?

Kann mich dies, trotz positivem Gutachten usw. Umgang und SR kosten?

Hallo,

1) Mach das, sobald die Sache gelaufen ist. Denn nur wenn sich die betroffenen Büger zuhauf beschweren, kann sich irgendwann was ändern. Die Beschwerde geht an den Leiter des JA sowie an den nächsthöheren Dienstherrn, das ist oft der Bürgermeister/Oberbürgermeister. Ruhig und sachlich im Ton aber präzise und hart in der Sache. Den Entwurf am besten vorher hier einstellen, damit wir den feintunen können.

2) Ja, mit dem ASD Augsburg. Mit zwei der Sachbearbeiterinnen die dort mit Sorge/Umgangsrechtsachen befasst waren. Groteske Verschwesterung mit der Kindsmutter, das Kindswohl hat die einen feuchten Staub interessiert. Nur nützt dir das nichts, dass es anderswo ebenso femifaschistoid zugeht.

3) Eher selten, da ein immerhin vom Gericht beauftragter Gutachter schwerer wiegt als ein Sozialpädagoge oder so vom Jugendamt.

/elwu
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« Antwort #9 am: 28. August 2009, 18:22:35 »

Agent, du kannst noch was tun, um genau das zu beweisen, dass bei den Gesprächen im Vorfeld eine ander Meinung herschte als dann in der Stellungnahme drin stand.

Nur müsstest du da schnell sein, und es vor dem 11.09. über die Bühne bringen.

In einem laufenden Verfahren hast du einen begründeten Anspruch auf Akteneinsicht beim JA. Stell einen Antrag (wie das geht kann ich dir sagen - auch wie du ihn duchsetzen kannst). Dann lass - oder kopier dir selst die Akte. Dann wirst du sehen, was das Jugendamt schreibt und sagt, und ob das das gleiche ist oder halt nicht.

Sollte deine Akte lücken haben, fehlen also z.B. Gesprächsprotokolle von dir, aber von der KM nicht, kannst du eine "einseitigkeit" besser nachweißen und einer Beschwerde steht nichts mehr im Weg.

grüße

Jörg
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« Antwort #10 am: 28. August 2009, 18:44:54 »

Hi,

@ oldie : jetzt hat es *klick* gemacht  schild_danke

@ elwu :

Zitat
Eher selten, da ein immerhin vom Gericht beauftragter Gutachter schwerer wiegt als ein Sozialpädagoge oder so vom Jugendamt.

Das ist ja immerhin schon ein Lichtblick. Wegen dem GA mache ich mir keine Sorgen, das spricht eindeutig für mich und die Kinder. Da wird sie nichts rütteln
können.

Nur ich sehe mich in einer gewissen Mitverantwortung. Und sei es nur, um die "geistreichen Unrechtssprecher im JA" mal wachzurütteln, damit vielleicht auch
nachfolgenden Verfahrensbetroffenen Eltern, so ein Unfug in Zukunft erspart bleibt.

Es ist verwunderlich, was man mit einem Titel und einem Sitz im JA für fragwürdige Diagnosen und Einschätzungen feststellen kann (ohne je dabei gewesen zu sein).

Würde man, Mutmaßungen an JA-Mitarbeitern anstellen, dürfte eine lange Liste entstehen.

Und die wären dann die ersten, die sich wehren!

Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #11 am: 28. August 2009, 18:53:58 »

Hi,

@ PAPA-Ya

ich werde es am Montag gleich beim RA nochmal vorbringen, inkl. meines Gedächtnisprotokolles von eben diesem besagten JA-Termin vom 06.05., das ich am
07.05.2009 meinem RA vorgelegt habe.

Daraus lässt sich ja auch ersehen, dass ich das nicht im Nachhinein angefertigt habe.

Im Nachgang habe ich dieses auch an die besagte JA-Mitarbeiterin am 07.05.2009 via E-Mail gesandt, mit dem Vermerk " Zur Vervollständigung ihrer Unterlagen". Einwände oder Ergänzungen kamen bis dato keine.

Somit kann ich meinen Nachweis über das Unverständnis der plötzlichen Meinungsänderung und die Nicht-Nachvollziehbarkeit dieser vorgebrachten Punkte widerlegen.

LG
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Krishna
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« Antwort #12 am: 29. August 2009, 10:33:45 »

Träumt weiter von Beweisen irgendwelcher Motive. Das interessiert niemanden.  cry_smile
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Gruß

Krishna
hamburg2000
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« Antwort #13 am: 30. August 2009, 23:40:05 »

Hi,

ich habe mir den folgenden Satz nochmals durch den Kopf gehen lassen.

Die Fronten der beiden Parteien sind so verhärtet und Hasserfüllt, dass das JA dafür plädiert, die Umgänge ganz auszusetzen anderenfalls haben die
Kinder unter dem massiven Loyalitätskonflikt jahrelang zu leiden und werden hierdurch in ihrer Entwicklung gestört und eingeschränkt.

Woran macht das JA diese Aussage fest ?
Was hat das JA von euch Eltern mit bekommen ?

Beschreibe doch bitte mal genauer, wie die beiden letzten Besuche des JA bei euch genau verlaufen sind.
Wie verlief der Körperkontakt ?
Etwas zum Essen angeboten ?
Freier Zugang zu allen Zimmern ?
Kind für alle frei zugänglich ?
Über was genau wurde wie gesprochen ?
Schlägerei ?
Durfte KM/KV/JA total frei mit dem Kind tätscheln
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Ich ziehe nicht aus.
Agent_Zero
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« Antwort #14 am: 31. August 2009, 10:38:55 »

Hi Hamburg 2000,

Zitat
Woran macht das JA diese Aussage fest ?

An den Aussagen meiner ex. Sie versucht halt ständig mir den schwarzen Peter zuzuschieben. Ich habe ihr sogar im beisein des JA gesagt : " Es wäre vernünftig, das Kriegsbeil im Sinne der Kinder zu begraben"

Ihre Antwort: "Nein"

Zitat
Was hat das JA von euch Eltern mit bekommen ?

Es gab diverse Vorgespräche (einzeln beim JA direkt) wo eben jede Seite ihre Bedenken usw. vorgebracht hat. Sonst nichts.

Zitat
Beschreibe doch bitte mal genauer, wie die beiden letzten Besuche des JA bei euch genau verlaufen sind.

KM hat sich gegen den Umgang total verweigert. Die JA Mitarbeiter haben ihr mehrmals eingeschäft, dass es einen gerichtlichen Beschluss gibt. KM stellte sich quer, argumentierte nur mit "Verhaltensauffälligkeiten" der Tochter und sie könne es nicht mehr verantworten.

Die Umgangskontakte verliefen überaus herzlich. Haben den Kindern immer Frühstück mitgebracht, inkl. Getränke usw. Malsachen usw.

Siind beide immer gleich auf mich zugestürmt. Sie kamen auch immer um mich zu drücken usw.

Was gestört hat war, dass die KM im Nebenzimmer die vollen 3 Studen, quasi wie ein Aufpasser gesessen hat. Der kleine lief öfters mal rüber.

Dann kam sie mit ihrem Käse, der kleine wolle nach Hause, da er ständig zu ihr gerannt kam. Stimmte aber gar nicht. Das war reine Provokation von ihr aus...

Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #15 am: 01. September 2009, 20:53:35 »

Was gestört hat war, dass die KM im Nebenzimmer die vollen 3 Studen, ...

Ähm, das war nicht gut.
Da hätte das JA eindeutig blocken müssen.
Wie soll das ein Kind verstehen Huch
Die KM hätte raus gehen müssen !
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Milan
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« Antwort #16 am: 02. September 2009, 02:48:56 »

Moin!

In einem ABR-Fall, den ich kenne, sprachen sich 2 verschiedene(!) JAs für den KV aus und 1 Verfahrenspflegerin für die KM. Richter liess das Kind bei KM.

Greetz,
Milan
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« Antwort #17 am: 02. September 2009, 07:48:51 »

Hi,

ich bin gespannt, da in der Ladung steht:

Auflagen für die KM: das minderjährige Kind ...... ist zum Termin mitzubringen. Es gibt also eine Kindesanhörung.

LG
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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