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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:30:07 *
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Autor Thema: Unterhalt ab 18  (Gelesen 5745 mal)
oldie
Administrator
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Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #50 am: 29. September 2010, 21:54:42 »

Hi

Der gesetzliche Auskunftsanspruch ist leider losgelöst vom Zahlbetrag. Jedenfalls für die 640€-Fälle fällt mir nichts ein. Daher sollte Auzskunft über das EK erfolgen, wenn nicht eine Auskunftsklage provoziert werden soll.
Allerdings solltest Du damit zeitgleich Auskunft über sein EK als auch das der KM (von ihm) verlangen. Ohne Auskunft keine Forderung, das sollte erstmal die Devise sein. Und wenn Du Dir der 165€ sicher bist und keinen Titel im Nacken hast - C’est la vie.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
kasawumbu
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WWW
« Antwort #51 am: 14. Oktober 2010, 12:30:19 »

Hallo Forum


nachdem ich endlich den Zahlbetrag für den KU habe, kommt ein Brief von Ratte wo doch tatsächlich die Titulierung des Betrages verlang wird.  puzzled Muß dazu sagen das das arme Kind diesen Monat 19 Jahre wird. Wasn jetzt kaputt. War immer der Meinung das mit 18 die Titel ungültig werden , jetzt soll ich beim 19 Jährigen einen erstellen lassen.  c
Wer kennt sich da aus.


LG Kasawumbu
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AnnaSophie
_AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #52 am: 14. Oktober 2010, 12:36:02 »

Hallo,

da im Regelfall die Ausbildungsvergütung pro Ausbildungsjahr ansteigt kannst du ja einen befristeten Titel bis zum 30.08. (Ende des Ausbildungsjahres) erstellen lassen. Oder du lässt gleich die neuen Zahlen reinschreiben - geht aber nur wenn du den Ausbildungsvertrag in Kopie hast - sprich pro Jahr weniger und befristest ihn auf das Ende der Ausbildung.

Sophie
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #53 am: 14. Oktober 2010, 12:41:39 »

nachdem ich endlich den Zahlbetrag für den KU habe,
Wo hast du den denn her?

Nachdem dir ja hier schon mehrfach gesagt wurde, dass zur Ermittlung des Zahlbetrages die vollständigen Einkunftsunterlagen von Mutter und Sohn vorliegen müssen, gehe ich davon aus, dass sie dir vorliegen.

Wenn du die dann ins richtige Verhältnis setzt, kannst du selbst deinen Zahlbetrag errechnen.

Wenn du das getan hast, wirst du deinen Anteil daran titulieren müssen. Aber erst dann.

Oder hast du die Unterlagen etwa noch nicht?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
kasawumbu
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« Antwort #54 am: 14. Oktober 2010, 15:43:56 »

Hallo


das mit dem KU Betrag ist alles zu meiner Zufriedenheit abgelaufen. Nur """ Muß ich das jetzt Titulieren lassen oder nicht. """


Mfg Kasawumbu
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82Marco
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Beiträge: 2.767



« Antwort #55 am: 14. Oktober 2010, 15:51:02 »

Servus Kasawumbu!
Zitat
Nur """ Muß ich das jetzt Titulieren lassen oder nicht. """
Wenn dies vom KU-Berechtigten verlangt wird, ja!
DU kannst aber entscheiden, bei wem (JA oder Notar) Du wie (Konditionen, Befristung, etc.)  titulierst.

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
kasawumbu
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« Antwort #56 am: 04. Februar 2012, 23:34:19 »

Hallo Forum


bei mir hat sich wieder etwas bewegt. Letztes Jahr hat Sohnemann die Lehre bereits nach 4 Wochen beendet, und zwar indem er einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen ist. Worauf er natürlich die Kündigung bekam. Er hat dann 2011 angefangen Systemelektroniker zu lernen. Ist eine reine Schulausbildung von 3 Jahren und ziemlich wertlos aber als Ausbildungsberuf anerkannt. Mit seinem Anwalt hat er mir dann 230 Euro Unterhalt abgetrotzt. Meine Anwältin war der Meinung ich sollte Zahlen das Ganze sieht vor Gericht schlecht für mich aus.   men_ani  Soweit so gut.
Natürlich wurde im letzten Schriftsatz der Gegenseite ganz klar mitgegeben das Zeugnisse und Änderungen der Ausbildung sofort mitzuteilen sind sonst wird der Unterhalt eingestellt.
Am Mittwoch ist dann wirklich das Halbjahreszeugniss per Post bei mir angekommen. So jetzt kommts !!!!!!!!!!!!!!!!
Sechs mal ungenügend und zwei mal befriedigend, mit dem Zusatz das die Versetzung gefährdet ist und mit 40 Fehltagen.
Jetzt schreibe ich einen Brief in dem ich ihm mitteile das ich den Unterhalt einstelle und das mich niemand mehr dazu bewegen wird irgendetwas zu zahlen. Dieses Zeugniss ist eine große Unverschämtheit, ein Schlag ins Gesicht für jemand der für sein Geld hart Arbeiten muß.

Grüße   
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elwu
Gast
« Antwort #57 am: 05. Februar 2012, 00:44:02 »

Mit seinem Anwalt hat er mir dann 230 Euro Unterhalt abgetrotzt

Hallo,

gibt es einen Titel? Wenn ja, kannst du leider nicht einfach mal so den Unterhalt einstellen.

/elwu
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kasawumbu
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« Antwort #58 am: 05. Februar 2012, 01:17:32 »

Hallo Elwu


nein es gibt keinen Titel. Ich wurde gezwungen einen für die Lehre zu erstellen, den ich aber vorsorglich auf ein Jahr begrenzt hatte.


LG
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kasawumbu
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« Antwort #59 am: 16. Februar 2012, 20:19:49 »

Hallo Leute

nachdem ich Sohnemann geschrieben hatte das ich ab 1.4 den Unterhalt wegen fehlender Ernsthaftigkeit für die Ausbildung einstelle ist erwartungsgemäß heute schon der Brief vom Anwalt eingeflattert.  puzzled Der schreibt ntürlich das ein schlechtes Zeugniss kein Grund ist den Unterhalt einzustellen da er sich noch in Ausbildung befindet. Die Ausbildung wäre nicht gefährdet.  men_ani Und das bei allen Berufsbezogenen Noten nur Sechser, und die Versetzung gefährdet. Klar wenn er nicht versetzt wird, macht er halt das Jahr auf meine Kosten noch mal. In dem Tempo ist er dann 25 bis er mit seinem untauglichen Beruf fertig ist. Aber nicht mit mir.  gun Ich soll bis Ende Februar erklären das ich weiter UH zahle. Ich werde auf das Geschreibsel nich reagieren, diesmal lasse ich es darauf ankommen wenn es sein muß bis zum OLG und weiter, besonders bei der Vorgeschichte.

LG euer Kasawumbu
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