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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 17:17:03 *
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Autor Thema: Mutter will alleiniges Sorgerecht - Was tun!?  (Gelesen 1277 mal)
Alexa79
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 6



« am: 07. April 2009, 11:41:58 »

So, kurz zu meiner Geschichte, oder besser der meines Freundes:

Er hat zwei Kinder, für die gemeinsame Personensorge mit der Mutter besteht.
Die Mutter verweigert jeglichen Umgang, seit er mit mir zusammen ist und jedes Mal, wenn er eine feste Freundin hat, da sie ihn zurück will.
Da er auf ihre Spielchen nicht mehr reagiert und der Streß zu viel wird hat er auf keines ihrer Schreiben (Beantrage eines Reisepasses für den einen Sohn, etc. )mehr reagiert und jeglicher Versuch seinerseits die Kinder zu sehen wird mit fadenscheinigen Ausreden blockiert.

Gestern kam der Brief vom Gericht, dass sie das alleinige Sorgerecht beantragt.
Mit völlig verdrehten Angaben, z.B. würde er ihr Reisen mit ihren Kindern verbieten, was er auch tat, um ein Druckmittel zu haben, die Kinder zu sehen, sie reiste aber trotzdem,...
Lügen, etc.

Er solle nun zu dem Schreiben innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen und zu dem Antrag auf Prozesskostenhilfe, den sie stellte.

Wie geht man da am Besten vor?
Mittlerweile ist er genervt, dass er schon mit dem Gedanken spielt ihr ihr alle Rechte zu geben, Hauptsache er hat seine Ruhe.
Muss er einen Anwalt beauftragen? Wenn nein, muss er einen Teil der Kosten des Prozesses trotzdem tragen?
Kann man das Ganze noch außergerlichtlich regeln?
Sollte er selbst auch Prozesskostenhilfe beantragen? Was passiert, wenn er die 2 Woche Frist verstreichen lässt und nicht reagiert?

Ich weiß, für Leute die sich schon damit rumärgern durften ganz alltägliche Fragen, aber wir/ich hatten noch nie mit Gerichten zu tun!

DANKE für Eure Hilfe!

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midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #1 am: 07. April 2009, 12:00:14 »

Hallo Alexa,

reagiert er nicht auf das Schreiben des Gerichts wird ein Urteil in seiner Abwesenheit ergehen und dem Antrag der Km stattgegeben und er ist das SR los.

Zitat
Mit völlig verdrehten Angaben, z.B. würde er ihr Reisen mit ihren Kindern verbieten, was er auch tat, um ein Druckmittel zu haben, die Kinder zu sehen

Tatsache ist, er hat die Unterschrift für den Reisepass verweigert. Ob und welche Gründe er dafür hatte ist für das Gericht nicht interessant. Aber es belegt, das er der KM bei GSR Steine in den Weg legt und es keine gemeisamen Absprachen gibt.

Zitat
Da er auf ihre Spielchen nicht mehr reagiert und der Streß zu viel wird hat er auf keines ihrer Schreiben (Beantrage eines Reisepasses für den einen Sohn, etc. )mehr reagiert und jeglicher Versuch seinerseits die Kinder zu sehen wird mit fadenscheinigen Ausreden blockiert.

Der erste Teil ist infantil. Wie sahen denn seine Versuche aus? Gab es Gespräche beim JA, hat er den Umgang eingeklagt?

Wenn das alles nicht geschehen ist könnte die KM durchaus ein Desinteresse ins Feld führen.

Zitat
Muss er einen Anwalt beauftragen?

Wäre sinvoll.

Zitat
Sollte er selbst auch Prozesskostenhilfe beantragen?

Kommt auf sein Einkommen an.

Zitat
Kann man das Ganze noch außergerlichtlich regeln?

Ja, wenn die KM die Klage zurückzieht.

Zitat
Was passiert, wenn er die 2 Woche Frist verstreichen lässt und nicht reagiert?

s.o. Sie erhält PKH und es ergeht ein Versäumnisurteil letztendlich.

Zitat
Mittlerweile ist er genervt, dass er schon mit dem Gedanken spielt ihr ihr alle Rechte zu geben, Hauptsache er hat seine Ruhe.

Klar ist dereinfachste Weg, qalles andere ist mit Arbeit und Konflikten verbunden. Da ist es leichter seine Ruhe zu haben und die Seelen der Kinder zu zerstören. Viel Spaß, wenn die Kinder ihn dann irgendwann damit konfrontieren. Evtl. wäre es sinnvoll, er würde sich hier selsbt registrieren und schreiben.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Alexa79
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 6



« Antwort #2 am: 07. April 2009, 12:20:06 »

Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Er registriert sich nicht selbst, da er selten im internet ist.

Es sind absolut infatile Spielchen zwischen den Beiden.

Ich dazu nur sagen, dass er letztes Jahr einen Anwalt zu der sache eingeschaltet hatte, der den Umgang regeln sollte, aber da die Mutter heulen am Telefon bat er solle ihr das nicht antun, gab er klein bei, zog die KLage zurück und blieb auf den Kosten sitzen. Er war der meinung, dass vernünftuge menschen solche Dinge aussergerichtlich regeln können.
Den Schritt bereut er schwer!

Er blockiert bestimmte Dinge, da er sonst keine Handhabe gegen die Mutter hat, die sogar die Kinder am Telefon beeinflußt, indem sie ihnen Worte vorgibt, die diese zu sagen haben, was man daran erkennt, dass sie dauernd im Hintergrund flüstert und die Kinder auf Gegenfragen mit völlig anderen Antworten reagieren.

Die Kinder werden als Druckmittel eingesetzt vor allem ihrerseits, weshalb der Vater teilweise aus Bequemlichkeit und auch um den Kindern solche Telefonate, etc zu ersparen, mit dem Gedanken spielt das SR der Mutter zu überlassen.

Er hatte vor sich die Sache noch ein-zwei Monate anzusehen und dann zum Jugendamt zu gehen, aber sie kam ihm zuvor. Er wollte erst wieder stark genug sein, um die Konflikte auszuhalten, denn das ganze zehrt sehr an seinen Nerven.

Also ist es jetzt am Besten Prozesskostenhilfe zu beantragen, werden Schulden bei dem Antrag berücksichtigt?

Ich verstehe seine Haltung aufzugeben einerseits, denn die jetzige Situation ist für die Kinder nicht gut und auch mit Umgangsregelung werden der Mutter neue Schikanen einfallen.
Andererseits brauchen Kinder beide Elternteile, was er auch weiss und er hatte auch immer vor für die Kinder da zu sein, nur sehe auch ich, die Anfangs zur Mutter/ExFrau hielt (bin auch alleinerziehend und kenne das Problem), dass es aus dieser Situation keinen Ausweg gibt.










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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #3 am: 07. April 2009, 12:31:43 »

Moin,

der betroffene Vater soll sich selbst melden - ich halte nichts von stiller Post.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Alexa79
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 6



« Antwort #4 am: 07. April 2009, 14:24:33 »

der betroffene Vater soll sich selbst melden - ich halte nichts von stiller Post.
Ich habe einfache Fragen gestellt, nicht mehr und nicht weniger!
Sollte ich Spiele spielen wollen, so würde ich das tun.
Ich möchte nur die Auskünfte einholen, die er braucht, um richtig zu entscheiden und ich möchte ihn unterstützen können mit diesem Wissen. Denn er ist momentan nicht wirklich in der Lage rational zu entscheiden.
Wäre er öfter im Internet würde er sich auch persönlich melden.

Danke nochmal an midnightwish, genau diese Art von Hilfe hatte ich erhofft!
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Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #5 am: 07. April 2009, 21:02:13 »

Hallo Alexa,

Denn er ist momentan nicht wirklich in der Lage rational zu entscheiden.

Das Dumme ist, er entscheidet sich so oder so - denn auch Nichtstun ist eine Entscheidung, nämlich die Entscheidung, der KM kampflos das Feld zu überlassen. Wenn er auch nur den Hauch einer Chance haben will, im weiteren Leben seiner beiden Kinder eine Rolle zu spielen, dann muss er JETZT handeln. Er wird dann m.E. schleunigst einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht brauchen, idealerweise einen, der sich mit Kindesentfremdung / PAS auskennt, denn genau dieses dreckige Spielchen hat die KM in der letzten Zeit offenbar ziemlich erfolgreich gespielt. Rechne für ein Erstgespräch beim Anwalt mal mit ca. zweihundert Euro; der Anwalt sollte ihm da eigentlich auch gleich sagen können, ob er selbst für PKH in Frage kommt, und ob es eine Möglichkeit gibt, den PKH-Antrag seiner Ex zu versenken - denn es gibt kaum etwas, was ihre Bereitschaft zu vernünftigen Lösungen mehr fördern würde als die Aussicht, dass jeder ihrer Besuche beim Anwalt ihr eigenes Geld kostet.

Zu seiner Situation ist zu sagen: Könnte besser sein. Die Aktion mit dem Reisepass war überflüssig wie ein Kropf am Nacken, geht mal davon aus, dass die KM darauf noch gründlich herumreiten wird. Es gab offenbar noch mehr solche Geschichten, wenn du von "Beantrage eines Reisepasses für den einen Sohn, etc." redest? Wäre für uns wichtig zu wissen, was sonst noch so alles vorgefallen ist, und auch sein Anwalt muss diese Geschichten kennen - der muss sich schließlich eine Abwehrstrategie einfallen lassen gegenüber den zu erwartenden Vorwürfen der gegnerischen Seite. Auch das Zurückziehen der Klage kann gegen deinen LG ausgelegt werden - versucht es so zu erklären, dass es ein Kompromissangebot an die KM sein sollte, auf das sie nicht eingegangen ist: Welche Gespräche / Gesprächsangebote an die KM gab es, nachdem er die Klage zurückgezogen hatte? Gibt es darüber irgendwelche Aufzeichnungen, und seien es nur Gedächtnisprotokolle oder Tagebucheinträge?

Wichtig ist jetzt aber, vor allen Dingen nach vorne zu schauen, d.h.: Wie kann eine vernünftige Umgangsregelung aussehen, und wie kann man das der KM und ggf. später dem Familienrichter schmackhaft machen? Der Blick in die Vergangenheit - d.h. wer wann wem ans Bein gepinkelt hat und ob nun die KM böser als der KV gewesen ist oder eher doch umgekehrt - das interessiert den Familienrichter im Normalfall nicht besonders. Abgesehen davon, dass dein LG unter den gegebenen Randbedingungen diese Schlammschlacht vermutlich eh' verlieren würde, jedenfalls nach den Maßstäben des deutschen Familienrechts.


Zwei Fragen noch: Erstens, wie alt sind die Kinder? Zweitens, was ist mit dem Unterhalt - ist das unstrittig, oder ist das ebenfalls eine Baustelle?


Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Alexa79
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 6



« Antwort #6 am: 08. April 2009, 11:06:38 »

Danke für die Hilfe!!!
Er musste das Ganze überdenken und jetzt ist er zum Glück bereit zu Kämpfen!!!  gun
Er hat genug gegen sie in der Hand, dass er sich um die Kids kümmert, Interesse an ihnen hat:
unteranderem hat er ihre Autoverträge mit unterschrieben(als Bürge), damit der eine Sohn, welcher krank ist, jederzeit ins Krankenhaus gefahren werden kann.
Er war immer kooperativ, nur diesmal mit dem Pass nicht, weil sie einfach fair handelt. Natürlich zog er gegen den Wunsch des Anwaltes die Klage zurück, um der Mutter seiner Kinder nicht zu schaden, oder ihr Probleme zu machen.
Die Kinder sind 4 und 6. Er zahlt Unterhalt ans jugendamt, die Mutter bekommt UH-Vorschuß, da er zwischendurch arbeitslos war.
Ich bin wirklich froh, dass er angefangen hat zu Kämpfen, denn diese Lathargie und Untätigkeit hat mich verrückt gemacht!
Er sammelt gerade alle Dinge, die ihm einfallen, um sie seinem (damaligen) Anwalt vorzulegen.
ETC bedeutet, dass er ihr auch einmal die Ausreise aus D nicht erlaubte, weil sie ihn zuvor grundlos verbot mit seinem einen Sohn einen Kurzurlaub zu unternehmen.
Wenn eine Mutter solche Reisen, aber gegen den ausdrücklichen Willen des Vaters macht, ist das strafbar? Innerhalb der EU reist sie mit den Kindern ohne Erlaubnis des Vaters.
Er würde ihr sogar, was des kranke Kind betrifft, eingeschränkte alleinige Entscheidungsfreiheit geben, da bei Op´s, etc ein schnelles Eingreifen erfordert wird und im Wohle des Kindes die erforderlich ist!
Sofern so etwas möglich ist.
Ich wünschte mir manchmal der Vater meiner Kids wäre so einsichtig und würde nur manchmal so viel Interesse an seinen Kinder haben  cry_smile
Der hat kein Sorgrecht und hätte aber jegliche Möglichkeit von mir sich um die Kinder zu kümmern, will er aber nicht.
Es gibt solche und solche, LEIDER!

Wie sieht es aus, ist es im Sinne des Kindes, wenn ich als Zeuge vor Gericht zur Verfügung stände, was diese Flüstereien/Entfremdungen am Telefon betrifft? Oder was Aussagen betrifft, wie "Solange Du mit der Frau zusammen bist kannst Du die Kinder nicht sehen"?
Oder bin ich kein objektiver Zeuge?

Danke nochmal!

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hamburg2000
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 601



« Antwort #7 am: 08. April 2009, 11:51:18 »

Hi,
... damit der eine Sohn, welcher krank ist, jederzeit ins Krankenhaus gefahren werden kann...

Was ist da genau los ?
Das kann (und wird!) eine ganz erhebliche Rolle für den KV spielen.
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Ich ziehe nicht aus.
Alexa79
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 6



« Antwort #8 am: 08. April 2009, 12:04:37 »

Das Kind hat eine Chromosomenanomalie.
Trisomie21.
Inwiefern ist das wichtig?
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Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #9 am: 08. April 2009, 19:51:07 »

Hallo Alexa,

Wie sieht es aus, ist es im Sinne des Kindes, wenn ich als Zeuge vor Gericht zur Verfügung stände, was diese Flüstereien/Entfremdungen am Telefon betrifft?

Vor dem Familiengericht werden im Normalfall keine Zeugen gehört, also stellt sich diese Frage erst mal gar nicht. Und auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Vermeidet bitte diese Schlammschlacht, dein LG kann nur dabei verlieren.

Das Kind hat eine Chromosomenanomalie. Trisomie21. Inwiefern ist das wichtig?

Ich weiß nicht, an was hamburg2000 dachte; mir fällt dazu ein: Der Vater könnte argumentieren, gerade so ein Kind ist auf die Liebe und Unterstützung beider Elternteile angewiesen. Die Mutter könnte argumentieren, gerade für so ein Kind ist ein ständiger Wechsel zwischen Vater und Mutter nicht zumutbar, deshalb müsse der Junge bei ihr bleiben.

Auf der Unterhalts-Baustelle ist ein behindertes Kind natürlich etwas, was die KM ins Feld führen kann, wenn es um den Betreuungsunterhalt geht.

Er sammelt gerade alle Dinge, die ihm einfallen, um sie seinem (damaligen) Anwalt vorzulegen.

Gut - und ich hoffe, er hat einen Termin bei seinem Anwalt? Da läuft schließlich eine Zwei-Wochen-Frist ...

Wenn eine Mutter solche Reisen, aber gegen den ausdrücklichen Willen des Vaters macht, ist das strafbar? Innerhalb der EU reist sie mit den Kindern ohne Erlaubnis des Vaters.

Wüsste nicht, gegen welchen Paragrafen des Strafgesetzbuches das verstoßen soll. Und überleg' dir's mal andersherum: Mal angenommen, er hat den Umgang mit seinen Kindern erkämpft, die beiden sind übers Wochenende bei ihm / bei euch und ihr macht zusammen einen Tagesausflug nach Salzburg, Straßburg, Amsterdam oder Kopenhagen - macht er sich da strafbar, wenn er sich nicht vorher die Genehmigung der KM einholt?

Er würde ihr sogar, was des kranke Kind betrifft, eingeschränkte alleinige Entscheidungsfreiheit geben, da bei Op´s, etc ein schnelles Eingreifen erfordert wird und im Wohle des Kindes die erforderlich ist!

Ich sehe nicht, warum das nötig sein sollte. Im akuten Notfall wird auch so das medizinisch Notwendige getan; für alles andere sollte eigentlich immer genug Zeit sein, vorher auch den Vater zu fragen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Alexa79
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Beiträge: 6



« Antwort #10 am: 14. April 2009, 09:36:44 »

Hallo und danke für die Antworten!

Also zuerst hat er heute einen Termin beim Anwalt, der wird sich dann um alles andere kümmern. Zum Glück!!!

Dann sehen wir weiter, was der dazu sagt und wie der vorgehen möchte!
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