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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 19:57:31 *
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Autor Thema: Heiratsurkunde  (Gelesen 1671 mal)
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« am: 01. Juli 2009, 19:19:16 »

Tach,

mal was Neues!

Ich bin (vermutlich) seit September letzten Jahres geschieden.
Fristgerecht hat meine Ex gegen die Unterhaltsentscheidung Berufung eingelegt.

Das OLG denkt seitdem über einen passenden Termin nach.

Nun ist ihnen aufgefallen, dass in den Akten gar keine Heiratsurkunde vorliegt und fordern mich auf eine einzureichen.

Nun habe ich gar keine und war bisher davon ausgegangen, dass meine Ex sie einreicht. Hat sie aber nicht.
Da ich nun aber keine Lust habe extra einen Tag Urlaub zu nehmen um 400km zum Standesamt zu fahren, frage ich mich, was passiert, wenn ich diese nicht einreiche.

Angeblich bin ich ja schon geschieden und selbst wenn nicht, kann die Scheidung daran scheitern, dass nicht hinreichend belegt ist, dass wir je geheiratet haben?
Ich habe zwar die Scheidung eingereicht aber kein Interesse an einem erfolgreichen Ausgang der Berufungsklage.

Hat jemand ne Idee?
« Letzte Änderung: 01. Juli 2009, 19:21:18 von Beppo » Gespeichert

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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DeepThought
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« Antwort #1 am: 01. Juli 2009, 21:08:47 »

Moin,

zur Einleitung der Scheidung muss die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienregister (jeweils in Kopie) vorgelegt werden. Ohne diese Unterlage wird das Verfahren erst gar nicht eröffnet.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ginnie
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« Antwort #2 am: 01. Juli 2009, 21:11:04 »

Hi beppo,

da ich vor kurzem auch eine Heiratsurkunde brauchte: einfach mal online beim Standesamt gucken, sicher geht es auch in HH online anzufordern...da brauchst du auch nicht extra hinfahren, die schicken es sogar per Post ;-)

Allerdings komisch, dass die nicht schon vorliegt, müsste wie deep schon sagt, doch schon beim Scheidungsantrag dabei sein..

...wie jetzt, die Scheidung ist doch schon rechtskräftig??? Nur der Unterhalt nicht? Det is aber kompliziert.

ligr ginnie

und *Daumendrück dass alles zu deiner Zufriedenheit ausgeht!*
« Letzte Änderung: 01. Juli 2009, 21:14:39 von ginnie » Gespeichert

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Beppo
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« Antwort #3 am: 01. Juli 2009, 21:23:21 »

Liebe Leute,

ich weiß, dass sie eigentlich vorher da sein muss und ich weiß auch, wo ich eine her bekomme.

Sie wurde in diesem Fall eben nicht vorher eingereicht und bei der Scheidung hat sie auch niemand vermisst.

Meine Frage ist jedoch, was passiert, wenn ich sie jetzt nicht einreiche!

Gruss Beppo
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midnightwish
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« Antwort #4 am: 01. Juli 2009, 21:28:22 »

Hi Beppo,

wenn du dieUrkunde nicht einreichst wird dir wohl mit Zwangsgeld gedroht werden.

Allerdings nehme ich an ,das die Aufforderung der Vorlage auch an deine Ex ging.

Wie auch immer, ohne das Teil kann IMO die Verhandlung vor dem OLG erstmal nicht weiter geführt werden bzw. verzögert sich.

Ich finde es reichlich merkwürdig. Entweder wurde das Ding bei den Gerichtsakten verschlampt oder sie lag tatsächlich dort nie vor. Damit wäre aber dann ja das ganze Verfahren fehlerhaft und du bsit wedergeschieden, noch dürften dann die Unterhaltsfestsetzungen gültig sein.

Tina
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ginnie
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« Antwort #5 am: 01. Juli 2009, 21:33:17 »

Lieber beppo,

da du geschrieben hast, dass du keine Lust hast 400 km weit dafür zu fahren, habe ich dir den Online-Rat gegeben.

hast du mal in den Scheidungsantrag geschaut, da müsste doch drin stehen: Anlagen: Heiratsurkunde. Wenn ja, kannst du das Gericht darauf verweisen und erstmal die Füsse still halten. Noch haben sie ja nicht mit Zwangsgeld gedroht. 

ligr ginnie

PS: übrigens, wenn du die 7 € übrig haben willst, bestell doch mal so eine heiratsurkunde, denn da steht dann unten drauf wenn die Scheidung schon rechtskräftig ist...dann hast du es schwarz auf weiß ;-) Oder frag telefonisch im Standesamt nach, ob die Scheidung schon eingetragen ist...
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Beppo
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« Antwort #6 am: 01. Juli 2009, 21:42:44 »

Den Scheidungsantrag habe ich damals eingereicht und wir haben damals geschrieben, dass die Urkunde nachgereicht wird.
Und da niemand mehr danach gefragt hat, dachte ich Exelchen hätte sie eingereicht.

Hinzu kommt noch, dass das OLG angeblich selbst beim Standesamt nachgefragt hat und dort gesagt wurde, unsere Hochzeit wäre dort nicht bekannt!
Das weckt einfach meine Phantasie.

Natürlich könnte ich jetzt behaupten, wir hätten sie bereits übergeben.

Aber der Tipp, dass auf der Urkunde auch eine evtl. Scheidung vermerkt ist, ist gut.

Bisher wusste ich ja nur nicht, ob ich geschieden bin.
Jetzt weiß ich zusätzlich nicht, ob ich überhaupt verheiratet bin

 
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ginnie
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« Antwort #7 am: 01. Juli 2009, 21:50:25 »

Hinzu kommt noch, dass das OLG angeblich selbst beim Standesamt nachgefragt hat und dort gesagt wurde, unsere Hochzeit wäre dort nicht bekannt!
Das weckt einfach meine Phantasie.

wie lustig, die Vorstellung dass du gar nicht verheiratet warst, dann fällt ja EU komplett weg  rofl2

Aber leider leider wird wohl das OLG einfach beim falschen Standesamt nachgefragt haben...

Na ruf doch erstmal selbst an... einfach so nichts tun würde ich nicht, du willst ja auch dass die aus den Puschen kommen, und vielleicht arbeiten die beim OLG erst weiter wenn die urkunde vorliegt...das willst du ja nicht riskieren?

lig ginnie
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« Antwort #8 am: 01. Juli 2009, 21:52:34 »


Jetzt weiß ich zusätzlich nicht, ob ich überhaupt verheiratet bin

 

  Hoffentlich wird es nicht so schlecht, wie es schon ist 

LG,
Bella
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« Antwort #9 am: 03. Juli 2009, 21:31:21 »

Hinzu kommt noch, dass das OLG angeblich selbst beim Standesamt nachgefragt hat und dort gesagt wurde, unsere Hochzeit wäre dort nicht bekannt!
Das weckt einfach meine Phantasie.

Ein prikelnder Gedanke, der einige Fragen aufwerfen würde. Sollte man verfolgen, wenn auch das Ergebnis vermutlich wie Gunnie beschrieb ausgehen wird ...
Interessieren würde mich, ob - wenn keine Heirat dokumentiert wurde - hier die Rubumspflicht (ich weiß falsch geschrieben ... ich komme nicht auf die richtige Schreibweise) eintritt. Sprich ein Rechtsakt wird gültig durch Selbstheilung, da an der Tatsache nichts zu ändern ist ...

Gruß
Kasper
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« Antwort #10 am: 04. Juli 2009, 06:46:25 »

Moin Beppo,

erinnert mich ein wenig an das Theaterstück - Das Haus in Montevideo - . Vor allem an den 4. Akt...

Vielleicht bist ja auch Du zwar Vater von 4 Kindern - aber in Sachen Ehe wegen eines Formfehlers noch absolut jungfräulicher Single...

Grüssekens
Martin
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Beppo
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« Antwort #11 am: 07. Juli 2009, 11:25:41 »

Ich habe jetzt mal online ne Heiratsurkunde angefordert und siehe da, nichts!
Zumindest nicht an dem Tag an dem Ort.

Die gute Frau war dann sogar so nett, nochmal in ganz Hamburg, für das ganze Jahr rum zu fragen und mich mit dem Ergebnis anzurufen:
Nichts!

Von einer Heirat der beiden Protagonisten in dem bewussten Jahr ist in der ganzen Stadt nichts bekannt!

Jetzt bin ich platt und ratlos.

Was heißt denn das?
Muss ich jetzt z.B., alle Steuervorteile aus der zusammen Veranlagung zurück zahlen?

Ratlose Grüsse
Beppo
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« Antwort #12 am: 07. Juli 2009, 11:58:03 »

Hi,

so spontan fällt mir dazu gar nix ein.

Aber sag mal, für die gemeinsame Veranlagung mußte man doch irgendwann am Anfang der Ehe nachweisen, das man geheiratet hat, oder etwa nicht?

Wenn ich spekulieren dürfte würde es so aussehen:

Alle Vergünstigungen des Staates, die sich aus einer Ehe ergeben sind zurückzuzahlen. Zudem hat deine "wasauchimmer" das ASR, da ich ja nicht verheiratet ward.

Auf der anderen Seite werden ihr, da sie sich ja auf die Gültigkeit der Ehe verlassen hat, weiterhin alle Unterhaltsansprüche zugesprochen, die sie auch als Ex-Ehefrau hatte.

Ne im Ernst, ich fürchte, wenn es keine Heiratsurkunde gibt wirst du einen guten Anwalt beschäftigen müssen. Die einzelnen Folgen sind wahrscheinlich völlig unüberschaubar.

Wenn es eine Geschäftsbeziehung wäre würde nun eine Rückabwicklung mit allen Konsequenzen stattfinden, weil die Geschäftsgrundlage weggefallen ist, aber wir sind ja leider im Familien- und Finanzrecht.

Tina
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Beppo
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« Antwort #13 am: 07. Juli 2009, 12:02:19 »

So ähnlich sehe ich das auch.

So richtig viele Vorteile verspreche ich mir davon auch nicht, da sowas üblicherweise immer zu lasten des Bürgers bzw. Vaters ausgelegt wird.

Bleibt noch die Hoffnung, das meine Ex doch noch eine findet und für sich einen Vorteil darin sieht, diese einzureichen.
Zumindest falen für sie keine Nachteile ein, die sie davon abhalten könnten.

Gruss Beppo
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« Antwort #14 am: 07. Juli 2009, 12:07:05 »

Vielleicht könntest du deine Ex ein wenig beschleunigen.

Es müßte doch nun eine Möglichkeit geben, das das bisherige Urteil aus der vorläufigen Vollstreckung rauskommt. Es ist sachlich falsch. Da eine Ehe, die nicht besteht auch nicht geschieden werden kann.

Zumindest könnte ein solcher Antrag sehr schnell dazu führen,das deine Ex das blöde Teil herbeibringt oder eben nicht.

Tina

Nachtrag: Einen weiteren Ansatzpunkt. Wenn ein Gericht feststellen muß, das ihr mie verheiratet ward, dann müssen deine an sie abgetretenen Rentenpunkte an dich rückübertragen werden, denn auf diesen Ausgleich gibt es auch im neuen Unterhaltsrecht keinen Anspruch. Desweiteren hast du die Möglichkeit das GSR einzuklagen, da du ja lange mit ihr und euren Kindern zusammengelebt hast (die Möglichkeit wurde ja vor eingier zeit geschaffen)
« Letzte Änderung: 07. Juli 2009, 12:20:20 von midnightwish » Gespeichert

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« Antwort #15 am: 07. Juli 2009, 12:20:43 »

Also meine VEF hat mich gerade angerufen.
Sie hat so ein Ding gefunden und will es mir in den Briefkasten stecken.
Sie hatte erst nein, gesagt, weil nicht Heiratsurkunde drauf steht, aber Stammbuchdingens hatte sie dann doch.

Ich glaube, das ist ne gute Nachricht. 

Dann kann ich meine Tickets nach Montevideo ja wieder zurück geben!
« Letzte Änderung: 07. Juli 2009, 12:23:46 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #16 am: 16. Juli 2009, 21:30:27 »

Also,
laut dem Wisch, den meine Ex mir am WE in den Briefkasten geworfen hat, bin (war?) ich tatsächlich verheiratet!

Allerdings haben wir danach nicht in Bergedorf geheiratet, sondern in Aumühle. Muss ich wohl verdrängt haben.

Da dieses zwar auch nicht weiter weg ist als Bergedorf aber dennoch, anders als dieses, nicht zu Hamburg sondern zu Schleswig-Holstein gehört, ist auch klar warum der Zettel in ganz Hamburg nicht auffindbar war!  mad3

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 16. Juli 2009, 21:49:30 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #17 am: 16. Juli 2009, 21:34:13 »

*griiiins*

Man merkt, diese Zeremonie war Dir echt wichtig! Cool Aber schön, dass Du jetzt wieder weißt, dass Du verheiratet bist/warst!!! Lächelnd

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
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wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
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« Antwort #18 am: 16. Juli 2009, 21:48:32 »

Ja, aber ich habe mich entschieden, das Aumühle nicht nach zu tragen!
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