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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:30:59 *
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Autor Thema: Unterhalt ab 18  (Gelesen 5745 mal)
kasawumbu
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« am: 08. August 2009, 20:44:43 »

Guten Abend

ich bin neu hier und hoffe das mir jemand bei meinem Problem helfen kann. Mein Sohn aus erster Ehe wir im Oktober 18 Jahre. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jugendamt bekommen wegen dem UH ab 18. Ich soll für ein Jahr meine Gehaltsbescheinigungen vorlegen. gun Ich zahle jetzt schon seit der Scheidung vor 14 Jahren UH habe den Sohn aber bisher nur 10 mal gesehen, er lebt schon seit er 4 ist im Heim. Über den UH für volljährige habe ich viel in letzter Zeit viel gelesen. Nun meine Frage , ist hier jemand der Ahnung hat wie der UH berechnet wir. Nettoeinkommen gesamt wäre 4000 Euro im Monat. Was wird da noch abgezogen ( Berufsbedingte Aufwendungen, Kredite fürs Haus ? ) ausserdem sind noch zwei Kinder aus der jetzigen Ehe 10 und 15 Jahre. Wie sieht da die
Rechnung aus.  question

Mfg Kasawumbu
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midnightwish
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« Antwort #1 am: 08. August 2009, 21:20:02 »

Hallo Kasawumbu,

mehrere Fragen:

Existiert ein Titel?

Wird auch von der KM Unterhalt gefordert?

Was macht der Sohn? Ab 18 ist er nur dann Unterhaltsberechtigt, wenn er einer Ausbildung nachgeht bzw. sich noch auf der Schule befindet.

Die minderjährigen Kinder gehen vor. Muß ich nachschauen, aber ich glaub auch deine Frau geht vor ihm.

Abzugsfähig sind 5 % pauschal für berufsbedingte Aufwendungen, bis zu 4 % priv. Altersvorsorge. Bei Krediten und Haus streiten sich die Gerichte.

Ich würde dem JA erstmal schreiben, das du davon ausgehst, das dein Sohn erstmal seine Bedürftigkeit nachweist und das dir auch die EInkommensverhältnisse der KM zur Berechnung mit vorgelegt werden ,da auch sie ab 18 Barunterhaltspflichtig ist.
Genaugenomme ist sie das ja auch jetzt schon, da der Junge ja nicht bei ihr lebt.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
kasawumbu
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« Antwort #2 am: 09. August 2009, 07:37:57 »

Hallo

danke für die Antwort. Also der Sohn möchte jetzt seine mittlere Reife machen geht dann zur Schule. Die KM ist seit Jahren ohne Einkommen und wird nichts zahlen. Bleibt alles an mir hängen.  c Einen Titel gibt es nicht ich habe die ganzen Jahre ans JA gezahlt.


Liebe Grüße
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midnightwish
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« Antwort #3 am: 09. August 2009, 14:39:25 »

Bist du mit dem Titel sicher?

Da du an das JA gezahlt hast, wird dieses ja auch was berechnet haben und du wirst evtl. etwas unterschrieben haben.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
kasawumbu
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« Antwort #4 am: 09. August 2009, 16:08:46 »

Hallo


Nö gibt keinen Titel, das JA hat laut meinem Lohn was ausgerechnet und das habe ich dann bezahlt. Nannte sich Beihilfe zur Erziehung, der Sohn war ja im Heim untergebracht.  Aber die Berechnung für denUnterhalt ab 18 ist ja etwas anders und ich glaube diesmal werde ich ganz schön rangenommen. Deshalb meine Frage wie das Vorgehen bei der Berechung ist. Meine Hoffnung ist ja das hier jemand ist der das schon hinter sich hat und mir sagen kann wie die Berechnung aussieht.

MFG
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kasawumbu
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« Antwort #5 am: 12. August 2009, 20:09:14 »

Guten Abend allerseits


wollte noch mal nachfragen was man unter dem bereinigten Nettoverdienst versteht. Was wird da denn so bereinigt.


Grüße Kasawumbu
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brille007
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« Antwort #6 am: 12. August 2009, 20:15:49 »

Moin,

wollte noch mal nachfragen was man unter dem bereinigten Nettoverdienst versteht. Was wird da denn so bereinigt.
bitte Suchfunktion benutzen; ist hier bereits hunderte Male erörtert worden.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
midnightwish
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« Antwort #7 am: 12. August 2009, 20:16:22 »

Abzugsfähig sind 5 % pauschal für berufsbedingte Aufwendungen, bis zu 4 % priv. Altersvorsorge. Bei Krediten und Haus streiten sich die Gerichte.
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kosmos25
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« Antwort #8 am: 13. August 2009, 10:53:25 »

Hallo!

Wo wird dein Sohn mit 18 Jahren wohnen?
Wird er weiterhin vom Jugendamt betreut?

Grüße,
kosmos
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kasawumbu
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« Antwort #9 am: 13. August 2009, 15:58:27 »

Hallo

mein Sohn lebt schon seit er 16 ist allein in verschiedenen Wohnungen. Bisher wurde er vom Jugendamt betreut.  da er wieder umgezogen ist , ist jetzt wieder ein anderes JA zuständig, und die verlangen jetzt die Lohnnachweise damit sie den UH ab 18 ausrechnen können.  Er beabsichtig weiter zur Schule zu gehen und die mittlere Reife zu machen. Er wird mitte Oktober 18 Alt.


Liebe Grüße
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kasawumbu
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« Antwort #10 am: 14. September 2009, 12:11:48 »

Hallo Allerseits 


soweit ich hier erfahren habe sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig wenn das Kind 18 wird. Was ist wenn ein Elternteil kein Einkommen hat. Bleibt dann alles am anderen hängen?.  question cry_smile  Kann es mir hier jemand erklären so das ich es auch verstehen kann.


Liebe Grüße Kasawumbu
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midnightwish
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« Antwort #11 am: 14. September 2009, 12:16:13 »

Hallo kasawumbu,

ja, wenn ein Elternteil n icht leistungsfähig ist, bleibt wieder alles beim anderen Elternteil hängen.

Als "kleinen Ausgleicht" darf aber der allein Barunterhaltszahlende Elternteil das volle KG von 164 € abziehen.

Auch abzuziehen wäre ein evtl. Einkommen durch Ausbildung des Kindes.

Tina
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kasawumbu
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« Antwort #12 am: 14. September 2009, 12:45:40 »

Hallo Nightwish


Danke für die schnelle Antwort.  thumbup Aber zum Unterhalt, so hab ich es mir fast vorgestellt. Es wird immer da geholt wo etwas ist. gun


MFG Kasawumbu
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #13 am: 14. September 2009, 12:53:22 »

Hallo,

da meine Älteste nächstes Jahr auch 18 wird und ihre Mutter auch nicht arbeit, frage ich mich auch gelegentlich, wwas dann da im Kleingedruckten steht:

  • Wie ist es mit ihrer Erwerbsobliegenheit? Zumindest meine Tochter privilegiert ist, müsste sie doch auch geseteigete Erbwerbsobliegenheit unterliegn
  • Wie verhält sich das mit Naturalunterhalt. Wenn das "Kind" bei ihr wohnt, kann sie ihren Anteil ja auch in Form von Naturalunterhalt leisten. Wird der dann vom Bedarf abgezogen?
  • Und wie werden EU-Lasten berücksichtigt? Ich zahle EU, sie bekommt EU. Wird der auch berücksichtigt? Wenn ja, wie? KU geht vor EU. Vor EU habe ich viel mehr als sie. Nach EU viel weniger.

Sorry wenn ich hier so rein grätsche, aber ich vermute, dass das Fragen sind, die dich auch betreffen könnten.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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midnightwish
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« Antwort #14 am: 14. September 2009, 15:31:25 »

Tja beppo,

auf deine Fragen habe ich auch keine wirklich befriedigenden Antworten.

Zitat
Wie ist es mit ihrer Erwerbsobliegenheit? Zumindest meine Tochter privilegiert ist, müsste sie doch auch geseteigete Erbwerbsobliegenheit unterliegn

In der Theorie unterliegt sie tatsächliche der gest. Erbwerbsobliegenheit. Sofern die Tochter noch zur Schule geht.
Aber: Meinst du, du wirst einen Richgter finden, der die Mutter für 1 oder 2 Jahre wirklich in eine Tätigkeit zwingt oder ihr Nachweise der Bemühung um Arbeit auferlegt, wenn die Mutter nun jahrelang nichtberufstätig war? Ich glaub nicht dran, den nes gibt ja einen, der den Mindestunterhalt nach wie vor finanzieren kann.

Zitat
Wie verhält sich das mit Naturalunterhalt. Wenn das "Kind" bei ihr wohnt, kann sie ihren Anteil ja auch in Form von Naturalunterhalt leisten. Wird der dann vom Bedarf abgezogen?

Nein wird es nicht. Denn der Gesetzgeber in seiner unglaublichen Weisheit sagt ja, das der Elternteil, bei dem das Kind lebt seinen Baranteil in Naturalien leisten darf. Ist nun  der Elternteil nicht leistungsfähig, so kann er natürlich auch keinen Naturalunterhalt leisten. Somit ist der Naturalunterhalt, den sie ja zwangsläufig leistet, nicht Bedarfsmindernd. Sie könnte dann argumentieren ,das sie den gsamten KU vom Kind fordert, um dessen Kosten im Haushalt zu decken.

Zitat
Und wie werden EU-Lasten berücksichtigt? Ich zahle EU, sie bekommt EU. Wird der auch berücksichtigt? Wenn ja, wie? KU geht vor EU. Vor EU habe ich viel mehr als sie. Nach EU viel weniger.

Tja, das kommt dann auf den Einzelfall an. Bei dir wäre ja der EU den du zahlst an eine andere Frau, der den sie bekommt von einem anderen Mann. IMO ist der EU als Einkommen zu werten. Also könnte sie theoretisch aus diesem KU zahlen ,wenn dadurch ihr SB nicht unterschritten ist.

Tina
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Beppo
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« Antwort #15 am: 14. September 2009, 15:40:27 »

Hallo Tina,

Zum Glück habe ich mit dieser Mutter ja auch (noch) keinen Streit.
Bisher habe ich ihr i.d.R. etwas angeboten und sie war damit immer zufrieden.  thumbup
Nur ist eben die Rechtslage auch meist die Verhandlungsbasis.

Beim Naturalunterhalt sehe ich das sogar noch ein, denn dieser besteht eben nicht mehr aus Hilfe beim Anziehen und abendlichem Vorlesen, sondern aus "Geldwerten Sachleistungen"

Den dritten Punkt haben wir hier schon ein paar mal ergebnislos diskutiert, es ging mir aber eben auch nicht nur um meinen Fall, sondern um das generelle Problem beim Volljärigenunterhalt am Beispiel von Kasawumbu.

Wenn ich schon die Antworten nicht weiß, kann ich ja wenigstens nochmal die Fragen wiederholen! 

Gruß Beppo
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« Antwort #16 am: 14. September 2009, 15:44:48 »

Also dann den 3. Punkt allg.

Ich gehe davon aus, das der EU als Einkommen  zählt und daher dnan, wenn dieser höher als 900 € ist auch KU gazhalt werden kann.

Tina
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« Antwort #17 am: 14. September 2009, 15:46:33 »

Ja und zählt der gezahlte EU dann auch Ausgaben?
Nach Logik ja, nach Wortlaut der mir bekannten Gesetze nein!

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« Antwort #18 am: 14. September 2009, 15:49:49 »

Richtig erfasst.

Somit wird das Geld doppelt ausgegeben.

Auf der einen Seite minderd er das Einkommen des Pflichtigen nicht, auf der anderen Seite zählt es als Einkommen.

Der logische Schluß: Zusätzlich zum KU und EU zahlt der väterliche Pflichtige sozusagen aus dem EU noch einen Anteil zum KU.

Mit anderen Worten er zahlt mehr KU, als er seinem Einkommen nach zahlen müßte 

Das ändert sich erst, wenn das Kind nicht mehr priveligiert ist. Dann geht der EU dem KU vor.

Tina
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kasawumbu
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« Antwort #19 am: 04. Juli 2010, 23:10:42 »

Hallo Allerseits


mein jetzt schon fast 19 Jähriger Sohn bezieht schon ein Jahr lang Unterhalt von mir  gun da er die 10 Klasse macht. Wir haben keinen Kontakt. Jetzt sind Ferien d.h die Schule ist fertig, wie lange soll ich noch Unterhalt zahlen?. Am liebsten würde ich am nächsten ersten die Zahlung stoppen. Zur Info er lebt nicht bei uns die Ex ist natürlich nicht in der Lage etws zu zahlen und so bleibt alles an mir hängen.   mad  Wenn das mit dem Zahlen so weitergeht kann ich mich hängen.  cry_smile


Mfg Kasawumbu
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« Antwort #20 am: 05. Juli 2010, 08:13:15 »

Servus kasawumbu,

wie ist den die Sache im letzten Jahr ausgegangen? Das JA hatte Dich doch wegen Unterhalt angeschrieben.
Wurde nun ein Titel erstellt?

Wenn ja, was steht drin? Wuieviel und wielange musst Du zahlen?

Bitte noch einpaar genauere Info`s. Ich glaube, dann klappt es mit Helfen besser...

Gruß, Michael
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« Antwort #21 am: 05. Juli 2010, 10:00:22 »

Moin,

ich gehe mal davon aus, dass du keinen befristeten Titel hast? Wenn ja, dann solltest du
schleunigst eine Abänderung beantragen.

Die Zahlungen einfach stoppen, geht nicht. Denn du bist ja zur Zahlung verpflichtet.

Anderenfalls könnte dein Sohn, wenn ein Titel besteht, den UH Betrag von deinem Konto
pfänden.

Gruß
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Beppo
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« Antwort #22 am: 05. Juli 2010, 10:53:09 »

Hallo Kasawumbu,

bitte mache nicht für die selbe Frage immer wieder einen neues Thema auf.
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kasawumbu
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« Antwort #23 am: 05. Juli 2010, 15:48:53 »

Hallo Leute


das JA im letzten Jahr konnte ich aussitzen, da der Sohn 2 Monate darauf 18 wurde hat sich das JA abgemeldet, dafür habe ich Post vom Anwalt bekommen. Ich zahle jetzt schon ein Jahr ganze 640 Euro inklusive Kindergeld. Ein Titel hat nie bestanden.
Da das Schuljahr jetzt aus ist möchte ich gerne die Zahlungen zum nächsten ersten einstellen. Bisher habe ich keine Infos was der Sohn weiterhin zu tun gedenkt. Das werde ich dann schnell erfahren wenn bei ihm kein Geld mehr eingeht. Ich habe vor dann die harte Tour zu fahren, ohne Gericht wird es nichts mehr geben, damit er sieht das es nicht mehr so einfach geht Geld zu ziehen.

PS Beppo, ihr seid ja richtig gut ich selbst hätte den alten Beitrag nicht mehr so einfach gefunden.

Liebe Grüße Kasawumbu
« Letzte Änderung: 05. Juli 2010, 15:51:06 von kasawumbu » Gespeichert

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« Antwort #24 am: 05. Juli 2010, 15:58:04 »

Wenn es wirklich keinen Titel gibt, was ich mir, aufgrund der JA-Beteiligung auch kaum vorstellen kann, solltest du (musst nicht) deinem Sohn das ankündigen, dass du den Unterhalt jetzt einstellen wirst, dass du ihm aber gerne ein Gespräch von zu Mann zu Mann anbietest, bei dem ihr klären könnt, wie ihr das in Zukunft regeln wollt.
Vielleicht auch verbunden mit dem Hinweis, dass seine Mutter nun auch Unterhaltspflichtig ist und er von ihr eine Einkommensauskunft fordern und dir geben muss, bevor du zu einer Zahlung verpflichtet werden kannst.
Und natürlich, dass er eine evtl. Ausbildung zügig zu beginnen und abzuwickeln hat, um überhaupt noch einen Anspruch zu haben.

Gruss Beppo
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