Tach Jörg,
einfach so verrechnen geht nicht. Du kannst zwar sicherlich den KU für die Große einbehalten, aber für die Kleine musst du trotzdem zahlen. Natürlich hast du einen KU Anspruch für die Große, aber wenn deine Frau zu wenig verdient um zahlen zu können hast du halt Pech gehabt. Allerdings kannst du dann wenigstens den KU für die Große von deinem Einkommen abziehen BEVOR aus dem Rest der EU berechnet wird.
Bei mir ist das so, dass ich für 2 Kids KU zahle, meine Frau findet natürlich keine Arbeit und kann kein KU für das bei mir lebende Kind zahlen. Verrechnen darf ich es nicht...
Allerdings bekomme ich jetzt wenigstens UHV, aber auch nur noch 1 Jahr
Grüße und viel Kraft,
PapaKlaus