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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 19:16:32 *
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Autor Thema: Pfändung ohne Bescheid?  (Gelesen 1387 mal)
Furbie30
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 916


« am: 29. April 2009, 18:24:08 »

Hallo
Ich habe mal eine ganz blöde frage.
Heute kam mein gehalt vom Ag auf mein Konto an und komischerweise habe ich fast 300€ weniger auf meinem Konto als ich hätte haben müssen.
Jetzt kam mir ein ganz blöder gedanke, kann es möglich sein,daß meine Ex die Pfänung für den Ku erneut eingeleitet hat und ich habe darüber kein Bescheid bekommen, geht sowas?
Begründung, daß ich ihr im April 50€ abgezogen habe?

Ich bin gerade total durcheiander, weil ich natürlich wissen möchte wo mein geld geblieben ist, immerhin haben wir auch unsere Monatlichen kosten mit den wir gerade so auskommen.

Lg
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ginnie
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Beiträge: 1.593



« Antwort #1 am: 29. April 2009, 18:43:58 »

Hi furbie,
lies erstmal deinen Gehaltszettel, bzw. frag dein Lohnbüro.
Wir können ja auch nur spekulieren.

Ich dachte immer, bevor der Ag eine Pfändung vornimmt muss er dich anhören.

Bzw - ich hoffe es

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ingo
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 182



« Antwort #2 am: 29. April 2009, 21:06:07 »

wenn die Forderung tituliert ist kann  gepfändet werden! Aber frag erstmal bei deinem Arbeitgeber nach und google mal nach Gehaltspfändung
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Furbie30
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 916


« Antwort #3 am: 15. Mai 2009, 19:04:40 »

Danke an euch beiden es hat sich Gott sei dank geklärt.

Habe trotzdem nochmal eine Frage an euch.

Seit ungefähr 4 Jahren läuft nun die Pfändung bei mir, damals KU und EU jetzt seit der letzten Gerichtsverhandlung (August 2008) nur noch EU) KU Überweise ich jetzt jeden Monat selber.

Ich möchte aber so langsam die komplette Pfändung weg haben, weil man dadurch sehr stark eingeschrenkt ist.
Was bzw wie kann ich die Pfändung weg bekommen, muss ich Antrag bei Gericht stellen (Ex gibt mir den Titel nicht freiwillig)
Und vorallem wie stehen meine chancen?

Lg
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #4 am: 17. Mai 2009, 23:54:51 »

Hi,

Ich möchte aber so langsam die komplette Pfändung weg haben, weil man dadurch sehr stark eingeschrenkt ist.
Was bzw wie kann ich die Pfändung weg bekommen, muss ich Antrag bei Gericht stellen (Ex gibt mir den Titel nicht freiwillig)
Und vorallem wie stehen meine chancen?

Anspruch auf Herausgabe des Titels besteht erst, wenn die Forderung vollständig beglichen ist. Gleiches gilt für die Pfändung. Das Gericht kann Dir nicht helfen.

Mit der Ex reden, vielleicht stellt sie die Pfändung ruhend, wenn regelmäßig und pünktlich gezahlt wird.

Grüße
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Furbie30
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 916


« Antwort #5 am: 18. Mai 2009, 10:25:10 »

Hallo
Welche Forderung muss ich den komplett bezahlen? Ich habe keine Rückstände bei meiner Frau mehr die sind schon seit ungefähr 2 Jahren beglichen. Der KU wird ja auch schon lange nicht mehr gepfändet, den Überweise ich seit letztes Jahr August immer selber zum 1. des Monats daher möchte ich auch den EU nicht mehr gepfändet bekommen.

Lg
Gespeichert
sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #6 am: 20. Mai 2009, 00:17:46 »

Hi,

ich kann nirgendwo lesen, dass kein Anspruch auf EU mehr besteht. Also wird die Forderung in Höhe des titulierten Betrages jeden Monat fällig. Da der EU schon mal rückständig war, kann die Gläubigerin auch künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen pfänden, siehe § 850 d ZPO, Abs. 3

Grüße
sky
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Furbie30
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 916


« Antwort #7 am: 20. Mai 2009, 09:03:38 »

Hallo
OK danke dir, aber das ich doch gewillt bin zu zahlen sieht man doch denke ich daran,daß ich jeden Monat pünktlich den KU Überweise. Wiederspricht sich soas dann nicht?

Lg
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DeepThought
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Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #8 am: 20. Mai 2009, 10:16:44 »

Moin,

nein, das widerspricht sich nicht. Du bist irgendwann in für den EU Rückstand geraten und hast die Pfändung damit so lange am Hacken, bis entweder der Anspruch erlischt oder der Gläubiger die Pfändung zurück nimmt. Die Vermengung mit dem Ku ist dein logisches Problem und kein rechtliches Thema.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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