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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:20:01 *
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Autor Thema: Unterhaltskrimi Teil 3  (Gelesen 11115 mal)
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #100 am: 13. August 2010, 11:56:13 »

Nein, er kann dann noch nicht mal beantragen, die Klage der Gegenseite zurück zu weisen.

Damit kann sie jeden beliebigen Müll beantragen und er kann nicht mal sagen, dass es Müll ist.

Es ist also klar ersichtlich, dass die Anwaltspflicht ausschließlich eingeführt wurde, um zu verhindern, dass Väter ihr Recht durchsetzen können, denn die Anwaltspflicht gilt nicht für Leute, die vom JA begleitet werden.
Als wenn das JA zu irgendetwas kompetent wäre.


Gruss Beppo

Edit: Mal wieder zu langsam
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
princesspeachy
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« Antwort #101 am: 13. August 2010, 12:17:46 »

Okay, danke Euch für die erhellende Einsicht, wieder was dazu gelernt...

Wenisgstens steigen für die zu erwartende TU-Klage die Chancen, das er VKH bekommt... und sie nicht mehr, weil der Unterhalt, den sie vom OLG zugesprochen bekommt, als Einkommen gilt.

Ich werde Euch Ende August berichten, wie es ausgegangen ist... und bis dahin mitlesen, welcher Familienrechtswahnsinn so abläuft.

Gruß
PP
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princesspeachy
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« Antwort #102 am: 25. August 2010, 09:33:37 »

Hallo zusammen,

langsam neigt sich der Unterhaltskrimi dem Ende... Morgen um diese Zeit ist die Verhandlung.  yltype
Drückt ein wenig die Daumen, das das Ergebnis erträglich wird.

Gruß
PP
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princesspeachy
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« Antwort #103 am: 26. August 2010, 10:43:19 »

Hi Leute,

hier live aus dem Gerichtssaal:   
Betreuungsbonus ist vom Tisch! gibt es nicht...
Aber die Richter sehen einen BU befristet in Höhe von ca. 92 EUR. bis 2014. Jetzt verhandeln die Parteien eine Einmalzahlung.

Bis später

PP

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princesspeachy
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« Antwort #104 am: 26. August 2010, 11:55:16 »

So, Prozeß ist vorbei! 
Ex, ja so heißt sie jetzt, kriegt eine Einmalzahlung von 5.500 EUR und damit ist alles vorbei, auch die immer angedrohte TU-Klage!

Ich bin froh das es vorbei ist und wir können gut damit leben. Wenn man mal bedenkt, das die Forderung auf nachehel. Unterhalt bei 1.100 Eur begannen, vorm OLG noch mit 719,-- beziffert wurden und vom OLG noch immerhin mit 500 EUR Erfolgsaussichten beziffert wurden.

Endlich Ruhe, wir werden es genießen. Euch allen noch einen schönen Tag und ich werde die leidvollen Dramen, die so im Familienrecht ablaufen weiter mitlesen und ab und an auch meinen Senf dazu geben. 

 thumbup

Gruß
PP
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elwu
Gast
« Antwort #105 am: 26. August 2010, 12:06:10 »

Was lange währt.... Gratuliere!
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midnightwish
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« Antwort #106 am: 26. August 2010, 12:09:08 »

 thumbup

Gratulation.

Und Ex spuckt nun Gift und Galle?  puzzled

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #107 am: 26. August 2010, 12:14:21 »

Hi

Klasse! Und das beim OLG Hamm, einem 6-jährigen Kind und einer "schwer gebeutelten" KM. Irgendwie muss die KM und ihr RA die Richter verärgert haben. Und - den Text bitte (wenn genehm ist).
Ach - ist es ein Vergleich oder ein Urteil?

Gruss oldie
« Letzte Änderung: 26. August 2010, 12:17:19 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
princesspeachy
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« Antwort #108 am: 26. August 2010, 12:18:53 »

... ich glaub, die ist so <ts...>, das sie glaubt nun ihr gutes Recht bekommen zu haben und freut sich vermutlich darüber   rofl2

Was glaubt sie, wie weit sie mit 5.500 Ocken kommen wird... Schon damals bei der Trennung hat sie 7.000 EUR (stammte aus einer Prämie arbeitgeberseitig) bekommen, als wir nun im Zuge des Prozesses einen Kontoauszug von ihr in die Hände bekamen, war das Konto schon wieder in den Miesen...
Aber ab jetzt alles ihr Problem!

Gruß
PP
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princesspeachy
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« Antwort #109 am: 26. August 2010, 12:21:30 »

@Oldie,

ja, ich glaube alles in allem kann man das als "kleinen Sieg" verbuchen.
Selbstverständlich werde ich den Vergleich hier einstellen.  Ein Urteil ist es ja nicht, aber vielleicht hat das OLG ja auch beeindruckt, das wir insbesondere wegen der Frage des Betreuungsbonus die Revision beantragt haben.

PP
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DeepThought
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WWW
« Antwort #110 am: 26. August 2010, 12:21:59 »

Moin,

Glückwunsch. Das riecht ja nach einem Vergleich, womit eine Veröffentlichung obsolet wäre.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
brille007
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« Antwort #111 am: 26. August 2010, 12:35:25 »

Moin pp,

ich persönlich würde andersrum rechnen: Gefordert wurden 1.100 pro Monat; bekommen hat sie jetzt 5.500 einmalig; das entspricht gerade mal 5 Monaten Unterhaltszahlung. Beim so einem Ergebnis kann man sich wirklich auf die Schulter klopfen; das tut auf dem Kontoauszug einmal weh und dann nie wieder.

Und wenn sie die Kohle demnächst verballert hat, ist das ihr Problem und nicht Eures. Auch wenn sie dann natürlich auf die Idee kommen könnte, mit irgendeiner Begründung eine neuerliche Klage anzustrengen. Damen, die am Tag ihrer Hochzeit die wirtschaftliche Eigenverantwortung in fremde Hände delegiert haben, neigen manchmal zu wunderlichen Ideen. Aber das muss Deinen Partner nicht jucken; der ist mit diesem Vergleich aus dem Schneider.

Grüssles
Martin
(der absurde EU-Forderungen damals mit einem ähnlichen Deal auf einen Schlag und billig losgeworden ist)

**++edit - PS: Dein Partner weiss, dass er diese Einmal-Zahlung auch noch steuerlich absetzen kann?
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
princesspeachy
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« Antwort #112 am: 26. August 2010, 13:21:46 »

@brille,

diese Zahlung ist steuerlich absetzbar? Das ist ja super!
Nein gewußt hat er dies bestimmt nicht... Aber dann freu ich mich jetzt schon auf die Steuererklärung 2010.

@Deep, auch wenn es ein Vergleich ist, werde ich ihn der Vollständigkeithalber hier bekannt geben.


Fakt ist jedenfalls, das die Richter haben durchblicken lassen, das sie 92,00 EUR als nachehelichen Unterhalt gewähren wollen und zwar befristet bis 2014. Sie haben extra betont als nachehel. Unterhalt und nicht BU. Weiterhin haben sie gesagt, dass sie ihr zwar gerne eine Betreuungspauschale angerechnet hätten, aber aufgrund der BGH-Rechtssprechung keinen pauschalen Betreuungsbonus gewähren werden. Und das beim OLG Hamm, die sehr mütterlastig sind!

Und noch was möchte ich erwähnen, im Schlußwort hat mein LG ausgeführt, das dieses ganze Gezerre vor Gericht sich massiv auf die Beziehung Vater/Sohn ausgewirkt hat, weil der Junge instrumentalisiert wurde und teilweise sogar schon als "Behindert" dargestellt wurde. Und er möchte das dies ganze auf dem Rücken des Kindes jetzt hier ein Ende findet, denn wenn dieser "Krieg" so weiter geht weiß er nicht wie er und sie überhaupt noch eine Kommunikationsebene finden wollen.  Das hat die Richter und seine Anwältin beeindruckt!

Gruß
PP
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« Antwort #113 am: 26. August 2010, 13:37:36 »

Und noch etwas wichtiges hab ich vergessen:

Danke an Alle!, die mir mit wertvollen Tipps, Urteilen, Formulierungshilfen, Gegenlesen usw. usw. geholfen haben.
Ohne Euch wäre es nicht so ausgegangen, davon bin ich felsenfest überzeugt!  schild_dankeschoen

Lieben Gruß
PP
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« Antwort #114 am: 26. August 2010, 15:00:33 »

Moin PP,

auch meinerseits Gratulation !

Der Gewinn einer vernünfitgen Zukunftsperspektive ist eigentlich unbezahlbar ... vor diesem Hintergund war das ein Schnäppchen (wenn auch ein nervenaufreibender Krimi).

Alles wird gut
United
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« Antwort #115 am: 26. August 2010, 15:08:28 »

@United,

deine Aufstellung bezüglich der ETG (die vereinfachte! Darstellung) war ganz besonders hilfreich. Das OLG ist dem gefolgt, bis auf den Unterschied, das die ein Minus von 9.00 EUR errechnet hatten. Aber wir wollen ja nicht in den Pfennigen wühlen...   

Heut Abend wird erstmal ein wenig gefeiert, denn übrigens hat mein LG heute erfahren, das er seit März 2010 bereits geschieden ist!

Gruß
PP
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Don't worry be Happy


« Antwort #116 am: 26. August 2010, 15:26:14 »

Habe deine Geschichte gespannt verfolgt und hatte oft nur ein kopfschütteln übrig.

Um so mehr freut es mich das es so ausgegangen ist.

LG Andrea
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« Antwort #117 am: 27. September 2010, 09:56:18 »

Guten Morgen zusammen,

muss hier doch noch mal kurz anknüpfen.   yltype
Aber ich denke es ist der Schlußpunkt unter diesem Thread.

Wir haben den Beschluß des OLG Hamm erhalten über den PKH/VKH-Antrag der Gegenseite! Sie hat erwartungsgemäß diese bewilligt bekommen.
Auf Raten... von monatlich

200,00 EURO ![/color]

Nun merkt sie, das Prozesse doch Geld kosten. Wie bedauerlich das ich das Gesicht nicht sehen kann über diesen Beschluß.   luxhello

Gruß
PP
« Letzte Änderung: 27. September 2010, 09:58:12 von princesspeachy » Gespeichert
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