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Autor Thema: Kann mir jemand sagen wie arm ich sein muss, um nicht zahlen zu können?  (Gelesen 2682 mal)
chrisohnekind
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 01. Juli 2009, 18:52:54 »

Hallo alle, ich bin neu hier und deshalb hergekommen, weil ich nicht mehr weiter weiss!

Ich wurde schon vor knapp 2 Jahren, als ich noch arbeitslos war, schon vom Jugendamt dazu aufgefordert, UNterhalt zu zahlen. Als Hartz IV-Empänger konnte ich auch diese 50€ nicht erübrigen, was wohl jedem klar sein dürfte, der mal in der Lage war. Dann konnte ich aus eigenem Bemühen heraus wenigstens einen Halbtagsjob bekommen, war aber immer noch auf Zuzahlung von Sozialbezügen angewiesen, da es nicht zum Leben reichte. Trotzdem kam fast jede Woche ein Brief vom Jugendamt, das forderte, ich solle mir einen zweiten Job dazu besorgen oder gefälligst umziehen, um einen anderen Job zu bekommen. Ich lebte zu der Zeit in einer unrenovierten 2-Zimmer Sozialwohnung auf einer Matratze am Boden mit einem Kissen und einer Decke und hatte nicht mal Geld, mir Klamotten zu kaufen, die meinem Job im Verkauf angemessen gewesen wären! Es gab weder Bodenbelag noch Tapeten in der Wohnung, doch sollte ich trotzdem in dieser Lage Unterhalt zahlen! Dann hatte ich Glück und bekam ein Angebot, in einem neu gegründeten Unternehmen als Geschäftsführer arbeiten zu können, und dass in meiner gelernten Branche! Schließlich bin ich 44 und so eine Chance bietet sich nicht oft! Zwar war von Anfang an klar, dass ich nicht "die Welt" verdienen würde, doch ich sollte einen Firmenwagen gestellt bekommen um zur Arbeit zu kommen und hatte endlich wieder einen Job der mich erfüllen würde und mir eine Perspektive bieten konnte. Ich bin - nicht zuletzt wegen der ständigen Krisen wegen Unterhalt, der Stalkingangriffe der KM und längerer Arbeitslosigkeit-  psychisch erkrankt und habe vor 3 Jahren sogar einige Wochen in der geschlossenen Psychiatrie gesessen, weil ich nicht mehr leben wollte. Währen dieser ganzen Zeit lief der Unterhalt weiter an, inzwischen sind es ca. 12.000€! Es gab keine Aussetzung wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit!
Nun zurück zu meinem Umzug. Ich nahm den Job also an, zog auf eigene Kosten, also finanziert von Familie und Freunden, die mir Geld liehen, denn ich hatte ja nichts, in eine ländliche Gegend, 30km von meiner Arbeitsstelle entfernt. Dort lebe ich zur Untermiete, habe eine Miete von etwas über 400€.
Das war Ende Mai/ Anfang Juli letzten Jahres. Der Job sollte im Juli anfangen, das alles teilte ich dem Jugendamt mit und auch, dass ich vorhatte, sobald ich Gehalt bekäme, wieder Unterhalt zu zahlen. Übrigens ist das in meinem Fall 320,-€ seit Januar 2009!
Dazu muss ich sagen, ich hatte meine Tochter bis dahin seit Jahren nicht gesehen, die KM, die das alleinige Sorgerecht hat (ich verzichtete darauf, weil ich dem Kind die ständigen Streitereien und das "Bennutztwerden" durch die KM ersparen wollte), verhinderte das und schickte auch alle Briefe und Geschenke für mein Kind ungeöffnet zurück. Meine Tochter ist jetzt 14 Jahre alt.
Plötzlich bekam ich von meiner Tochter eine SMS, sie hätte gehört, dass ich in die Nähe gezogen sei, ob sie mich nicht mal besuchen dürfe! Ich hhätte argwöhnisch sein sollen, aber vor lauter Sehnsucht nach meinem Kind vergaß ich alle Vorsicht und holte meine Tochter an einem Wochenende für einen Tag ab. Ich nahm sie mit in meine neue Wohnung, sie lernte meine Freunde und Bekannten kennen und fühlte sich sichtlich wohl. Sie machte mit dem Handy eineige Fotos... Ihr könnt Euch denken, was folgte, oder? Die KM hatte sie lediglich zum spionieren geschickt und ziegte mich eine Woche später bei der Staatsanwaltschaft wegen Entziehung des Unterhalts an! Doch es dauerte bis Anfang August, bis ich von der Kripo vorgesladen wurde. Das hatte die KM auch schon vorher mehrmals gemacht, immer dann, wenn ich einen neuen Anfang wagte oder eine neue Lebensgefährtin kennengelernt hatte.
Sie kann unsere Trennung nicht verwinden, obwohl das 12 Jahre her ist.
Sie ruft mich an und sagt ich sei tot mehr wert als lebendig und sowas alles....

Nun, ich begann mit dem ersten Gehalt Unterhalt zu überweisen, wie ich es versprochen hatte. Das Problem an der Sache: ich verdiene zwar 1500€ Brutto, doch mir wird der Dienstwagen mit Privatanteil (in der Gehaltsabrechung offen ausgewiesen) abgehalten, so dass ich lediglich knapp 800€ ausgezahlt bekomme.
Ich muss über 400€ Miete bezahlen, wenn ich dann noch den Unterhalt bezahle, bleiben mir im Monat für Essen und Kleidung sage und schreibe keine 100€ übrig! Wie soll ich davon existieren? Ich muss auch noch Schulden bei meinen Freunden und Familie abzahlen, die mir die ganzen letzten Monate weiter geholfen haben, ich habe tapfer bis incl. Mail gezahlt. Doch jetzt geht das nicht mehr! Dazu kommt noch der Hammer: die KM hat über das Jugendamt vor einem Jahr noch dazu eine Lohnpfändung ausgebracht. Da stand plötzlich der Gerichtsvollzieher im Geschäft meiner Firma und brachte den Beschluß! Ihr könnt Euch vorstellen, was das für einen Eindruck machte.... zum Glück hält der Arbeitgeber (noch) zu mir. Ich konnte beim zuständigen Amtsgericht erwirken, dass der Pfändungsfreibetrag auf über 1000€ raufgesetzt wird. Dennoch fordert das Jugendamt ständig von mir weiter zu zahlen, und zwar nicht nur den laufenden Unterhalt, sondern noch zusätzlich Zahlungen auf den Unterhaltsrückstand! Auch meinem Arbeitgeber wurde gedroht, ein Verfahren gegen ihn einzuleiten weil der keinen Lohn gepfändet hat. Das Jugendamt bestreitet, das die Einhaltung wegen dem Firmenwagen anzurechnen ist und rechnet einfach mit meinem vollen Bruttolohn! Ich weiss echt nicht mehr weiter!
Dann kam ja noch das Strafverfahren wegen Unterhaltsentzug. Ich bekam Angst und brachte unter Anstrengung das Geld (400€) für einen Rechtsanwalt auf. Der schrieb der Staatsanwaltschaft einen Brief und ließ sich die Akte kommen. Heraus kam, dass die Staatsanwaltschaft anbot, unter auflage der Zahlung des Unterhaltes für ein Jahr das Verfahren so lange ruhen zu lassen. Natürlich nahm ich das erst mal an, doch jetzt kann ich einfach nicht mehr zahlen! Ich muss doch auch essen! An ein normales Sozialleben ist eh nicht zu denken, kann mir nicht mal Kino leisten!
 Ich habe, da ich mir keinen Anwalt mehr leisten kann, der Staatsanwältin einen ausführlichen Brief geschrieben und Ihr meine ausweglose Lage geschildert. Ich bit an, obwohl mir das auch schwer fällt, ab sofort wenigstens 100€ zu zahlen und bat sie, meine bisherigen Zahlungen von 10 Monaten Unterhalt als Erfüllung der Auflage anzusehen und das Verfahren einzustellen, da ich ja wirklich willens bin zu zahlen, so viel ich kann. Gemäß dem SozialGB muss einem ja schließlich ein Betrag zum Leben bleiben, der jedem nach Abzug von Miete ohne Strom bei 351,-€ liegt! Wieso gilt das nicht für unterhaltspflichtige Väter?
Ich bekam gestern die "Antwort" der Staatsanwältin: Eine Kopie des Schreibens meines Anwalts, worin die Annahme der Vereinbarung (s.o.) zur Unterhaltszahlung für ein Jahr stand und einem Satz: Hiermit verweise ich auf das beiligende Schreiben und erhalte das Verfahren entsprechend aufrecht.
Punkt.
Das war´s! Ich habe in 9 Seiten, mehreren Anlagen etc. meine Situation dargelegt und auch belegt und dann nur einen Satz als Antwort? Ich war sprachlos!
Was soll ich nun tun?
Ich habe so viele Fragen aber kein Geld für einen Anwalt!
Den Unterhalt für Juni habe ich schon nicht überwiesen und auch für Juli natürlich nicht, denn ich habe kein Geld mehr und kann mir auch nichts mehr leihen!
Was passiert nun?
Es muss doch irgendwo einen Richter oder sowas geben, der den Behörden mal klar macht, dass das so nicht geht! Ich will ja zahlen, so gut ich kann! Wenn ich mal etwas mehr verdiene, dann zahle ich natürlich auch mehr, freiwillig sogar. Aber ich muss auch von irgendwas leben, oder?
Wenn die KM es schafft, mir auch diese Arbeit und Existenz wieder kaputt zu machen, kann ich ja auch keinen Unterhalt mehr zahlen. So langsam fehlt mir die Kraft, mich immer wieder aufzurappeln! Ich verstehe das Jugendamt nicht, dass dieses sich einfach benutzen läßt, obwohl doch jedem klar denkenden Menschen klar sein muss, dass das widersinnig ist, mich so massiv anzugehen, weil das meine Arbeitskraft vernichtet und dann auf Dauer gar kein Unterhalt mehr kommt!

Was kann ich nun machen?
Kann mir irgendwer von Euch einen rechtssicheren Rat geben?

Vielen dank für´s lesen, soweit...!

Gruß
Chris
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #1 am: 01. Juli 2009, 22:16:17 »

Hi chrisohnekind
Herzlich Willkommen bei v.s.

Hmm, so richtig kann ich mir keinen Reim auf Deine Schilderung machen. Irgendwie ist alles zu sehr aus Deiner (betroffenen) Sicht geschildert, ohne dass Du konkrete Angaben machst. Ausserdem ist es bei Dir schon teilweise 5min nach 12:00Uhr. Was da an Schulden aufgelaufen ist - die stehen und müssen bedient werden. Was ich nicht verstehe und was mindestens bekannt sein muss: Wie kam es zu dem (offensichtlich bestehenden) Titel über KU, was steht da drinne und wie können in knapp 2 Jahren 12.000€ KU-Schulden auflaufen bei 0€ Einkommen? Das wären ja an die 500€ KU pro Monat. Und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, zumal Du als H4-Empfänger bekanntermaßen nicht leistungsfähig bist und ein Titel somit von Dir nicht verlangt werden kann bzw. abgeändert gehört.

Du schreibst, Du kannst Dir keinen RA leisten. Ja hast Du denn noch wie was von PKH und Beratungsschein gehört?

Gruss oldie
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brille007
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« Antwort #2 am: 02. Juli 2009, 09:45:34 »

Moin,

was mir noch auffällt: Was für ein Firmenwagen ist das denn, dass allein dafür soviele Abzüge für Privatnutzung anfallen? Eine S-Klasse?

Um zur Arbeit zu kommen, braucht man etwas, das TÜV hat und fährt. Gibt's für ein paar hundert EUR im Kleinanzeigenteil der Zeitung oder den gängigen Internet-Automobil-Börsen.

Ansonsten schliesse ich mich oldie an: Sehr viele Ungereimtheiten. Da steckte der Kopf wohl sehr lange sehr tief im Sand...

Grüssles
Martin
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Uli
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« Antwort #3 am: 02. Juli 2009, 10:10:23 »

Das Problem an der Sache: ich verdiene zwar 1500€ Brutto, doch mir wird der Dienstwagen mit Privatanteil (in der Gehaltsabrechung offen ausgewiesen) abgehalten, so dass ich lediglich knapp 800€ ausgezahlt bekomme.

Was ist das für eine Firma, die ihrem Geschäftsführer ein Gehalt von 1.500,- EURO brutto pro Monat bezahlt. Also da bekommen meine Technikerinnen, die frisch von der Schule kommen, ja deutlich mehr!
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Augentierchen
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« Antwort #4 am: 02. Juli 2009, 10:24:48 »

Hallo,

hm...also ich habe auch ca. 1500 Brutto, daraus ein Netto von 1079, von diesem wird für meinen Firmenwagen 150 abgezogen so daß ich rein ausbezahlt einen Betrag von 929 bekomme. Und ich hab keine S-Klasse ;)

Daß das JA den Abzug der Firmenfahrzeugkosten nicht akzeptiert halte ich für korrekt. Eine betriebliche Altersvorsorge zB wird auch nicht als abzugsfähig gesehen. Ich denke daß mir das bei einer Neuberechnung des UH mit meinem Firmenfahrzeug genauso gehen wird. Niemand ist gezwungen ein Firmenfahrzeug zu führen, die Altersvorsorge ist laut JA Privatvergnügen.

Ob das FAIR ist ist was anderes, aber korrekt denke ich ist es.

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Grüße,

das Augentierchen
Uli
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VS-Fossil


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« Antwort #5 am: 02. Juli 2009, 10:42:10 »

Daß das JA den Abzug der Firmenfahrzeugkosten nicht akzeptiert halte ich für korrekt.

Ich halte das nicht für korrekt!
Bei dem geldwerten Vorteil für das Firmenfahrzeug tut man ja so, als würde man entsprechend mehr verdienen und müsste sein Fahrzeug selbst finanzieren. In diesem Fall entstünden aber auch Fahrtkosen von und zu Arbeit und diese wären berücksichtigungsfähig! Bei 30 km einfacher Fahrstrecke dürften sich geldwerter Vorteil und Fahrtkosten leicht gegeneinander aufheben.

LG, Uli
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Kasper
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« Antwort #6 am: 02. Juli 2009, 13:54:51 »

Moin,

über folgende Punkte würde ich in dieser Konstellation nachdenken:
  • Titulierung eines Unterhalts, der dem tatsächlichen Einkommen gerecht wird
  • Sollte ein Titel vorhanden sein, Äbänderungsklage einreichen. Nach diesen Einkommen dürfte PKH gewährt werden.
  • um die Altlasten loszuwerden, einmal eine Privatinsolvenz prüfen

Zur Berücksichtigung des Firmanwagens hat Uli schon was geschrieben. Aber vielleicht auch mal mit dem Arbeitgeber sprechen, ob man den Firmenwagen nicht weglässt und Du Dir eine billige Klitsche zulegst .. mithilfe eines kleinen Arbeitgeberdarlehens!?

Was ich noch nicht ganz kapiert habe, wie Bilder aus einer Wohnung zu einem Strafverfahren kommen können? Im übrigen denke ich, dass Dich Dein RA damals nicht unbedingt vernünftig beraten hat.

Gruß
Kasper
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chrisohnekind
Frischling

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« Antwort #7 am: 02. Juli 2009, 14:59:36 »

Hi alle!

Zunächst mal vielen Dank für die vielen Antworten!

Also der Reihe nach:
Der Firmenwagen ist keine S-Klasse sondern ein Toyota RAV4, den die neu Firma angeschafft hat, da es ein gutes Leasingangebot des Händlers gab. Der hat eine Anhängerkupplung  und kann entsprechend viel ziehen, WEIL damit auch ein Anhänger gezogen werden muss, da ich hin und wieder größere Teile Ware an Kunden damit ausliefere oder Verleihartikel hinbringe und wieder abhole. Also KEINE S-Klasse. Ich wohne 30 km entfernt zur Arbeit und nach 20 Uhr gibt es keine ÖPNV Verbindung mehr in meinen ländlich gelegenen Wohnort. Ich bin also auf ein Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen und zurück. Ich habe das mal ausgerechnet mit dem Beispiel WENN ich ÖPNV nutzen könnte, da würde ich mit allen Vorteilen und Rabatten fast auf genau denselben Betrag rauskommen, wie Augentierchen schon bemerkte.
Hier ist noch zu erwähnen, dass ich auch ab und zu zu ungewöhnlichen Zeiten Termine wahrnehmen muss, da das ganze in der Musikbranche spielt.

zu Uli: Wie ich schon schrieb ist es eine gerade gegründete neue Minifirma. Neben einer Aushilfe bin ich quasi "Mädchen für alles". Aber es ist meine Branche und ich mache den Job gerne. Ich strenge mich sehr an und möchte auch darin voran kommen, bringe ich das Geschäft nach vorne, kann ich hoffentlich auch bald mehr verdienen.

zu Oldie: Nein, ich weiss leider nicht, was PHK und Beratungsschein ist, um solche Dinge zu erfahren, bin ich hierher gekommen!

zu brille007: weisst Du, wenn ich das Geld hätte, mir eine Schrottmöhre zuzulegen und das Benzin und die Versicherung und Steuer dafür zu bezahlen, hätte ich es sicher getan. Was, wenn der Wagen in die Werkstatt muss- wie komme ich dann zur Arbeit? Ich denke, das Arrangement mit dem Firmenwagen ist da viel sinnvoller.

zu Kasper: Danke für Deine Tipps- dazu gleich eine Frage: wie stelle ich es an, an wen wende ich mich, wenn ich den Unterhalt "neu" titulieren lassen will?
Bzw., kann ich eine Abänderungsklage selbst einreichen oder brauche ich dazu einen Anwalt?
Bist Du sicher, dass bei einer Privatinsolvenz auch der bisher angelaufene Unterhaltsrückstand erfasst würde? Ich habe sonst keine Schulden, ausser den "privaten" bei Freunden und Familie aus den letzten Monaten (siehe meine Schilderung), ich dachte immer, Unterhaltsschulden bleiben trotzdem immer bestehen?

Im Ganzen ist es sicher so, dass ich auch früher schon von einer Anwältin, die "Freundin der Familie" war, mehr als schlecht beraten wurde. Sie wußte stets, ob ich arbeitslos war und auch davon, als ich mehrere Wochen in der geschlossenen Psychiatrie war und noch 12 Monate danach ambulante Therapie bekam. Ich denke, sie hätte da in meinem Interesse handeln müssen, da ich in der Zeit zu NICHTS wirklich fähig war und das weitere Auflaufen des Unterhalts irgendwie stoppen müssen. Hat sie aber nicht und nun ist es nicht mehr rückgängig zu machen.
Zu der Bemerkung, wie es sein kann, dass, obwohl ich H4 Empfänger war trotzdem die Unterhaltsschuld weiter auflief? Weiss ich nicht! Ich habe dem Jugendamt stets geschildert und musste nachweisen, wie meine Finanzen waren, dort wusste man es. Wieso wurde von da auch nicht eine Anpassung vorgenommen?
Ich will auch noch erwähnen, dass mein Vater zwischenzeitlich der KM angeboten hatte, vorübergehend den Unterhalt zu zahlen, bis ich wieder Arbeit habe. Er wollte jedoch seine Enkelin wenigstens einmal kennenlernen, da er seit längerem schwer krank ist und eigentlich jederzeit mit seinem Tod zu rechnen ist. Das wurde von der KM abgelehnt. Stattdessen kam wieder mal eine Anzeige wegen Unterhaltsentzug, der natürlich wieder nachgegangen wurde.... es ist zum kotzen!

Ach ja, ich schrieb ja, dass ich eine Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenze erwirken konnte, das hatte  mir der Anwalt noch geraten, der auch das Schreiben zu der Staatsanwältin wegen der aktuellen Anzeige wegen Unterhaltsentzug geschickt hatte.
Das Amtsgericht habe ich dann vor kurzem noch mal angerufen und den Rechtspfleger da gefragt, ob es denn richtig wäre, wie das Jugendamt die Sache sähe. Er meinte, nein, der Abzug des Dienstwagens wäre ok und würde zur Sicherung meiner Erwerbsfähigkeit dienen. Ausserdem meinte man von dort, ich müsse den Selbstbehalt von 351€ zumindest erhalten, so dass sich nun die Frage steht, abgesehen von der Sache mit der Staatsanwältin, was nun passiert, wenn ich ab sofort dem Jugendamt an Unterhalt lediglich die Summe zahle, die nach Abzug von Selbstbehalt von meinem Netto übrigbleibt? Pfänden können die ja nichts von meinem Lohn, dafür ist er zu niedrig. Was also dann? Ich hatte ja angeboten, zunächst 100€ zu zahlen, das wäre mehr gewesen!

Und was passiert von der Staatsanwaltschaft aus, wenn ich der Auflage nicht mehr nachkomme? Dann wird das Verfahren eröffnet und ... Huch WAS PASSIERT DANN?

Ich finde es ja gut, dass Ihr hier so ehrlich seid und offen Eure Meinung äussert. Sicher habe ich viel versäumt und sehr viel falsch angepackt oder zu spät.
Aber dazu bin ich hier, um mir selbst aus dem Mist zu helfen. Es nutzt mir nichts, wenn Ihr mir dann freundlich entgegenhaltet, dass ich "wohl zu lange den Kopf in den Sand gesteckt" habe und sowas. Ich bin nachgewiesen psychisch krank und versuche trotzdem, irgendwie auf die Beine zu kommen, dass ich wieder Unterhalt zahlen kann. Ich will meinem Kind nichts vorenthalten, was ihm zusteht, wenn ich es irgendwie leisten kann. Würde ich den Kopf in den Sand stecken, stünde ich wieder auf der Brücke und würde diesmal wirklich springen!


Gruß
Chris

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midnightwish
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« Antwort #8 am: 02. Juli 2009, 15:20:40 »

Dann wäre nun dererste Schritt dir beim Amtsgericht einen beratungschein zu holen. Dazu mußt du deine Lohnabrechnungen vorlegen, evtl. auch den Mietvertrag.

Mit diesem Beratungschein suchst du dir einen Anwalt mit dem Spezialgebiet Familienrecht. Hör dich dazu im Bekanntenkreis um oder frag hier mal nach. Wenn du dein PLZ-Gebiet angibst hat vielleicht jemand einen Tipp. Wichtig wirklich der Fachanwalt, ein anderer ist nicht so in der Materie.

Dann mußt du unbedingt auf Abänderung klagen. Der Unterhalt im Nachheinein zu reduzieren dürfte fast unmöglich sein. Außer evtl., wenn dem JA bekannt war das du nicht leistungsfähig warst, dann könnte, wenn auch unwahrscheinlich, noch was möglich sein.

Tina
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Kasper
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« Antwort #9 am: 02. Juli 2009, 16:00:06 »

Und was passiert von der Staatsanwaltschaft aus, wenn ich der Auflage nicht mehr nachkomme? Dann wird das Verfahren eröffnet und ... Huch WAS PASSIERT DANN?
Ich glaube, da hast Du Dich auch zu schnell ins Boxhorn jagen lassen.
Denn Du musst, um überhaupt verurteilt zu werden, Schuldhaft den Unterhalt nicht gezahlt haben. Aber dem ist ja eben nicht so. Du konntest einfach nicht.
Im Grunde, Beratungsschein und über alles umfassend beraten lassen. Auch bezüglich der Staatsanwaltschaft. Ich meine, dass die nichts unternehmen können, wenn denen geschrieben wird, dass Du kein entsprechendes Einkommen hast und ansonsten vor einem vollen Teller verhungern würdest.
Im Zuge dieser Beratung gleich das Thema Abänderungsklage ansprechen. Besorg Dir eine Kopie des Titels, wenn Du keine hast, damit ihr wisst worüber gesprochen wird. Die Abänderungsklage bitte nur über einen Anwalt, da zuviele Formfehler möglich sind.

Gruß
Kasper
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« Antwort #10 am: 02. Juli 2009, 18:57:35 »

Vielen Dank, midnightwish und Kasper!

Ja, vielleicht hab eich mich echt bangemachen lassen... aber ich bin bei dem Thema eben zu emotional belastet und habe in punkto Justiz offensichtlich nicht genug Ahnung, um zu wissen, WAS PASSIERT WENN...

Also ich kann beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, mache ich das schriftlich oder besser persönlich? An welche Stelle des AG richtet man diesen Antrag? Mit Lohnnachweis und Mietvertrag, ist klar.

Die Idee mit der Rundfrage nach einem guten Fachanwalt ist prima, mein Postleitzahlengebiet ist 524xx oder auch 41xxx also Großraum Düren, Neuss, Mönchengladbach. Weiss einer was?

Ach ja, noch zwei Fragen:
Beratungsschein funktioniert WIE? Ich bekomme den Schein vom AG und dann? Wer zahlt den Anwalt?
Und was ist PKH?
Huch

Danke für Eure Antworten im Voraus!

Chris
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« Antwort #11 am: 02. Juli 2009, 19:03:42 »

Also,

beim Amtsgericht gibts eine Stelle die diesen Schein ausstellt. Du gesht zum Amtsgericht deiner Stadt. Ruf einfach vorher an und frage nach dem Zimmer, den benötigten Unterlagen und den Öffnungszeiten. Evtl. kannst du auch einen festen Termin ausmachen.

Dann wirst du 10 oder 20 € für den Schein zahlen müssen, dafür kostet dich dann die Beratung beim RA nichts. Sollte es zu einem Prozeß kommen wird der RA für dich einen PKH-Antrag (Antrag auf Prozeßkostenhilfe) stellen. Der sagt dir dann schon, was er dafür benötigt und wenn der Antrag durchgeht zahlst duauch für den Prozeß nichts, evtl. wird dir aber auch Ratenzahlung angeboten.

Tina

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« Antwort #12 am: 02. Juli 2009, 19:36:33 »

 thumbup

Super, midnightwish!
Das war doch mal ´ne wirklich konkrete Antwort!
Vielen Dank!

Jetzt muss ich nur noch einen guten Anwalt finden!

Vielleicht weiss ja einer hier was darüber?  question

Schönen Abend noch!

Chris
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« Antwort #13 am: 02. Juli 2009, 19:46:21 »

Die Frage nach dem Rechtsanwalt ist hier gut aufgehoben
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