Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 19:27:10 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 2 [3]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Der finanzielle Absturz !!!  (Gelesen 6049 mal)
moha
Schon was gesagt
*
Beiträge: 37


« Antwort #50 am: 26. Mai 2009, 08:47:21 »

HiNicht in Bezug zum Gehalt, sondern in Bezug auf Dein Beschäftigungsverhältnis insgesamt.

Meine Frage zielte nämlich auf was anderes ab. Ich habe Dich so verstanden, dass Du "berufsbedingt" Provisionen bekommst, welche (einmal?) jährlich ausgezahlt werden. Die Frage ist - war sie letztes Jahr aussergewöhnlich besonders hoch im Vergleich zu den übrigen Jahren und in welchem Verhältnis?
Berufsbedingte Provisionen (auch nur einmal jährlich ausgezahlte) gehören nunmal wie Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu den regelmässigen Einmalzahlungen. Nun gilt es zu klären, ob bei Dir da was eben unregelmässig war. Hier geht die Rechtssprechung teilweise verschiedene Wege. Wichtig ist also das Einmalige (quasie auf Dein gesamtes Beschäftigungsverhältnis bezogen) herauszustellen.

Gruss oldie

Hallo Oldie,

laut Arbeitsvertrag kann man für besondere Leistungen einen Bonus erhalten wenn man seine Ziel mehr als erreicht.
Das war auch schon in den letzten Jahr der Fall, aber wesentlich weniger wie 2008, welcher mir im Januar 09 ausgezahlt worden ist.
Also das Gehalt setzte sich aus Fixum 50%, Provision 50% und einen evtl. Bonus zusammen.
Würde ich nur Fixum bekommen, hätte ich kaum etwas.

Gruss
Gespeichert
einfachich07
_einfachich07
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 193



« Antwort #51 am: 26. Mai 2009, 10:59:02 »

So ich hab mir das Ganze mal durchgelesen, lange überlegt ob ich was schreibe... nun tu ich es.

Deine Finanzen sind viel zu hoch gegriffen.

Was Dir zusteht und was du gerne hättest sind zwei paar Stiefel!

Dir steht zu:
Mietwohnung bis 360€ warm! zahlst du mehr, pech!
Dein Selbstbehalt gegenüber der Ex ist 1.000 € (inkl. Miete)

Dein Haus musst du verkaufen! Bsp. Du hast dir ein Haus gekauft, es bezahlt, wirst arbeitslos, dann noch Hartz4, bevor du aber Hartz4 bekommst, musst du dein Haus verkaufen....
Bei einer Scheidung ist das ähnlich, in jungen Jahren habe ich auch mal geheiratet, wohnung gekauft, damals 190.000 DM. nach 1 jahr Scheidung. Wert der Wohnung 170.000DM wurde verkauft. die 10.000DM Schulden wurden geteilt auf mich und Exfrau.
Auto wollte auch ex behalten. Ich stimmte dem nicht zu, musste an meine ex damals 4000DM bezahlen für das Auto (wurde vom Gericht festgesetzt, ex hat nicht zugestimmt aber ich war hauptnutzer) Von daher, wenn deine ex auf das Auto besteht, muss sie es auch bezahlen.

Alles in Allem sind deine Probleme Hausgemacht, weil du auf ZU GROßEM FUß lebst!!!!!

Ich habe nach der Trennung von meiner Frau auf einer Luftmatratze in einer Kellerwohnung mit 25m² gewohnt,
300DM Miete .. das für 1 Jahr, ansonsten hätte ich mich verschuldet. Ich hatte keinen Bonus, und wenn hätte ich ihn vorsichtshalber zur Seite gelegt. Du bist selber SCHULD das du das Geld ausgegeben hast, so ist es nunmal! Und 20.000€ für eine Wohnungseinrichtung, naja, schon etwas crazy, ich habe damals 200DM ausgegeben, alles Zeugs aus einer haushaltsauflösung... nicht das tollste, aber gut genug um die Zeit zu überbrücken.

Wenn ich von Deinem Gehalt was du angibst ausgehe (2.500 € netto im Schnitt)
nach DDT solltest du für Kind 1 352 € bezahlen, für Kind 2 289 €
dann hast du noch 1859 €.
D.h. deine Ex kann einen EU fordern bis zu 859 € (was nicht heisst das sie das bekommt)
Du zahlst im Moment aber nur 480 € EU wenn ich das richtig gelesen habe.

Somit bleiben Dir 1.379 €.... das sollte locker reichen zum Leben für 1 Person.
Und all Deine Kosten für Wohnung oder sonstwas, ist eigenes Pech und kann nicht zum Nachteil der Kinder gehen. Zum Nachteiler der Ex "leider" auch nicht.

PS: Bin eh etwas verwirrt, wie in einer Gegend ein HAUS nur 200.000 € kosten kann, aber eine Mietwohnung 800€ mtl kostet... wohnst du in einer 4 Zimmer Wohnung mit 120m² ?

Ich würde an Deiner Stelle den Ball ganz flach halten, lass doch ex klagen. Ich würd eh erst EU zahlen, wenn ein Gericht mich dazu verdonnert. KU würd ich 1 Tabellenstufe niedriger titulieren lassen, effekt ist du zahlst weniger, evtl. ist KM ja zufrieden, wenn nicht muss sie ne mühseelige Klage führen auf Abänderung des Titels, wegen 50€ im Monat.... und ob sie dafür PKH bekommt... ich denke nicht.

Das Gericht wird bestimmt deiner EX auch sagen, das sie halb oder voll arbeiten soll, denn die Kinder sind ja nicht daheim. 6 jähriger vermutlich KITA bis 17 Uhr? 12 jähriger Schule bis 17 Uhr? dann soll se schaffe ;)
würde Ihren Anspruch Dir gegenüber weiter verringern.

Grüße
einfachich
Gespeichert

Veni
Vidi
Vici
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #52 am: 26. Mai 2009, 11:45:26 »

Hi moha

Deine Provisionszahlungen sind m.E. nicht eindeutig in den URL geregelt. Dort wird nämlich vom regelmässigen Bruttoeinkommen bzw. regelmässigen Einmalzahlungen ausgegangen. Dies dürfte so auf Dich nicht zutreffen. Bei unregelmässigen Einmalzahlungen sprechen z.B. die URL des OLG Thüringen von einer Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum - was immer man da reininterpretieren kann.
Ebenso könnte agrumentiert werden, dass die Bonuszahlungen faktisch eine Umsatz- bzw Gewinnbeteiligung am Geschäftsbetrieb des Unternehmens darstellen (also EK wie bei einem Selbstständigen) und daher ein grösserer Zeitraum wie z.B. drei Jahre für die Ermittlung des durchschnittlichen Brutto-Einkommens heran gezogen werden sollten.

Also zwei Möglichkeiten die provisionszahlung zu strecken. Versuche doch diese Zahlung gesondert als unregelmässigen Bestandteil Deines EK darzustellen, welcher über einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren ermittelt wird. Dies ist m.M.n. angemessen.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
moha
Schon was gesagt
*
Beiträge: 37


« Antwort #53 am: 26. Mai 2009, 16:16:33 »

Mal ne andere Frage.
Mir ist ein "Staranwalt" für Familienrecht, der auch u.a. im Focus berichtet empfohlen worden.
Denkt Ihr das es sich lohnt den Anwalt während des Trennungsjahres zu wechseln?
Wie gesagt fühle ich mich einfach ein wenig vom Anwalt vernachlässigt.
Bis er auf Briefe der Gegenseite reagiert, dauert es fast 2 Wochen.
Er meldet sich nie, wenn ich um Rückruf bitte etc.
Wegen dem Bonus kann er mir auch nix sagen ausser das er keine Gehaltsabrechnungen von 2009
der Gegenseite schicken will, obwohl ich ja seit 4 Monaten 1200,-EUR weniger in der Tasche habe
und der Unterhalt noch weiter so hoch ist.
Gespeichert
moha
Schon was gesagt
*
Beiträge: 37


« Antwort #54 am: 26. Mai 2009, 16:33:28 »

Alles in Allem sind deine Probleme Hausgemacht, weil du auf ZU GROßEM FUß lebst!!!!!

Ich habe nach der Trennung von meiner Frau auf einer Luftmatratze in einer Kellerwohnung mit 25m² gewohnt,
300DM Miete .. das für 1 Jahr, ansonsten hätte ich mich verschuldet. Ich hatte keinen Bonus, und wenn hätte ich ihn vorsichtshalber zur Seite gelegt. Du bist selber SCHULD das du das Geld ausgegeben hast, so ist es nunmal! Und 20.000€ für eine Wohnungseinrichtung, naja, schon etwas crazy, ich habe damals 200DM ausgegeben, alles Zeugs aus einer haushaltsauflösung... nicht das tollste, aber gut genug um die Zeit zu überbrücken.

Wenn ich von Deinem Gehalt was du angibst ausgehe (2.500 € netto im Schnitt)
nach DDT solltest du für Kind 1 352 € bezahlen, für Kind 2 289 €
dann hast du noch 1859 €.
D.h. deine Ex kann einen EU fordern bis zu 859 € (was nicht heisst das sie das bekommt)
Du zahlst im Moment aber nur 480 € EU wenn ich das richtig gelesen habe.

Somit bleiben Dir 1.379 €.... das sollte locker reichen zum Leben für 1 Person.

Hi,
stimmt. Wir alle, die Ex und ich haben auf grossem Fuss gelebt. Drum bin ich ja froh das wir keine grossen Ersparnisse haben, sonst wäre die Kohle auch weg.
Die Verbindlichkeiten sind nunmal da, ich kann diese auch nicht sofort ablösen 1.) da das Haus noch nicht verkauft ist / 2.) die Wohnung nun gekündigt ist.
Von dem Bonus habe ich keine 20.000,-EUR Einrichtung gekauft sondern noch eine Steuerschuld getilgt. Ausserdem habe ich ja noch ein paar Euros davon übrig.
Du hast recht. Mir bleiben ca. 1400,-EUR, wenn ich kein Haus mehr habe, keine Wohung und das Auto das ich meiner Ex finanziere auch weg ist.
Wenn sich das Haus eben nicht verkaufen lässt, ziehe ich zurück. Bezahle die 1000,-EUR, meine Freundin zieht mit ein und gibt einen Anteil dazu und
evtl. kann ich einen Teil des Hauses vermieten. Somit würde ich ca. 450,-EUR für das Haus zahlen. Damit würde ich hinkommen.

Du schreibst, dass du keinen TU bezahlen würdest und es auf eine Klage ankommen lassen würdest.
Ich habe halt echt schiss, dass ich vor Gericht muss und alle Verdienste der letzten 3 Jahre zeigen muss.
Meine Ex hat immer von meiner Kohle gelebt und sich auch an manchen Monaten Ihre 2.000,-EUR vom Konto abgehoben.
So dumm war ich eben. Aber es ist zum Glück vorbei mit Ihr.








Gespeichert
sleepy
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 372


« Antwort #55 am: 26. Mai 2009, 16:37:43 »

Hallo Moha,

ganz ehrlich: Ob ein "Staranwalt", der offensichtlich auch noch auf weiteren "Hochzeiten" tanzt und nicht nur in seiner Kanzlei mehr Zeit für Deinen Fall hat bzw. investiert, wage ich zu bezweifeln.

Bis er auf Briefe der Gegenseite reagiert, dauert es fast 2 Wochen.

Bei allem Verständnis für die Wichtigkeit eines jeden Falles: Du hast "nur" diese eine Sache auf dem Tisch, der Anwalt eben nicht, der hat zahlreiche dieser Sachen auf dem Tisch und jeder Mandant erwartet zu Recht, dass der RA seine Akte mit dem gleichen Zeitaufwand und der gleichen Sorgfalt bearbeitet wie andere. Da kann es schon mal ein paar Tage dauern. Bedenke: Der Brief kommt, wird zur Akte gesucht und dem RA vorgelegt, der RA diktiert ein Schreiben an Dich, seine Angestellte schreibt das dann, es geht zur Post, kommt zu Dir, Du redest mit dem Anwalt, der diktiert wieder ein Schreiben, das muss wieder geschrieben werden und zur Post....
Außerdem sollte Dir eine sorgfältige Antwort doch lieber sein als ein Schnellschuss zwischen Tür und Angel.

Dass er nie zurückruft, geht natürlich gar nicht. Wenn er das mehrfach macht würde ich mir einen Termin geben lassen.

lg sleepy
Gespeichert

Sleepy
einfachich07
_einfachich07
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 193



« Antwort #56 am: 27. Mai 2009, 09:43:44 »

hmm

also moha,

ich sagte ja, in deinem Fall würde ich den Ball flach halten. Solltes du den TU einstellen, leg was auf die Seite, früher oder später musst es trotzdem bezahlen, jedoch kommst du doch eigentl. gut weg. Was den nachehelichen Unterhalt angeht, selbst wenn die Frau von Deinem Geld gelebt hat, ist ihr eine Arbeit zumutbar.

Und Deine Frau hat doch schon einen Job (auch eine abgeschlossenen Ausbildung?), hat sie evtl. die Arbeit erst reduziert als die Kinder kamen?, Sind die Kinder auffällig? Benötigen sie besondere Betreuung? ich denke der Richter wird das bei der Scheidung schon beachten,... Somit wird dein EU iwie gegen null gehen (hoff ich für Dich) und das deine Ex schön arbeiten geht von 7 bis 16 Uhr...Ich kenne gottseidank genug "Mamas" die voll arbeiten und Kinder haben, also es geht, manche KM´s muss man einfach nur zwingen

Ich glaube du machst dir viel zu sehr einen Kopf wegen dieser Prämie... Zahl einfach den ausgemachten TU weiter, leb von dem was dir bleibt und wart die Scheidung ab.

Kleiner Tipp: Wenn ihr GSR habt (leider hast du nicht geschrieben wie die Kinder versorgt sind) versuch (falls nicht schon geschehen) das der Kleine in eine "verlässliche Grundschule" kommt (d.h. von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr ist er in der Schule, danach evtl. für 2 std. bei Großeltern, Tagesmutter, Freunden oder sogar bei DIR?) und das der Große auf eine Ganztagsschule geht (bei uns gehen die bis 17 Uhr).. und wenn möglich VOR der Scheidung.

grüße
Gespeichert

Veni
Vidi
Vici
moha
Schon was gesagt
*
Beiträge: 37


« Antwort #57 am: 27. Mai 2009, 12:50:50 »

Hallo einfachich07,
Du hast absolut Recht. Ich nehme die dummen Briefe der Gegenseite viel zu ernst.

Wegen dem Job meiner Ex. Sie hatte vor dem ersten Kind Ganztags gearbeitet.
Kinder sind eigentlich seit 3tem Lebensjahr versorgt. Der Kleine wird 6, die Grosse ist 9.

Sie hat vor 1,5 Jahren Ihre Stelle (öffentlicher Dienst, als Alternpflegerin) wieder mit 30 -40 Stunden im Monat aufgenommen.
An 2 Wochenende im Monat hat Sie das gemacht, den Rest der Woche hatte Sie frei. Der Kleine geht seit 3 Jahren in den KiGa
von 7 - 13 Uhr / jetzt auch teilweise bis 15 Uhr. Die Grosse geht in die Grundschule ab 7 Uhr und danach noch in den Kinderhort bis 13 / 14 Uhr.
Meine Ex hatte somit immer von 7-13 Uhr Freizeit. Meist war Sie einkaufen oder sonst wo.
Die Mutter von Ihr wohnt direkt gegenüber von Ihrer jetzigen Wohnung. Sie kann also alles so organisieren wie es passt.

Sie meinte neulich, Sie würde ja gerne halbtag arbeiten gehen, aber da spielt Ihr Arbeitgeber nicht mit.Huch?
In der Region stehen jede Woche viele Stellenangebote drinnen wo Alternpflegerinnen gesucht werden.
Und Sie kommt immer mit dem Argument "Der Arbeitgeber kann ihr nur max.40 statt 80 Stunden im Monat anbieten zu arbeiten."
Und eine halbtagsstelle ist aufgrund des Schichtdienstes nicht möglich. Schon klar!!!

War übrigens eben beim Anwalt:
Also, ich zahle KU/TU Unterhalt wie vereinbart weiter. Ex will 980,-EUR inkl Kids, ich bezahle aber 880,-EUR, da ich 4 Monate lang 1270,-EUR bezahlt habe wegen Steuerklasse 3.
Musste aber wegen Ex rückwirkend in Klasse 1. Also, zuviel bezahlt und das rechnen wir auf die restlichen Monate an. Damit ist Sie nicht einverstanden-)))
Habe auch Termin beim Jungendamt wegen KU Titel. Lasse mit einen dymanischen Titel für die Kids aushängigen die von mir 501,-EUR bekommen. (lt. Rechung von Anwalt der Ex)

Mein Anwalt will die Scheidung ab Oktober einreichen. Ab November müsste Sie dann nachweisen, welche Dinge Sie unternommen hat um einen mind. Halbtagsjob zu bekommen.
(bei Ihr eigentlich kein Problem da Sie ja nur die Arbeitszeit bei Ihrem Arbeitgeber aufstocken muss.)
Gibt es von meiner Seite vorher noch was zu beachten? Muss ich irgendwas noch anfordern was man zur Scheidung braucht
wie z.B. Rentenanspruche etc?

Das größte Problem ist, dass der Verdacht auf Borderline bei Ihr besteht. Und da ist es Sau schwer irgendwie etwas gemeinsam zu regeln.

Es ging hier in dem Beitrag bislang num um Kohle.
Kann Euch beruhigen. Mit den Kids habe ich eine sehr gute Beziehung.
Hier ist alles OK. Bin auch mit KiGa, Schule und Jugendamt immer im Gespräch.

« Letzte Änderung: 27. Mai 2009, 13:05:27 von moha » Gespeichert
Seiten: 1 2 [3]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Der finanzielle Absturz !!!
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team