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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 19:43:10 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Gerichtskosten, PKH  (Gelesen 805 mal)
Schwarzi
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Beiträge: 31


« am: 24. Juni 2009, 08:23:26 »

Hallo,

weil es so zu dem Thema "Gerichtskosten passt.

Meine Ex hat den Antrag gestellt und Prozeßkostenhilfe bekommen. Ich habe keine beantragt. Kommt da noch was auf mich zu Huch

Gruß

Schwarzi
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« Antwort #1 am: 24. Juni 2009, 08:42:02 »

Auch wenn es (augenscheinlich) passt - es ist nicht "dein" Topic. Daher abgetrennt.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
82Marco
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« Antwort #2 am: 24. Juni 2009, 08:53:52 »

Servus Schwarzi!
Zitat
Meine Ex hat den Antrag gestellt und Prozeßkostenhilfe bekommen. Ich habe keine beantragt. Kommt da noch was auf mich zu
Das heisst, dass Du Deinen Anteil der anfallenden Prozeßkosten aus eigener Tasche bezahlen wirst.

Grüße ausm Süden
Marco
« Letzte Änderung: 24. Juni 2009, 09:04:42 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Krishna
_krishna
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« Antwort #3 am: 24. Juni 2009, 10:48:52 »

Hallo Schwarzi,

man unterscheidet zwischen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten. Letzteres sind die Anwaltskosten.

Es kommt also darauf an, was für ein Verfahren du hattest. Manche sind gerichtskostenfrei, andere nicht. Ferner spielt die Kostenentscheidung des Gerichts die Hauptrolle, wenngleich in familienrechtlichen Verfahren (wie ich annehme) meistens die Kosten gegeneinander gehen. Will heißen, dass jede Partei die Gerichtskosten zur Hälfte und die außergerichtlichen Kosten allein trägt. Da deine Ex PKH hatte, wird die Anwaltsrechnung für sie durch die Landeskasse gezahlt.

Gruß

Krishna
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Gruß

Krishna
Schwarzi
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« Antwort #4 am: 24. Juni 2009, 11:35:28 »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte Angst, dass ich ihre Kosten auch noch zum Teil zahlen muss.
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papi74
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Beiträge: 1.419



« Antwort #5 am: 24. Juni 2009, 11:39:15 »

Hallo,

wenn du den Prozess verlierst, dann musst du Ihre Kosten auch tragen....

Mfg

papi74
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Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Schwarzi
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Beiträge: 31


« Antwort #6 am: 24. Juni 2009, 11:42:21 »

Was heist verlieren?

wenn alles klappt, wird des bei der erziehung eine Vereinbarung geben und die Anträge werden zurückgezogen ( sehr zum Ärger meiner Ex, weil Sie dafür nochkeine PKH beantragt hatte ).

Was ist bei der scheidung. Gibt es da überhaupt einen verlierer?
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82Marco
Globaler Moderator
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Beiträge: 2.767



« Antwort #7 am: 24. Juni 2009, 11:45:39 »

Servus Schwarzi!
Zitat
wenn alles klappt, wird des bei der erziehung eine Vereinbarung geben und die Anträge werden zurückgezogen
Um was geht es denn genau (ich frage wegen der Gefahr von gerichtlichen Vergleichen)??

Marco
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Schwarzi
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« Antwort #8 am: 24. Juni 2009, 12:00:04 »

Ich hatte einen Antrag für das ABR des Kindes gestellt. Wir haben uns aber jetzt geeinigt und ich werde den Antrag zurückziehen.
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Krishna
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« Antwort #9 am: 24. Juni 2009, 13:51:59 »

Dann gehen die Kosten gegeneinander. Das ist die Regel bei Einigungen. Es sei denn, dass einer Partei die Kosten auferlegt werden, da sie das Gericht völlig schwachsinnig beschäftigt hat.
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Gruß

Krishna
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