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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 20:05:29 *
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Autor Thema: Umgangsregelung  (Gelesen 995 mal)
aquanoxpro2
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Beiträge: 6


« am: 14. Juli 2009, 16:00:13 »

Hallo

Hier meine Geschichte die wie viele ähnlich und doch anders ist.

Meine Tochter ist heute 2 Jahre geworden und die Situation ist so das ich sie alle 14 Tage für punkt genau 2 Stunden
sehen darf.
Der Umgang findet immer bei der KM statt in der Regel wenn das Wetter gut ist vor der Haus Eingangstür.
Ich habe die ersten 4 -5 Monate noch mit Ihr zusammen gelebt dann trennten sich unsere Wege.
Anfänglich durfte ich die kleine 4 h sehen im beisein der Mutter später hat sie sich komplett dagegen gewährt
so das ein Jugendamt eingeschaltet wurde.
Zuerst dachte ich super kann ja nur besser werden doch falsch gedacht alles in allem ist da lediglich die Regelung
getroffen worden das ich alle 14 Tage für 2 h kommen darf , was ich auch erstmal mit der Option auf mehr
akzeptiert habe.
dies ist jetzt ca 1 Jahr her beim letzten Termin im Jugendamt wollte ich nun  endlich wissen wann denn endlich die
Entwicklung weiter gehen würde doch nichts kam bei raus der einzige Vorschlag war jede woche aber dann nur noch für
1 h.
ich wohne 60km weg meine Antwort könnt ihr euch denken für 2 h wäre ich bereit gewesen aber das laut Aussage der
Tante vom Amt wäre zuviel und man könne das ja flexibel halten und wenn sie 3 Jahre ist mal schauen.
Flexibel hat sich natürlich nichts geändert sogar am Geburtstag punkt genau ganz oft kann ich mich nicht mal in ruhe
verabschieden.
Mein Verdacht war schon ganz früh das die Tante vom Amt bewußt sabotiert oder völlig unerfahren ist ich frage mich
auch wie man eine mitte 20 jährige die keine Kinder hat da hin setzen kann. Mein Gefühl sagt mir jedoch das sie
gemeinsame sache mit meiner Ex macht.
ich weiß mir keinen Rat mehr ausser das ich ein zweites Jugendamt einschalte wenn das überhaupt geht oder nun
den Gang zum Gericht gehen muss da ich immer mehr Zeit verliere und irgendwann dann mit 5 Jahren 3-4 h mit
meiner Tochter habe und mit 12 dann das erste mal bei mir übernacht bleiben kann.

was würdet ihr mir raten?
ist es normal vor der Tür und mit 2Jahren immer noch unter Aufsicht 2h ?
sie wirft mir mangelnde Erfahrung vor was unter diesen Umständen doch normal ist ?
ich darf in der Regel nur mit ihr spielen bis auf wenige Ausnahmen !

danke für eure Hilfe

Steffen
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Furbie30
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« Antwort #1 am: 14. Juli 2009, 16:05:58 »

Hallo

1 ganzes Jahr gehst du alle 14 Tage 2 stunden zur Ex und wirst dort kontrolliert? Oh mein Gott, hätte ich behrlich gesagt nicht mit gemacht. Mach eine neue Umgansgregelung schrieftlich , schicke sie der EX mit einer frist von 7 Tage drauf zu Antworten, ansonsten nochmal Gespräch beim JA versuchen, ansonsten Umgangsregelung bei Gericht beantragen.

Zumal 14 Tage nur 2 Stunden eh viel zu wenig ist.
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aquanoxpro2
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« Antwort #2 am: 14. Juli 2009, 16:09:08 »

Hallo danke für die rasche Antwort

dachte mir das dies viel zu wenig ist was ist denn eine Vernünftige Regelung jede Woche 2 h oder ?

und was kann man für einen Vorschlag machen das ich nur Zeit mit meiner Tochter habe und nicht meine Ex
bei allem dabei.
Darf nicht mal spazieren gehen
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82Marco
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« Antwort #3 am: 14. Juli 2009, 16:18:01 »

Servus aquanoxpro2,
mach einen Vorschlag, der für Dich auch praktikabel ist. Man sagt, je kleiner die Kids, desto häufger aber kürzer der Umgang; je älter, desto weniger häufig aber dafür länger (mit Übertnachtung, übers Wochenende, etc.). Ideal und zum Wohl des Kindes wäre hälftige Betreuung....

Wie furbie schon schrieb, Vorschlag für unbegleiteten Umgang (es gibt überhaupt keinen Grund, dass KM ständig dabei sein muss/will) schriftlich an KM, wenn das nicht funzt, noch mal zum zuständigen JA.
Wenn da immer noch die selbe MA wie bisher sitzt, an den Amtsleiter wenden.

Wenn mit JA auch nix weitergeht, Umgangsklage einreichen.

Grüße ausm Süden
Marco
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brille007
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« Antwort #4 am: 14. Juli 2009, 16:22:22 »

Moin aquanoxpro2,

Wenn mit JA auch nix weitergeht, Umgangsklage einreichen.
...und das Ganze nicht über Monate hinschleppen, sondern jeden Schritt mit kurzer Fristsetzung, beispielsweise 2 Wochen; danach kommt der nächste. Das entscheidende Signal an Deine Ex war bisher schliesslich, dass Du Dich jeder ihrer Forderungen widerspruchslos beugst, um ein bisschen entwürdigenden Minimalumgang mit Eurem (nicht ihrem!) Kind zu bekommen - warum also sollte sie auf Dich zugehen?

Grüssles
Martin
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Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #5 am: 14. Juli 2009, 16:24:02 »

Hi Steffen,

Du hast schon viel zu lange gewartet... jetzt aber nichts wie in Aktion getreten. Wenn Du so weitermachst, dann hast Du Deine Tochter nicht mit 12 Jahren über Nacht, sondern mittelfristig überhaupt nicht mehr!
Alle 2 Wochen 2h vor der Haustür sind der Gipfel des Kontrollwahns.  exclamation_smile

Eine vernünftige Regelung bei einem 2-jährigen Kind wären so ca. 2-3 mal unter der Woche für mehrere Stunden, an den Wochenenden mit Übernachtung, also víelleicht alle 2 Wochen das WE von Freitagnachmittag/Samstagfrüh bis Sonntagnachmittag.
Aber da wirst Du von Deinem jetzigen Status aus nicht hinkommen.

Wie viel Termine könntest Du denn realistisch betrachtet auf die Beine stellen? Nimm sie, pack' noch was drauf als Verhandlungsmasse und tu damit was Furbie vorgeschlagen hat.
An die Ex schicken, Frist setzen, noch ein einziges Gespräch mit der bekloppten JA-Tante... und wenn das nicht fruchtet Umgangsklage einreichen.

Viel Glück! WH

P.S.: Martin war schneller...
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Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
aquanoxpro2
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« Antwort #6 am: 14. Juli 2009, 16:32:09 »

Also war mein Verdacht schon richtig , zeitlich bin ich flexibel da ich selbstständig bin und zeitlich so gesehen morgens
wie abends könnte.
mein Vorschlag an Sie wäre als nächstes 2h jede woche oder ist das zu wenig , gebt mir mal in Zahlen ein Bespiel.
und wie mache ich Ihr klar das ich schrittweise allein mit meiner Tochter sein will das ist ja auch ein Problem.

" man ist schon so verunsichert das man nur schreiben mag könnte dürfte hätte wäre "

danke an euch
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82Marco
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« Antwort #7 am: 14. Juli 2009, 16:37:03 »

Servus noch mal!
Ich würde mit möglichst oft die Woche für ein paar Stunden beginnen, auch an Sams- und Sonntagen! Je mehr du "forderst" (auch für Euer Kind, welches REcht auf Umgang hat), dest mehr kannst Du auch Federn lassen beim Verhandeln...

Marco
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aquanoxpro2
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« Antwort #8 am: 14. Juli 2009, 16:43:12 »

also mit ein paar stunden meinst du Beispiel Mo Do und Sonntags a. 2 Stunden oder Beispiel 3mal die Woche für je eine Stunde ?
Sollte ich ihr das in irgendeiner Form begründen und wenn ja wie ?( bin wirklich hilflos sorry )
und macht es Sinn den Brief parallel zum Amt zu schicken weil die mich ganz sicher wieder wochen hin hält.
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brille007
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« Antwort #9 am: 14. Juli 2009, 16:44:40 »

Moin aquanoxpro2,

mein Vorschlag an Sie wäre als nächstes 2h jede woche oder ist das zu wenig , gebt mir mal in Zahlen ein Bespiel.
und wie mache ich Ihr klar das ich schrittweise allein mit meiner Tochter sein will das ist ja auch ein Problem.

Das Wort "schrittweise" ist eines Deiner probleme. vermutlich würdest Du es schon als Fortschritt betrachten, wenn Du ab nächster Woche unter ansonsten identischen Bedingungen pro Umgang eine Viertelstunde mehr bekämst. Mach Dich mal gerade - und formuliere GROSSE Schritte! Also beispielsweise jede Woche zweimal vier Stunden allein und nicht im räumlichen Umfeld Deiner Ex oder ihrer Wohnung. Und in 6 Monaten zusätzlich mit Übernachtung jedes zweite Wochenende oder auch unter der Woche. Es handelt sich um Eure Tochter und Deine Beziehung zu ihr - und nicht um die Frage, wie lange Du mit der Barbie Deiner Ex spielen darfst.

Grüssles
Martin
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« Antwort #10 am: 14. Juli 2009, 16:46:17 »

Hallo
Also ich würde gleich in die vollen gehen, solltest du vor Gericht landen (wovon ich ausgehe) kannst du immer noch vor Gericht kleine Kompromisse eingehen.

Ich würde schon versuchen (jetzt nur ein beispiel)

Mittwochs 12 Uhr - 18 Uhr
Samstags 9 Uhr - 18 Uhr dann mal im wechsel Sonntags 9 Uhr bis 18 Uhr

Und vieleicht kannst du auch noch eine Übernachtung mit ein bauen einmal im Monat von Samstags 12 Uhr bis Sonntag 17 Uhr.

Wie gesagt niem soviel wie du bekommen kannst , abstriche wirst du noch machen, vor Gericht.

Lg

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aquanoxpro2
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« Antwort #11 am: 14. Juli 2009, 16:50:38 »

Super danke euch erstmal , bin etwas gestärkter obwohl ich davon ausgehe das es vor Gericht landet aber das ist
es wert.
könnt ihr mir noch die Frage beantworten ob es sinn macht den Brief parallel zum Amt zu schicken ?

und sollte ich die schriftlichen Vorschlag an meine Ex Ihr gegenüber begründen ?
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brille007
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« Antwort #12 am: 14. Juli 2009, 17:51:19 »

könnt ihr mir noch die Frage beantworten ob es sinn macht den Brief parallel zum Amt zu schicken ?
was für ein "Brief" soll das denn sein - und was soll er bewirken?

und sollte ich die schriftlichen Vorschlag an meine Ex Ihr gegenüber begründen ?
Warum willst Du Selbstverständlichkeiten begründen? Das macht nur Sinn, wenn Dir Verbeugungen vor Deiner Ex bereits so in Fleisch und Blut übergegangen sind, dass Du es ohne nicht aushältst.

Ansonsten machst Du mit dem JA einen Termin in Sachen Umgangsregelung, zu dem auch Deine Ex eingeladen wird. Bitte das Amt um kurze (!) Fristsetzung, maximal drei Wochen. Dort legst Du einen schriftlichen Umgangsvorschlag des oben beschrieben Umfangs vor und kündigst unmissverständlich an, dass Du bei fehlender Einigung Deinen Anwalt umgehend eine Umgangsklage gleichen Inhalts raushauen lässt. Und mach Dich vor allem mal gerade; es geht hier nicht um Gefälligkeiten, die man Dir vielleicht gnädigerweise gewähren könnte, wenn Du Dich wohlverhältst!

Grüssles
Martin
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Dibaa
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« Antwort #13 am: 14. Juli 2009, 21:36:07 »

Hi,
bist also voll am Anfang des Krieges. cry_smile
Ich bin "wieder" bei 1 Stunde, alle 14 Tage gelandet.

Im ersten Lebensjahr: unregelmäßig 1 Stunde, im Schnitt alle 3 Wochen, bei KM zu Hause

Im zweiten Lebensjahr: - Regelung durch JA und habe satte zwei Stunden alle 14 Tage rausgeschlagen,
                                            - im August 07 die erste Verhandlung vorm FG. Ergebnis war (Beschluss) alle zwei Wochen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, um dieses zu       
                                              ermöglichen wurde mit JA ein BU geregelt der dann innerhalb von drei Monaten dieses Ziel versucht hat zu erreichen.
Erreicht wurde: ersten 4 Umgänge zwei Stunden alle 14 Tage, nachfolgende Umgänge 4 Stunden (fast jedesmal gekürzt durch KM)

Im dritten Lebensjahr: - plötzliche feststellung der KM  "das Kind Fremdle und habe Verhaltensstörungen", Grund genug Umgänge komplett auszusetzen  (4 
                                            Monate) und eine Therapie seitens der KM zu beginnen

seit Februar 09: Umgänge alle 14 Tage eine gaaanze Stunde bei KM zu Hause.

Ich hoffe für Dich dass Du durch schriftliche Umgangs-Vorschläge erfolg hast. Bereite ein paar vor, die Du dann präsentieren kannst. In den meisten Fällen reichen 6 Wochen steigerung auf 8 Stunden Umgang aus.

Diese 8 Stunden können ja auch aufgeteilt werden, z.B. Samstag Vormittag 4 Stunden, Sonntag Nachmittag 4 Stunden.

MfG Dibaa
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« Antwort #14 am: 14. Juli 2009, 22:02:03 »

Hallo Dibaa

wie ist dies bei dir zustande gekommen verstehe das nicht ganz , du hast doch durch das Gericht festlegen lassen
das du wesentlich mehr zeit verbringen kannst.
was heißt diese hier schon oft genannte BU.
Verstehe nicht wie du eigentlich schritt für schritt voran kommst und dann wieder zurück.

Vielleicht kann sich noch jemand in das Thema einschalten
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Beppo
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« Antwort #15 am: 14. Juli 2009, 22:13:09 »

Hallo aqua...

natürlich kann Dibaa dir die Gründe für seine Situation ganz wunderbar und am besten selbst erklären aber ganz allgemein kann man sagen, dass man an Dibaas und anderen Fällen sehr gut erkennen kann, dass im Familienrecht und da gerade im Umgangsrecht Recht haben und Recht bekommen zwei sehr verschiedene Dinge sind.

Ein Gerichtsurteil über geregelten Umgang ist relativ und kostengünstig zu bekommen.
Dieses gegen den Willen und die Phantasie der Mutter aber auch tatsächlich durchzusetzen kann manchmal ganz schön schwierig werden.
So etwas wie einen Umgangstitel, den man einfach von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen könnte gibt es nämlich nicht.

In der Regel besteht die einzige Möglichkeit bei Umgangsboykott darin, nochmal zum Gericht zu gehen und sich ein neues nutzloses Urteil zu holen. Danach nochmal und dann nochmal. Solange bis man Pleite oder entnervt aufgibt.

Zum Glück hilft aber oft beherztes Auftreten. Nicht alle Exen sind so hartnäckig und abgebrüht  und nicht alle Richter so Zahnlos.

Gruss Beppo
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« Antwort #16 am: 14. Juli 2009, 22:46:06 »

@aqua

Würdest du bitte die Finger von der Funktion "Benachrichtigen" lassen ! Ich werde hier zugesch... von deinen Kommentaren, die sonst niemand lesen kann.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
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« Antwort #17 am: 14. Juli 2009, 22:48:49 »

Nochmal als Erklärung:

Für eine Umgangsregelung wird von vielen Gerichten folgendes Vorgehen erwartet:

1. Gesprächsversuch mit KM. (Dieses kannst und solltest du besser schriftlich unterbreiten)
2. Bitte um Vermittlung beim JA.
3. Umgangsklage beim Gericht.

Die Gerichte erwarten diese Reihenfolge um nicht jeden Mittwoch ne Klage auf dem Tisch zu haben.
Die gerichtliche Standardregelung lautet: Alle 14 Tage von Fr Abend bis Sonntag Abend. Ggf. einen weiteren Abend unter der Woche.

Bei kleineren Kindern sagt man i.d.R. "Häufiger aber kürzer". Ohne dass "kleiner, häufiger oder kürzer" genauer definiert wären.

Du solltest einfach das fordern, was du dir selber zutraust.
Eher etwas mehr, damit du noch Spielraum für Kompromisse hast.

Wichtig ist, dass du deinen Standpunkt beherzt und vehement forderst und nicht kleinlaut winselst, "ach bitte, wenn möglich, und wenn es Muttern nichts ausmacht"

Mache dir klar, du bettelst nicht um ein Almosen, sondern forderst ein selbstverständliches Recht welches dir und vor Allem deinem Kind zusteht. Und du bist der starke Held, der dieses Recht für sein Kind durchsetzt.

Vielleicht bekommt deine Ex auf diesem Wege auch Respekt vor dir. Als kleine Dreingabe.

Gruss Beppo
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« Antwort #18 am: 14. Juli 2009, 22:52:54 »

Hi,
stimme Beppo zu, wenn Dich genaueres Interessiert kannst ja meine Themen lesen.
Dieses hier ist doch Dein Thema.  

BU=Betreuter Umgang (meist eine von einem Träger / Hilfe -Verein betreuende Person)

Es hilft wirklich nur abwarten was KM dazu sagt, setze Hoch an, so das Du noch wenige Abstriche machen könntest. Ansonsten warte erst mal ab was KM zu den Umgangs-Vorschlägen sagt. Vielleicht lenkt Sie ja ein.

MfG Dibaa

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Loewenherz63
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Beiträge: 80



« Antwort #19 am: 23. Juli 2009, 08:42:27 »

Hallo zusammen, Hallo Aquanoxpro2,

ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur raten so schnell wie möglich Antrag auf Umgangsregelung beim FG zu stellen. Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall, kannst ja mal nachlesen wenn Du magst.
Meine kleine ist 2 Jahre und der Umgang fand bis jetzt nur bei der KM statt in ihrer Wohnung. Der Stress dort und die Spannungen waren echt groß. Nun hatte ich Termin beim FG und das gericht hat der Mutter in sehr deutlicher weise klargemacht dass es so nicht mehr weitergeht. Ich habe nun mein Ziel erreicht, erst BU und dann selbstständiger Umgang. Es war die klare Ansage vom FG wenn wir als Eltern keine vernünftige Regelung nach dem BU hinkriegen wird das FG ein Urteil fällen und das wird zum Wohle des Kindes sein und MIT selbstständigem Umgang mit dem Vater. Ich muss sagen ich hatte eine echt gute Richterin das spielt natürlich auch eine Rolle. Aber abwarten und auf eine Einsicht bei der Mutter zu hoffen kannst Du vergessen. Scheue Dich nicht, sei mutig und gehe voran. Am Ende hast Du das was Du möchtest, Umgang mit Deinem Kind. Zögere nicht mehr lange.

Gruß

Löwenherz
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