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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 19:36:44 *
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Autor Thema: Vorladung von der Polizei wegen Verletzung der Unterhaltsplicht.  (Gelesen 2126 mal)
A-S
Gast
« am: 14. Juni 2009, 15:33:47 »

Hallo miteinander,
ich habe am Freitag eine Vorladung von der Polizei für kommenden Mittwoch bekommen, mit dem Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung.

Ich bin seit rund 5 Jahren Arbeitslos (vorher Selbständig) und habe in den Jahren bis Mai 2008 Unterhalt für 2 Kinder bezahlt. In der Zeit wo ich ALG II erhielt, habe ich 300,- Euro monatlich an meine Ex für die Kinder bezahlt. Ich lebe seit meiner Scheidung (Jahr 2000) mit meiner neuen Partnerin zusammen, die einen Vollzeitstelle hat und ohne der ich längst auf der Strasse stehen würde. Letztes Jahr wurde mein ALG II eingestellt, weil ich endlich eine Arbeit gefunden hatte. Die Stelle wurde mir leider trotz aller Bemühungen nach ca. 1 1/2 Monaten und noch während der Probezeit wieder gekündigt. Seither hat sich der Verdienst meiner Freundin (zahlt selbst für 1 Kind Unterhalt) aber dahingehend positiv geändert, das ich kein Geld mehr vom Amt bekomme, weil wir als Bedarfsgemeinschaft über dem Satz liegen. Der Ablehnungsbescheid dafür liegt in kürze vor. Ich bin zwischenzeitlich auch noch nicht einmal mehr krankenversichert, weil ich mir eine private Versicherung überhaupt nicht leisten kann und ich ja auch nirgends Geld beziehe.

Jetzt habe ich also den Brief von der Polizei und natürlich auch ein sehr mulmiges Gefühl. 2007 hatte ich eine Unterhaltsabänderungsklage eingereicht, wo mich mein Anwalt dann aber hängen lies und mir, nach seinem Gespräch mit dem Amtsgericht, dringend angeraten hatte, die Klage schnellstmöglich im letzten Moment wieder fallen zu lassen, da keine Aussicht auf Erfolg und weil die Kosten für mich sonst nur erheblich in die Höhe getrieben werden. Meine Ex wohnt mit "meinen" Kindern in Bayern und ich in Hamburg. Nach ein paar Wochen bekam ich Post vom Amtsgericht wonach festgestellt wurde, das ich voll Leistungsfähig wäre, obwohl alle Akten vorlagen und ich auch meine Bewerbungsbemühungen nebst Absagen (mehrere Ordner!) vorgelegt hatte.

Hat jemand bitte einen Tipp für mich, wie ich mich jetzt richtig verhalte und was mir nun passieren könnte. Ich weiß echt nicht mehr weiter und bin völlig am Boden zerstört. Ich kann mich kaum richtig konzentrieren. Ich dachte, das ich schon ganz unten bin, aber offensichtlich geht es wohl immer noch tiefer.
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elwu
Gast
« Antwort #1 am: 14. Juni 2009, 16:11:24 »

Nach ein paar Wochen bekam ich Post vom Amtsgericht wonach festgestellt wurde, das ich voll Leistungsfähig wäre

Hallo,

bitte den Wortlaut dieses Schreibens anonymisiert hier einstellen.

/elwu
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brille007
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« Antwort #2 am: 14. Juni 2009, 16:14:39 »

Moin A-S,

Du hast aufgrund Deiner gut verdienenden Freundin offenbar nicht den Druck, unter allen Umständen selbst wieder in Lohn und Brot zu kommen. Das ist schön für Dich - aber schlecht für Deine Kinder und den deutschen Steuerzahler. Und wird deshalb - zu Recht verfolgt.

Bei einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung wird unter anderem zu prüfen sein, was Du tust und getan hast, um Deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Ein "ich find halt nix!" wird bei weitem nicht reichen; Du bist verpflichtet, Dich ggf. sogar bundesweit zu bewerben und jede zumutbare Arbeit anzunehmen, die den Mindestunterhalt Deiner Kinder sicherstellt. Übrigens nicht nach Lust und Laune, sondern in einem zeitlichen Umfang, der einer Vollzeitstelle entspricht. Wenn andere also 40 Stunden pro Woche arbeiten, musst Du 40 Stunden pro Woche in Bewerbungsbemühungen investieren und dies auch nachweisen können.

Was genau tust Du in dieser Hinsicht bzw. hast Du seit Deiner letzten Kündigung getan?

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
A-S
Gast
« Antwort #3 am: 14. Juni 2009, 17:08:08 »

Du hast aufgrund Deiner gut verdienenden Freundin offenbar nicht den Druck, unter allen Umständen selbst wieder in Lohn und Brot zu kommen. Das ist schön für Dich - aber schlecht für Deine Kinder und den deutschen Steuerzahler. Und wird deshalb - zu Recht verfolgt.
Also wie schon geschrieben, reicht das Geld gerade noch für das wirklich allernötigste und deshalb ist von "schön für Dich" nicht zu sprechen. Mit Verlaub: Was glaubst du, wie es sich anfühlt Zahnschmerzen zu haben, oder mit 40 Fieber im Bett zu liegen und nicht zum Arzt zu können!? So etwas habe ich jetzt des öfteren hinter mir.

Ich bewerbe mich mittlerweile hauptsächlich per E-Mail, weil nicht einmal mehr meine Bewerbungsmappen zurück gesendet werden, geschweige denn eine Antwort auf meine Bewerbung kommt. Wenn ich dann telefonisch nachfrage, heißt es z. B.: "Haben wir denn um Ihre Bewerbung gebeten, denn wenn nicht, müssen Sie sich nicht wundern, wenn keine Antwort kommt. Und wenn doch, werden Sie sicherlich irgendwann eine Antwort bekommen" Und natürlich bewerbe ich mich, um sämtliche Jobs, die auch nur irgendwie in Frage kommen. Bevor jetzt falsch gedacht wird, meine ich mit "in Frage kommen" lediglich, das ich mich nicht um eine KFZ-Mechaniker Stelle bewerben kann, wenn ich nicht einmal weiß, wie ein Motor funktioniert. Ansonsten versuche ich alle erdenklichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wie z. B. auch auf Bewerbungsmessen zu gehen, etc. aber wie soll ich das denn beweisen?

Ach ja, das meine Ex nachweislich meine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, obwohl sie wusste, das ich hinterher kaum noch eine Stelle finden werde, ist wahrscheinlich auch nicht von Interesse, oder? Das soll übrigens eine sachliche Frage sein und keine frustrierte Äußerung oder Feststellung.

Trotzdem auch noch bitte meine Frage, was denn jetzt passieren kann. Heißt das jetzt, das sich nach der Polizei, die Staatsanwaltschaft weiter um die Sache kümmert und es auch eine Gerichtsverhandlung geben wird, oder muss ich evtl. einfach mit einer Strafe per Post rechnen??
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elwu
Gast
« Antwort #4 am: 14. Juni 2009, 19:02:02 »

Also wie schon geschrieben, reicht das Geld gerade noch für das wirklich allernötigste...

Hallo,

hast du mein Posting oben übersehen oder weshalb stellst du hier den Text des gerichtlichen Beschlusses nicht zur Verfügung?

/elwu,

last chance.
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DeepThought
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WWW
« Antwort #5 am: 14. Juni 2009, 19:08:24 »

Moin,

ich vermute, es handelt sich um eine Vorladung im Sinne des >§ 27 PolG<. Demnach musst du nicht hingehen.

Eine Verurteilung nach § 170 StGB ist (eigentlich) an die Leistungsfähigkeit gebunden und nicht an das Leistungsvermögen. Es wird also nicht danach geschaut, was du hättest unternehmen können, sondern nur auf deine tatsächliche Situation. In Zeiten leerer Kassen und auch zur Aufrechterhaltung des Märchens über zahlungsunwillige Väter hat sich diese Anforderung allerdings gewandelt - zum Nachteil der Väter.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
brille007
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« Antwort #6 am: 14. Juni 2009, 19:26:24 »

Moin A-S,

Was glaubst du, wie es sich anfühlt Zahnschmerzen zu haben, oder mit 40 Fieber im Bett zu liegen und nicht zum Arzt zu können!? So etwas habe ich jetzt des öfteren hinter mir.
Du hast eine Partnerin, die genug verdient - und die Dich trotzdem mit Fieber im Bett liegen lässt und/oder Dich nicht zum Zahnarzt fährt? Hmmmm...

Ich bewerbe mich mittlerweile hauptsächlich per E-Mail, weil nicht einmal mehr meine Bewerbungsmappen zurück gesendet werden, geschweige denn eine Antwort auf meine Bewerbung kommt. Wenn ich dann telefonisch nachfrage, heißt es z. B.: "Haben wir denn um Ihre Bewerbung gebeten, denn wenn nicht, müssen Sie sich nicht wundern, wenn keine Antwort kommt. Und wenn doch, werden Sie sicherlich irgendwann eine Antwort bekommen"
Allein >>>HIER<<< finden sich für Hamburg und Umgebung über 16.000 offene Stellen. Da mag einiges dabeisein, das nicht geeignet ist - aber ein "ich find nix!" wird einem Enddreissiger da eher nicht geglaubt. Überdies können Bewerbungen in ganz Deutschland verlangt werden; eine Lebensgefährtin ist da kein Hinderungsgrund.

Ansonsten versuche ich alle erdenklichen Möglichkeiten auszuschöpfen, wie z. B. auch auf Bewerbungsmessen zu gehen, etc. aber wie soll ich das denn beweisen?
Nachdem "Bewerbungsmessen" nicht täglich stattfinden, ist das sicher keine erfüllende Betätigung. Und postalische wie eMail-Bewerbungen kann man belegen (Ausdrucke); ebenso eventuelle Absagen.

Ach ja, das meine Ex nachweislich meine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, obwohl sie wusste, das ich hinterher kaum noch eine Stelle finden werde, ist wahrscheinlich auch nicht von Interesse, oder?
Nein, Schuldfragen spielen da keine Rolle.

Heißt das jetzt, das sich nach der Polizei, die Staatsanwaltschaft weiter um die Sache kümmert und es auch eine Gerichtsverhandlung geben wird, oder muss ich evtl. einfach mit einer Strafe per Post rechnen??
Die Polizei macht einfach eine Befragung, wie von Deep Thought bereits beschrieben. Danach kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungs- und nachfolgend ein Gerichtsverfahren wegen >>>§ 170 StGB<<< eröffnen. Und nein: Mit einer "Strafe per Post" wird das sicher nicht abgehandelt. Man kann sich von der Unterhaltspflicht nicht freikaufen, indem man einmalig eine kleine Strafe bezahlt.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
A-S
Gast
« Antwort #7 am: 14. Juni 2009, 19:31:44 »

@elwu:
Nein, nein, das Problem ist, das in der Angelegenheit kein Mensch mehr durchblickt, da es seit 2000 mittlerweile einige Aktenordner sind und sich auch die Rechtsanwälte von beiden Seiten in der gesamten Zeit immer wieder geändert haben. (Ich bin wirklich ordentlich mit meinen Papieren, aber ich wurde von allen Parteien so dermaßen über den Tisch gezogen, das keiner mehr durchblickt.) Das einzige, was ich hier wirklich gefunden habe, ist folgendes Beschluss:

"Das Gericht erteilt den Hinweis, dass der Beklagte seiner Darlegungs- und Beweispflicht in Hinblick auf seine mangelnde Leistungsfähigkeit nicht in ausreichender Form nachgekommen ist. Die Mutter erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch die Betreuung und Erziehung des Kindes, aus diesem Grund ist auch die Großmutter nicht in Ersatzhaftung." <- Den letzten Satz verstehe ich ohnehin nicht. Denn was hat die Großmutter denn damit zu tun, die stand nie in der Debatte!? Ansonsten ist im Anschluss nur noch die Rede davon, das zwischenzeitlich einiges an Unterhaltsrückstände aufgelaufen sind. Ich sag ja, ich habe keinen Überblick über meine Schulden mehr. Ich hatte damals auch noch die gemeinsamen Bankschulden mitgenommen und so weiter, aber dann wurde alles umso schlimmer, weil meine Ex nur noch nach dem Motto "Wo soviel ist, ist auch noch mehr" gehandelt hatte und dann lief alles aus dem Ruder. Jetzt ist alles so verfahren, das ich langsam aufgebe, weil ich einfach nicht mehr kann. Das soll echt kein Mitleidsgetue sein!
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A-S
Gast
« Antwort #8 am: 14. Juni 2009, 19:40:24 »


Und nein: Mit einer "Strafe per Post" wird das sicher nicht abgehandelt. Man kann sich von der Unterhaltspflicht nicht freikaufen, indem man einmalig eine kleine Strafe bezahlt.

So ein Unsinn, es geht mir doch nicht um's freikaufen. Es geht darum, ob es möglich ist, das ich plötzlich einen Brief bekomme, worin steht: "Jetzt setzen Sie sich einmal einige Zeit in ein Gefängnis und dann sehen wir weiter". <- Natürlich von mir Überzogen ausgedrückt. Ich kenne mich mit soetwas eben nicht aus, deshalb ja meine Fragen. Ich glaube, das du mich entweder wirklich in einem falschen Licht siehst, oder einfach nur richtig schlecht drauf bist. Sorry, aber das liest sich so für mich. Vielleicht bin ich aber mittlerweile auch nur zu weich für diese Welt? Keine Ahnung!
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sky
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« Antwort #9 am: 14. Juni 2009, 21:16:58 »

Hi,

Es geht darum, ob es möglich ist, das ich plötzlich einen Brief bekomme, worin steht: "Jetzt setzen Sie sich einmal einige Zeit in ein Gefängnis und dann sehen wir weiter".

so läuft es nun nicht.

Davon abgesehen, dass die Leistungsfähigkeit vom erzielten bzw. erzielbaren Einkommen abhängt und der Tatrichter das ohne Bindung an zivilrechtliche Erkenntnisse zu beurteilen hat:

Das Verfahren beginnt mit einer Strafanzeigen, die meist durch den Unterhaltsberechtigten gestellt wird. Die Polizei ermittelt, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist. Ist das der Fall, entscheidet die Staatsanwaltschaft (die Herrin des Verfahrens ist), ob der Tatverdacht hinreichend ist. Ist er das nicht, wird das Verfahren eingestellt. Ist der Tatverdacht hinreichend, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen. Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung. Wird der Strafbefehl erlassen, gibt es "plötzlich“ Post..
Die zweite Möglichkeit ist das Hauptverfahren, an dessen Ende die Verurteilung oder die Einstellung steht.

Hier der Wortlaut des § 170 StGB

Geldstrafe wird i.d. R. nicht verhängt. Würde auch wenig bringen, denn der Unterhalt soll ja gezahlt werden. Bei einer Verurteilung wird meist eine Freiheitsstrafe i.d.R. auf Bewährung verhängt. Bewährungsauflage kann sein, künftig Unterhalt in Höhe von xy Euro zu zahlen. Bei Verstoß gegen die Auflage kann die Bewährung widerrufen werden.

Grüße
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
elwu
Gast
« Antwort #10 am: 14. Juni 2009, 21:34:50 »

"Das Gericht erteilt den Hinweis, dass der Beklagte seiner Darlegungs- und Beweispflicht in Hinblick auf seine mangelnde Leistungsfähigkeit nicht in ausreichender Form nachgekommen ist. Die Mutter erfüllt ihre Unterhaltspflicht durch die Betreuung und Erziehung des Kindes

Hallo,

das ist der Kernsatz. Aus dem zieht sich auch die Berechtigung für das nun begonnene Strafverfahren. Du hast offenbar nicht hinreichend belegt, dass du nicht leistungsfähig bist. Als Nachweise für dies sind Bewerbungen samt Absagen (oder halt nur Bewerbungen, oft gibt es ja keine Absage oder sonstige Reaktion) zu belegen, und zwar, kein Witz: bis zu 30 pro Monat! Es reicht nicht zu sagen, man habe halt nichts gefunden.

/elwu,

mal grundsätzlich: es gibt kaum etwas, das in gerichtlichen Verfahren wertvoller und auch ernstzunehmender ist als richterliche Hinweise!
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A-S
Gast
« Antwort #11 am: 15. Juni 2009, 08:43:11 »

@sky
@elwu

Na das waren doch mal Antworten, mit welchen ich auch etwas anfangen kann. Ich hatte schon beinahe Zweifel, ob ich überhaupt noch einmal eine Frage im Forum stellen sollte. Vielen vielen herzlichen Dank dafür! Jetzt wird mir die Verfahrensweise auch langsam klar.

Sollte ich zum Termin bei der Polizei auch Absagen von Bewerbungen etc. mitnehmen, oder interessiert das dort weniger weil im Schreiben nur steht: "Bitte bringen Sie Unterlagen mit, aus denen Angaben über Ihre finanzielle Situation hervorgehen." Ich habe aber eigentlich nichts woraus das hervorgeht, da ich ja auch nirgendwo Geld beziehen kann. Wie soll ich darlegen, das ich persönlich nichts habe, oder reicht da auch einzig meine Aussage? Ich frage deshalb, weil dem Jugendamt das ganze auch nicht klar war und sie mehrere Briefe mit Fragen nach meiner Krankenversicherung geschickt hatten, obwohl ich auch mehrfach schrieb, das ich überhaupt nicht versichert bin?
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midnightwish
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Beiträge: 7.773



« Antwort #12 am: 15. Juni 2009, 09:05:08 »

Ich frage deshalb, weil dem Jugendamt das ganze auch nicht klar war und sie mehrere Briefe mit Fragen nach meiner Krankenversicherung geschickt hatten, obwohl ich auch mehrfach schrieb, das ich überhaupt nicht versichert bin?

Hi A-S,

ich denke sie wollen das deshalb wissen ,weil obige Aussage unglaubwürdig ist, da eine Pflicht zur Versicherung inzwischen besteht.

Ja, du wirst nicht umhinkommen alles zu belegen. Z.B. durch Schreiben der ARGE, das es weder ALG I, noch II gibt u.s.w.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
A-S
Gast
« Antwort #13 am: 15. Juni 2009, 09:22:07 »

O.K. Alles klar. Nochmal vielen herzlichen Dank an Euch alle. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen!
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