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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:13:40 *
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Autor Thema: ARGE will meine Vermögensverhältnisse prüfen  (Gelesen 6118 mal)
brille007
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« Antwort #50 am: 10. Oktober 2009, 18:33:24 »

Moin baeri,

was ich nicht verstehe: Du hast Einkünfte in der Grössenordnung von durchschnittlich knapp 2.000 EUR. Bei den Abzugspositionen kann man vielleicht über das eine oder andere streiten und kommt dann möglicherweise in eine andere Gruppe der DDT. In jedem Fall bist Du aber meilenweit Du von einer Konstellation entfernt, die als "Mangelfall" oder sonstige "enge wirtschaftliche Verhältnisse" deklariert werden könnte; deshalb ist die Forderung nach "Fahrtkostenoptimierung" m. E. bescheuert: Du bezahlst ja bereits mehr als den Mindestunterhalt.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Baeri22
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« Antwort #51 am: 10. Oktober 2009, 18:45:06 »

ja das genau denke ich auch, ich war auch schon beim anwalt und dort haben wir in etwa überschlagen das nach bereinigung dann 273€ mtl. für das Kind zu zahlen sind. 240€ zahle ich jetzt. Das ist der Mindestunterhalt. Ich weiß nicht was die wollen. Vielleicht sollte ich wirklich einen Anwalt beauftragen meine Interessen gezielt zu vertreten. Was meint ihr? Oder was kann ich nochmal stichhaltig schreiben, etwas was sitzt damit endlich berechnet wird.
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elwu
Gast
« Antwort #52 am: 10. Oktober 2009, 19:25:50 »

Was meint Ihr? Jetzt sind die noch nicht zufrieden, schalte wirklich bald den Anwalt ein. Mir reicht es endgültig!!!! gun

Was meint Ihr? Jetzt sind die noch nicht zufrieden, schalte wirklich bald den Anwalt ein. Mir reicht es endgültig!!!! gun

Hallo,

den brauchst du im Moment noch nicht. Ich würde einen neuen Titel erstellen beim Jugendamt, Laufzeit auf 18ten Geburtstag des Kindes begrenzen, Festbetrag 273. Die vollstreckbare Ausfertigung zusammen mit folgender Antwort ans Amt:

----
Sehr geehrter Herr Blabla,

nach anwaltlicher Beratung habe ich einen meinen Einkommensverhältnissen entsprechenden Unterhaltstitel über 273€ erstellen lassen. Das ergibt sich aus Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 6-11 Jahre.

Sofern Sie nachrechnen möchten: die Auskunftserteilung ist erfolgt, es besteht keine rechtliche Verpflichtung, sie in einer bestimmten Form zu erteilen, zu.B. einen Fragebogen auszufüllen. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entnehmen sie aufmerksamerweise dem Ihnen vorliegenden Einkommenssteuerbescheid. Von engen wirtschaftlichen Verhältnissen kann keine Rede sein, da ich ja mehr als den Mindestunterhalt leiste. Wie ich meinen Arbeitsweg zurücklege, überlassen Sie freundlicherweise mir.

Mit freundlichem Gruß

Baeri 22
----

/elwu
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2009, 19:27:25 von elwu » Gespeichert
Baeri22
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« Antwort #53 am: 10. Oktober 2009, 20:41:01 »

Danke Elwu, ich werd das so schicken. Werde einen Termin beim Jugendamt machen. Ich hoffe das Sie das machen obwohl keine Beistandschaft für das Kind dort besteht. Muß ich da nochmal die Kopien der Einkommensnachweise mithinnehmen?

Was kann die ARGE gegen mich unternehmen nach dem Schreiben?
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #54 am: 10. Oktober 2009, 20:44:05 »

Hi,

mach den Titel doch beim Notar für ein paar Euro. Ich würde ja ums JA einen weiten Bogen schlagen, wenn die noch nicht im Boot sind.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
midnightwish
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« Antwort #55 am: 10. Oktober 2009, 20:47:11 »

Hi baeri,

wenn keine Beistandschaft beim JA besteht werden die sich zieren. Nehm ca. 20 € in die Hand und lass das Teil vom Notar machen. Wichtig ist der Batrag, leider die Dynamisierung (Alter und aktuelle Tabelle), Befristung bis 18 und die Klausel, das der Titel den alten dadurch abändert.

Die ARGE selber kann wahrscheinlich wenig tun, außer die KM zur Klage zwingen. Soweit ichs im Kopf hab, kann die ARGE selber nicht klagen.

Tina

*edit* LBM war schneller
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Baeri22
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« Antwort #56 am: 10. Oktober 2009, 21:05:16 »

Ja das mache ich, das Geld nehme ich in die Hand gern sogar. Dann sollte endlich ruhe sein. Kann ich jeden Notar nehmen?
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Baeri22
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« Antwort #57 am: 10. Oktober 2009, 21:14:10 »

Danke Ihr lieben!!!!
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Baeri22
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« Antwort #58 am: 01. November 2009, 20:24:35 »

Hallo liebe Gemeinde,
die Festlegung des Unterhalts ist da:
Zitat-> Nach Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse beträgt der Unterhaltsanspruch 289,00€ mtl. Die Berechnung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Unterhaltsrechtliches Einkommen:
Der Pflichitige bezieht Einkommen aus nichtselbststaänidger Tätigkeit....
Berufsbedingte Aufwendungen hat der Pflichtige in Form von Fahrtkosten geltend gemacht. Mit Schreiben vom 26.09.09 teilte der Pflichtige mit das er an 251 Arbeitstagen 22 km für den Weg z. Arbeitsstätte zurücklegt.
Da diese Angaben hier nicht überprüfbar waren, wurde der Pflichtige gebeten, die Anschrift des Arbeitgebers mitzuteilen bzw. darzulegen, aus welchem Grund es ihm nicht zumutbar sei öffentl. Verkehrsmittel zu nutzen. Hierauf reagierte der Pflichitge insoweit, als dass er auf den Inhalt des o.g. Einkommenssteuerbescheids verwies. Abgesehen davon das diesem verschiedene km Angaben zu entnehmen sind, kann der Bescheid nicht als Nachweis dienen. Da ohne weiteres nicht beurteilt werden kann, inwieweit die angegebene Länge der Wegstrecke zutreffend/überprüft worden ist.
Lediglich die Tatsache das der Pflichtige über die grundsätzlich anzuerkennende Anzahl von Arbeitstagenhinaus tätig war, muss dem FA gegenüber entsprechend belegt werden, so das dieser Umsatnd als nachgewiesen unterstellt wird. Zu Gunsten des Pflichtigen wird weiter davon ausgegangen das diese zusätzlichen Arbeitstage auf die Wochenenden fallen, so dass eine Nutzung der öff. Verkehrsmittel eingeschränkt ist.
Im übrigen muss unterstellt werden das die Nutzung der öff. Verkehrsmittel mgl. ist. Kosten der "Monatskarte (Presistufe2/Fahrzeit 90min)belaufen sich auch 69,00€mtl. Dieser Beitrag wird vorliegend berücksichtigt. Hinzuzurechnen ist ein weiterer Beitrag in Höhe von 22kmX2X0,3X 31zusätzliche Arbeitstage. Die Berufsbedingten Aufwendungen belaufen sich somit auf 103,10€.

Die Altersvorsorge wir mit nur 4% des Gesamtbruttoeinkommens berücksichtigt.

Die Endberechnung kommt genau auf 1700,00 Euro mtl. bereinigtes Nettoeinkommen. Also einen Euro weniger und ich wäre eine Stufe herunter gekommen oder?
Die Berechnung stimmt soweit aber ich finde es schon dreist mir irgendeine Karte für öffentl. Verkehrsmittel anzurechnen.

Ich werde nun vielleicht wie folgt antorten:

"Ihre Berechnung kann ich so ersteinmal nachvollziehen, bitte aber um Herabstufung um eine Unterhaltsgruppe. Der mtl. zu Zahlende Beitrag ist dann 273,00 Kindesunterhalt. Es gibt hierbei 2 Szenarien, entweder Sie nehmen mich selbst in die Unterhaltsstufe eine Klasse herunter oder ich veringere da ich nach Stundenlohn bezahlt werde und nur zu 160 Arbeitsstunden im Monat verpflichtet bin ab sofort meine Arbeitsleistung. Sie erhöhen, ich bremse.  Auch Bereitschaftsdienste muß ich nicht tätigen. Wenn ich dieses tun sollte fehlen mindestens 150-200 € netto im Monat. So das die von Ihnen angegebenen 289,00€ zu Leistender Unterhalt nur von kurzer Dauer sein werden."

Macht es nun  Sinn wegen 16 Euro Unterschied mtl. Widerspruch einzulegen? Ich habe mitbekommen das es mehr Kindergeld geben soll. Dann erhöht sich doch auch mein Anteil der abgezogen wird, oder ist dann auch von noch mehr Unterhalt auszugehen?

Für das Kind stehen bei 289,00€ im Monat plus Kindergeld 453€ zur Verfügung. Mehr als ein Harz4 Erwachsener mtl. zugesprochen bekommt. Irgendwann muß es doch auch mal reichen... Ein Teil davon dient ja sicher auch zur Betreuung des Kindes.... Betreuungskosten kann ich doch steuerlich geltend machen. Wie verhält es sich bei der Konstellation- KM Harz4, Kind in Ganztagsschule, irgendwas muß ich doch bei 289,00€ Kindesunterhalt wiederbekommen und als Betreuungskosten steuerlich ansetzen können?

Gebt mal bitte eure Meinung dazu.




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Malachit
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« Antwort #59 am: 02. November 2009, 01:04:21 »

Hallo Baeri,

Die Endberechnung kommt genau auf 1700,00 Euro mtl. bereinigtes Nettoeinkommen. Also einen Euro weniger und ich wäre eine Stufe herunter gekommen oder?

Äh, wieso denn das? Die Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle erstreckt sich von 1.501 Euro bis 1.900 Euro, d.h. mit deinem bereinigten Netto von 1.700 Euro bist du genau in der Mitte. Dein bereinigtes Netto könnte also um fast zweihundert Euro niedriger oder höher sein, und am Kindesunterhalt würde sich rein gar nichts ändern. Im übrigen: Rechnerisch Stufe 2, nur ein Unterhaltspflichtiger zu berücksichtigen und damit Hochstufung um zwei Stufen in Stufe 4, ergibt für ein Kind der Altergruppe 6 bis 11 Jahre einen Zahlbetrag von 289 Euro. Wenn ich beim Überfliegen deines Threads nicht was Wichtiges übersehen habe, dann müsste der berechnete Unterhalt doch eigentlich stimmen?!?

Die Altersvorsorge wir mit nur 4% des Gesamtbruttoeinkommens berücksichtigt.

Zwar ärgerlich für dich, aber i.d.R. korrekt, weil 4% vom Gesamtbrutto eine Kappungsgrenze ist; was darüber hinaus geht, gilt als "Privatvergnügen". Wer nicht selbstständig ist und trotzdem mehr berücksichtigt haben will, der muss dafür schon sehr gute Gründe liefern.

Die Berechnung stimmt soweit aber ich finde es schon dreist mir irgendeine Karte für öffentl. Verkehrsmittel anzurechnen.

Wie ich oben schon geschrieben habe: Meiner Meinung nach macht es in deinem Fall keinen Unterschied, derzeit jedenfalls nicht. Vermutlich ist es daher wenig hilfreich, dafür jetzt ein Fass aufzumachen; der einzige Grund könnte sein, wenn du glaubst, dass sich dein Einkommen in Zukunft so ändern wird, dass der Unterschied zwischen Bus und Auto dann tatsächlich einen Unterschied machen würde, und du bereits jetzt festgestellt haben willst, dass du die Fahrt zur Arbeit .zwingend mit dem Auto zurücklegen musst.

Ich werde nun vielleicht wie folgt antorten:

"(...) Es gibt hierbei 2 Szenarien, entweder Sie nehmen mich selbst in die Unterhaltsstufe eine Klasse herunter oder ich veringere da ich nach Stundenlohn bezahlt werde und nur zu 160 Arbeitsstunden im Monat verpflichtet bin ab sofort meine Arbeitsleistung. Sie erhöhen, ich bremse.  Auch Bereitschaftsdienste muß ich nicht tätigen. Wenn ich dieses tun sollte fehlen mindestens 150-200 € netto im Monat. So das die von Ihnen angegebenen 289,00€ zu Leistender Unterhalt nur von kurzer Dauer sein werden."
(...)
Gebt mal bitte eure Meinung dazu.

Du willst meine Meinung? Du kriegst sie: Komm' bitte wieder runter von deiner Palme!

Im Ernst, du bist gerade dabei und schießt dir in deinem Ärger selbst ins Knie. Wenn du solche Drohungen schreibst, dann werden zwei Dinge passieren. Erstens, du wirst damit nicht durchkommen, denn als Zahlmeister für Kindesunterhalt hat du eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" - im Klartext, du darfst nicht mal eben willkürlich dein Einkommen reduzieren, um damit Kindesunterhalt zu sparen (manche Leute nennen diese Regelung eine moderne Form von Sklaverei, aber diese Diskussion möchte ich hier lieber nicht führen). Zweitens, wenn du irgendwann tatsächlich mal unverschuldet weniger verdienst, dann wird man sich auf der Gegenseite mit Wonnen an obiges Schreiben von dir erinnern, und du bist noch stärker als ohnehin schon in der Beweispflicht, dass du diesmal wirklich nichts dafür kannst ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
elwu
Gast
« Antwort #60 am: 02. November 2009, 06:42:26 »

Zitat-> Nach Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse beträgt der Unterhaltsanspruch 289,00€ mtl. Die Berechnung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen

Hallo,

das klingt plausibel und ist recht nahe an den 273€, die vorab mal berechnet wurden. Würde ich titulieren, natürlich statisch und mit Laufzeitbegrenzung bis 18. Geburtstag des Kindes. Deine Drohung solltest du stecken lassen, Malachit hat die Gründe ja bereits umfassend erläutert.

/elwu
« Letzte Änderung: 02. November 2009, 06:44:10 von elwu » Gespeichert
brille007
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« Antwort #61 am: 02. November 2009, 09:04:51 »

Moin Baeri,

Es gibt hierbei 2 Szenarien, entweder Sie nehmen mich selbst in die Unterhaltsstufe eine Klasse herunter oder ich veringere da ich nach Stundenlohn bezahlt werde und nur zu 160 Arbeitsstunden im Monat verpflichtet bin ab sofort meine Arbeitsleistung. Sie erhöhen, ich bremse.  Auch Bereitschaftsdienste muß ich nicht tätigen. Wenn ich dieses tun sollte fehlen mindestens 150-200 € netto im Monat. So das die von Ihnen angegebenen 289,00€ zu Leistender Unterhalt nur von kurzer Dauer sein werden."
mal abgesehen von Deiner Fehleinschätzung der Einkommensstufen und vom juristischen Ärger, den Du Dir mit solchen Aktionen einhandelst: Welchen Sinn sollte es haben, jeden Monat auf einen 3-stelligen Betrag zu verzichten, nur um Deiner Ex gerade mal 16 EUR weniger KU bezahlen zu müssen?

Die Schwaben nennen sowas "schbare, egal was es koschded". Andere sagen Eigentor dazu. Klug ist beides nicht.

Grüssles
Martin
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« Antwort #62 am: 02. November 2009, 15:03:07 »

Hey Martin,

du bist wieder zu sachlich.

Nein klar siehste das nicht ein und dein noch nicht abgeschicktes Schreiben an die Arge ruft einen Kampf hervor den du verlieren wirst. Du versuchst gegen Windmühle zu kämpfen. Denke du bist zu weit weg von der anderen Stufe in der D-Tabelle. Ein Kampf lohnt sich nicht. Nehm das Unrecht hin und versuche nicht dagegen zu kämpfen ! Ist hart ist aber so!
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Baeri22
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« Antwort #63 am: 02. November 2009, 23:17:28 »

Danke für eure konstruktiven Ratschläge, werde nach ein paar Nächten die ich drüber schlafe auch kein solches Schreiben wegen 16 Euro mtl. lossenden. Wie schon von euch erwähnt ist es nicht nützlich zu Drohen, aber in den nächsten zwei Jahren werde ich halt soviel mehr arbeiten das mich die 49 euro mtl. nicht stören zu den bisher gezahlten 240 euro. Ich bin hoffentlich irgendwann mit diesem Unterhalt durch, frage mich nur wovon die KM mit volljährigkeit des Kindes dann lebt....

Elwu hat recht und ich werde die Titulierung die ja schon auf 273,00 euro erflogen sollte jetzt auf 289 setzen und dann ist es erledigt. Werde versuchen noch einiges steuerlich geltend zu machen.

Danke euch allen für die gute und nette freundliche Hilfe. Lese auch weiterhin mit!!

 

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